Betriebsräte

 

Wenn in Ihrer Firma ein Betriebsrat vorhanden ist, dann haben Sie die Möglichkeit die Beiträge über die Personalverrechnung einzubehalten.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

Automatische Berechnung:

Wenn Sie die Lohnart und die zugehörige Berechnung angelegt haben, erfolgt die Berechnung der Betriebsratsumlage automatisch, sofern Sie diese Lohnart im Firmenparameter auf der Seite 1 im Bereich Betriebsratsumlage/Gewerkschaftsbeiträge hinterlegt haben.

Um die Dienstnehmer, bei denen die Betriebsratsumlage berücksichtigt werden soll zu kennzeichnen, ist es notwendig, dass Sie  im Variablen Dienstnehmerstamm die Checkbox "Betriebsratsumlage" aktivieren. Dann wird der Betrag automatisch berechnet.

 

Es gibt in LHR auch die Möglichkeit, Beiträge an mehrere verschiedene Betreibsräte (z. B. eigener Betriebsrat für Technik und für Verwaltungspersonal) einzubehalten und abzuführen:

Auf diese Weise werden die Betriebsratsumlagen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten und an die verschiedenen Betriebsräte mittels Überweisung (Datenträger für diverse Empfänger) oder Barauszahlung abgeführt.

 

Fenster

Firmenlohnart

Firmengruppenlohnart

Dienstnehmergruppenlohnart

Firmenparameter Seite 1

Gläubiger, Rechtsanwälte, diverse Empfänger