In dieser Maske verwalten Sie die variablen Daten Ihrer Dienstnehmer. Das sind Daten, die sich häufiger ändern, wie zB Sozialversicherungsgruppe, Lohnsteuergruppe, Kommunalsteuergemeinde, Einstufung im Kollektivvertrag, Gebührenstufe für Reisekosten, Mitgliedschaft von Gewerkschaft oder Betriebsrat.
Neue variable Dienstnehmerstämme legen Sie an, indem Sie im Feld "Dienstnehmer"
die Dienstnehmernummer eingeben oder im LOV daneben auswählen.
Es ist nicht möglich einen variablen Dienstnehmerstamm, nachdem der Dienstnehmer echtabgerechnet wurde, zu löschen, da dies sonst zu Differenzen zwischen Abrechnung und Buchhaltung führen würde.
Bestehende variable Dienstnehmerstämme fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben Sie dann die Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8).
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Gültigkeitsdatums-Angaben. Beim Anlegen von neuen Variablen Dienstnehmerstämmen wird das neue Ab-Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach der Dienstnehmernummer oder dem Ab-Datum abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle variablen Dienstnehmerstämme eines Dienstnehmers im Überblick zu sehen.
Mit Klick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Hier geben Sie die Dienstnehmernummer des gewünschten Dienstnehmers ein.
Alternativ
können Sie mit der Funktionstaste „Abfrage“ (=Taste F7) eine Abfrage starten,
um bereits angelegte Dienstnehmerdaten abzufragen. Geben Sie dann die
Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste
„Ausführen“ (=Taste F8).
Wenn Sie neue variable Dienstnehmerdaten anlegen wollen, geben Sie eine Personalnummer ein, die Sie bereits zuvor im Dienstnehmerstamm angelegt haben.
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers ein.
Dienstnehmer mit ähnlichen Merkmalen werden zu Dienstnehmergruppen zusammengefasst. Dienstnehmergruppen können z. B. sein: Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, aber auch Techniker, Verkäufer, Verwaltung etc.
Weisen Sie Ihren Dienstnehmern eine Dienstnehmergruppe
zu, indem Sie hier das Kennzeichen der Dienstnehmergruppe eingeben oder
aus dem LOV „Auswahl von Dienstnehmergruppen“
(
)
auswählen. Dienstnehmergruppen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Dienstnehmergruppen
an.
Dienstnehmergruppen sind unter anderem für verschiedene Auswertungen von Bedeutung. Sie können pro Dienstnehmergruppe bestimmte "Standardwerte" in der Maske variabler Dienstnehmerstamm hinterlegen, zB können Sie für die Dienstnehmergruppe "Angestellte" immer die SV-Gruppe D1 hinterlegen usw. Lesen Sie dazu die einmalige Aufgabe "Vorgabewerte Dienstnehmergruppe ".
Hier geben Sie das Monat im Format TT.MM.JJJJ ein, ab dem die variablen Dienstnehmerdaten gültig sind. Dieses "Gültig-ab-Datum" ist notwendig, da sich variable Dienstnehmerdaten häufiger ändern können und die Änderungen für Aufrollungen nachvollziehbar sein müssen. Dadurch ist es möglich, für einen Dienstnehmer verschiedenen variable Dienstnehmerdatensätze mit unterschiedlichem Gültigkeitsdatum anzulegen. Für folgende Felder im variablen Dienstnehmerstamm wird das Tagesdatum berücksichtigt:
Pendlerpauschale/Pendlereuro/Drittelregelung
Versicherungsnummer
Beitragsgruppe
Zugehörigkeit
Gesetzliche Grundlage
Bezugsart
Werden
andere Felder (außer Versicherungsnummer, Beitragsgruppe, SV-Pflichtigkeit,
Gesetzliche Grundlage, Zugehörigkeit, Bezugsart) im variablen Dienstnehmerstamm
verändert, so gilt die mit Monatsletztem gültige Einstellung.
Wenn
Sie variable Dienstnehmerdaten eines Dienstnehmers ändern
wollen, gehen Sie nach den Anweisungen in der Aufgabe "Variable Dienstnehmerdaten
ändern" vor!
Wenn
Sie die Urlaubs- und/oder die Krankenstands-Verwaltung
(= Entgeltfortzahlung-Verwaltung, EFZ-Verwaltung) im LHR Lohn verwenden,
achten Sie darauf, dass die variablen Dienstnehmerdaten für den einzelnen
Dienstnehmer früh genug angelegt sind – die Erstanlage von variablen Dienstnehmerdaten
sollte vor der ersten Krankheit bzw. vorm ersten Urlaub sein, sonst kann
das Programm die früheren Krankenstände/Urlaubstage nicht richtig berechnen.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer zum Monat in der Einstiegsmaske aktiv ist (= Feld aktiviert) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt.
Diese Checkbox verwenden Sie im Abfragemodus, um alte Datensätze (inaktive Dienstnehmer) auszuschließen. Dabei geht das Programm vom Monat von der Einstiegsmaske aus.
Funktionstaste F7 - aktivierte Checkbox - F8 liefert alle zum Monat in der Einstiegsmaske aktiven Dienstnehmer. Wenn in der Einstiegsmaske zB das Monat 11.2009 gewählt wird, werden im variablen Dienstnehmerstamm alle Sätze ab 01.2009 und höher abgefragt.
Funktionstaste F7 - deaktivierte Checkbox - F8 liefert alle aktuellen Dienstnehmer/Datensätze (aktive und inaktive).
Diese Checkbox verwenden Sie im Abfragemodus, um alte Datensätze anzuzeigen. Dabei geht das Programm vom Monat von der Einstiegsmaske aus.
Funktionstaste F7 - aktivierte Checkbox - F8 liefert alle im aktuellen Dienstnehmer/Datensätze (aktive und inaktive).
Hier geben Sie die Lohnsteuergruppe des Dienstnehmers
ein. Aus dem LOV „Auswahl von Lohnsteuergruppen“
(
)
wählen Sie aus allen aktuell gültigen gesetzlichen Lohnsteuergruppen aus.
Lohnsteuergruppen sind für die Lohnsteuerberechnung und Lohnzettel Finanz
relevant.
Hier finden Sie die Auswahl der Lohnsteuergruppen und Zusatzinformationen.
Der Familienbonus
PLUS wird nur bei den Lohnsteuergruppen E, M und O abgerechnet.
Ein Wechsel zwischen der Lohnsteuergruppe
"O - Ohne Alleinverdiener und ohne Alleinerzieher Absetz Betrag"
und "G - Grenzgänger" ist während des Monats nur mit zwei Dienstnehmernummern
möglich!
Der Grund ist, wenn der Dienstnehmer
zB den Fabo+ oder Alleinverdiener mit Kinderzuschlag hätte (oder andere
bestimmte LSt-Paragraphen), dann müsste diese Berechnung auch gesondert
aufgeteilt/aliquotiert werden und das ist nicht bei jedem Paragraphen
erlaubt bzw. das wird vom Programm nicht unterstützt.
Hier geben Sie die Art des Dienstverhältnisses an (zB Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Beamte, Ferialpraktikanten,...). Diese Abgrenzung folgt steuerlichen und abgabenrechtlichen Kriterien und hat Auswirkungen auf die korrekte Abrechnung von U-Bahnsteuer, Lohnsteuer, DB und DZ und die Ausgabe am L16/E18.
Weiters beeinflusst die Dienstnehmerart die Krankenstandsberechnung und kann in Formeln aufgerufen werden.
Bei der Abrechnung
von Dienstnehmern mit einem Wechsel der Dienstnehmerart während einer
Krankheit werden die Lohnarten getrennt erzeugt. Diese Änderung greift
ab Jänner 2016.
Hier finden Sie die Auswahl der Dienstnehmerarten und Zusatzinformationen.
Aktivieren Sie die Checkbox bei Dienstnehmern, die überwiegend in der steuerlichen Nacht arbeiten. Ist die Checkbox aktiviert, wird der erhöhte Freibetrag für die SEG-Zulagen nach § 68(1) verwendet.
Falls die Nachtarbeit regelmäßig variiert, haben Sie die Möglichkeit, diese mit Lohnarten handzuhaben. Dazu verwenden Sie eine Durchläuferlohnart mit dem Betragsteiler 90035 Nachtdienste. Diese Lohnart kann zB als Folgelohnart von Nachtüberstunden oder Nachtdienstzulagen definiert werden. Hinter der Lohnart mit Betragsteiler 90035 sollte eine Formel liegen, welche bei überwiegenden Nachtdienst den Wert 1 liefert => erhöhter Freibetrag § 68/1 wird in so einem Fall gerechnet.
Mit einem variablen Firmen-Parameter (s. Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter) können Sie angeben, ob die Pflichtigkeit "Nachtarbeit" am Abrechnungszettel (Menü: Abrechnungen/Abrechnung) ausgegeben werden soll. Der Standardwert ist "Ja".
Diese Einstellung ist nicht mit der Nacht-Schwer-Arbeit bei der Gebietskrankenkasse zu verwechseln (für ELDA Versichertenmeldungen also nicht relevant)!
Hier geben Sie die Pendlerpauschale an, die dem Dienstnehmer zusteht. Wenn der Dienstnehmer bei langem Krankenstand aus dem Entgeltfortzahlungsanspruch raus fällt, wird die Pendlerpauschale trotzdem gerechnet, da der Arbeitgeber gemäß § 77 Abs 3 EStG bei Bezug von Krankengeld keine Aufrollung durchführen darf.
Die Pendlerpauschale ist in den LHR Lohn Gesetzesdaten hinterlegt, die von Lohn & HR gewartet werden.
Beachten
Sie, dass bei manchen Lohnsteuergruppen wie "BK - beschränkt steuerpflichtig
§ 70 Abs 2 EStG" keine Pendlerpauschale gerechnet wird, weil laut
diesen EStG Paragraphen keine Werbungskosten gewährt werden.
Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat verschiedene Ansprüche auf Pendlerpauschale und mehrere variable Dienstnehmerstämme mit verschiedenen Pendlerpauschalen hat, dann wird dies jetzt bei der Berechnung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros berücksichtigt. Dabei wird nach Lohnsteuertagen aliquotiert.
Beispiel:
vom 1. dM bis 15. dM - 15 LSt-Tage
kleine Pendlerpauschale (> 60 km) -> Berechnung 168/30*15
Pendlereuro 63 km -> Berechnung 63 km * 2 Euro / 12 Monate / 30 LSt-Tage
* 15 LSt-Tage
vom 16. dM bis 30. dM - 15 LSt-Tage
große Pendlerpauschale (> 20 bis 40 km) -> Berechnung 123/30*15
Pendlereuro 25 km -> Berechnung 25 km * 2 Euro / 12 Monate / 30 LSt-Tage
* 15 LSt-Tage
Hier geben Sie die Anzahl an Kilometern der tatsächlichen Entfernung einer einfachen Wegstrecke für den Pendlereuro ein.
Hier geben Sie die Drittel-Regelung von Teilzeitbeschäftigten für die Berechnung der Pendlerpauschale sowie des Pendlereuros ein.
Die Felder
"Kilometergeld Pendlereuro" und "Drittel-Regelung"
gibt es seit dem Jahr 2013. Mehr Infos dazu lesen Sie im Thema Gesetzesänderungen
2013.
Hier geben Sie an, ob und wie der permanente Jahresausgleich (= Lohnsteueraufrollung § 77 EStG) beim Dienstnehmer durchgeführt werden soll. Folgende Optionen sind möglich:
N: permanenter Jahresausgleich wird nicht durchgeführt
J: permanenter Jahresausgleich wird nur bei positivem Ergebnis durchgeführt
D: permanenter Jahresausgleich wird nur im Dezember und nur bei positivem Ergebnis durchgeführt
S: permanenter Jahresausgleich wird auf jeden Fall, auch bei negativem Ergebnis, durchgeführt
Als positives Ergebnis gilt mindestens 1 Euro.
In der Regel wird dieses Feld mit "D" gekennzeichnet, sodass nur im letzten Monat des Jahres die Lohnsteuer auf das ganze Jahr, unter Berücksichtigung von Ein- und Austritten sowie Lohnerhöhungen gerechnet wird.
Genaueres dazu finden Sie im Thema "Jahresausgleich/Lohnsteueraufrollung"
Aktivieren Sie diese Checkbox, falls der betreffende Dienstnehmer teilzeitbeschäftigt ist und falls diese Kennzeichnung nicht durch eine Lohnart verwaltet wird. Diese Angabe ist nur für den Lohnzettel Finanz (L16) notwendig. Sollten Sie die Kennzeichnung über eine Lohnart vornehmen, dann hinterlegen Sie diese Lohnart im Datenaustausch ELDA in der Lohnartenzuweisung in der Ausgabeart "l16teilzeit". Ein Wert > 0 und < 1 wird als überwiegend teilzeitbeschäftigt für ein Abrechnungsmonat angesehen. Jeder andere Wert wird als vollzeitbeschäftigt gesehen.
Beispiel für mehrere Dienstverhältnisse in einem
Monat mit Abrechnung einer Lohnart
Dienstnehmer
tritt am 01.08 ein – Vollzeit, wechselt mit 15.08 auf Teilzeit.
Lohnart: 01.08 – 14.08 (Wert nicht zwischen 0 und 1: Vollzeit)
Lohnart: 15.08 – 31.08 (Wert größer 0 und kleiner 1: Teilzeit)
Für die anschließende Ermittlung der überwiegenden Teilzeitbeschäftigungen
werden die Tage der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung gezählt und die
Differenz davon bestimmt, welches Dienstverhältnis im Abrechnungsmonat
„überwiegt“.
Beispiel
für ein Dienstverhältnis in einem Monat mit Abrechnung einer Lohnart
Bei
einem Dienstnehmer, welcher das gesamte Monat Voll- oder Teilzeit beschäftigt
ist, reicht die Lohnart dann auch für den Zeitraum vom 01. bis zum letzten
des Monats.
Beispiel:
Dienstnehmer
tritt am 01.08 Vollzeit ein, kein Wechsel auf Teilzeit.
Lohnart:
01.08 – 31.08 (Wert 1: Vollzeit)
Hier geben Sie etwaige Freibeträge gemäß §63 + §103, §35(3) oder §35+§105 laut Freibetragsbescheid ein. Es ist bis 12.2005 der jährliche Freibetrag einzugeben, ab 01.2006 der monatliche Wert. Bei einer Jahresüberleitung wird der §63 + §103 wieder auf 0 gesetzt.
Freibetrag § 103:
Der Arbeitgeber soll die Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG (Freibetrag für einen Zeitraum von 5 Jahren) für Wissenschaftler und Forscher bereits berücksichtigten können. Die Höhe des Freibetrages ist gesetzmäßig mit 30% der zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünften aus der wissenschaftlichen bzw. forschenden Tätigkeit festgelegt. Damit sind alle Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen (wie z.B: das Werbungskostenstenpauschale für Expatriates iSd § 1 Z 11 VO BGBI. II Nr. 382/2001) abgegolten. Der Arbeitgeber kann zukünftig daher den Freibetrag, wenn er dem Grunde nach zusteht, berechnen und bei der monatlichen Ermittlung des Jahreseinkommens gem. § 66 Abs. 2 EStG 1988 berücksichtigen. Eine Berücksichtigung des Werbekostenpauschales für Expatraites (nicht aber des Werbekostenpauschales gem. § 16 Abs. 3 EStG 1988) ist dadurch aber ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann daher den Zuzugsfreibetrag wie folgt berechnen:
steuerpflichtiger, laufender Arbeitslohn abzüglich § 62 Z 1 und Z 3 bis 7 EStG 1988, abzüglich Werbungskosten, Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag mal 30 Prozent
Die Ansicht des variablen Dienstnehmerstammes wurde auf die gesetzlichen Vorgaben der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) angepasst und verändert sich, wenn das Jahr 2019 abgefragt/angezeigt wird.
Hier geben Sie die Firmenversicherungsanstalt ein, bei der der Dienstnehmer versichert ist. Die Firmenversicherungen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmeneigene Versicherungen an. Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keiner ÖGK/BVAEB angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X".
Hier tragen Sie die Beschäftigten-Gruppe ein. Diese Gruppen werden pro angelegte Firmenversicherung in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/SV-Zuordnungen vom Programm angelegt/aufgebaut.
Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keiner ÖGK/BVAEB angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X
Wenn Sie einen "Bonus-Altfall" (ursprünglich SV-Gruppe J1, Y1) eingeben möchten, dann geben Sie in der neuen Registerkarte (SV-Ergänzungen) den Abschlag "A11 - Bonus-Altfall" ein.
Das Feld Basis dient der SV-Gruppenautomatik . Hier geben Sie die Basis-SV-Gruppe für die Vollbeschäftigung des Dienstnehmers ein. Wird ein geringfügig Beschäftigter zum Vollversicherten, so wird als neue SV-Gruppe der Wert aus diesem Feld verwendet. Voraussetzung dafür, dass die SV-Gruppenautomatik den Wert aus dem Feld Basis verwendet, ist, dass der Parameter LS: SvAuto_GfB_pauschaliert aktiviert ist. Der Parameter kann als System-/Firmen- oder Firmengruppen-Parameter festgelegt werden. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - SV-Gruppenautomatik - 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze.
Hier geben Sie die SV-Pflichtigkeit des Dienstnehmers ein. Die SV-Pflichtigkeit bestimmt die SV-Beitragssätze (KV, AV,UV, PV, KU,...) näher, für die ein Dienstnehmer und der Dienstgeber Beiträge zahlen. Mit SV-Pflichtigkeiten haben Sie die Möglichkeit, nur einen in der Beitragsgruppe vorhandenen SV-Beitragssatz auszuschließen (zB Geschäftsführer mit der SV-Gruppe D1 zahlen im Gegensatz zu normalen Angestellten keine Kammerumlage usw.). Die gängigsten SV-Pflichtigkeiten erhalten Sie bei der Erstinstallation von der LHR Lohn mitgeliefert. Neue SV-Pflichtigkeiten legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten an. Legen Sie keine SV-Pflichtigkeit an, die die Beitragssätze AV, KV, UV oder PV ausschließt, da diese Sätze über die SV-Gruppen gehandhabt werden.
Bei Verwendung einer SV-Pflichtigkeit mit NB-Beitrag wird eine Änderungsmeldung erzeugt, auf der der Zeitraum für eine Nacht-Schwer-Arbeit angeführt ist.
Hier geben Sie ein, welcher gesetzlichen Grundlage (zB Angestelltengesetz, Landarbeitergesetz, Journalistengesetz) das Dienstverhältnis des Dienstnehmers unterliegt. Die gesetzlichen Grundlagen sind ebenfalls im Programm fix hinterlegt und werden von Lohn & HR gewartet. Diese wird nur für die Anmeldung und Änderungsmeldung von Versicherten benötigt (bis 31.12.2018).
Bei der Auswahl von 99 - andere Gesetze wird auf der ÖGK-Meldung das Feld"Text der gesetzlichen Grundlage" mit "sonst. G." gefüllt.
Das Feld "gesetzliche Grundlage" auf den BVAEB-Meldungen gibt es seit 01.2010 nicht mehr. Die Universitäten bitten wir dieses Feld trotzdem immer mit 33 - Universitätsgesetz zu füllen, weil die BMSVG Regelungen für die Arbeitnehmer der Universitäten gleich sind, wie die von der Gebietskrankenkasse.
Hier tragen Sie ein, ob es sich bei dem aktuellen Dienstnehmer um einen fallweisen Beschäftigten handelt (=JA) oder nicht (=NEIN).
Hier geben Sie die Anzahl der Sonderzahlungen ein, die der Dienstnehmer jährlich erhält. Diese Angabe ist für Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld sowie für die BVK-Berechnung der anteiligen SZ von Bedeutung. Bleibt das Feld leer werden 2 Sonderzahlungen angenommen. Wenn Sie in dieses Feld 0 eingeben, so wird auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung Anspruch auf Sonderzahlung: "Nein" angegeben.
Bei der BVK-Bemessung gelten folgende Berechnungen:
Bei einer jährlichen Sonderzahlung wird ein prozentueller Aufschlag in der Höhe von 14%,
bei einem Anspruch auf zwei Sonderzahlungen in Höhe 1/6 SZ (wie bisher) und
bei einem Anspruch auf mehr als zwei Sonderzahlungen in Höhe von 21% der allgemeinen Beitragsgrundlage (bzw. BVK-Bemessung) auf selbige addiert.
Bei freien DN ohne Anspruch auf Sonderzahlung - also ohne Ergänzung „E06
– fr. DN mit SZ“ geben Sie in diesem Feld 0 ein!
Hier geben Sie ab 01.2007 die zuständige Arbeiterkammer für BVAEB Versicherte, wenn diese kammerumlagen-pflichtig sind und wenn die Arbeiterkammer von der BVAEB Landesstelle abweicht. Diese Arbeiterkammer wird auf der Anmeldung BVAEB ausgewiesen. Die Landesstelle für die BVAEB wird aus dem Feld "Ländercode BVAEB" aus der Maske Versicherungen eruiert.
Für die BVAEB und die Versicherung 10-Eisenbahner werden ab 2018 Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage und Landarbeiterkammerumlage bei der BVAEB nach Bundesländer getrennt abgeführt, sofern mehrere Bundesländer vorhanden sind. Dabei richtet sich diese Abfuhr nach dem Beschäftigungsort. Zu diesem Zweck werden sie nun von der Abrechnung mit ihrem Bundesland gekennzeichnet abgelegt (in den SV-Details der Abrechnungsmaske und am Lohnkonto ersichtlich).
Nähre Informationen zu den Kennzeichen finden Sie unter Lohn- und Gehalt/Fenster/Abrechnungen/Abrechnen/Ansichten/Abrechnungsansicht - Abrechnung
Das Bundesland eines DN wird wie folgt ermittelt:
Variabler Dienstnehmerstamm: Feld Bundesland,
Arbeiterkammer seines Dienstortes im var. DN-Stamm,
Arbeiterkammer des Dienstortes seiner Stammkostenstelle,
Arbeiterkammer seiner Stammkostenstelle,
Arbeiterkammer seiner Abteilung,
Ländercode seiner Firmenversicherung.
Versicherung 10 - Eisenbahner Versicherung
Das Bundesland ist in der Beitragskontonummer enthalten und kann so bestimmt werden. Die Chiffren für das jeweilige Bundesland lauten:
1 = Wien
2 = Niederösterreich
3 = Burgenland
4 = Oberösterreich
5 = Salzburg
6 = Steiermark
7 = Kärnten
8 = Tirol
9 = Vorarlberg
In der Beitragskontonummer ist diese Ziffer an der 6.Stelle zu finden, z.B: 8560010000
Für Universitätsprofessoren gibt es diese Möglichkeiten für Überprüfung in der SV-Gruppen-Automatik:
Supplierung: Bei Dienstnehmern mit der Lohnart „Abzug Supplierung, Betragsteiler 90044“ gibt es ein Schutzmonat. Das heißt die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen. Zusätzlich erfolgt in den Monaten März und September (= Semesterbeginn) keine Umstellung.
Variables Entgelt: Für Dienstnehmer, deren variables Entgelt erst am Ende des Monats feststeht, gibt es ebenfalls ein Auslauf- bzw. Schutzmonat. Das heißt, die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen. Wenn bei einem Dienstnehmer ein Schutzmonat aufgrund von variablem Entgelt berücksichtigt werden soll, aktivieren Sie diese Checkbox "Schutzmonat". Anschließend berücksichtigt die SV-Gruppen-Automatik das Schutzmonat automatisch.
Mehr dazu lesen Sie unter Themen - SV-Gruppenautomatik - Geringfügigkeitsgrenze - Schutzmonat.
Hier geben Sie die Nummer des EFZ-Anspruches (= Krankenstandsberechnung-Anspruches) des Dienstnehmers an, falls dieser nicht den gesetzlichen Regelungen von Arbeitern (EFZG), Angestellten (ASVG) oder Lehrlingen (BAG) entspricht.
Ist dieses Feld leer, greift das Programm auf den EFZ-Anspruch aus dem Feld "Efz" aus der Maske Vorgabewerte DN-Gruppe (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges). Ansonsten überprüft das Programm im Feld "Dienstnehmerart", ob der Dienstnehmer ein Arbeiter, Angestellter, Lehrling usw. ist und zieht die gesetzliche Krankenstandsberechnung heran.
Efz-Anspruchsarten zum Übersteuern der gesetzlichen Berechnung legen Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Efz/Efz-Ansprüche an.
Mit diesem
Feld definieren Sie die Berücksichtigung der Feiertage bei Krankheit genauer.
Dieses Feld übersteuert die Einstellung bei der Krankheit im Menü
Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
im Feld "EFZ-Feiertage".
Wählen Sie hier zwischen:
Nein(N) |
Ein Feiertag während der Krankheit wird als Feiertag und nicht als Krankenstandstag gerechnet. Es werden nur Feiertage berücksichtigt, die sich im Wochenmodell des Dienstnehmers befinden. Für den Feiertag im Krankenstand gebührt Feiertags- und nicht Krankenstandsentgelt.
Der OGH hat den Vorrang des Feiertagsentgelts gegenüber dem Krankenentgelt bejaht. Da die Arbeit an einem Feiertag ausfällt, ist es ohne Belange, ob der DN an diesem Tag arbeitsfähig ist oder nicht. Es gebührt somit das Feiertagsentgelt in voller Höhe, also zu 100%. Nur wenn Feiertagsarbeit vereinbart wurde und der Dienstnehmer an diesem Tag erkrankt, ist Krankenentgelt zu leisten. Um diese Einstellung zu setzen, gibt es bei dem Parameter "LS: Abr_Efz_Ali_Neu" die neue Option "F" ( = neue Aliquotierungslogik und zusätzlich Feiertage im 50%igen Anspruch mit 100% auszahlen). |
Ja(J) |
Ein Feiertag wird wie ein normaler Krankenstandstag behandelt, d.h. er kürzt den EFZ-Anspruch um den Feiertag wie ein Krankenstandstag. |
leer |
Es wird die Einstellung aus der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe Feld "EFZ-Feiertage" herangezogen. Falls das Feld "EFZ-Feiertage" auch in der Maske Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe leer ist, hat das die gleiche Bedeutung wie "Nein(N)". |
Hier geben Sie den Dienstort des Dienstnehmers für den Arbeitsstätten Datenträger, Aviso-Meldungen und AnmeldungenÖGK ein. Den Dienstort (= die Arbeitsstätte) legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abteilungen an.
Die Adresse der Arbeitsstätte für den Arbeitsstättendatenträger wird aus folgenden Feldern eruiert:
„Dienstort“ aus den Variablen Dienstnehmerdaten. Wenn die Adresse bei diesem nicht hinterlegt ist, wird die Adresse des
Dienstortes der Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen. Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen. Wenn kein Dienstort der Stammkostenstelle zugewiesen ist, wird die Adresse der
Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen, wenn die Stammkostenstelle einer Abteilung zugewiesen ist. (Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen). Dabei wird nur die, der Kostenstelle direkt zugewiesene Abteilung und deren Adresse, kontrolliert.
„Abteilung“ aus dem Dienstnehmerstamm, wenn die Adresse im Dienstort nicht hinterlegt ist und die Abteilung nicht gleich Kostenstelle ist.
Bei keiner Hinterlegung dieser drei Felder wird davon ausgegangen, dass die Adresse des Dienstortes gleich ist wie die Adresse der Firma.
Beim öfteren
Wechsel des Dienstortes empfehlen wir Ihnen, diesen über das Feld Dienstort
(Punkt 1) oder Stammkostenstelle (Punkt 2 und 3) zu verwalten, weil es
bei der Abteilung im Dienstnehmerstamm (Punkt 4) kein Ab-Datum gibt. Durch
eine nachträgliche Änderung der Abteilung im Dienstnehmerstamm kann es
nämlich zu unerwünschten Änderungsmeldungen kommen.
Wenn sich die Abteilung/der Dienstort so ändert, dass der Dienstnehmer
nicht mehr in der gleichen Gemeinde mit der gleichen Postleitzahl
arbeitet, wird wie von ELDA vorgeschrieben,
eine Änderungsmeldung für die
Gebietskrankenkasse bzw. BVAEB erstellt.
Hier geben Sie die Abfertigungsregel des Dienstnehmers an. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten
Keine Abfertigung (K) oder leer |
Für den Dienstnehmer werden keine Mitarbeitervorsorgebeiträge gerechnet, noch wird er in der Abfertigungsrückstellung berücksichtigt. |
Abfertigung alt (A) |
Der Dienstnehmer wird in der Abfertigungsrückstellung mit der Dienstzeit bis zum Rückstellungstermin berücksichtigt. Es wird kein Mitarbeitervorsorgebeitrag ermittelt. |
Abfertigung NEU (N) |
Bei Auswahl dieser Option wird in der Maske Eintrittsdaten bei der Eingabe des Eintrittsdatums automatisch ein "Mitarbeitervorsorgekasse-Abdatum (MVK-Abdatum)" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagen. Dieses "MVK-Abdatum" wird mit der Anmeldung des Dienstnehmers beim zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet. Dieser Vorschlag erfolgt nur, wenn es beim Erfassen des Eintritts bereits variable Dienstnehmerdaten mit der Einstellung Abfertigung NEU gibt. Ändern Sie nach dem Erfassen der Eintrittsdaten die Abfertigung auf Abfertigung NEU, wird kein MVK-Abdatum nachgetragen. Dieser Dienstnehmer wird bei der Abfertigungsrückstellung nicht berücksichtigt. |
Teilübertritt (T) |
Dies ist der Fall, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag bereits erworbene Ansprüche der "Abfertigung alt" unterworfen bleiben und neue Ansprüche der "Abfertigung" neu unterliegen. Wenn Sie bei einem bestehenden Dienstnehmer "Teilübertritt" festlegen, geben Sie nachher in der Maske Eintrittsdaten das MVK-Abdatum ein. Mitarbeitervorsorgebeiträge werden ab diesem MVK-Abdatum bezahlt. Der Mitarbeiter wird in der Abfertigungsrückstellung mit den Dienstjahren bis zum MVK-Abdatum berücksichtigt. |
BUAK (B) |
Um zu kennzeichnen, dass der Dienstnehmer dem BUAG obliegt, geben Sie im variablen Dienstnehmerstamm im Feld „Abfertigungsregel“ – „BUAK (B)“ ein . |
Genauere Informationen und Anleitungen zum Thema Abfertigung finden Sie in der Hilferubrik "Themen/Abfertigung".
In diesem Feld tragen Sie tagesabghängig den Beruf des Mitarbeiters ein.
Hier geben Sie die Firmenversicherungsanstalt ein, bei der der Dienstnehmer versichert ist. Die Firmenversicherungen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmeneigene Versicherungen an. Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keinerÖGK/BVAEB angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X".
Hier geben Sie die SV-Gruppe des Dienstnehmers ein. Die SV-Gruppen werden pro angelegte Firmenversicherung (= Gebietskrankenkassen Versicherungsnummer 1 bis 9 und 28) in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/SV-Zuordnungen vom Programm angelegt/aufgebaut. Für alle BVAEB Firmenversicherungen legen Sie die SV-Gruppen in der Maske SV-Zuordnungen manuell an.
Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keinerÖGK/BVAEB angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X".
Bonus 2 SV-Gruppen, die bis 31.08.2009 gültig sind, werden im LOV nicht angezeigt. Diese können Sie aber trotzdem manuell eingeben.
Damit bei Erreichen des Alters für die vorzeitige Alterspension oder bei Erreichen des neuen Lehrjahrs automatisch die richtige SV-Gruppe eingetragen wird, verwenden Sie die "SV-Gruppenautomatik" Funktion auf der Seite 2 des variablen Dienstnehmerstamms.
Das Feld Basis dient der SV-Gruppenautomatik. Hier geben Sie die Basis-SV-Gruppe für die Vollbeschäftigung des Dienstnehmers ein. Wird ein geringfügig Beschäftigter zum Vollversicherten, so wird als neue SV-Gruppe der Wert aus diesem Feld verwendet. Voraussetzung dafür, dass die SV-Gruppenautomatik den Wert aus dem Feld Basis verwendet, ist, dass der Parameter LS: SvAuto_GfB_pauschaliert aktiviert ist. Der Parameter kann als System-/Firmen- oder Firmengruppen-Parameter festgelegt werden. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - SV-Gruppenautomatik - 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze.
Hier geben Sie die SV-Pflichtigkeit des Dienstnehmers ein. Die SV-Pflichtigkeit bestimmt die SV-Beitragssätze (KV, AV,UV, PV, KU,...) näher, für die ein Dienstnehmer und der Dienstgeber Beiträge zahlen. Mit SV-Pflichtigkeiten haben Sie die Möglichkeit, nur einen in der Beitragsgruppe vorhandenen SV-Beitragssatz auszuschließen (zB Geschäftsführer mit der SV-Gruppe D1 zahlen im Gegensatz zu normalen Angestellten keine Kammerumlage usw.). Die gängigsten SV-Pflichtigkeiten erhalten Sie bei der Erstinstallation von der LHR Lohn mitgeliefert. Neue SV-Pflichtigkeiten legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten an. Legen Sie keine SV-Pflichtigkeit an, die die Beitragssätze AV, KV, UV oder PV ausschließt, da diese Sätze über die SV-Gruppen gehandhabt werden.
Bei Verwendung einer SV-Pflichtigkeit mit NB-Beitrag wird eine Änderungsmeldung erzeugt, auf der der Zeitraum für eine Nacht-Schwer-Arbeit angeführt ist.
Hier geben Sie die Zugehörigkeit des Dienstnehmers an. Zugehörigkeiten sind im Programm fix hinterlegt und werden von Lohn & HR laut den gesetzlichen Anforderungen gewartet. Die Zugehörigkeit wird für die Anmeldung und Änderungsmeldung des Dienstnehmers bei der Sozialversicherung benötigt.
Hier geben Sie ein, welcher gesetzlichen Grundlage (zB Angestelltengesetz, Landarbeitergesetz, Journalistengesetz) das Dienstverhältnis des Dienstnehmers unterliegt. Die gesetzlichen Grundlagen sind ebenfalls im Programm fix hinterlegt und werden von Lohn & HR gewartet. Diese wird nur für die Anmeldung und Änderungsmeldung von Versicherten benötigt.
Bei der Auswahl von 99 - andere Gesetze wird auf der ÖGK-Meldung das Feld"Text der gesetzlichen Grundlage" mit "sonst. G." gefüllt.
Das Feld "gesetzliche Grundlage" auf den BVAEB-Meldungen gibt es seit 01.2010 nicht mehr. Die Universitäten bitten wir dieses Feld trotzdem immer mit 33 - Universitätsgesetz zu füllen, weil die BMSVG Regelungen für die Arbeitnehmer der Universitäten gleich sind, wie die von der Gebietskrankenkasse.
Hier geben Sie die Bezugsart des Dienstnehmer ein. Mögliche Werte sind:
4 oder [keine Eingabe] - Monatslohn |
Der Dienstnehmer erhält einen normalen Monatsbezug. |
5 - Monatslohn bei Dienstverhältnis mit Befristung unter einem Monat
|
Der Dienstnehmer ist kein fallweise Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis ist auf kürzere Zeit als einem Monat befristet. An die Versicherungen werden diese Dienstnehmer mit der Bezugsart 4 gemeldet. |
6 - Zeitlohn (bei fallweise beschäftigten Dienstnehmern) |
Mit dieser Option ist es möglich, in der Maske "Eintrittsdaten" auf Seite 2 auf dem Kalender die Arbeitstage, an denen der Dienstnehmer beschäftigt ist, einzeln anzuwählen. Außerdem ist diese Option für die richtige Meldung von fallweisen Beschäftigten an die Versicherungen von Bedeutung. Beachten Sie: Wenn Sie diese Bezugsart wählen, sollten Sie in der Maske Eintrittsdaten nicht nur einen Eintritt ohne Austritt eingeben. Wenn Sie das tun, sucht die Eldaermittlung für die Ermittlung der monatlichen Meldung immer einen Austritt in den nächsten 12 Monaten in der Zukunft, und startet für den betroffenen Dienstnehmer eine Probeabrechnung 12 Monate in der Zukunft. Geben Sie also für fallweise Beschäftigte immer mindestens einen Eintritt und Austritt ein, oder klicken Sie die Tage auf der Seite 2 von der Eintrittsmaske an. |
Die Eingaben im Feld Bezugsart haben unter anderem auch Auswirkungen auf
die Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze durch die SV-Gruppenautomatik
(siehe auch unter Themen - SV-Gruppenautomatik - Geringfügigkeitsgrenze)
und auf die ELDA-Versichertenmeldungen.
Hier geben Sie die Anzahl der Sonderzahlungen ein, die der Dienstnehmer jährlich erhält. Diese Angabe ist für Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld sowie für die BVK-Berechnung der anteiligen SZ von Bedeutung. Bleibt das Feld leer werden 2 Sonderzahlungen angenommen. Wenn Sie in dieses Feld 0 eingeben, so wird auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung Anspruch auf Sonderzahlung: "Nein" angegeben.
Bei der BVK-Bemessung gelten folgende Berechnungen:
Bei einer jährlichen Sonderzahlung wird ein prozentueller Aufschlag in der Höhe von 14%,
bei einem Anspruch auf zwei Sonderzahlungen in Höhe 1/6 SZ (wie bisher) und
bei einem Anspruch auf mehr als zwei Sonderzahlungen in Höhe von 21% der allgemeinen Beitragsgrundlage (bzw. BVK-Bemessung) auf selbige addiert.
Hier geben Sie ab 01.2007 die zuständige Arbeiterkammer für BVAEB Versicherte, wenn diese kammerumlagen-pflichtig sind und wenn die Arbeiterkammer von der BVAEB Landesstelle abweicht. Diese Arbeiterkammer wird auf der Anmeldung BVAEB ausgewiesen. Die Landesstelle für die BVAEB wird aus dem Feld "Ländercode BVAEB" aus der Maske Versicherungen eruiert.
Für die BVAEB und die Versicherung 10-Eisenbahner werden ab 2018 Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage und Landarbeiterkammerumlage bei der BVAEB nach Bundesländer getrennt abgeführt, sofern mehrere Bundesländer vorhanden sind. Dabei richtet sich diese Abfuhr nach dem Beschäftigungsort. Zu diesem Zweck werden sie nun von der Abrechnung mit ihrem Bundesland gekennzeichnet abgelegt (in den SV-Details der Abrechnungsmaske und am Lohnkonto ersichtlich).
Nähre Informationen zu den Kennzeichen finden Sie unter Lohn- und Gehalt/Fenster/Abrechnungen/Abrechnen/Ansichten/Abrechnungsansicht - Abrechnung
Das Bundesland eines DN wird wie folgt ermittelt:
Variabler Dienstnehmerstamm: Feld Arbeiterkammer,
Arbeiterkammer seines Dienstortes im var. DN-Stamm,
Arbeiterkammer des Dienstortes seiner Stammkostenstelle,
Arbeiterkammer seiner Stammkostenstelle,
Arbeiterkammer seiner Abteilung,
Ländercode seiner Firmenversicherung.
Versicherung 10 - Eisenbahner Versicherung
Das Bundesland ist in der Beitragskontonummer enthalten und kann so bestimmt werden. Die Chiffren für das jeweilige Bundesland lauten:
1 = Wien
2 = Niederösterreich
3 = Burgenland
4 = Oberösterreich
5 = Salzburg
6 = Steiermark
7 = Kärnten
8 = Tirol
9 = Vorarlberg
In der Beitragskontonummer ist diese Ziffer an der 6.Stelle zu finden, z.B: 8560010000
Für Universitätsprofessoren gibt es diese Möglichkeiten für Überprüfung in der SV-Gruppen-Automatik:
Supplierung: Bei Dienstnehmern mit der Lohnart „Abzug Supplierung, Betragsteiler 90044“ gibt es ein Schutzmonat. Das heißt die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen. Zusätzlich erfolgt in den Monaten März und September (= Semesterbeginn) keine Umstellung.
Variables Entgelt: Für Dienstnehmer, deren variables Entgelt erst am Ende des Monats feststeht, gibt es ebenfalls ein Auslauf- bzw. Schutzmonat. Das heißt, die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen. Wenn bei einem Dienstnehmer ein Schutzmonat aufgrund von variablem Entgelt berücksichtigt werden soll, aktivieren Sie diese Checkbox "Schutzmonat". Anschließend berücksichtigt die SV-Gruppen-Automatik das Schutzmonat automatisch.
Mehr dazu lesen Sie unter Themen - SV-Gruppenautomatik - Geringfügigkeitsgrenze - Schutzmonat.
Hier geben Sie die Nummer des EFZ-Anspruches (= Krankenstandsberechnung-Anspruches) des Dienstnehmers an, falls dieser nicht den gesetzlichen Regelungen von Arbeitern (EFZG), Angestellten (ASVG) oder Lehrlingen (BAG) entspricht.
Ist dieses Feld leer, greift das Programm auf den EFZ-Anspruch aus dem Feld "Efz" aus der Maske Vorgabewerte DN-Gruppe (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges). Ansonsten überprüft das Programm im Feld "Dienstnehmerart", ob der Dienstnehmer ein Arbeiter, Angestellter, Lehrling usw. ist und zieht die gesetzliche Krankenstandsberechnung heran.
Efz-Anspruchsarten zum Übersteuern der gesetzlichen Berechnung legen Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Efz/Efz-Ansprüche an.
Mit diesem
Feld definieren Sie die Berücksichtigung der Feiertage bei Krankheit genauer.
Dieses Feld übersteuert die Einstellung bei der Krankheit im Menü
Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
im Feld "EFZ-Feiertage".
Wählen Sie hier zwischen:
Nein(N) |
Ein Feiertag während der Krankheit wird als Feiertag und nicht als Krankenstandstag gerechnet. Es werden nur Feiertage berücksichtigt, die sich im Wochenmodell des Dienstnehmers befinden. Für den Feiertag im Krankenstand gebührt Feiertags- und nicht Krankenstandsentgelt. Erhält der Dienstnehmer bereits Teilentgelt, gebührt ihm auch für den Feiertag nur Teilentgelt (= s. OGH Entscheidung). |
Ja(J) |
Ein Feiertag wird wie ein normaler Krankenstandstag behandelt, d.h. er kürzt den EFZ-Anspruch um den Feiertag wie ein Krankenstandstag. |
leer |
Es wird die Einstellung aus der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe Feld "EFZ-Feiertage" herangezogen. Falls das Feld "EFZ-Feiertage" auch in der Maske Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe leer ist, hat das die gleiche Bedeutung wie "Nein(N)". |
Hier geben Sie den Dienstort des Dienstnehmers für den Arbeitsstätten Datenträger, Aviso-Meldungen und AnmeldungenÖGK ein. Den Dienstort (= die Arbeitsstätte) legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abteilungen an.
Die Adresse der Arbeitsstätte für den Arbeitsstättendatenträger wird aus folgenden Feldern eruiert:
„Dienstort“ aus den Variablen Dienstnehmerdaten. Wenn die Adresse bei diesem nicht hinterlegt ist, wird die Adresse des
Dienstortes der Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen. Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen. Wenn kein Dienstort der Stammkostenstelle zugewiesen ist, wird die Adresse der
Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen, wenn die Stammkostenstelle einer Abteilung zugewiesen ist. (Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen). Dabei wird nur die, der Kostenstelle direkt zugewiesene Abteilung und deren Adresse, kontrolliert.
„Abteilung“ aus dem Dienstnehmerstamm, wenn die Adresse im Dienstort nicht hinterlegt ist und die Abteilung nicht gleich Kostenstelle ist.
Bei keiner Hinterlegung dieser drei Felder wird davon ausgegangen, dass die Adresse des Dienstortes gleich ist wie die Adresse der Firma.
Beim öfteren
Wechsel des Dienstortes empfehlen wir Ihnen, diesen über das Feld Dienstort
(Punkt 1) oder Stammkostenstelle (Punkt 2 und 3) zu verwalten, weil es
bei der Abteilung im Dienstnehmerstamm (Punkt 4) kein Ab-Datum gibt. Durch
eine nachträgliche Änderung der Abteilung im Dienstnehmerstamm kann es
nämlich zu unerwünschten Änderungsmeldungen kommen.
Wenn sich die Abteilung/der Dienstort so ändert, dass der Dienstnehmer
nicht mehr in der gleichen Gemeinde mit der gleichen Postleitzahl
arbeitet, wird wie von ELDA vorgeschrieben,
eine Änderungsmeldung für die
Gebietskrankenkasse bzw. BVAEB erstellt.
Hier geben Sie die Abfertigungsregel des Dienstnehmers an. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten
Genauere Informationen und Anleitungen zum Thema Abfertigung finden Sie in der Hilferubrik "Themen/Abfertigung".
Hier geben Sie der Reihe nach mit "J" bzw. "N" ein, ob der betreffende Dienstnehmer DB-, DZ-, U-Bahn- bzw. kommunalsteuerpflichtig ist.
Info für Dienstnehmer über 55 Jahre
Info für Dienstnehmer über 60 Jahre
Die Felder DB / DZ und Ubahn sind zusätzlich an das Feld "Dienstnehmerart" gekoppelt. Siehe dazu die Zusatzinformation des Feldes "Dienstnehmerart".
Wenn bei einem Dienstnehmer das Geburtsdatum im Dienstnehmerstamm (Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm) fehlt, kann bei diesem Dienstnehmer keine U-Bahnsteuer ermittelt werden!
Für die Berechnung der U-Bahnsteuer gibt es noch einen neuen variablen Firmenparameter (s. Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter), dem eine Lohnart zugewiesen werden kann, welche das Beschäftigungsausmaß bestimmt. Ergibt diese Lohnart den Wert 1, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher berechnet, ist der Wert nicht 1, so wird die U-Bahn-Steuer fix nicht gerechnet. Ist dieser neue Parameter nicht vorhanden oder bei einem Dienstnehmer die Lohnart nicht generiert, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher ermittelt.
Im Feld für die Kommunalsteuerpflichtigkeit gibt es noch zusätzliche Optionen:
B - Wenn der Dienstnehmer begünstigter
Behinderter ist und aus diesem Grund nicht kommunalsteuerpflichtig
ist. Durch die Option "B" entsteht zusätzlich die Möglichkeit
eine Liste zu drucken, die alle Dienstnehmer auflistet, für die eine
Invalidenausgleichstaxe bezahlt wird. Diese Liste kann im Menüpunkt
Auswertungen/Personal/Sonstiges/Invalidenausgleichstaxe
erstellt werden.
Wenn auf der Seite 2 in dem Feld Prozentsatz Behinderung ein Wert von
über 50% eingetragen wird, wird der Dienstnehmer auch bei einem "J"
auf der Invalidenausgleichstaxe-Liste berücksichtigt.
A - Die Kommunalsteuer wird laut Dienstnehmer-Kommunalsteuer-Aufteilung aufgeteilt. Bei diesem Kennzeichen erscheint neben der Kommunalsteuergemeinde der Button "Aufteilung" in dem Sie die Kommunalsteuer-Aufteilung eingeben. Die Felder für die Kommunalsteuergemeinde auf der Seite 1 im Variablen Dienstnehmersatmm sollten trotzdem festgelegt werden, für den Fall, dass eien Kommunalsteueraufteilung nicht vorhanden ist (z.B. zu einer Kostentelle).
Mit folgenden beiden Optionen haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer Kostenstelle die Kommunalsteuerabgabe auf mehrere Gemeinden aufzuteilen (zB im Baulohn ist eine Kostenstelle einer Baustelle gleichzusetzen, die Baustelle kann sich aber in mehreren Gemeinden befinden. Hier muss innerhalb einer Kostenstelle eine Aufteilung auf mehrere Gemeinden möglich sein.)
K - Die Kommunalsteuer wird laut Dienstnehmer-Kostenstellenaufteilung aufgeteilt.
L - Die Kommunalsteuer wird laut verbuchter Kostenstellen aufgeteilt (Ebenen für die Kostenstellenaufteilung: Lohnartenzuordnung, Lohnartenstamm, Dienstnehmer-Kostenstellenaufteilung).
Hier geben Sie die Kommunalsteuer- bzw. U-Bahnsteuergemeinde des Dienstnehmers an.
Die zugehörigen Felder beinhalten der Reihe nach das Staatenkennzeichen, die Postleitzahl, ein etwaiges Postleitzahlenkennzeichen und den zur Postleitzahl gehörenden Ortsnamen der Gemeinde, an die die Kommunalsteuer für diesen Dienstnehmer abgeführt werden soll. Kommunalsteuergemeinden legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden als "firmeneigene Kommunalsteuergemeinde" an.
Dieser Button erscheint, wenn Sie bei der Kommunalsteuer-Pflicht das Kennzeichen "A" - laut Dienstnehmer-Kommunalsteuer-Aufteilung verwenden. Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske Kommunalsteuer-Aufteilung,
in der Sie die Kommunalsteuerabgabe auf mehrere Gemeinden anteilsmäßig aufteilen können. In der Maske wählen Sie die gewünschten firmeneigenen Gemeinden aus, die Sie zuvor unter Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden angelegt haben. In der letzten Checkbox in der Maske haben Sie die Möglichkeit die Stamm-Kommunalsteuer-Gemeinde als Information festzulegen.
Wenn bereits Gemeinden in dieser Maske angelegt sind, dann wird der Button "Aufteilung" fett markiert dargestellt.
Hier geben Sie die Abrechnungsgruppe des Dienstnehmers ein. Die Abrechnungsgruppen sollen die Auszahlungstermine wieder spiegeln, können aber auch nach Ausgabe des Lohn-/Gehaltszettels unterschieden werden.
Für jede Abrechnungsgruppe kann ein eigener Batchlauf eingerichtet werden. Bei verschiedenen Auswertungen und Programmen (Abrechnung, Zahlungsverkehr , ...) können Sie auf Abrechnungsgruppen eingrenzen.
Die Abrechnungsgruppen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abrechnungsgruppen oder im Menü Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Abrechnungsgruppen an.
Hier geben Sie die Buchungsbelegsnummer des Dienstnehmers ein. Mit Hilfe solcher Nummern können Sie Buchungsbelege nach einem eigenen Kriterium getrennt ausgeben. Diese haben dann pro Buchungsbeleg eine Soll und Haben Gleichheit (im Gegensatz zum Buchungsbeleg nach Kostenstellen, denn da gibt es die Sammelkostenstelle die, die Soll/Haben Differenz ausgleicht). Buchungsbelegnummern legen Sie nur an, wenn Sie mit den anderen Gruppierungskriterien (Dienstnehmergruppe, Kostenstellen, Kostenträger) von LHR Lohn nicht zu den gewünschten Ergebnissen kommen.
Buchungsbelege legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Buchungsbelege an.
Hier geben Sie die Kontoklasse des Dienstnehmers ein. Kontoklassen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kontoklassen an. Kontoklassen sind notwendig, um dem Rechnungslegungsgesetz zu entsprechen. Laut diesem müssen zumindest die Aufwände für Arbeiter und Angestellte getrennt verbucht werden. Sie können Kontoklassen auch dazu verwenden, um vorhandene, von Ihnen vergebene Kontennummern zu übersteuern. Näheres dazu entnehmen Sie aus den Fensterbeschreibungen "Kontoklassen", "Fibu-Konten zu Kontoklassen" und "Kostenarten zu Kontoklassen".
Bei der Verbuchung von Lohnarten wird vorrangig die Kontoklasse der Kostenstelle
ermittelt. Ist bei der Kostenstelle keine Kontoklasse hinterlegt, wird
jene Kontoklasse aus dem variablen Dienstnehmerstamm ermittelt, die zum
Zeitpunkt des Bis-Datums aus der Lohnartenzuordnung gültig ist. Ist das
Bis-Datum der Lohnart nicht gesetzt oder liegt das gesetzte Bis-Datum
in der Zukunft (=nicht im Verbuchungsmonat), so wird zur Ermittlung der
Kontoklasse der Monatsletzte des Verbuchungsmonats herangezogen.
Auch die aus der Lohnart abgeleiteten SV-, Kommunalsteuer-, DB-, DZ- und
BV-Anteile werden auf jene Konten der Kontoklasse gebucht, die sich aus
dem erfassten Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung ergeben.
Für die Bewertung
der Einstufung wird immer der letzte Wert verwendet. Wenn der Dienstnehmer
somit zwei variable Dienstnehmerstämme mit unterschiedlichen Einstufungen
hat, so wird die letzte Einstufung für das gesamte Monat gerechnet. Sie
haben jedoch die Möglichkeit mithilfe eines Parameters eine taggenaue
Bewertung der Einstufung zu berücksichtigen. Damit die Berechnung laut
diesem Parameter greift (LS:Abr_SS_Tagesdatum), benötigen Sie die Bewertungsart
SS = Schemensatzbewertung für die Lohnarten.
Mehr dazu lesen Sie unter Stammdaten/Firma/Parameter/Firmengruppen-,Firmen-
oder Dienstnehmergruppenparameter.
Bei der Aliquotierung werden die Schemensätze immer auf die Tage des Monats
verteilt. Auf Eintritte, Unterbrechungen, Krankheiten, Austritte usw.
wird keine Rücksicht genommen!
Hier geben Sie den Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung des Dienstnehmers ein. Dieser ist notwendig für die Schemensätze (zB Grundgehalt, Grundlohn, Stundenlohn) und die Kollektivvertragssätze (zB Überstundenteiler, Mehrstundenteiler, ...) in der Bruttobewertung, Urlaubsverwaltung und Reisekostenabrechnung. Auch Betriebsvereinbarungen werden als Kollektivverträge angelegt.
Legen Sie die, für Ihre Abrechnung relevanten Kollektivverträge, zuvor im Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge an.
Hier geben Sie die Einstufung des Dienstnehmers ein. Die Felder beinhalten der Reihe nach die Dienstklasse, Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe, in die der Dienstnehmer eingestuft ist. Dies wird im LHR Lohn als Einstufung bezeichnet. Schemensätze werden abhängig von dieser Einstufung ermittelt.
Zuvor legen Sie die Einstufungen unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Schemensätze an.
Hier geben Sie das Datum der nächsten Vorrückung im Format TT.MM.JJJJ an.
Damit die Dienstnehmer tatsächlich zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt vorrücken, starten Sie monatlich im Stammdatenmenü/Erhöhen/Vorrücken das Programm "Vorrücken von Dienstnehmern". Das Programm rückt dann die Dienstnehmer in die nächste Gehaltsstufe vor. Die neue Schemaeinstufung, das Datum der nächsten Vorrückung und das Datum der letzten Vorrückung werden vom Programm automatisch in die variablen Dienstnehmerdaten eingetragen.
Wenn der Parameter LS: Abr_SS_Tagesdatum mit "J" gesetzt ist,
dann erfolgt die Vorrückung taggenau. Wenn dieser nicht gesetzt ist oder
mit "N", dann werden Vorrückungen mit dem Ab-Datum 01. eingetragen,
auch wenn das Datum für die nächste Vorrückung ein anderes Tagesdatum
hat.
Hier sehen Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ, zu dem der Dienstnehmer zuletzt vorgerückt ist. Dieses Datum wird vom Programm "Vorrücken von Dienstnehmern" automatisch eingetragen.
Wenn im Firmenparameter die Satznummer für die Sparkassen-KV eingetragen
sind, dann erscheinen die Felder "Speziell" und "Art der
Vorrückung".
Hier können Sie festlegen, ob auf der Soll-/Ist-Auswertung (Auswertungen/Kommunal/Dienstpostenplan/Ausdruck Dienstpostenplan - Variante 3) die Einstufung aus dem variablen Dienstnehmerstamm als "Grundverwendung", "Funktionsverwendung", Leistungsverwendung" oder "Verwendungsaufstieg" angedruckt werden soll.
Dieses
Feld ist nur sichtbar, wenn Sie die Maske "Dienstposten flexibel"
für die Firma aktiviert haben. Zusätzlich kann dieses Feld über die Feldberechtigungen
in der Menürolle ausgeblendet werden.
Hier können Sie den Dienstnehmer einer Gruppe für den Einkommensbericht zuordnen. Zur Auswahl stehen die Gruppen, die Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Einkommensbericht Gruppen definiert haben.
Aktivieren Sie diese Checkbox, wenn für den Dienstnehmer eine Betriebsratsumlage anfällt. Damit die Betriebsrats umlage dem Dienstnehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen wird, muss eine Lohnart für Betriebsratsumlage im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter eingetragen sein.
Gibt es mehrere verschiedene
Betriebsräte in Ihrem Unternehmen, beachten Sie die Anweisungen im Thema
"Betriebsräte".
Hier geben Sie ein, ob und von welchen Beiträge der Dienstnehmer Gewerkschaftsbeiträge bezahlt.
Kein Gewerkschaftsbeitrag (N): für diesen Dienstnehmer wird kein Gewerkschaftsbeitrag über Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung eingehoben
Gewerkschaftsbeitrag aus LB (J): es wird eine Lohnart generiert, die den Gewerkschaftsbeitrag aus den laufenden Bezügen beinhaltet.
Gewerkschaftsbeitrag aus LB und SZ (S): es wird eine Lohnart generiert, die den Gewerkschaftsbeitrag aus den laufenden Bezügen abzieht und eine, die den Beitrag aus Sonderzahlung abzieht.
Damit der Gewerkschaftsbeitrag dem Dienstnehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen werden kann, tragen Sie die Lohnarten für Gewerkschaftsbeiträge im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter ein.
Hier geben Sie die Mitgliedsnummer des Dienstnehmers bei der Gewerkschaft ein, damit der Gewerkschaftsdatenträger vollständig übermittelt werden kann.
Hier geben Sie die Gewerkschaft ein, der der Dienstnehmer angehört. Um Gewerkschaften auswählen zu können, legen Sie diese vorher im Stammdatenmenü/Firma/Gewerkschaften an.
Variable Firmengruppenparameter
Variable Dienstnehmergruppenparameter
SV-Pflichtigkeiten anlegen / ändern
Firmeneigene Kommunalsteuergemeinden anlegen
Betriebsratsumlage- und Gewerkschaftslohnarten in Firmenparameter eintragen
Firmeneigene Gewerkschaften anlegen
Abrechnungsansicht - Abrechnung
Variable Dienstnehmerdaten ändern
Betriebsratsumlage- und Gewerkschaftslohnarten anlegen
Bestehende Dienstnehmer abfragen
Vorgabewerte Dienstnehmergruppen
Änderungsmeldungen für Versicherungen generieren
Vorgangsweise bei mehreren Betriebsräten
Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze durch SV-Gruppenautomatik