Dieses Thema behandelt speziell geringfügig beschäftigte Dienstnehmer.
Für geringfügig Beschäftigte entscheiden Sie zuerst, ob Sie die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten einmal am Jahresende oder monatlich entrichten. Die Beiträge sind im Regelfall nach Ablauf des Kalenderjahres fällig, können aber nach Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger monatlich entrichtet werden.
In LHR Lohn finden Sie diese Einstellung direkt bei der Versicherung in der Maske Versicherungen - Checkbox "Monatsdatenträger" (Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen).
bis 12.2018:
Falls Sie die Abgaben der geringfügig Beschäftigten am Jahresende abführen möchten, legen Sie eine eigene Versicherung für geringfügig Beschäftigte an und deaktivieren Sie die Checkbox "Monatsdatenträger". Da die BVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte trotzdem monatlich abzuführen sind, legen Sie eine zusätzliche Versicherung nur wegen den BVK-Beiträgen an, die gleich aufgebaut ist wie die Versicherung für geringfügig Beschäftigte, aber die Checkbox "Monatsdatenträger" aktiviert hat. Diese Versicherung ist dann nur eine fiktive Versicherung mit der die BVK-Beiträge abgeführt werden. Diese weisen Sie im variablen Dienstnehmerstamm nicht zu. (Das Programm verwendet nämlich für die BVK-Beiträge für geringfügige die Versicherung mit der gleichen Beitragskontonummer und aktivierte Checkbox "Monatsdatenträger").
ab 01.2019:
Gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Die geringfügigen Beschäftigten werden nun inklusive der BV-Beiträge monatlich gemeldet und bezahlt.
Es gäbe auch die Möglichkeit, die BV-Beiträge jährlich zu melden und zu zahlen (mit 2,5% Zinsen), jedoch wird diese Variante bis jetzt noch von keinem Kunden benötigt.
ab 01.2019:
Für geringfügige Beschäftigte hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die richtige Versicherung und eine Beschäftigtengruppe für geringfügige Beschäftigte.
Folgende Beschäftigtengruppen sind im LHR Lohn für geringfügig Beschäftigte in Verwendung:
Versicherungen 1 bis 10 - Gebietskrankenkassen und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Versicherung 11 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
bis 12.2018:
Für geringfügig Beschäftigte hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die richtige Versicherung und eine SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte.
Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2009: 536,61 Euro, 2010: 549,50 Euro), so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschalierte Abgabe zu entrichten.
In LHR Personalverrechnung hinterlegen Sie in so einem Fall in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die "interne LHR Lohn Beitragsgrupppe" für pauschalierte geringfügige Beschäftigte, die mit "N72" bzw. "N74" anfängt. Diese interne Beitragsgruppe wird auf allen ELDA Meldungen und auf der Beitragsnachweisung auf die richtige SV-Gruppe umgeschlüsselt, zB N72a wird auf Versichertenmeldungen auf N14 umgeschlüsselt und auf der Beitragsnachweisung auf N72.
Ab 01.2017 (Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze)
Geringfügige Beschäftigungen kürzer als ein Monat
Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigungen kürzer als 1 Monat ab 2017:
Für die Beurteilung ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde, ist das Entgelt mit Berücksichtigung der SV HB heranzuziehen - aber nur für Dienstverhältnisse die kürzer als 1 Monat sind.
Die Beitragsgrundlage für die Dienstgeberabgabe ist dann das Einkommen ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage.
Folgende SV- bzw. Beitragsgruppen sind im LHR Lohn für geringfügig Beschäftigte in Verwendung:
Versicherungen 1 bis 10 - Gebietskrankenkassen und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Versicherung 11 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Versicherung 28 Kranken u Unfallfürsorge f. OÖ Vertragsbedienstete
Beachten Sie, dass bei BVAEB Versicherungen für 60jährige geringfügig Beschäftigte trotzdem ein Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten ist und deswegen keine eigene SV-Gruppen für 60jährige zu verwenden sind.
In LHR Lohn haben Sie die Möglichkeit, mit dem Programm "SV-Gruppenautomatik", die Änderung der SV-Gruppe, bei Erreichen des 60. Lebensjahres, zu automatisieren. Dies erspart Ihnen die händische Eingabe in der Maske Variable Dienstnehmerdaten. Lesen Sie dazu das Thema "SV-Gruppenautomatik".
Weiters können Sie mit dem Programm SV-Gruppenautomatik monatlich überprüfen, ob der Dienstnehmer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und kein geringfügig Beschäftigter mehr ist, oder ob ein Vollbeschäftigter unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Die Überprüfung wird von LHR Personalverrechnung wie folgt vorgenommen:
Der Dienstnehmer ist ein fallweise Beschäftigter (im variablen Dienstnehmerstamm hat er die Bezugsart "6 - Zeitlohn" bzw. ab 01.2019 "fallweise") -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter und das Dienstverhältnis unbefristet oder für mindestens einen Monat befristet (Bezugsart "4 - Monatslohn" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert, bzw. bei Eintritt während des Monats wird der SV-Bezug des Dienstnehmers auf 30 SV-Tage hochgerechnet.
bis 12.2018 - Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis auf eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat befristet (Bezugsart "5 - Dienstverhältnis kürzer als 1 Monat" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Sie können mit dem Programm SV-Gruppenautomatik die Kontrolle der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze vornehmen und gegebenenfalls die Änderung der SV-Gruppe beim Übersteigen automatisieren.
Durch eine Änderung einer SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte auf eine Beitragsgruppe für Pauschalierung oder umgekehrt bei der gleichen Versicherung entsteht keine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA. Bei einer Änderung der geringfügigen Beschäftigung auf eine Vollbeschäftigung oder umgekehrt entsteht eine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA.
Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird auf Grund langer Krankheit bei Entgeltanspruch unter 50% oder mit Ende Entgeltfortzahlung automatisch eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt.
Der Abmeldegrund wurde für alle Versichertenmeldungen ab 01.09.2014 von "00 - Efz ausgeschöpft" auf "29 SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ geändert.
Diese Prüfung erfolgt auch bei den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch mit variablen Teilentgelt oder ARBKHDIFF Anspruch.
Näheres dazu lesen Sie unter Aufgaben/Periodische Aufgaben/Datenaustausch ELDA/Versichertenmeldungen.
Bei der jährlichen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie monatlich eine Beitragsnachweisung für geringfügige Beschäftigte mit kumulierten Summen. Der BVK-Beitrag wird trotzdem monatlich entrichtet (siehe oben Punkt 1).
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Betriebsvorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von 15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter: von 01.10.2007 bis 31.12.2007
Lösung:
Der Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis 12.2007 für die Vollbeschäftigung und von 07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung erstellt. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007 anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung "3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
Für die BVAEB gilt das gleiche wie für die ÖGK. Hintergrund ist, dass der BV-Beitrag während des Bezuges von Wochengeld weiter zu bezahlen ist. Wochengeld erhalten aber nur vollversicherte Dienstnehmerinnen, nicht aber geringfügig Beschäftigte.
Mehr dazu finden Sie im Internet unter:
http://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=3&p_menuid=68785&action=2&p_pubid=130060
Damit das BV-Bis Datum richtig gemeldet wird, benötigen Sie für den Mutterschutz einen eigenen Unterbrechungsgrund, bei dem die "Betriebliche Vorsorge" auf "nein" gesetzt ist.