Kontrolle "Verdient ein geringfügig Beschäftigter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze?"
Änderungstext auf dem SV-Gruppenautomatik Protokoll: "Untergrenze"
Kontrolle "Liegt der Bezug eines „normalen“ Dienstnehmers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze?"
Änderungstext auf dem SV-Gruppenautomatik Protokoll: "Obergrenze"
Diese Funktion überprüft anhand der sv-pflichtigen Lohnarten, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde oder nicht, bzw. ob der Dienstnehmer eine falsche SV-Gruppe zugewiesen hat.
Ist eine falsche SV-Gruppe in den Variablen Dienstnehmerdaten hinterlegt, dann wird ein Hinweis im Protokoll ausgegeben. Eine automatische Änderung erfolgt nicht, unabhängig davon was in den Variablen Dienstnehmerdaten eingerichtet ist!
Wenn Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "Aktion" - "durchführen (J)" eingestellt haben und beim geringfügig beschäftigen Dienstnehmer wird eine Vollbeschäftigung vorgeschlagen, dann wird nicht mehr weiter kontrolliert, ob der Dienstnehmer das Pensionsalter erreicht hat. Zb bei einem 60jährigen Dienstnehmer, der die SV-Gruppe N24 bzw. ab 01.2019 die Beschäftigengruppe B030 hat und über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, wird die SV-Gruppe D1 bzw. die Beschäftigtengruppe B002 vorgeschlagen bzw. protokolliert.
Anders wenn Sie im Feld "Aktion" - "nur protokollieren (P)" oder leer eingestellt haben: Hier wird weiter kontrolliert, ob der Dienstnehmer das Pensionsalter erreicht hat. Wenn ein 60jähriger Dienstnehmer mit der SV-Gruppe N24 bzw. der Beschäftigengruppe B030 über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, wird die SV-Gruppe D4u bzw. Beschäftigtengruppe B002 mit den Abschlägen A09 (A10 fürs Erreichen der Altersgrenze) vorgeschlagen bzw. protokolliert.
Ein Vorschlag für die neue SV-Gruppe am SV-Gruppenautomatikprotokoll wird in folgenden Fällen ausgegeben:
Bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei einem geringfügig Beschäftigten
Bei einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze bei einem Vollbeschäftigten
Kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigungen in einem Kalendermonat erkennt das Programm nur anhand des Grundes "Befristung - kürzer als 1 Monat DV" mit der Unterbrechungsart "Befristung (k)" oder eines Zeitablaufes. Mehr dazu lesen Sie unter "Lohn-/Gehalt/Themen/Gesetzesänderungen 2017 - Entfall GFG".
Die SV-Gruppenautomatik unterstützt auch diesen Fall:
Wenn ein DN im 12.2020 mehr als 460,66 Euro (Geringfügigkeitsgrenze 2020) verdient (=> vollversichert), aber höchstens bis 475,86 Euro (Geringfügigkeitsgrenze für 2021) bezieht, bleibt er weiterhin voll versichert, wenn das Entgelt in diesem Rahmen weiterbezogen wird.
Die Vollversicherung endet jedoch, wenn das Entgelt den Wert von 460,66 unterschreitet.
Die SV-Gruppenautomatik geht wie folgt vor:
Bei einem Wechsel von Vollversicherung auf Geringfügigkeit wird folgendes kontrolliert:
- SV-Bemessung aus Dezember des Vorjahres liegt zwischen Geringfügigkeitsgrenze Vorjahr und Aktueller
wenn nun
- die aktuelle SV-Bemessung zwischen der Geringfügigkeitsgrenze des Vorjahres und der aktuellen liegt
- der Dienstnehmer im laufenden Jahr immer vollversichert war
bleibt der Dienstnehmer vollversichert.
Beispiele:
Geringfügigkeitsgrenze (GfG) für
2020: 460,66 €
2021: 475,86 €
Diese Übergangsbestimmung können Sie durch den Einsatz des variablen Parameter „LS: SvAuto_Uebgbest_Ende_LANR“ übersteuern. In diesem Parameter hinterlegen Sie die Lohnart zum Umgehen der Übergangsregelung.
Wenn Sie für einen Dienstnehmer die entsprechende Lohnart mit einem Betrag größer 0 erfassen, erfolgt keine Kontrolle der Übergangsbestimmung.
Der Grund für die Verwendung dieses Parameters auf Dienstnehmergruppenebene könnte sein, dass für Dienstnehmer in der Lehre die Regelung nicht zutrifft.
Zur Bestimmung, ob bei einem Dienstnehmer die tägliche oder die monatliche Geringfügigkeitsgrenze angewandt wird, unterscheidet LHR Lohn drei Fälle:
Der Dienstnehmer ist ein fallweiser Beschäftigter
ELDA-Meldung als fallweiser Beschäftigter (Bezugsart in Variablen Dienstnehmerdaten: "6 Zeitlohn").
Es wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze herangezogen
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter und das Dienstverhältnis unbefristet oder für mindestens einen Monat befristet
ELDA-Meldung als normaler Beschäftigter (Bezugsart in Variablen Dienstnehmerdaten: "4 Monatslohn").
Es wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze herangezogen und
bei Eintritt während des Monats wird der Bezug nach SV-Tagen hochgerechnet.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis auf eine kürzere Zeit als einen Monat befristet.
ELDA-Meldung als normaler Beschäftigter (Bezugsart in Variablen Dienstnehmerdaten: "5 - Dienstverhältnis kürzer als 1 Monat").
Hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Dienstnehmer mit der Bezugsart 5 werden an dieÖGK mit Bezugsart 4 gemeldet, aber von der SV-Gruppenautomatik behandelt wie in Fall 1, also mit der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.
Mit dem variablen Parameter "LS: SvAuto_Bezugsart", den Sie auf System-, Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenebene setzen können, entscheidet die SV-Gruppenautomatik selbständig, ob für einen Dienstnehmer die Bezugsart 4 oder 5 zutrifft. Liegt der Eintritt und der Austritt eines Dienstnehmers im selben Monat, wird auf Bezugsart 5 umgestellt, andernfalls auf die Bezugsart 4. Wenn ein Dienstverhältnis in der Probezeit gelöst wird (erkennbar durch ELDA-Fremdcode 30 und 34) dann wird die Bezugsart auf "4" kontrolliert bzw. gesetzt, da das Dienstverhältnis für längere Zeit vereinbart wurde.
Ab 01.2017 wird dieser Parameter und auch die Bezugsart 5 nicht mehr benötigt, da es ab 2017 keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr gibt.
Wurde das Pensionsalter erreicht?
Hat ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht?
Geringfügigkeitsgrenze - Schutzmonat
Geringfügigkeitskontrolle bei Krankheit
SV-Gruppen ohne Kontrolle auf Geringfügigkeit