In diesem Thema finden Sie alle Informationen über die Handhabung des Familienzeitbonus und des Papamonats im LHR Lohn.
Es ist daher eine Abmeldung mit dem Tag vor dem Beginn der Familienzeit mit dem Fremdcode "29 - SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" und bei Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses eine Anmeldung vor Arbeitsantritt erforderlich.
Bei Väterfrühkarenz laut Väter-Karenzgesetz endet
die Pflichtversicherung unabhängig von der Dauer der Väterfrühkarenz mit
dem Ende des Entgeltanspruches, da Anspruch auf Freizeit besteht.
In diesem Fall sind eine Abmeldung mit dem Fremdcode "29
- SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" sowie eine Anmeldung vor
Wiederaufnahme der Beschäftigung erforderlich.
>
1 Monat
Wird ein Karenzurlaub für länger als ein Monat vereinbart, endet die
Pflichtversicherung. Eine Abmeldung mit dem Fremdcode "11 - Länger als 1 Monat während unbezahlter
Urlaub" und eine Anmeldung bei Wiederaufnahme sind zu
erstatten.
Für die Zeit der Arbeitsunterbrechung fallen keine Beiträge zur Betrieblichen
Vorsorge an.
Gehen Sie für diese Frühkarenzmodelle wie bei einem unbezahlten Urlaub
vor. Genauere Informationen finden Sie unter Lohn-und
Gehalt/Themen/Unterbrechungen des Dienstverhältnisses/Unbezahlter
Urlaub.
<
1 Monat
Wird Karenzurlaub bis zu einem Monat vereinbart, besteht die
Pflichtversicherung weiter. Dabei entfallen der Wohnbauförderungsbeitrag,
der Arbeiter- bzw. die Landarbeiterkammerumlage (Ausnahme: in Kärnten
und der Steiermark ist die LK weiter zu entrichten).
Im öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit für Männer und Frauen, die mit der Mutter des Kindes verheiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben, bereits während des Beschäftigungsverbotes der Mutter einen unbezahlten Karenzurlaub in Anspruch zu nehmen. Innerhalb des Zeitrahmens zwischen der Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter können der Beginn und die Dauer des Frühkarenzurlaubes frei gewählt werden. Der Frühkarenzurlaub gebührt bis zu vier Wochen. Voraussetzung für einen Frühkarenzurlaub ist, dass der oder die Bedienstete mit der Mutter und dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Männern in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Inanspruchnahme des Frühkarenzurlaubes ebenso möglich. Er kann für das eigene Kind oder das Kind des Partners beansprucht werden. Der Zeitrahmen, in dem Beginn und Dauer – maximal vier Wochen – frei gewählt werden können, beträgt drei Monate ab der Geburt des Kindes. Der Frühkarenzurlaub gebührt nur, wenn der Bedienstete mit dem Partner und dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Bei Väter, die einen Frühkarenzurlaub nach § 29o Vertragsbedienstetengesetz oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen, besteht die Pflichtversicherung gemäß § 11 Abs. 3 lit. b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz weiter. Die Beträge zur Sozialversicherung werden vom Dienstgeber getragen, wobei der Wohnbauförderungsbeitrag, der Arbeiter- bzw. die Landarbeiterkammerumlage entfallen.
Es ist somit keine Abmeldung und keine Anmeldung zur Sozialversicherung notwendig.
Mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.2019 muss eine Väterfrühkarenz wie ein unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat abgerechnet und auch gemeldet werden.
Legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-
/ Austritt-/Unterbrechungsgründe die Gründe an. Die Bezeichnung
der Unterbrechung ist hier frei wählbar und wird auf der Abmeldung
als Abmeldegrund ausgegeben. Für den vereinbarten Karenzurlaub (=Arbeitsunterbrechung
ohne Entgeltfortzahlung) verwenden Sie die Unterbrechungsgründe "unbezahlter Urlaub kürzer als ein
Monat" und "unbezahlter
Urlaubs länger als ein Monat (mit Abmeldung)".
Diese Unterbrechungsgründe aliquotieren die laufenden und sonstigen
Bezüge um die Unterbrechung, kürzen die SV-Tage und generieren Elda Meldungen. Für die Zeit der
Unterbrechungsgründe wird kein MVK-Beitrag
gerechnet und sie bewirkten eine Anspruchskürzung des Urlaubes, wenn
im Unterbrechungsgrund das Feld "Aliquotierung Urlaub" den
Wert "ja" eingestellt ist.
In der Maske Datenaustausch ELDA (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr) klicken
Sie auf den Button "Fremdschlüssel" und hier auf "Neuaufbau".
So wird der neue Unterbrechungsgrund mit Fremd-Code (Elda-Austrittscode)
00 eingetragen. Ändern Sie bei den Gründen die Fremd-Code.
Legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Austritt-/Unterbrechungsgründe den Grund "Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst" an. Die Bezeichnung der Unterbrechung ist hier frei wählbar. Als Unterbrechungsart hinterlegen Sie bei diesem Grund "sonstiger Unterbrechungsgrund (S)" und bei ELDA An-/Abmeldung wählen Sie "nein oder leer (N)" aus, da keine An- und keine Abmeldung erfolgen darf.
Da während der Väterfrühkarenz-Zeit die Beträge zur Sozialversicherung vom Dienstgeber getragen werden, wobei der Wohnbauförderungsbeitrag, der Arbeiter- bzw. die Landarbeiterkammerumlage entfallen, benötigen Sie eine eigene Lohnart , die auf eine SV-Pflichtigkeit greift, die genau diese Abgabenübernahme regelt.
Legen Sie diese in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeit wie folgt an. Die Nummer können Sie frei wählen.
Danach legen Sie eine Lohnart für die Väterfrühkarenz an und hinterlegen Sie im Feld SV-Pflicht-Erhöhung die Übernahme der SV-Abgaben .
Beachten Sie auch, dass diese Lohnart SV-Abgaben berechnet und daher auch Kostenrechnungsrelevant ist. Tragen Sie daher im Lohnartenstamm auf der Seite 2 im Feld "Kostenrechnung " ein A ein, damit die SV-Abgaben in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.
Beachten
Sie, dass hier die Erhöhung eingegeben wird und nicht die SV-Pflichtigkeit
selber!
Bedeutet, dass Sie nicht direkt die Zahl 17 eintragen sondern beispielsweise 16. Das Programm kontrolliert welche SV-Pflichtigkeit der Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm eingetragen hat und addiert die Erhöhung der Lohnart hinzu, um die richtige Pflichtigkeit zu finden.
Beispiel:
Der Dienstnehmer hat im variablen Dienstnehmerstamm die SV-Pflichtigkeit
1 und die Lohnart hat die SV-Pflicht-Erhöhung 17 eingetragen.
Nun würde das Programm bei der Abrechnung
die SV-Pflichtigkeit 18 suchen (1+17). Damit das Programm nun aber die
zuvor angelegt SV-Pflichtigkeit 17 findet, muss bei der Lohnart 16 eingetragen
werden = 1 + 16 = 17
Sie haben die Möglichkeit die Basis für die SV-Abgaben-Bewertung manuell einzutragen (EIN) oder Sie hinterlegen ein Formel.
Während nach dem ASVG bei der ÖGK bei einem unbezahlten Urlaub bis zu einem Monat sowie bei einem Väterfrühkarenzurlaub die Vollversicherung (KV, UV, PV) aufrecht bleibt, fällt nach dem B-KUVG bei einer BVAEB-Versicherung die Unfallversicherung weg. Damit nun bei dieser SV-Pflichtigkeit nur bei der BVAEB keine Unfallversicherung gerechnet wird, tragen Sie im Lohnartenstamm im Reiter "SV-Ausschluss" die BVAEB-Versicherung mit der Abgabeart "UV" mit 0 ein.
Für die Väterfrühkarenz bei der BVAEB muss ab
01.2019 die Unterbrechungsart auf "unbezahlter Urlaub", bei
der Lohnart für die Väterfrühkarenz muss der Betragsteiler
auf "90006-unbezahlter Urlaub" geändert und bei der SV-Pflichtigkeit
müssen die Beiträge für KU und WF mit "NN" eingetragen werden.
Damit für den Frühkarenzurlaub (Väterfrühkarenz)
auf der mBGM die Bemessung unter dem Verrechnungsbasistypen "FK -
Frühkarenzurlaub" anstatt "UU - unbezahlter Urlaub" ausgewiesen
wird, hinterlegen Sie bei der Lohnart Frühkarenzurlaub mit KV-Beitrag
die interne SV-Ergänzung "LH06 - Frühkarenzurlaub" ab 01.2021
oder 01.2020.
Beim unbezahlten Urlaub und bei der Frühkarenz ist die gesamte monatliche
SV-Bemessung für die Beurteilung ob AV-Staffelung anfällt (und
welche AV-Staffelung anfällt) relevant.
Nur bei der Frühkarenz darf beim DG keine AV-Staffelung abgezogen werden. Damit das nicht passiert, hinterlegen Sie bei der Lohnart die SV-Ergänzungen I21 - I23 mit Nein.
Beispiel 1:
Frühkarenz Bemessung € 1.710,00,
laufender Bezug € 80,00
Summe € 1.790,00
Lösung: AV-Staffelung -3% (Abschlag I23) für die € 80,00
Beispiel 2:
Frühkarenz Bemessung € 1.873,00,
laufender Bezug € 80,00
Summe € 1.953,00
Lösung: AV-Staffelung -2% (Abschlag I22) für die € 80,00
Beispiel 3:
Frühkarenz Bemessung € 2.027,00,
laufender Bezug € 90,00
Summe € 2.117,00
Lösung: AV-Staffelung -1% (Abschlag I21) für die € 90,00
Beispiel 4:
Frühkarenz Bemessung € 2.028,00,
laufender Bezug € 90,00
Summe € 2.118,00
Lösung: keine AV-Staffelung
mögliche Formel für die Väterfrühkarenz:
Formelwert |
TAGE(Unterbrechungsgrund Väterfrühkarenz) |
Operator |
= |
Bedingung |
KALENDERTAGE |
Richtig |
Monatsbasis mit allen sv-pflichtigen Bezügen |
Falsch |
Monatsbasis mit allen sv-pflichtigen Bezügen / 30 (oder KALTAGE) * TAGE(Unterbrechungsgrund Väterfrühkarenz) |
Beispiel:
Die Formel überprüft ob die Tage der Väterfrühkarenz gleich einem ganzen
Kalendermonat entsprechen und wenn das zutrifft, dann wird einfach die
gesamte Monatsbasis verwendet.
Sobald jedoch die Väterfrühkarenz kürzer wie das Kalendermonat ist, dann
wird der Wert der Monatsbasis durch die Kalendertage dividiert und mit
den Tagen der Väterfrühkarenz multipliziert.
MBA982: In dieser Monatsbasis hinterlegen Sie alle Lohnarten, die für die
vom Dienstgeber übernommene SV als Basis herangezogen werden sollen (zB
Lohn/Gehalt, Überstundenpauschale).
Beispiel:
Väterfrühkarenz vom 01.02.2019 - 15.02.2019
Gehalt 2.500,00 EUR
Dann wird durch die Formel "VFRKA"
der Wert der Väterfrühkarenz wie folgt berechnet:
WENN TAGE(VFRKA) = KALTAGE
DANN MBA982
SONST MBA982 / KALTAGE * TAGE(VFRKA)
FALSCH da 15 Väterfrühkarenz-Tage
und daher MBA982 / KALTAGE * TAGE(VFRKA)
2.500,00 / 28 * 15 = 1.339,29
von diesem Wert übernimmt nun der DG seine Abgaben und jene des Dienstnehmers
Sie haben auch die Möglichkeit die Lohnart mit dem Unterbrechungsgrund zu verknüpfen, sodass bei Eintragung des Unterbrechungsgrundes die Lohnart automatisch für den gleichen Monat in der Lohnartenzuordnung generiert wird. Dazu gehen Sie unter Stammdaten/Firma/Sonstiges/Generierung pro Unterbrechungsgrund und fragen sich dort Ihren Grund für die Väterfrühkarenz ab.
Hinterlegen Sie nun die Lohnart, die für den Grund generiert werden soll mit Ab-Monat "VM" 0 und Bis-Monat "VM" 0.