Wenn in Ihrer Firma ein Betriebsrat vorhanden ist, dann haben Sie die Möglichkeit die Beiträge über die Personalverrechnung einzubehalten.
Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Automatische Berechnung:
Wenn Sie die Lohnart und die zugehörige Berechnung angelegt haben, erfolgt die Berechnung der Betriebsratsumlage automatisch, sofern Sie diese Lohnart im Firmenparameter auf der Seite 1 im Bereich Betriebsratsumlage/Gewerkschaftsbeiträge hinterlegt haben.
Um die Dienstnehmer, bei denen die Betriebsratsumlage berücksichtigt werden soll zu kennzeichnen, ist es notwendig, dass Sie im Variablen Dienstnehmerstamm die Checkbox "Betriebsratsumlage" aktivieren. Dann wird der Betrag automatisch berechnet.
Es gibt in LHR auch die Möglichkeit, Beiträge an mehrere verschiedene Betreibsräte (z. B. eigener Betriebsrat für Technik und für Verwaltungspersonal) einzubehalten und abzuführen:
Legen Sie jeden Betriebsrat als "diversen Empfänger" mit der entsprechenden Bankverbindung oder Barauszahlung an (Stammdaten/Firma/Gläubiger, Rechtsanwälte und diverse Empfänger).
Legen Sie für jeden Betriebsrat eine eigene Lohnart an, wobei Sie auf S. 2 den entsprechenden Betriebsrat als diversen Empfänger auswählen.
Sollten Sie die Beiträge je Dienstnehmergruppe einbehalten, wäre es vorteilhaft, wenn Sie die Lohnart auf Dienstnehmergruppenebene anlegen. Ist die Einschränkung auf eine gewisse Dienstnehmergruppe nicht möglich, so muss in der Formel für die Betriebsratsumlage eine Kennzeichnung eingebaut werden, damit das Programm erkennt, wann welche der Lohnarten gerechnet werden soll (z.B.: Persönlicher Satz oder Abteilungssatz)
Tragen Sie eine der angelegten Betriebsratslohnarten in den Firmenparametern S. 1 eintragen. Bitte beachten Sie, dass die anderen Betriebsratslohnarten als Folgelohnarten jener Lohnart definiert werden müssen, die in den Firmenparametern eingetragen ist.
Wenn Sie Dienstnehmergruppenlohnarten angelegt haben, brauchen Sie keine Folgelohnarten eintragen, da in diesem Fall jede Lohnart die gleiche Nummer hat.
Auf diese Weise werden die Betriebsratsumlagen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten und an die verschiedenen Betriebsräte mittels Überweisung (Datenträger für diverse Empfänger) oder Barauszahlung abgeführt.