Nähere Informationen zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung finden Sie unter https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.638400&version=1515502816.
Mit der Einführung der mBGM werden die bisherigen bestehenden drei getrennten Meldebereiche (Wartung der Versicherungszeiten, Beitragsabrechnung und nachgelagerte Beitragsgrundlagenmeldung) zusammengeführt. Dies wird in erster Linie dadurch ermöglicht, dass die bisherige Beitragsnachweisung mit dem (jährlichen) Lohnzettel SV verschmolzen wird.
Die neue personenbezogene mBGM löst auch die zahlreichen unterschiedlichen Meldungen (Lohnänderungsmeldungen, Sonderzahlungsmeldungen etc.) im Beitragsvorschreibeverfahren ab.
Die für die Lohnverrechnung ohnehin erforderlichen Daten werden somit künftig im Zuge nur eines Meldeprozesses den Krankenversicherungsträgern bekannt gegeben. Differenzen zwischen den monatlich abgerechneten Beiträgen und den jährlich gemeldeten Beitragsgrundlagen gehören somit der Vergangenheit an.
Eine Anmeldung zur bzw. Abmeldung von der Pflichtversicherung ist allerdings nach wie vor notwendig. Die dafür erforderlichen Meldedaten reduzieren sich jedoch auf ein Mindestmaß. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Wartung des Versicherungsverlaufes künftig weitgehend ebenfalls mittels der mBGM erfolgt. Ein Großteil der bisher mittels der Anmeldung bekannt zu gebenden Angaben ist demzufolge entbehrlich.
Durch die mBGM entfallen sämtliche bisher erforderliche Meldungen, die derzeit der monatlichen Abrechnung der Beiträge, der Bekanntgabe der Beitragsgrundlagen sowie der mit Monatsbeginn durchzuführenden Änderungen im Versicherungsverlauf dienen (siehe auch nachfolgende Übersicht).
Die Einführung der mBGM bedingt eine umfangreiche Neuordnung des Melde- und Abrechnungssystems. Eine Vielzahl der derzeit in Verwendung stehenden Meldungen wird somit entfallen.
Konkret entfallen ab 01.01.2019 folgende Meldungen ersatzlos und dürfen für Sachverhalte, die ab 1.1.2019 eintreten, nicht mehr verwendet werden:
Darüber hinaus sind auf den verbleibenden neuen Meldungen nur noch jene Daten anzugeben, die zum Zeitpunkt der Meldungserstattung benötigt werden.
Ab 01.01.2019 gliedern sich die neuen Meldungen grundsätzlich in die
Unter anderem kommt es zu folgenden Änderungen:
Nähere Informationen zu den verschiedenen Meldearten finden Sie in den dazugehörigen Maskenbeschreibungen unter Lohn-und Gehalt/Fenster/Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr /Datenaustausch ELDA.
In Zukunft fällt die Vielfalt an SV-Gruppen weg, dafür gib es
Beschäftigtengruppen, wie z.B.
B001 Arbeiter,
B002 Angestellte,
B028 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsleiter,
B030 Geringfügig beschäftigte Angestellte,
B051 Freie Dienstnehmer - Arbeiter
usw.
Ergänzungen, wie z.B.
E01 Nachtschwerarbeitsbeitrag,
E02 Schlechtwetterentschädigung,
E06 Freie Dienstnehmer mit SZ,
E09 Entwicklungshelfer (=reine Information),
E12 Geringfügig Beschäftige keine AK- oder LK-Zugehörigkeit
usw.
Zu- und Abschläge, wie z.B.
Abschläge:
A01 Minderung AV-Beitrag um 1%,
A02 Minderung AV-Beitrag um 2%,
A03 Minderung AV-Beitrag um 3%,
A07 WF-Entfall Neugründerförderung,
A09 UV-Entfall 60. LJ vollendet,
A11 Bonus-Altfall,
A15 Halbierung PV-Beitrag um 50%
Zuschläge:
Z01 Dienstgeberabgabe (PV + KV) (bei Überschreitung der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze)
Z02 Service-Entgelt
Z03 Auflösungsabgabe
Auch bei der BVA fallen zukünftig einige SV-Gruppen weg und dafür gibt es
Beschäftigtengruppen, wie z.B.
G001 Beamter,
G002 Kammerbeamter,
G027 Geringfügig beschäftigter Beamter,
G101 VB-Angestellte,
G102 VB-Arbeiter,
G111 Geringfügig beschäftigter Angestellter,
usw.
Zu- und Abschläge, wie z.B.
Abschläge:
I21 Minderung AV-Beitrag um 1%,
I22 Minderung AV-Beitrag um 2%,
I23 Minderung AV-Beitrag um 3%,
I27 WBF Wegfall bei LK Pflicht,
I28 Wegfall IESG Universitäten,
I29 Minderung PVAng um 50%,
I30 Minderung PVArb um 50%,
usw.
Zuschläge:
K21 Dienstgeberabgabe (PV + KV)
K22 Auflösungsabgabe
K27 Nachtschwerarbeitsbeitrag
K30 Landarbeiterkammer Niederösterreich
K31 Landarbeiterkammer Steiermark
K37 Landarbeiterkammer Wien
Diese Tarifsysteme werden 1:1 übernommen und Sie erhalten diese Werte rechtzeitig.
Das Programm wird für Sie noch einfacher und flexibler
Hier tragen Sie statt den alten SV-Gruppen die neuen Beschäftigungsgruppen ein und die SV-Pflicht wird zu SV-Ergänzungen.
SV-Pflichtigkeiten beinhalten eine Auswahl von SV-Ergänzungen, wobei Sie für jede Ergänzung festlegen, ob sie
automatisch gerechnet (falls eine Automatik hinterlegt ist),
fix abgerechnet,
oder von der Abrechnung ausgeschlossen werden soll.
Um diese Information stattdessen für einen einzelnen Dienstnehmer festzulegen, geben Sie das Gleiche auch im variablen Dienstnehmerstamm ein.
So steuern Sie z.B., ob Ihre Dienstnehmer Nachtschwerarbeiter sind, oder ob ein bestimmter Zuschlag in Ihrer Firma ausnahmsweise nicht zur Anwendung gebracht werden soll.
Mit diesem Feld steuern Sie den Wohnbauförderung-, Landarbeiterkammer-, und den Arbeiterkammumlage-Beitrag pro Bundesland. Je nachdem welches Bundesland Sie in diesem Feld im variablen Dienstnehmerstamm, in der Abteilung/Kostenstelle oder in der Firmenversicherung hinterlegt haben, wird der entsprechende Zuschlag gerechnet (ansonsten wird fix Wien angenommen).
Sie erhalten die neue Maske mit der Auswahl der Ergänzungen und Bundesländer mit den Updates ab Version V4.136 (Sommer 2018).
Die Abrechnung unterstützt die mBGM Ergänzungen, Zu- und Abschläge. Diese Zu-/Abschläge sehen Sie in der Abrechnungsansicht in den SV-Details sowie am Lohnkonto mit SV-Details.
Konkret wird die Abrechnung diese Teile komplett automatisch unterstützen:
E-Card Gebühr kann abgerechnet werden. Für die neuen Beschäftigtengruppen ab 2019 wird nun anhand derselben Kriterien keine e-Card-Gebühr verrechnet wie 2018 (Geringfügige, nur BVK...).
BVA Beschäftigtengruppe G001 Beamter mit Unfallnebengebühren wird unterstützt (UN-Beitrag zusätzlich zum UV-Beitrag).
BVA Unterstützung vom Verrechnungsbasistyp IU/SU für IE-Entfall (Abschlag I28 IE Entfall Universitäten) Spezialfall mit der SV Höchstbemessung (Wenn die Bemessung anders ist als die von der allgemeinen Beitragsgrundlage, dann wird der Verrechnungsbasistyp IU für I28 verwendet, ansonsten AB).
Hier finden Sie eine Auflistung, wie die Abrechnung die Ergänzungen, Zu- und Abschläge berücksichtigt:
GKK - Ergänzungen
GKK - Abschläge und Zuschläge
BVA - Abschläge und Zuschläge
farblich markierte sind mit 01.2020 hinzugefügt worden
Die Abrechnung dieser Zu-/Abschläge sehen Sie in der Abrechnungsansicht in den SV-Details sowie am Lohnkonto mit SV-Details.
Eingaben von
Altersteilzeit
Unbezahlter Urlaub
Halbierung PV-Beitrag usw. funktionieren auch zukünftig gleich.
Sie erhalten die Berücksichtigung dieser Daten mit den Updates ab Version V4.136 (Sommer 2018).
mBGM ohne Verrechnung
GKK: Wenn ein freier Dienstnehmer oder ein fallweise Beschäftigter zum Zeitpunkt der mBGM Erstellung (Start des Programms Zahlungsverkehr) kein Entgelt abgerechnet bekommen hat, dann wird eine mBGM mit 0 und Verrechnungsgrundlage 1 erstellt. (Als Verrechnungsbasistyp wird „x“ angezeigt, dies ist aber im Datenträger nicht enthalten).
BVA: Bei der BVA wird für alle Dienstnehmer, die zum Zeitpunkt der mBGM Erstellung kein Entgelt erhalten, eine mBGM mit 0 erzeugt.
mBGM Rundungen
In der mBG-Meldung werden die Rundungen pro Meldung durchgeführt und bis zu einem Betrag von € 0,10 ausgeglichen. D.h. alle Zeilen in der mBGM werden genau gerundet (Summe_Bemessung * Prozentsatz_Gesamt = Abgabe_Gesamt). Besteht dann ein Unterschied zur abgerechneten SV und ist dieser kleiner als € 0,10, dann wird die tatsächlich abgerechnete SV an die mBGM angepasst.
mehrere DV - eines mit BV-Pflicht / eines ohne BV-Pflicht
Hat ein Dienstnehmer ein Dienstverhältnis mit BV-Beitrag und ein Dienstverhältnis ohne BV-Beitrag entstehen zwei mBGM mit unterschiedlicher Verrechnungsgrundlage, was dazu führt, dass die mBGM für diese Versicherung abgelehnt wurden. Nun wird die Verrechnungsgrundlage über den gesamten mBGM der Sv-Nummer betrachtet und nicht mehr je Dienstverhältnis.
Wann muss man eine Änderungsmeldung bei einem Wechsel von Voll- auf Teilversicherung oder umgekehrt erstellt werden?
Der Wechsel von einer geringfügigen Beschäftigung zu einer Vollbeschäftigung oder umgekehrt ist, bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis, nur zu Monatsbeginn möglich.
Grundsätzlich muss sie nicht geschickt werden.
Beispiel 1:
Ein DN wechselt am 11.2. von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zu einer Vollbeschäftigung. Sie erstatten am 11.2. eine Änderungsmeldung per 1. des Monats und
wechseln von geringfügiger Beschäftigung auf Vollbeschäftigung. Dies hat den Vorteil, dass die Änderung dem/r Dienstnehmer/in einen Krankenversicherungsanspruch eröffnet.
Die Versicherungszeit wird im Anschluss von der mBGM bestätigt.
Beispiel 2:
Sie haben einen DN als geringfügig gemeldet und es stellt sich bei der Erstellung der mBGM heraus, dass es sich doch um eine Vollbeschäftigung handelt.
Sobald Sie die mBGM übermitteln, wird das geringfügige Beschäftigungsverhältnis im Nachhinein in eine Vollbeschäftigung geändert.
Die Erstattung einer Änderungsmeldung ist nicht mehr notwendig, die mBGM wartet den Versicherungsverlauf.
Nach der mBGM-Erstattung ist eine Änderungsmeldung für diesen Beitragszeitraum nicht mehr möglich (die mBGM ist zu stornieren und neuerlich zu schicken).
Bevor Sie die erste Abrechnung im Jahr 2019 starten, führen Sie unbedingt diese Punkte aus.
Führen Sie vor allen Änderungen eine Jahresüberleitung von 2018 auf 2019 durch. Es entstehen dadurch variable Dienstnehmerstämme ab 01.2019 mit den alten SV-Gruppen.
Eine Jahresüberleitung oder eine Vorrückung verändern die bestehenden Beschäftigtengruppen nicht. Somit können Sie die Beschäftigtengruppen schon vorher umstellen.
Sie haben die Möglichkeit unter Stammdaten/Firma/Sonstiges/SV-Zuordnung nur die Beschäftigtengruppen zu aktivieren, die Sie in Ihrer Firma verwenden. So werden Ihnen im variablen Dienstnehmerstamm nur diese Beschäftigtengruppen angezeigt.
Wenn Sie in Ihrer Firma viele freie Dienstnehmer mit Sonderzahlung abrechnen (= Ergänzungsgruppe E06 fällt an), dann legen Sie eine neue SV-Pflichtigkeit mit der Ergänzungsgruppe E06 an.
Diese weisen Sie den freien Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm zu. Somit ist es nicht notwendig, dass Sie bei jedem einzelnen Dienstnehmer die Ergänzung E06 im variablen Dienstnehmerstamm in den SV-Ergänzungen eingeben.
In Fällen, in denen Sie "selbst definierte" SV-Gruppen mit einer Aufteilung auf mehrere Versicherungen verwenden, ist es notwendig, dass Sie diese Gruppen als Beschäftigtengruppen neu anlegen.
Beispiel:
Aktuelle SV-Gruppe
Ab 2019 verwenden Sie nicht mehr die Gruppe A58 sondern legen eine neue Gruppe an, beispielsweise wie folgt:
Es wird von LHR ein Skript geschrieben, mit welchem Sie einen Vorschlag zur Umstellung im variablen Dienstnehmerstamm erhalten. Es werden dabei keine Änderungen im variablen Dienstnehmerstamm vorgenommen.
Falls Sie dieses Skript benötigen, melden Sie sich beim LHR Support.
Ansonsten stellen Sie den variablen Dienstnehmerstamm ab 01.2019 manuell um. Die Gebietskrankenkassen bieten Ihnen dazu eine Mapping-Tabelle an:
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.778162&viewmode=content
Beispiel:
Bis 12.2018 SV-Gruppe D1 Angestellter
AB 01.2019 SV-Gruppe bzw. Beschäftigtengruppe B002 Angestellter
Bis 12.2018 SV-Gruppe A1 Arbeiter mit einer SV-Pflichtigkeit die Landarbeiterkammerpflichtig ist
Ab 01.2019 SV-Gruppe bzw. Beschäftigtengruppe B105 Arbeiter (mit LK) oder B101 Land- und Forstarbeiter
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Gebietskrankenkasse!
Welche SV-Sätze abgerechnet werden, sehen Sie in der Maske SV-Ansicht nach Gesetz:
Hier ist ersichtlich, dass für die Beschäftigengruppe kein AV und IE bezahlt werden. Wenn Sie möchten, dass für diese AV- und IE-Beitrag gerechnet werden, dann geben Sie entweder im Variablen Dienstnehmerstamm unter SV-Ergänzungen die Zuschläge K28 - AV ausgegliederte Dienststellen und K29 - IE ausgegliederte Dienststellen ein oder legen Sie dafür eine eigene SV-Pflichtigkeit mit dieser SV-Ergänzung an.
Wenn diese Dienstnehmer dann das Alter für die Alterspension erreicht haben, dann tragen Sie K28 und K29 im Variablen Dienstnehmerstamm im Reiter SV-Ergänzungen ab dem Monat des Alters mit "N" ein.
Kontrollieren Sie Ihre SV-Pflichtigkeiten und stellen Sie diese einmalig wie folgt um:
GKK Information
Für dieGKK gibt es für die Insolvenzentgelt-, die Kammerumlagebefreiung und für die Landarbeiterpflicht eigene Beschäftigtengruppen. Somit werden diese Befreiungen und Pflichten nicht durch Ergänzungen, Zuschläge oder Abschläge geregelt.
Z.B. B028 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsleiter
B101 Land- und Forstarbeiter,
B105 Arbeiter (mit LK) (Arbeiter, welche nicht dem Landarbeitergesetz (LAG) unterliegen aber Landarbeiterkammermitglieder sind (z.B. § 2 Abs. 5 Niederösterreichische Landarbeiterkammergesetz (NÖ LAKG)).
Siehe www.sozialversicherung.at - Dienstgeber - mBGM - ...GKK Tarifsystem Excel-Sheet.
Die SV-Ergänzungen werden bei derGKK also nur noch für Ergänzungen Nachtschwerarbeitsbetrag E01 und Schlechtwetterentschädigung E02 benötigt.
"E.." - sind Ergänzungen, meist nur Informationen bis auf NB, SW-Beitrag und Freier DN mit Sonderzahlung (E06)
"Z.." - sind Zuschläge wie E-Card, Auflösungsabgabe, Dienstgeberabgabe (PV+KV) und werden mit Plus gerechnet
"A.." - sind Abschläge und werden mit Minus abgerechnet (müssen vorher mit Plus abgerechnet werden)
BVA Information
Die SV-Pflichtigkeiten werden bei der BVA für den Nachtschwerarbeitsbetrag K27, für die Landarbeiterkammerumlage LH03 (interne Ergänzungen hinter der K30 - K36 liegen), für Wohnbauförderung LH04 (interne Ergänzungen hinter der K48 - K54 liegen), für Arbeiterkammerumlage LH02 (interne Ergänzungen hinter der K37 - K45 liegen), für den IE-Wegfall Universitäten I28 und die Arbeitslosenversicherung (ausgegliederte Dienststellen Bund) K28 und IESG (ausgegliederte Dienstellen Bund) K29 benötigt.
"K.." - sind Zuschläge und werden mit Plus abgerechnet
"I .. " - sind Abschläge und werden mit Minus abgerechnet (müssen vorher mit Plus abgerechnet werden).
Bei der Frage, ob durch die Änderungen Aufrollungen eingetragen werden sollen, beantworten Sie diese mit "Nein".
Für die Altersteilzeit tragen Sie bei der Lohnart mit dem Betragsteiler 75000 (20000-Sonderzahlung) und SV-Pflicht-Erhöhung unter SV-Ergänzungen (wie in SV-Ausschluss) einmalig LH01 ab 01.2019 ein! Somit wird die AV-Staffelung bei dieser Lohnart nicht gerechnet.
Wenn Sie Dienstnehmer, die bei der BVA versichert sind, in der Altersteilzeit abrechnen, dann tragen Sie bei der SV-Pflichtigkeit, auf die die Lohnart greift, im Reiter SV-Ergänzungen LH02 und LH04 ein. Somit wird WF und KU bei der BVA gerechnet.
Der Grund für diesen Eintrag ist, dass bei der BVA die WF und KU-Pflicht nicht wie bei derGKK über die Beschäftigtengruppen geregelt sind sondern über die Ergänzungsgruppen.
Für den unbezahlten Urlaub muss in der SV-Pflicht, auf die durch die SV-Pflichterhöhung gegriffen werden soll, bei WF, KU und LK für 2019 "NN" (wirklich nicht rechnen) eingetragen werden. Dadurch wird bei dieser SV-Pflichtigkeit für den unbezahlten Urlaub keine Abgabe für WF oder/und KU oder/und LK gerechnet.
Erklärung: Ab 2019 bedeutet "N" wie "J" rechnen, also zuerst rechnen und dann mit einem Abschlag (der unter SV-Ergänzungen eingetragen ist) abziehen.
Wenn Sie Dienstnehmer abrechnen, die Landarbeiterkammer-pflichtig sind, wie zB Dienstnehmer mit Beschäftigtengruppe B101 Arb. L + K, B105 Arb. LK, dann muss für diese Dienstnehmer im unbezahlten Urlaub der Zuschlag Z10 LK-Umlage unbezahlter Urlaub gerechnet werden. Damit dies funktioniert, tragen Sie vorne die LK-Umlage mit „NN“ und bei den SV-Ergänzungen den Zuschlag Z10 mit „ja“ ein.
Wenn Sie in Ihrer Firma die Pauschalierung für die Überprüfung der 1,5fachen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze aktiviert haben, dann darf während eines unbezahlten Urlaubes kein Zuschlag für die Dienstgeberabgaben gerechnet werden. Damit das funktioniert, muss bei der Lohnart für den Unbezahlten Urlaub im Reiter "SV-Ergänzungen" die Zuschläge Z01 und K21 mit der Einstellung "Aktiviert - nein" hinterlegt werden.
Kontrollieren Sie Ihre Lohnarten und tragen Sie gegebenenfalls unter SV-Ergänzungen die entsprechenden Ab-/Zuschläge , wie z.B. I28 - Entfall IE-Beitrag für Universitäten ein.
Erstellen Sie pro Dienstnehmergruppe unter Stammdaten/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte je DN-Gruppe einen neuen Datensatz per 01.2019 mit den neuen Beschäftigtengruppen.
Bei der Frage, was mit den Änderungen passieren soll, klicken Sie auf "Nur speichern".
Für die Erstellung einer mBGM (Datenträger) und auch für die Liste benötigen Sie für die Batchabrechnung jeweils einen neuen Aufruf.
Diese legen Sie unter "Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Aufrufverwaltung" neu an.
Nr.
In einer Batchabrechnung soll der ELDA Datenträger für die mBGM nach den Programmen Abgaben und Zahlungsverkehr und vor dem Überweisungsdatenträger Versicherungen angelegt sein. Bei der Erstellung des ELDA Datenträgers wird die mBGM gedruckt.
Kz/Aufruf
C/gkkdtr
Maskenname
lpvsvbeza05
Infos zu Parameter
Bei der Ausgabeart hinterlegen Sie "mBGM".
Fügen Sie diesen neuen Aufruf unter "Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Standardauswertungen" Ihrem Monatsbatch hinzu.
Für die Väterfrühkarenz bei der BVA muss ab 01.2019 die Unterbrechungsart auf "unbezahlter Urlaub", bei der Lohnart für die Väterfrühkarenz muss der Betragsteiler auf "90006-unbezahlter Urlaub" geändert und bei der SV-Pflichtigkeit müssen die Beiträge für KU und WF mit "NN" eingetragen werden.
Damit für den Frühkarenzurlaub (Väterfrühkarenz) auf der mBGM die Bemessung unter dem Verrechnungsbasistypen "FK - Frühkarenzurlaub" anstatt "UU - unbezahlter Urlaub" ausgewiesen wird, hinterlegen Sie bei der Lohnart Frühkarenzurlaub mit KV-Beitrag die interne SV-Ergänzung "LH06 - Frühkarenzurlaub" ab 01.2021 oder 01.2020.
Wenn Sie die Beschäftigtengruppe B028 oder B032 Vorstandsmitglieder / Geschäftsleiter verwenden, und der Dienstnehmer wird 60 Jahre alt, dann verwenden Sie eine neue SV-Pflichtigkeit bei der der UV-Beitrag als "DN" - Dienstnehmerabgabe hinterlegt ist.
Das ist, damit der Abschlag A09 - UV Entfall beim Dienstnehmer abgezogen werden kann.
(Sie können diese neue SV-Pflichtigkeit auch von Anfang an für diesen Dienstnehmer verwenden, also auch bevor sie 60 werden).
Bei dem Unterbrechungsgrund "BVA Karenz bis Ende Kinderbetreuungsgeld bis 2. Geburtstag" dürfen die SV-Tage nicht aliquotiert werden.
Vor dem 01.2019 ging es auch, wenn die SV-Tage gekürzt wurden, jedoch wurde nun mit der Änderung am 01.2019 für die BVA-KV eine tägliche Höchstbemessung eingeführt. Nun benötigt das Programm zur Kontrolle der Höchstbemessungsgrundlage die SV-Tage.
Bei einem Bonus-Altfall hinterlegen Sie im variablen Dienstnehmer-Stamm in den SV-Ergänzungen den Abschlag A11 (ÖGK) oder den Abschlag I25 (BVAEB), damit der DG keine AV mehr zahlt. Wird dieser DN dann 63 Jahre alt, wird automatisch aufgrund des Alters der Abschlag A10 (ÖGK) und I24 (BVAEB) für die AV und den IE gerechnet (für DG und DN).
Da im variablen Stamm in den SV-Ergänzungen der Abschlag A11 hinterlegt ist, werden nun beide Abschläge gerechnet.
In diesem Fall setzen Sie den Abschlag A11 auf nein ab dem betroffenen Monat.
Wenn der Dienstnehmer bei der Versicherung 11 BVAEB öffentlich Bedienstete versichert ist, Beschäftigtengruppen G001 Beamte oder G002 und die Zuschläge K28 AV und K29 IE zugewiesen hat und 63 Jahre alt wird, dann sollen diese Zuschläge nicht gerechnet werden.
In diesem Fall setzen Sie die Zuschläge auf nein ab dem betroffenen Monat.
Anders ist es bei der Beschäftigtengruppe G041 Beamter Bundestheater: Bei diesen werden die Zuschläge K28 und K29 automatisch gerechnet ohne dass man diese manuell zuweisen muss. Wenn dieser Dienstnehmer dann 63 Jahre alt wird, werden die Zuschläge K28 und K29 nicht mehr gerechnet.
Wenn Sie für die Neugründerförderung den Abschlag A08 Entfall Unfallversicherungsbeitrag zur Neugründerförderung zugewiesen haben und der Dienstnehmer erreicht das Alter für die Alterspension, dann darf der Abschlag A08 nicht mehr gerechnet werden, sondern der Abschlag A09 UV-Entfall 60. LJ.
In diesem Fall setzen Sie den Abschlag A08 auf nein ab dem betroffenen Monat.
Wenn Sie Dienstnehmer haben,
die sich in Väterkarenz befinden, dann ist für diesen Zeitraum die Beschäftigtengruppe G121 "Mütter/Väterkarenz - KV bis 2. Lebensjahr - Angestellte",
bei denen das Entgelt enfällt (nur KV) VB, dann ist für diesen Zeitraum die Beschäftigtengruppe G130 "Entfall Entgelt (nur KV) VB ,
mit einer Freistellung gem. §49d, dann ist für diesen Zeitraum die Beschäftigtengruppe G119 "Freistellung § 49d VBG Angestellter" abzurechnen.
Bei der Freistellung gem. §49d ist es so, dass in diesem Fall keine Ab-/Anmeldung gewünscht ist (wie in anderen Fällen), sondern eine Änderungsmeldung auf die Beschäftigtengruppe G119. Damit das funktioniert, ändern Sie den Unterbrechungsgrund "Freistellung..." so, dass ab 01.2019 das Feld "ELDA An-/Abmeldung" auf "nein oder leer (N)" gesetzt wird.
Da die Beschäftigtengruppen nicht an einen Unterbrechungsgrund gekoppelt sind, geben Sie in diesen Fällen die betroffenen Beschäftigtengruppen manuell im variablen Dienstnehmerstamm für den Zeitraum der Unterbrechung ein.
Variabler Dienstnehmerstamm - Seite 1
Versicherungsnummer Anforderungen Datenträger ab 2019
Adressmeldungen Datenträger ab 2019
Versichertenmeldungen reduziert Datenträger ab 2019
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 2019
Familienzeitbonus und Papamonat
1,5 Geringfügigkeitsgrenze - Pauschalierung