Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung

In diesem Thema finden Sie alles zur Behandlung von Krankenständen und Unfällen und welche Einstellungen für die Entgeltfortzahlung im LHR Lohn notwendig sind.

Die Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche mit betroffenen Meldungen für Versicherungen für Angestellte (nach AngG), Arbeiter (nach EFZG), Lehrlinge (nach BAG) und Vertragsbedienstete (gleich wie nach AngG) ist abgedeckt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche zu hinterlegen (s. dazu Schritt ).

 

Teilentgelt bei Lehrlingen

Lehrlinge haben u. a. bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Unglücksfall) Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Und zwar je Lehrjahr bis zu einer Dauer von acht Wochen. Danach gebührt ein Teilentgelt bis zur Dauer von weiteren vier Wochen. Die Höhe dieses Teilentgeltes berechnet sich aus der Differenz zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem aus der gesetzlichen Krankenversicherung gebührenden Krankengeld. Nach Ausschlöpfung im selben Arbeitsjahr bei neuerlicher Arbeitsverhinderung gebühren drei Tage volles Entgelt und sechs Wochen Teilentgelt.

Spezialkonstellation bei Lehrlingen

Was ist aber im folgenden Fall das Teilentgelt zu berechnen?

Beispiel:
Ein Lehrling ist vom 08.06. bis 12.06. krank. Auf Grund der im Lehrjahr bereits vorliegenden Krankenstände hat er für den 08.06. noch Anspruch auf die volle Lehrlingsentschädigung, für den Zeitraum 09.06. bis 12.06. erhält er Teilentgelt. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sieht nun vor, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit das Krankengeld erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gebührt. Daher steht dem Lehrling in diesem Fall das Krankengeld erst ab dem 11.06. zu. 

Da der Lehrberechtigte verpflichtet ist, ein Teilentgelt auch dann zu gewähren, wenn der Lehrling kein Krankengeld bezieht, ist nicht nur für den 11.06. bis 12.06., sondern auch für den Zeitraum 09.06. bis 10.06. ein (beitragsfreies) Teilentgelt zu leisten. Das Teilentgelt gebührt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld
. Da vom 09.06. bis 10.06. kein Anspruch auf Krankengeld besteht (die Höhe des Krankengeldes also "Null" ist), gebührt während dieser Zeit die volle Lehrlingsentschädigung. In dieser "Sonderkonstellation" stellt also vom 09.06.  bis 10.06. die volle Lehrlingsentschädigung das (beitragsfreie) "Teilentgelt" dar.

 

Vorgehensweise

  1.  Als erstes aktivieren Sie die Krankenstandsverwaltung für gewünschte Dienstnehmerarten im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler Firmenstamm.

  2. Danach entscheiden Sie, wie die Lohnart (wie Gehalt, Überstundenpauschale usw.) im Krankenstandsfall aliquotiert werden sollen. Dies definieren Sie auch im variablen Firmenstamm - im Feld "Aliquotierung".

Wenn hier keine Aliquotierung eingetragen ist, werden die Lohnarten im Krankenstandsfall nicht aliquotiert und die Entgeltfortzahlungslohnarten aus der Maske Abrechnungen/EFZ/Firmenlohnartencodes (siehe Punkt 4 und 5) werden nicht generiert.

Erklärung der EFZ Aliquotierungskennzeichen (Kürzung der Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" oder "NE" im Krankenstandsfall):


 

Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:

1 * dnarbtage - (efzgtage + efzgfeiertage) - nefzgtage) / dnarbtage
 

Bei der Aliquotierung 1 benötigen Sie dann separate Lohnarten pro Prozentanspruch, sprich für 100% EFZ-Anspruch eine extra Lohnart, für 50% EFZ-Anspruch eine extra Lohnart und für 25% eine extra Lohnart. Diese Lohnarten weisen Sie im Schritt 5 dem EFZ-Anspruch zu.

 

Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:

1* (dnarbtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)

                       - (efzgtage050 + efzg_feiertage050) * 0.5

                       - (efzgtage025 + efzg_feiertage025)* 0.75

                       - (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / dnarbtage

 

Mit aktiviertem Parameter „LS: Abr_Efz_Ali_Neu“ (= Ja) werden Lohnarten mit Aliquotierung „LE“ oder „NE“ um den unter 50%igen Anspruch gekürzt. Das bedeutet, dass Dienstnehmer bei EFZ-Ansprüchen bis 50% die Lohnarten mit Vorzeichen „LE“ oder „NE“ erhalten. Für den unter 50% Anspruch müssen die Lohnarten mit Betragsteiler „+“ und dem Vorzeichen „1101“ angelegt werden da diese SV-frei sind.

Für Ansprüche unter 100% benötigen Sie Lohnarten mit dem Vorzeichen „D“ oder „N“ und Betragsteiler „0“, damit diese richtig am L16 berücksichtig werden.

Alle Lohnarten weisen Sie unter Abrechnungen/EFZ/Firmenlohnartencodes zu.

Somit benötigen Sie keine benutzerdefinierte Formel mehr für die Aliquotierungen 2 und 3.

Die gleiche Logik haben Sie auch mit der Einstellung "Ja und 50%-Feiertag zu 100%", nur dass in diesem Fall noch Feiertagsentgelt in voller Höhe 100% berechnet wird.

 

Der OGH hat den Vorrang des Feiertagsentgelts gegenüber dem Krankenentgelt bejaht.

Da die Arbeit an einem Feiertag ausfällt, ist es ohne Belange, ob der DN an diesem Tag arbeitsfähig ist oder nicht. Es gebührt somit das Feiertagsentgelt in voller Höhe, also zu 100%. Nur wenn Feiertagsarbeit vereinbart wurde und der Dienstnehmer an diesem Tag erkrankt, ist Krankenentgelt zu leisten.

 

Wenn Sie den Parametert "LS: Abr_Efz_Ali_Neu" mit dem Wert "F" setzen, müssen die Feiertagslohnarten angepasst werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den LHR Support.

 

Die Aliquotierung der Lohnarten wird wie folgt vorgenommen:

    1. Es werden die Soll-Tage je nach Wochenmodell ermittelt. Jeder Soll Tag wird mit "100" bewertet.

    2. Es werden die EFZ-Tage je nach Wochenmodell ermittelt. Jeder EFZ-Tag und EFZ-Feiertag wird mit dem jeweiligen Prozentsatz und Tage ohne Krankheit werden mit "0" bewertet.

    3. Es werden die bezahlten Tage ermittelt. Tage mit einem EFZ-Anspruch bis zu 50% werden mit dem jeweiligen Prozentsatz und Tage unter 50% werden mit "0" bewertet.

    4. Lohnart mit Aliquotierungskennzeichen "LE" und "NE" / Summe der Soll-Tage * Summe der bezahlten Tage

 

Beispiel:
Monat 05.2017
Bezug 2.000,00 EUR
Krankenstände:   100% bis 02.05.2017
                                 50% ab  03.05.2017


 

Aliquotierung 3:

Gleich wie Aliquotierung 2, nur nach SV-Tagen.

 

Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:

1* (svtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)

                       - (efzgtage050 + efzg_feiertage050) * 0.5

                       - (efzgtage025 + efzg_feiertage025)* 0.75

                       - (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / svtage

 

Mit aktiviertem Parameter „LS: Abr_Efz_Ali_Neu“ ist die Berechnung gleich wie die Aliquotierung 2, nur nach SV-Tagen. Das bedeutet, dass nicht auf das Wochenmodell geachtet wird und die Summe der Soll-Tage maximal 30 Tage ergibt.

Derzeit funktioniert der Parameter nur bei einem 7-Tage Wochenmodell.

Beispiel:
Monat 05.2017
Bezug 2.000,00 EUR
Krankenstände:   100% bis 02.05.2017
                                 50% ab  03.05.2017


Bei den Aliquotierungen 2 und 3 gibt es den Fall, dass bei 25% EFZ-Anspruch die Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" und "NE" wie zB Gehalt auf 25% gekürzt werden. Diese Lohnarten sind meistens SV-pflichtig und der 25%ige EFZ-Anspruch ist aber für vollbeschäftigte Dienstnehmer sv-frei. (Für geringfügig Beschäftigte ist der EFZ-Anspruch zu 25% sv-pflichtig).
Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat nur 25%igen EFZ-Anspruch hat und danach aus dem EFZ-Anspruch rausfällt, wird die Lohnart für 25% Anspruch gar nicht gerechnet (=> sv-laufend-pflichtige Lohnarten werden bei 0 SV-Tagen nicht gerechnet!). Die Lösung zu dieser Problematik lesen Sie weiter unten.

 

Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:

1 * (dnarbtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)

                          - (efzgtage050 + efzg_feiertage050)

                          - (efzgtage025 + efzg_feiertage025)

                          - (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / dnarbtage

 

Mit aktiviertem Parameter „LS: Abr_Efz_Ali_Neu“ werden weiterhin Lohnarten mit Aliquotierung "LE" und "NE" um den unter 100% Anspruch gekürzt. Das bedeutet, dass Dienstnehmer nur bei 100% EFZ-Anspruch die Lohnarten mit Vorzeichen "LE" und NE" erhält. Für den unter 100% Anspruch legen Sie die Lohnarten mit dem Vorzeichen "+" und Betragsteiler "11101" oder "31101" (bei sv-freien Teilentgelt" an.

Alle Lohnarten weisen Sie unter Abrechnungen/EFZ/Firmenlohnartencodes zu.

 

Die Aliquotierung der Lohnarten wird wie folgt vorgenommen:

    1. Es werden die Soll-Tage je nach Wochenmodell ermittelt. Jeder Soll Tag wird mit "100" bewertet.

    2. Es werden die EFZ-Tage je nach Wochenmodell ermittelt. Jeder EFZ-Tag und EFZ-Feiertag wird mit dem jeweiligen Prozentsatz und Tage ohne Krankheit werden mit "100" bewertet.

    3. Es werden die bezahlten Tage ermittelt. Tage mit einem EFZ-Anspruch von 100% werden mit "100" bewertet. Tage unter 100 % werden mit 0 und Tage ohne Krankheiten werden mit "100" bewertet.

    4. Lohnart mit Aliqoutierungskennzeichen "LE" und "NE" / Summe der Soll-Tage * Summe der bezahlten Tage

Beispiel:
Monat 05.2017
Bezug 2.000,00 EUR
Krankenstände:   100% bis 02.05.2017
                                 50% ab  03.05.2017


Aliquotierung 5:

Gleich wie Aliquotierung 4, nur nach SV-Tagen.

 

Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:

1 * (svtage- (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)

                          - (efzgtage050 + efzg_feiertage050)

                          - (efzgtage025 + efzg_feiertage025)

                          - (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / svtage

 

Mit aktiviertem Parameter „LS: Abr_Efz_Ali_Neu“ ist die Berechnung gleich wie die Aliquotierung 4, nur nach SV-Tagen. Das bedeutet, dass nicht auf das Wochenmodell geachtet wird und die Summe der Soll-Tage maximal 30 Tage ergibt.

Derzeit funktioniert der Parameter nur bei einem 7-Tage Wochenmodell.

Beispiel:
Monat 05.2017
Bezug 2.000,00 EUR
Krankenstände:   100% bis 02.05.2017
                                 50% ab  03.05.2017


Bei der Aliquotierung 4 und 5 benötigen Sie dann separate Lohnarten pro Prozentanspruch, sprich für 50 % EFZ-Anspruch und für 25% eine extra Lohnart. Diese Lohnarten weisen Sie im Schritt 5 dem EFZ-Anspruch zu.

  1. Definieren Sie, welche Lohnarten im Krankenstandsfall aliquotiert werden: Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- bzw. Dienstnehmergruppenlohnarten im Feld "Aliquotierung". Bei Lohnarten, die im Krankenstand wie im Schritt 2 beschrieben, aliquotiert werden sollen, geben Sie im Feld "Aliquotierung" "LE" bzw. "NE" ein. Mehr dazu lesen Sie in der Fensterbeschreibung vom Lohnartenstamm.

  2. Legen Sie pro EFZ-Anspruch eigene Lohnarten an (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- bzw. Dienstnehmergruppenlohnarten). Dieser Schritt ist für folgende Programmteile relevant:

Damit diese Felder richtig gefüllt werden, müssen alle Lohnarten für den EFZ-Anspruch zwischen 99% und 50%EFZ-Anspruch richtig, mit einer Satz-Bewertung angelegt sein.
Bei der Lohnart Krankentage zu 50% hinterlegen Sie eine Folgelohnart für die Feiertage zu 50%, da diese im Teilentgelt-Betrag Feld inkludiert sind. Dazu legen Sie die Folgelohnart mit "Stunden-Bewertungs-Art" - einer Formel mit Formelwert "EFZGFEIERTAGE050" und einer Satz-Bewertung.

In diesem Fall hinterlegen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA im Button "Lohnartenzuweisungen" bei der Ausgabeart "l16teilent" beide Lohnarten für den 50%igen EFZ-Anspruch.

Bei allen Krankenentgelt Lohnarten hinterlegen Sie Folgelohnarten für die Feiertage zu 100%, 50% und 25%, damit diese auf den ELDA-Meldungen richtig erkannt werden.
Dazu legen Sie die Folgelohnart mit "Stunden-Bewertungs-Art" - einer Formel mit Formelwert "EFZGFEIERTAGE", "EFZGFEIERTAGE050", bzw. "EFZGFEIERTAGE025% und einer Satz-Bewertung.
In diesem Fall hinterlegen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA im Button "Lohnartenzuweisungen" bei der Ausgabeart "l16teilent" beide Lohnarten für den 50%igen EFZ-Anspruch.

Beispiel für Lohnarten:
Krankenentgelt 100%

Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1 eingestellt haben, hinterlegen Sie bei der Lohnart für 100% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+", Betragsteiler "11101 - normale laufende Bezüge" und einer Formel im Feld "Satz-Bewertungs-Art", die den Grundbezug für einen Tag errechnet. In diesem Beispiel errechnet das die Formel "KRANKEN1". Die Formel legen Sie zuvor unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel ... an.
Feiertage fürs Krankenentgelt 100%

Bei der Lohnart Krankentage zu 100% hinterlegen Sie eine Folgelohnart für die Feiertage zu 100%, damit diese auf der AUVA-Meldung richtig berücksichtigt werden. Dazu legen Sie die Folgelohnart mit "Stunden-Bewertungs-Art" - einer Formel mit Formelwert "EFZGFEIERTAGE - EFZGFEIERTAGE050 - EFZGFEIERTAGEDIFF" und einer Satz-Bewertung.

Krankenentgelt 50%
Bei dieser Lohnart ist es wegen Lohnzettel SV wichtig, dass Sie einen Satz hinterlegen, der den Grundbezug für einen Tag errechnet. In diesem Beispiel errechnet das die Formel "KRANKEN1". Die Formel legen Sie zuvor unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel ... an.
Feiertage fürs Krankenentgelt 50%

Weiters, hinterlegen Sie in einer Folgelohnart die Feiertage zu 50% EFZ-Anspruch mit einem Satz, da diese auch am Lohnzettel SV-Teil angeführt werden. Der Formelwert von dieser Folgelohnart sollte "EFZGFEIERTAGE050" sein. So gehen Sie bei allen Lohnarten vor, für den zwischen 99% und  50% EFZ-Anspruch.
Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1, 4 oder 5 eingestellt haben, hinterlegen Sie bei der Lohnart für 50% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+", Betragsteiler "11101 - normale laufende Bezüge" und einen Satz.

Krankenentgelt 25%
Feiertage fürs Krankenentgelt 25%

Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1, 4 oder 5 eingestellt haben, hinterlegen Sie bei der Lohnart für 25% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+", Betragsteiler "31101 - SV-freies Krankenentgelt" und einen Satz. Dieser Betragsteiler ist so hinterlegt, dass er bei vollbeschäftigten Dienstnehmer den Betrag der Lohnart sv-frei rechnet, und bei geringfügig Beschäftigten sv-pflichtig.
Wie Sie bei den Aliquotierungen 2 und 3 vorgehen, wird weiter unten erklärt.

  1. Weisen Sie, die im Schritt 4 angelegten Lohnarten für zwischen 99% und 50%igen EFZ-Anspruch den EFZ-Ansprüchen unter Abrechnungen/EFZ/Firmen Lohnartencodes zu, damit am Lohnzettel SV-Teil die Felder "Teilentgelt Tage" und "Beitragsgrundlage Teilentgelt" richtig - inklusive Feiertage - ausgegeben werden.
    Mehr dazu lesen Sie in der Fensterbeschreibung der Maske.

  2. Definieren Sie anhand der Firmen-, Dienstnehmergruppen- bzw. Dienstnehmerwochenmodelle (Menü: Abrechnungen/EFZ/ ... Wochenmodell) wie die Krankenstandsberechnung bei Ihnen erfolgt:
    Eine 7-Tage Woche ergibt die kalendertägliche Berechnung, eine 5-Tage Woche ergibt die arbeitstägliche Berechnung.
    Auf der Arbeits-/Entgeltbestätigung gibt es das Feld "... berechnet nach Arbeits- oder Kalenderjahr/Arbeitstage, Kalendertage ". Kalendertage steht bei einem 7-Tage Wochenmodell, Arbeitstage sind bei der ÖGK alle Wochenmodelle unter 7-Tage.
    Ein Firmenwochenmodell hinterlegen Sie für die ganze Firma.
    Falls Sie Dienstnehmergruppen haben, die von diesem Wochenmodell abweichen, definieren Sie für diese eigene Modelle (Abrechnungen/EFZ/Dienstnehmergruppen Wochenmodell).
    Falls Sie Dienstnehmer haben, die von diesem Wochenmodell abweichen, definieren Sie für diese eigene Modelle (Abrechnungen/EFZ/Dienstnehmer Wochenmodell).

  3. Kontrollieren Sie in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe, ob die bei der Erstinstallation mitgelieferten Unterbrechungsgründe Krankheit und Unfall für Sie in Ordnung sind. Wenn bei Ihrer Firma an einem Feiertag gearbeitet wird (zB im Gastgewerbe), setzen sie das Feld "EFZ-Feiertage" auf "ja" anstatt auf "nein". Die Checkboxen "Aliquotierung lfd / SZ" sowie "SV-Tage / LSt-Tage" lassen Sie deaktiviert, weil die Aliquotierung der Bezüge von der Einstellung im variablen Firmenparameter abhängt und die Aliquotierung der SV-Tage wird vom Krankenstandsprogramm vorgenommen, wenn dies notwendig ist.
    Krankheit

    Krankheit freie Dienstnehmer
    - mit halber BVK-Bemessung vor Unterbrechung
    Unfall

    Freizeitunfall
    - in der Regel in Verbindung mit benutzerdefinierten EFZ-Anspruch
    Falls manche Dienstnehmer an einem Feiertag arbeiten und manche nicht, haben Sie im variablen Dienstnehmerstamm die Möglichkeit, dies im Feld "EFZ-Feiertage" pro Dienstnehmer und Zeitraum zu definieren.

  4. Ob die Krankenstandsberechnung für Arbeiter und Angestellte nach Kalenderjahr oder Arbeitsjahr erfolgt, definieren Sie im Firmenparameter - Seite 2 - Feld "EFZG" (Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter).

Wenn Sie nach Treffen dieser Einstellung einen Arbeiter oder Angestellten mit einer Krankheit abrechnen, können Sie diese Einstellung nicht mehr ändern!

Für Lehrlinge hat diese Einstellung keine Auswirkung weil bei diesen die Krankenstandsberechnung nach Arbeitsjahr erfolgt.

Nur bis 30.06.2018:
Für Angestellte hat diese Einstellung nur Auswirkungen auf die Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld, weil hier die Berechnung trotzdem immer nach AngG erfolgt, aber die Gebietskrankenkasse das Feld auf der Arbeits-/Entgeltbestätigung trotzdem gefüllt haben möchte.

9.    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit zu definieren, ob nach der Umstellung einem Angestellten nach Kalenderjahrsberechnung bei Eintritten ab 01.07 der halben Anspruch (nicht

       aliquot) oder der ganze zusteht. Diese Einstellung treffen Sie unter Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler Firmenstamm.

Behandlung Aliquotierungen 2 und 3 im variablen Firmenstamm

Bei den Aliquotierungen 2 und 3 gibt es den Fall, dass beim 25% EFZ-Anspruch die Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" und "NE" wie zB Gehalt auf 25% gekürzt werden. Diese Lohnarten sind meistens SV-pflichtig und der 25%ige EFZ-Anspruch ist aber für vollbeschäftigte Dienstnehmer sv-frei. (Für geringfügig Beschäftigte ist der EFZ-Anspruch zu 25% sv-pflichtig).

Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat nur 25%igen EFZ-Anspruch hat und danach aus dem EFZ-Anspruch rausfällt, wird die Lohnart für 25% Anspruch gar nicht gerechnet (=> sv-laufend-pflichtige Lohnarten werden bei 0 SV-Tagen nicht gerechnet!).

Um dies zu lösen, haben Sie die Möglichkeit aus den Aliquotierungen 2 und 3 die Kürzung der Bezüge auf 25% EFZ-Anspruch zu entfernen und dafür die SV-freie Krankenentgelt Lohnart generieren zu lassen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Legen Sie eine Formel für die Aliquotierung 2 oder 3 an und "entfernen" Sie hier den 25% EFZ-Anspruch wie unten im Beispiel für die Aliquotierung 2 angezeigt (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel).

2. Hinterlegen Sie im variablen Firmenstamm die Aliquotierung 6 und die neue Formel.

3. Legen Sie die Lohnart für den 25%igen EFZ-Anspruch wie im Schritt 4 beschrieben an. (Der Betragsteiler 31101 ist so angelegt, dass er bei vollbeschäftigten Dienstnehmer sv-frei und geringfügig Beschäftigten sv-pflichtig rechnet).
Als Folgelohnart legen Sie eine neue Lohnart für die Feiertage zu 25% EFZ-Anspruch an.

Einstellungen im variablen Dienstnehmerstamm

Im variablen Dienstnehmerstamm bestimmt das Feld "Dienstnehmerart" (= Pflichtfeld) wie die Krankenstandsberechnung erfolgt. Gesetzliche Krankenstandsberechnung wird für folgende Dienstnehmerarten automatisch unterstützt:

"AN - Angestellte", "VB - Vertragsbedienstete" - Krankenstandsberechnung nach AngG

"AR - Arbeiter" - Krankenstandsberechnung nach EFZG

"LG - Lehrlinge" - Krankenstandsberechnung nach BAG

Für alle anderen Dienstnehmerarten, Gesetze oder Betriebsvereinbarungen haben Sie die Möglichkeit benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche anzulegen (s. weiter unten). Den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch weisen Sie dem Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm im Feld "Efz" zu.

Im Feld "Efz-Feiertage" haben Sie die Möglichkeit zu hinterlegen, ob der Dienstnehmer an Feiertagen arbeitet oder nicht, falls der Dienstnehmer von der, beim Unterbrechungsgrund Krankheit oder Unfall hinterlegten Einstellung, abweicht.

Achten Sie darauf, dass die variablen Dienstnehmerdaten für den einzelnen Dienstnehmer früh genug angelegt sind – die Erstanlage von variablen Dienstnehmerdaten sollte vor der ersten Krankheit bzw. vorm ersten Unfall sein, sonst kann das Programm die früheren Krankenstände nicht richtig berechnen.

Krankenstandsberechnung Aufrollungsverwaltung

Diese Maske hat also Sinn, wenn sich in Ihrer Krankenstandsverwaltung nachträglich zeitliche Daten geändert haben, die jedoch keine Nettoveränderung beim Dienstnehmer bewirken (zB Änderung der entsprechenden Unterbrechungsgründe für Krankheit oder Änderung eines Wochenmodells).

Übersteuerungsmöglichkeiten

In der Eintrittsmaske haben Sie die Möglichkeit, mit einem fiktiven Eintritt für die Entgeltfortzahlung oder mit dem Unterbrechungsgrund Vordienstzeiten für die Entgeltfortzahlung das Eintrittsmonat zu übersteuern bzw. Vordienstzeiten für die Krankenstandsberechnung anzurechnen.

Diese Gründe wurden mit der Erstinstallation ausgeliefert und sind unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe angelegt.

 

Kürzel - Bezeichnung

Unterbrechungsart des Grundes

Beschreibung

"EINEF" - Eintritt für Entgeltfortzahlung (fiktiv)

Fiktiver Eintritt für EFZ (F)

Mit diesem Grund übersteuern Sie den Eintritt für die Berechnung der Dienstjahre in Bezug auf Krankenstandsberechnung.

"VORZT" - Vordienstzeiten für Entgeltfortzahlung

Vordienstzeit für Efz in Monaten mit Von- und Bis-Datum (V)

Damit haben Sie die Möglichkeit, einen Zeitraum anzugeben, der dem Dienstnehmer für die Dienstjahre bei der Krankenstandsberechnung angerechnet wird.

Benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche

Falls Ihr Kollektivvertrag oder Ihre Betriebsvereinbarungen von den gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgesetzes bzw. des Berufsausbildungsgesetzes abweicht, legen Sie benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche unter Abrechnungen/EFZ/Benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche an.

Diese Ansprüche weisen Sie einer Dienstnehmergruppe in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe zu, oder direkt dem Dienstnehmer in der Maske Variabler Dienstnehmerstamm im Feld "Efz".

In der Registerkarte Schema haben Sie die Möglichkeit pro Kollektivvertrags-Einstufung benutzerdefinierte Ansprüche zu hinterlegen.

In der Registerkarte Einstellungen pro Dienstnehmer-Art  haben Sie die Möglichkeit, Freizeitunfälle für Vertragsbedienstete abzuwickeln (Regelung für Gemeinden).

Sobald Sie in dieser Maske Daten erfasst haben, warten Sie diese selbst. Die Maske unterstützt nur Ansprüche bis zu 99 Wochen.

Mehr zu dieser Maske entnehmen Sie der Fensterbeschreibung.

Behandlung von Folgekrankheiten aufgrund eines Unfalls bei Arbeitern ab 01.07.2018 auch für Angestellte

In der LHR Lohn haben Sie die Möglichkeit, Folgekrankheiten aufgrund eines Arbeitsunfalls einzugeben.

Und zwar besteht bei wiederholten Arbeitsverhinderungen, die im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem (demselben) Arbeitsunfall oder einer (derselben) Berufskrankheit stehen (bei sog. Folgekrankheiten), ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts innerhalb eines Arbeitsjahrs (des Anspruchszeitraums) nur insoweit, als die Dauer des Anspruchs nach dem ersten oder zweiten Satz (acht Wochen oder zehn Wochen) noch nicht erschöpft ist.

In der LHR Lohn geben Sie für die Folgekrankheit einen Arbeitsunfall ein und "hängen" ihn an den ersten Unfall so ein, dass Sie in der Spalte "gehört zu" den ersten Unfall auswählen.

Beispiel:
Dieser Arbeiter hat vom 1.4.2015 bis 16.5.2015 einen Arbeitsunfall und vom 20.05.2015 bis laufend eine Folgekrankheit aufgrund des Arbeitsunfalls.
In LHR Lohn geben Sie für die Folgekrankheit auch einen Unfall ein und verbinden ihn in der Spalte "gehört zu" mit dem ersten Unfall.

So werden bei diesem Dienstnehmer in Summe 8 Wochen voller Anspruch für den Unfall und für die Folgekrankheit gerechnet:

Behandlung von Folgekrankheiten aufgrund eines Unfalls bei Angestellten bis 30.06.2018

Wie ist folgender Sachverhalt zu beurteilen? Ein Angestellter erleidet einen Arbeitsunfall. Da seine Dienstzeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt, hat er auf Grund des Arbeitsunfalles (bzw. einer Berufskrankheit) Anspruch auf acht Wochen volle (sowie auf vier Wochen halbe) Entgeltfortzahlung. Bei Krankheit (oder einem Unglücksfall) beläuft sich der Anspruch dagegen nur auf sechs Wochen volle (sowie auf vier Wochen halbe) Entgeltfortzahlung.

Auf Grund seines Arbeitsunfalles ist der Angestellte in unserem Beispiel nun sieben Wochen im Krankenstand. Nachdem er seinen Dienst wieder angetreten hat, erkrankt er innerhalb eines halben Jahres erneut, wobei dieser Krankenstand aber in keinem Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall (oder einer Berufskrankheit) steht. Hat der Angestellte in diesem Fall für eine Woche noch weiterhin Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung (aus dem "Restkontingent" für Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten)?

Die Antwort darauf lautet nein.

LHR Lohn unterstützt diesen Fall richtig. Mehr dazu finden Sie hier:

http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.732644&action=2&viewmode=content

 

ELDA Meldewesen

mBGM ohne EFZ-Verwaltung

Sollten Sie die Entgeltfortzahlung nicht über uns durchführen, dann legen Sie für den Krankenstand zu 0% oder unter 50% folgenden Grund an, damit im mBGM der Verrechnungsbeginn + die Zeit in der SV bezüglich der Verrechnungsgrundlage auf der mBGM stimmen.

Diesen fügen Sie dann in den Eintrittsdaten für den Zeitraum ein, in dem sich der Dienstnehmer im unter 50%igen Anspruch oder im 0%igen Anspruch befindet.

 

Abmeldungen mit Abmeldecode "29 SV-Ende Beschäftigung aufrecht"

Geringfügig Beschäftigte

Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird auf Grund langer Krankheit mit Ende Entgeltfortzahlung automatisch eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt.

Der Abmeldegrund wurde für alle Versichertenmeldungen ab 01.09.2014 von "00 - Efz ausgeschöpft" auf "29 SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ geändert.

Aussteuerung

Bei einer "Aussteuerung" ist auf Verlangen der Gebietskrankenkasse eine Abmeldung mit Ende Entgelt nötig (Abmeldung bei langer Krankheit). Mehr Infos dazu finden Sie unter

www.noedis.at

In LHR Lohn gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Legen Sie einen neuen Unterbrechungsgrund mit einer beliebigen Bezeichnung an (Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe), bei dem das Feld "ELDA An-/Abmeldung" auf "ja (J)" eingestellt ist. Diese Unterbrechung mit der Unterbrechungsart „sonstige Unterbrechung ohne Prüfung (W)“ verwenden Sie nur gemeinsam/parallel mit einem Krankenstand.

Wenn Sie keinen Krankenstand sondern nur die Aussteuerung eingeben möchten, verwenden Sie eine Unterbrechung mit der Unterbrechungsart „Sonstige Unterbrechung (S)“, damit die mBGM richtig erzeugt werden kann.

2. In der Maske Datenaustausch ELDA klicken Sie auf den Button "Fremdschlüssel" und hier auf den Button "Neuaufbau".

Nun wird der neu angelegte Unterbrechungsgrund eingetragen, in diesem Beispiel "SVEND - SV-Ende Beschäftigung aufrecht".

Im Feld "Fremd-Code" geben Sie 29 für "SV-Ende Beschäftigung aufrecht" ein.

3. In der Eintrittsmaske geben Sie den neu angelegten Unterbrechungsgrund mit dem, von der ÖGK gewünschtem Ab-Datum (Abmeldedatum) ein.

Kontrollieren Sie die dadurch entstandene Abmeldung (Meldedatum, BV-Bis-Datum).
Das BV-Bis-Datum ist leer, weil während des 0%igen Entgeltfortzahlungsanspruchs die BV weiter bezahlt wird. Wenn der Dienstnehmer wieder gesund ist, wird eine Anmeldung geschickt, auf der das BV-Von-Datum leer ist. Falls der Krankengeldanspruch vorher endet (gesetzlich 26 oder 52 Wochen), bevor der Dienstnehmer wieder gesund ist, endet auch der Anspruch vom BV-Beitrag.

Diese Info hat der Arbeitgeber in der Regel nicht. Klären Sie in diesem Fall mit der ÖGK ob diese das BV-Bis-Datum intern verbucht.

Damit danach keine BV mehr gerechnet wird, erstellen Sie bitte ab dem Folgemonat einen neuen Variablen Dienstnehmerstamm mit der Abfertigungsregelung "KEINE".

Dann wird ab diesem Monat keine BVK mehr gerechnet. In dem Monat, in dem der Grund "SVEND" eintragen wird, übersteuern Sie die BVK für die Abrechnung.

 

Beendigung des Dienstverhältnisses während Krankheit

Lesen Sie dazu das Thema "Ende des Dienstverhältnisses - Beendigung während Krankheit".

 

Fenster

variabler Firmenstamm

Firmenparameter - Seite 2

Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe

EFZ-Firmenwochenmodell

Firmen Lohnartencodes

Nachfahren EFZ

Entgeltfortzahlungsansicht

benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche

Themen

Lehrlinge - Allgemein

Beendigung während Krankheit