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Kontrolle "Wurde die 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze erreicht?"
Änderungstext im Protokoll: "Unter bzw. Über 1 ½ Geringfügigkeitsgrenze"
Für geringfügig Beschäftigte sollten im LHR Lohn in Variablen Dienstnehmerdaten SV-Gruppen für geringfügig Beschäftigte hinterlegt sein.
Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat das 1,5fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2014: 592,97, 2015: 608,97, 2016: 623,58, 2017: 638,55, 2018: 657,08, 2019: 670,22), so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschalierte Abgabe zu entrichten.
Beispiel:
Ein geringfügig Beschäftigter tritt aus und bekommt eine Urlaubsersatzleisutng,
so dass er in Folgemonaten weiter versichert ist. In den Folgemonaten,
in denen nur die Weiterversicherung besteht, ist dann aber die 1,5fache
Geringfügigkeitsgrenze unterschritten.
Der Zuschlag Z01 bei ÖGK/K21 bei der BVAEB wird in diesem Fall nicht automatisch
entfernt.
Lösung:
Legen Sie für das betroffene Folgemonat einen neuen variablen Dienstnehmerstamm
an. Entfernen Sie den Zuschlag Z01 bzw. K21 und setzen die SV-Gruppenautomatik
auf "keine" für diesen Zeitraum.
Mit der Einführung der mBGM bleiben die Geringfügigen-Beschäftigtengruppen im Variablen Dienstnehmerstamm im Feld "Beschäftigtengruppe" (B010, B030).
Wenn die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, wird im Register "SV-Ergänzungen" (Variablen Dienstnehmerstamm) der Zuschlag "Z01 -ÖGK" und "K21 - BVAEB" hinzugefügt (PV und KV-Beitrag) auch wenn Sie den Parameter "LS: SvAuto_GfB_pauschaliert" in Verwendung haben. Näheres dazu lesen Sie im letzten Absatz.
Dieser Dienstnehmer muss nach Eintragung der Zuschläge nochmals echtabgerechnet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im unteren Abschnitt "Funktionsvorgang".
Bei der Versicherung 11 gibt es nur folgendegeringfügigen Beschäftigtengruppen, bei denen eine Dienstgeberabgabe (Zuschlag K21) zu rechnen ist:
G032 - geringfügig beschäftigter BVAEB-Unkündbare Angestellte
G033 - geringfügig beschäftigter BVAEB-Unkündbare Arbeiter
Laut BVAEB-Tarifsystem gibt es bei folgenden Beschäftigtengruppen der Versicherung 11 keine Dienstgeberabgabe:
G027 - geringfügig beschäftigter Beamter
G028 - geringfügig beschäftigter Antragsbeamter
G029, G030, G031, G034
Bei der Versicherung 25 kann es bei allen geringfügigen Beschäftigtengruppen eine Dienstgeberabgabe geben.
Für die Überprüfung der 1,5fachen
Geringfügigkeitsgrenze sind immer die Versicherungen 11 und 25 gemeinsam
zu betrachten/zu zählen.
Ab 01.2017 (Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze)
Geringfügige Beschäftigungen kürzer als ein Monat
Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigungen kürzer als 1 Monat ab 2017:
Für die Beurteilung ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde, ist das Entgelt mit Berücksichtigung der SV HB heranzuziehen - aber nur für Dienstverhältnisse die kürzer als 1 Monat sind.
Die Beitragsgrundlage für die Dienstgeberabgabe ist dann das Einkommen ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage.
Für geringfügige Beschäftigungen kürzer als ein Monat gibt es ab 2017 zwei neue SV-Gruppen damit am Lohnzettel SV genau erkennbar ist, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung kürzer als ein Monat handelt:
Bei Pauschalierung werden folgende Beitragsgruppen auf der Beitragsnachweisung angeführt:
N14g, N24g --> N71 auf der Beitragsnachweisung mit 17,69 % (UV 1,29%, KV, PV)
N14m, N24m --> auf der Beitragsnachweisung UV-Beitrag auf N14m, N24m, KV + PV Beitrag unter N64
N14w, N24w, N14e, N24e --> N74 auf der Beitragsnachweisung mit KV und PV
Es gibt nun für geringfügige frei Dienstnehmer auch SV-Gruppen ohne Sonderzahlung. Diese haben eine SV Höchstbeitragsgrundlage von 193,6667 EUR und nicht 166,00 EUR.
Um die Kontrolle der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze in der Maske SV-Gruppenautomatik vorzunehmen, ist eine Echtabrechnung des betroffenen Monats notwendig.
Für die Kontrolle der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze starten Sie zuerst eine Echtabrechnung für die ganze Firma, damit das Programm SV-Gruppenautomatik die SV-Bemessung aller geringfügig Beschäftigten kontrollieren kann.
Danach rufen Sie das Programm SV-Gruppenautomatik mit dem
Änderungskriterium "Prüfung Pauschalierung geringfügig Beschäftigte (A)" und
Prüfungsart "Änderung durchführen (J)".
Bei einer Überschreitung bzw. Unterschreitung der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze trägt das Programm für alle betroffenen geringfügig Beschäftigten Aufrollungen für die Abrechnung ein. Diese Aufrollungen werden bei der nächsten Echtabrechnung bzw. im nächsten Monat mitabgerechnet.
Sie können diese Überprüfung auch in den monatlichen Batchlauf einbauen. Der Aufruf für die Maske SV-Gruppenautomatik soll immer vor dem Programm Abrechnung laufen.
Die Änderungen werden durchgeführt,
wenn Sie bei der Prüfungsart "Änderung durchführen" ausgewählt
haben.
Die Überprüfung der Pauschalierung
muss jedoch immer für das betroffene Monat gestartet werden. Die SV-Gruppenautomatik
selber hat keine Aufrollverwaltung. Es werden somit immer nur Dienstnehmer
im laufenden Monat überprüft. Sollten Sie daher einen Dienstnehmer im
Nachhinein auf geringfügig umstellen oder von geringfügig auf vollversichert,
dann starten Sie die Prüfung Pauschalierung für das betroffene Monat nochmals
manuell.
Hier sehen Sie, wie der Aufruf der Maske für den Batchlauf aussehen soll (Maske Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Aufrufverwaltung).
In einer Batchabrechnung soll die Maske SV-Gruppenautomatik mit der Überprüfung der Pauschalierung für Geringfügige vor dem Programm Abrechnung angelegt sein.
C/svauto
lsalsvgraut02
Ganz wichtig ist, dass Sie im Feld "Was" "Prüfung Pauschalierung geringfügig Beschäftigte (A)" und im Feld "Prüfungsart" "Prüfung durchführen (J)" eingestellt haben.
Mit dem variablen Parameter
"LS: SvAuto_GfB_pauschaliert"
bestimmen Sie pro Firma,
Damit der variable Dienstnehmerstamm bereits bei einer Probeabrechnung umgestellt wird muss der Parameter "LS: Elda_Probeabr_mit_SVAuto" gesetzt sein.
Bei Änderung der SV-Gruppe/Beschäftigtengruppe erstellt die Probeabrechnung nur bis zu einem Monat in die Zukunft einen neuen variablen Dienstnehmerstamm.
Sobald aber der Parameter LS:Svauto_Vorschlag_Obergg gesetzt
ist, wird keine automatische Umstellung der Dienstnehmer durchgeführt,
auch wenn im Variablen Dienstnehmerstamm auf der Seite 2 "durchführen
(J)" und der Parameter LS: SvAuto_GfB_pauschaliert
gesetzt ist!
Beispiel:
Wird ein Dienstnehmer ohne aktivieren Parameter als ein geringfügig beschäftigter
Arbeiter mit Beschäftigtengruppe B010 angelegt und verdient dieser dann
über der Geringfügigkeitsgrenze, dann wird die SV-Gruppenautomatik nur
protokollieren, dass der Dienstnehmer auf B001 Arbeiter umzustellen ist
(auch wenn im Feld SV-Gruppenautomatik auf der Seite 2 des variablen Dienstnehmerstamms
"durchführen (J)" eingestellt ist.) Wenn dann aber noch zusätzlich
der variable Parameter "LS: SvAuto_GfB_pauschaliert" aktiviert
ist ("J" oder "J+"), dann wird auf B001 umgestellt,
nur wenn das Feld "SV-Basis" gefüllt ist.
Ist stattdessen z.B. der variable Parameter "LS: Svauto_Vorschlag_Obergg"
auf "B351 Arbeiter Botschaft" gesetzt, so bestimmen Sie damit,
dass nicht auf "B001 Arbeiter" umgestellt wird und auch nicht
B001 protokolliert wird, sondern stattdessen der Wert des Parameters auf
dem Protokoll aufscheint. Der Text ergibt sich: "Wert neu: B351 Arbeiter
Botschaft". Auch dann wird nur protokolliert, wenn der variable Parameter
"LS: SvAuto_GfB_pauschaliert" aktiviert ist.
Ist dieser Parameter aktiviert, dann erfolgt ebenfalls ein Eintrag im Variablen Dienstnehmerstamm (wie oben beschrieben).
Diese Zuschläge bzw. Beiträge sehen Sie in der Abrechnungs-Ansicht "SV-Details" oder am Lohnkonto.
Mit der Einführung der mBGM bleiben die Geringfügigen-Beschäftigtengruppen im Variablen Dienstnehmerstamm im Feld "Beschäftigtengruppe" (B010, B030).
Wenn die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, wird im Register "SV-Ergänzungen" (Variablen Dienstnehmerstamm) der Zuschlag "Z01 -ÖGK" und "K21 - BVAEB" hinzugefügt (PV und KV-Beitrag) außer Sie haben den Parameter "LS: SvAuto_GfB_pauschaliert" in Verwendung.
Bei diesem variablen Parameter gibt es diese Parameterwerte:
Wenn Sie
für geringfügige Beschäftigte bereits eine SV-Pflichtigkeit mit Zuschlag
Z01/K21 verwenden, empfehlen wir die Einstellung "J".
Wenn sie bei keiner SV-Pflichtigkeit den Zuschlag Z01/K21 hinterlegt haben,
empfehlen wir die Einstellung "J+".
Sie legen den variablen Dienstnehmerstamm wie folgt an | Programm „SV-Gruppenautomatik“ – mit „Überprüfung der Pauschalierung“ Parameter „LS: SvAuto_GfB_pauschaliert“ ist nicht gesetzt oder auf „N“ |
Programm „SV-Gruppenautomatik“ – mit „Überprüfung der Pauschalierung“ Parameter „LS: SvAuto_GfB_pauschaliert“ ist auf „J“ |
Programm „SV-Gruppenautomatik“ – mit „Überprüfung der Pauschalierung“ Parameter „LS: SvAuto_GfB_pauschaliert“ ist auf „J+“ |
Mit einer geringfügig beschäftigten Beschäftigtengruppe zB B010, B030 und ohne Zuschlag Z01/K21 Der Dn verdient unter der Geringfügigkeitsgrenze |
Wenn Sie einen geringfügig Beschäftigten ohne Zuschlag Z01/K21 anlegen, dann überprüft das Programm SV-Gruppenautomatik ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze aller geringfügig Beschäftigten überschritten ist. Wenn ja, dann wird der Zuschlag Z01/K21 im variablen Dienstnehmerstamm eingetragen. Danach ist es notwendig, dass der Dienstnehmer nochmals abgerechnet wird (entweder manuell oder im Batchlauf oder auch einen Monat später), damit der Zuschlag Z01/K21 gerechnet wird. | Wenn Sie einen geringfügig Beschäftigten ohne Zuschlag Z01/K21 anlegen, dann überprüft das Programm SV-Gruppenautomatik ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze aller geringfügig Beschäftigten überschritten ist. Wenn ja, dann wird der Zuschlag Z01/K21 im variablen Dienstnehmerstamm nicht eingetragen. Dieser Zuschlag soll bei der SV-Pflichtigkeit fix hinterlegt sein. Sie müssen den Dienstnehmer nicht nochmals abrechnen, da in der SV-Pflichtigkeit der Zuschlag Z01/K21 hinterlegt ist. |
Hier passiert das Gleiche wie ohne Parameter. Workaround: Wenn Sie möchten, dass der Zuschlag Z01/K21 sofort gerechnet wird, ändern Sie die SV-Pflichtigkeit so, dass der Zuschlag Z01/K21 automatisch gerechnet wird, bzw. legen Sie eine neue SV-Pflichtigkeit an. |
Mit einer geringfügig beschäftigten Beschäftigtengruppe zB B010, B030 und ohne Zuschlag Z01/K21 Der Dn verdient über der Geringfügigkeitsgrenze |
Das Programm SV-Gruppenautomatik protokolliert nur, dass der Dienstnehmer auf die vollversicherte Beschäftigtengruppe umgestellt werden sollte (zB B001, B002), Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm manuell ändern und den Dienstnehmer nochmals abrechnen. | Das
Programm SV-Gruppenautomatik stellt
den Dienstnehmer bereits bei der Abrechnung
auf die vollversicherte Beschäftigtengruppe um.
Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. |
Das
Programm SV-Gruppenautomatik stellt
den Dienstnehmer bereits bei der
Abrechnung auf die vollversicherte Beschäftigtengruppe
um.
Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. |
Mit einer geringfügig beschäftigten Beschäftigtengruppe zB B010, B030 und mit Zuschlag Z01/K21 Der Dn verdient unter der Geringfügigkeitsgrenze |
Das Programm SV-Gruppenautomatik überprüft ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze aller geringfügig Beschäftigten überschritten ist. Wenn ja, dann ist keine Aktion mehr notwendig. Wenn nein, dann wird der Zuschlag Z01/K21 entfernt. Danach ist es notwendig, dass der Dienstnehmer nochmals abgerechnet wird (entweder manuell oder im Batchlauf oder auch einen Monat später), damit die Dienstgeberabgabe nicht gerechnet wird. |
Das Programm SV-Gruppenautomatik überprüft ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze aller geringfügig Beschäftigten überschritten ist. Wenn ja, dann ist keine Aktion mehr notwendig. Wenn nein, dann wird der Zuschlag Z01/K21 entfernt. In diesem Fall müssten Sie dann eine SV-Pflichtigkeit ohne den Zuschlag Z01/K21 verwenden. Danach ist es notwendig, dass der Dienstnehmer nochmals abgerechnet wird (entweder manuell oder im Batchlauf oder auch einen Monat später), damit die Dienstgeberabgabe nicht gerechnet wird. |
Das Programm SV-Gruppenautomatik überprüft ob die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze aller geringfügig Beschäftigten überschritten ist. Wenn ja, dann ist keine Aktion mehr notwendig. Wenn nein, dann wird der Zuschlag Z01/K21 entfernt. (Er dürfte keine SV-Pflichtigkeit haben, bei der Z01/K21 hinterlegt ist). Danach ist es notwendig, dass der Dienstnehmer nochmals abgerechnet wird (entweder manuell oder im Batchlauf oder auch einen Monat später), damit die Dienstgeberabgabe nicht gerechnet wird.
|
Mit
einer geringfügig beschäftigten Beschäftigtengruppe
zB B010, B030 und mit Zuschlag Z01/K21 Der Dn verdient über der Geringfügigkeitsgrenze |
Das Programm SV-Gruppenautomatik protokolliert nur, dass der Dienstnehmer auf die vollversicherte Beschäftigtengruppe umgestellt werden sollte (zB B001, B002), Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm manuell ändern und den Dienstnehmer nochmals abrechnen. | Das
Programm SV-Gruppenautomatik stellt
den Dienstnehmer bereits bei der Abrechnung
auf die vollversicherte Beschäftigtengruppe um.
Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. |
Das
Programm SV-Gruppenautomatik stellt
den Dienstnehmer bereits bei der Abrechnung auf die vollversicherte
Beschäftigtengruppe um.
Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. |
Mit einer vollversicherten Beschäftigtengruppe zB B001, B002 Der Dienstnehmer verdient unter der Geringfügigkeitsgrenze |
Das Programm SV-Gruppenautomatik protokolliert nur, dass der Dienstnehmer auf die geringfügige Beschäftigtengruppe umgestellt werden sollte (zB B010, B030), Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm manuell ändern und den Dienstnehmer nochmals abrechnen. | Das Programm SV-Gruppenautomatik stellt den Dienstnehmer bereits bei der Abrechnung auf die geringfügige Beschäftigtengruppe um. Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. (Die Dienstgeberabgabe wird durch die SV-Pflichtigkeit gerechnet). |
Das Programm SV-Gruppenautomatik stellt den Dienstnehmer bereits bei der Abrechnung auf die geringfügige Beschäftigtengruppe um. Zusätzlich wird der Zuschlag Z01/K21 eingetragen. Sie müssen den variablen Dienstnehmerstamm nicht manuell ändern und nicht nochmals abrechnen. |
Wurde das Pensionsalter erreicht?
Hat ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht?
Steht dem Dienstnehmer ein Bonus zu?
Verdient ein geringfügig Beschäftigter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze?
Liegt der Bezug eines „normalen“ Dienstnehmers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze?