In dieser Maske definieren Sie die SV-Pflichtigkeiten, die Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten dem Dienstnehmer und den Lohnarten wie Altersteilzeit, unbezahlter Urlaub (= technische SV-Pflichtigkeiten) zuweisen. SV-Pflichtigkeiten bestimmen, ob die SV-Beiträge und Umlagen (Kammerumlage, IESG-Zuschlag, ...) entrichtet werden und ob sie vom Dienstnehmer oder Dienstgeber getragen werden.
Sie können nur die SV-Beiträge übersteuern, die hinter einer SV-Gruppe laut ÖGK Arbeitsbehelf zu entrichten sind. Sie können zB nicht definieren, dass für die SV-Gruppe N14 oder D2 Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Auch wäre es falsch, zB bei der SV-Gruppe D1 die Arbeitslosen-, Kranken-, Pensions- oder Unfallversicherung auf "NEIN" zu setzen!
Mit der LHR Lohn Erstinstallation erhalten Sie diese SV-Pflichtigkeiten, die Sie bearbeiten, ergänzen oder löschen können, wenn sie noch nicht in Verwendung sind:
1 - normale SV-Pflichtigkeit |
Ist bei den meisten Dienstnehmer zu verwenden. SV-Beiträge werden wie imÖGK Arbeitsbehelf beschrieben gerechnet. |
2 - leitende Angestellte |
Da für leitende Angestellte keine Kammerumlage und kein Insolvenzentgeltzuschlag zu entrichten ist, verwenden Sie diese SV-Pflichtigkeit für alle leitende Angestellte und Geschäftsführer. |
41 - Altersteilzeit bis 12.2006 zu 01 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung" bis 12.2006 und für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit 1 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
42 - Altersteilzeit bis 12.2006 zu 02 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung" bis 12.2006 und für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit 2 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
51 - Altersteilzeit ab 01.2007 zu 01 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung" ab 01.2007 und für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit2 1 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
52 - Altersteilzeit ab 01.2007 zu 02 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung" ab 01.2007 und für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit 2 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
61 - unbezahlter Urlaub zu 01 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "unbezahlter Urlaub weniger als 1 Monat" für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit 1 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
62 - unbezahlter Urlaub zu 02 |
Diese technische SV-Pflichtigkeit ist für die Lohnart "unbezahlter Urlaub weniger als 1 Monat" für Dienstnehmer mit der SV-Pflichtigkeit 2 in Variablen Dienstnehmerdaten gedacht. |
Wenn Sie in der Maske Firmenversicherungen (Stammdatenmenü/Firma) eine neue Versicherung (GKK Versicherungen 1 bis 10, BVAEB Vers. 11 und 25 oder KFG Vers. 41 und 42) anlegen und speichern, dann werden Beschäftigtengruppen in der SV-Zuordnung automatisch aufgebaut. In der SV-Zuordnung (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges) haben Sie anschließend die Möglichkeit mit der Checkbox "aktiv" nur Ihre eigenen Beschäftigtengruppen auszuwählen.
Diese werden dann im variablen Dienstnehmerstamm im LOV von der Beschäftigtengruppe angezeigt und die anderen nicht.
(Für bereits angelegte Firmenversicherungen sind derzeit alle Beschäftigtengruppen aktiviert. Aktivieren Sie in der SV-Zuordnung nur Ihre eigenen.)
In diesem Zuge werden auch in der Registerkarte SV-Ergänzungen (variabler DN-Stamm, SV-Pflichtigkeiten, Lohnartenstamm) nur mehr Ergänzungen, Ab-/Zuschläge angezeigt, die man auswählen darf (zB E-Card, Auflösungsabgabe, Halbierung PV-Beitrag nicht mehr, weil diese von der Abrechnung automatisch berücksichtigt werden).
Der hier angegebene Ergänzung wird in Reihenfolge nach dem ersten Vorhandensein geprüft:
Lohnartenstamm - Dienstnehmergruppenlohnart
Lohnartenstamm - Firmenlohnart
Lohnartenstamm - Firmengruppenlohnart
Variabler Dienstnehmerstamm
SV-Pflichtigkeit
7
Hier sehen Sie die Nummer der SV-Pflichtigkeit. SV-Pflichtigkeiten, die für Dienstnehmer gedacht sind und nicht technisch sind (= Checkbox "Technisch" aktiviert), weisen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten dem Dienstnehmer zu.
Hier sehen Sie die Bezeichnung der SV-Pflichtigkeit.
Hier definieren Sie, ob die SV-Pflichtigkeit "technisch" ist. Technische SV-Pflichtigkeiten sind für Lohnarten wie Altersteilzeit und unbezahlter Urlaub gedacht, da bei diesen Lohnarten die SV-Beiträge speziell gehandhabt werden. Diese können in der Maske Variable Dienstnehmerdaten nicht ausgewählt werden.
Bei den Lohnarten geben Sie im Lohnartenstamm im Feld "SV-Pflicht-Erhöhung" die Nummer der Erhöhung an, zB bei der Altersteilzeitlohnart ab 01.2007 die Nummer 50, damit bei Dienstnehmern mit der SV-Pflichtigkeit 1 auf die SV-Pflichtigkeit 51 zugegriffen wird.
Ist eine SV-Pflichtigkeit nicht angelegt, erscheint in der Protokolldatei fehler.lst im Eurolohn/Work Verzeichnis die Fehlermeldung "SV-Pflichtigkeit ist nicht angelegt". Kontrollieren Sie in diesem Fall die SV-Pflichtigkeit des Dienstnehmers in Variablen Dienstnehmerdaten und die SV-Pflichterhöhung bei der Lohnart, und legen Sie gegebenenfalls eine neue SV-Pflichtigkeit an.
Hier geben Sie SV-Beitragsart ein:
AV- Arbeitslosenversicherung |
KU - Kammerumlage |
KV - Krankenversicherung |
WF - Wohnbauförderungsbeitrag |
PV - Pensionsversicherung |
IE - Insolvenzentgeltzuschlag |
UV - Unfallversicherung |
LK - Landarbeiterkammerumlage |
NB - Nachtschichtschwerarbeiterbeitrag |
SW - Schlechtwetterentschädigungsbeitrag |
UN - Unfallversicherung Nebengebühren -> kommt bei der Versicherung 11 BVAEB vor. |
EF - Entgeltforzahlungsbeitrag -> nicht mehr in Verwendung. |
KP - Krankenversicherung Zusatz-Pension -> nicht mehr in Verwendung. |
PN - Pensionsbeitrag Nebengebühren -> kommt bei einigen Pensionsversicherungen vor. |
KH - Krankenversicherunghöchstbeitrag -> kommt bei der Versicherung 21 vor. |
PH - Pensionshöchstbeitrag -> kommt bei den Versicherung 17 und 30 vor. |
Hier bestimmen Sie, ob der SV-Beitrag entrichtet wird und von wem:
"J" - Dienstnehmer bezahlt DN-Anteil / Dienstgeber bezahlt DG-Anteil wie bei der SV-Gruppe laut Arbeitsbehelf hinterlegt
"N" - Der Beitrag ist nicht sv-pflichtig, muss aber zuerst gerechnet und dann mittels einer Ergänzung wieder abgezogen werden.
Ab 2019 bedeutet "N" wie "J" rechnen, also zuerst rechnen und dann mit einem Abschlag (der unter SV-Ergänzungen eingetragen ist) abziehen.
"NN" - Der Beitrag darf wirklich nicht abgerechnet werden!
"DN" - Dienstnehmer bezahlt DN-Anteil und DG-Anteil
"DG" - Dienstgeber bezahlt DN-Anteil und DG-Anteil
In dieser Registerkarte tragen Sie einmalig die Zu-, Abschläge und Ergänzungen für die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ein, zB Nachtschwerarbeitsbeitrag - E01 bei der ÖGK, K27 bei der BVAEB, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag - E02 bei der ÖGK, IE-Befreiung für Universitäten bei der BVAEB - Abschlag I28. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Lohn- und Gehalt/Themen/Gesetzesänderungen/Gesetzesänderungen 01.2019 - mBGM".
Beachten Sie, dass ab 2019 die Kammerumlage oder IE-Zuschlag Befreiung nicht mehr über SV-Pflichtigkeiten einzugeben sind, sondern dass es für solche Dienstnehmer eigene Beschäftigtengruppen gibt. Diese finden Sie auf www.sozialversicherung.at - monatliche Beitragsgrundlagenmeldung - technische Umsetzung - Tarifsystem und Mapping-Tabelle.
Tragen Sie hier die Ergänzungen, Zu- oder Abschläge ein oder wählen Sie diese über das LOV aus.
GKK - Ergänzungen
GKK - Abschläge und Zuschläge
BVAEB - Abschläge und Zuschläge
Tragen Sie hier den Zeitraum ein, für den dieser Datensatz gültig ist.
Mit diesem Drop-Down Feld geben Sie an, ob die Ergänzung, der Zu- oder Abschlag aktiviert ist oder nicht, oder ob das Programm diese Entscheidung automatisch treffen soll.
Firmenlohnarten - SV-Ergänzungen
Firmengruppenlohnarten - SV-Ergänzungen
Dienstnehmergruppenlohnarten - SV-Ergänzungen
Altersteilzeit Lohnart aufbauen
Gesetzesänderungen 01.2019 - mBGM