Dieses Thema behandelt speziell fallweise beschäftigte Dienstnehmer.
Für fallweise Beschäftigte hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "Bezugsart" "6 - Zeitlohn".
Ab 2019 mit der Änderung der mBGM hinterlegen Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten im Feld "fallweise beschäftigt" - "Ja".
In der Maske Eintrittsdaten - Registerkarte fallweise Beschäftigte aktivieren Sie die Tage an denen der Dienstnehmer arbeitet.
Vorne in der Registerkarte Eintritte werden für diese Tage Ein- und Austritte vom Programm eingetragen.
In der Maske Datenaustausch ELDA erhalten Sie nach dem Speichern der Eintrittsdaten monatliche Versichertenmeldungen und Lohnzettel SV und Finanz (= nach zusätzlicher Echtabrechnung ) für fallweise Beschäftigte.
Mindestangabenmeldungen für fallweise Beschäftigte erstellen Sie ab 01.2008 vor jedem Arbeitsantritt in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Mindestangabenmeldungen (täglich) (I)". Diese Meldung dient als Vor-Ort-Anmeldung.
Die endgültig An- und Abmeldung für fallweise beschäftigte Personen ist als mBGM für fallweise Beschäftiget zu erstatten. Anhand dieser Meldung wird an den entsprechenden Tagen der Versicherungslauf letztendlich angelegt.
Die mBGM für fallweise Beschäftigte ersetzt unter anderem die innerhalb von sieben Tage nach dem Erhalt des Kalendermonats der Beschäftigung zu erstattende kombinierte An- und Abmeldung für fallweise Beschäftigte.
Für die Meldung von fallweisen Beschäftigten haben Sie zwei Möglichkeiten:
Mindestangabenmeldungen für fallweise Beschäftigte erstellen Sie ab 01.2008 vor jedem Arbeitsantritt in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Mindestangabenmeldungen (täglich) (I)".
Versichertenmeldungen für fallweise Beschäftigte erstellen Sie monatlich in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Versichertenmeldungen für fallweise Beschäftigte (monatlich) (E)".
Lohnzettel SV und Finanz für fallweise Beschäftigte erstellen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz (monatlich bei Austritt) (G)".
Ab 01.01.2003 erfolgt die Prüfung der SV und der Lohnsteuer bei diesen Dienstnehmern nur mehr im Rahmen eines Vorgangs. Deswegen ist für diese Dienstnehmer ein einheitlicher Lohnzettel SV und Finanz zu erstellen, wenn die Unterbrechung der Beschäftigung nicht länger als ein Monat dauert (Quelle ARD 5368 vom 03.01.2003).
Beispiel 1:
Ein fallweise Beschäftigter ist an folgenden Tagen beschäftigt:
Monat Mai: 14., 26., 27.
Monat Juni: 03., 04.
Es ist nur 1 Lohnzettel SV und Finanz von 05 bis 06 auszustellen
Beispiel 2:
Ein fallweise Beschäftigter ist an folgenden Tagen beschäftigt:
Monat Mai: 14., 26., 27.
Monat Juli: 15.,20.
Monat August: 04., 05., 20.
Es sind 2 Lohnzettel SV und Finanz von 05 bis 05 und von 07 bis 08 auszustellen.
Eintrittsdaten - Fallweise Beschäftigte
Versichertenmeldungen fallweise Beschäftigte
Lohnzettel SV und Finanz (Monatlich) Datenträger