Den monatlichen Datenträger für Lohnzettel Finanz für ausgetretene Dienstnehmer erstellen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Lohnzettel Finanz (monatlich bei Austritt) (G)".
Voraussetzung für einen Lohnzettel Finanz mit Arbeitsstätten-Teil ist,
dass der Dienstnehmer einen unterjährigen Austritt
ohne Wiedereintritt im gleichen Monat in der Maske Eintrittsdaten hinterlegt
hat und mit Lohnarten echtabgerechnet
wurde.
Wann und wie eine Arbeitsstätten-Meldung erzeugt wird lesen Sie im Thema Gesetzesänderung 2007.
Mit dieser Ausgabeart erstellen Sie diese Meldungen:
Lohnzettel Finanz bei Austritt
Storno Lohnzettel SV und Korrektur des Finanz-Teils bei Austritt
Ab 01.2007 Arbeitsstätten-Meldung und Storno Arbeitsstätten-Meldung bei Austritt. Die Arbeitsstätten-Meldung ist an den Lohnzettel SV-Teil gekoppelt.
Den jährlichen Datenträger für Lohnzettel SV und Finanz mit E18 für Dezember jeden Jahres, für den am Jahresende aktive Dienstnehmer und freie Dienstnehmer, erstellen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Lohnzettel Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)".
Mit dieser Ausgabeart erstellen Sie diese Meldungen:
Lohnzettel SV und Finanz am Jahresende
Mitteilung § 109a EStG E18 für freie Dienstnehmer
offene (= noch nicht übermittelte) unterjährige Lohnzettel Finanz
Nach erfolgter Jahresübermittlung: Neuerliche Lohnzettel SV und Storno Lohnzettel SV und Korrektur der Lohnzettel Finanz
Falls es nach einer Jahresübermittlung Korrekturen der Lohnzettel gibt, übermitteln Sie diese auch mit der Ausgabeart: Lohnzettel Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich).
Voraussetzung für einen Lohnzettel Finanz am Jahresende ist, dass der
Dienstnehmer am 31.12. des Jahres aktiv ist und echtabgerechnet
wurde.
Voraussetzung für eine Mitteilung § 109a EStG (E18) für freie Dienstnehmer ist, dass der Dienstnehmer eine dieser Dienstnehmerarten in Variablen Dienstnehmerdaten eingestellt hat:
"FD - freie Dienstnehmer", "VT - Vortragender", "FU - Funktionär (§ 29 Z 4 EStG)" oder "ST - Stipendium",
und lohnsteuerpflichtige Lohnarten echtabgerechnet hat. (Damit bei diesen Dienstnehmern trotzdem keine Lohnsteuer berechnet wird, sollte das Feld "Lohnsteuergruppe" in Variablen Dienstnehmerdaten mit "WV - Freie Dienstnehmer/Werkverträge" eingestellt sein.)
Jährliche Lohnzettel SV und Finanz mit E18 werden nach einer Echtabrechnung
des Monats Dezember
täglich zu Uhrzeiten ermittelt, die in der Maske Elda-Checker festgelegt sind (Systemverwaltung/Abfragen/Eldacheck überprüfen) oder
bei jedem Druck des Formulars Lohnzettel SV/Finanz (= L16) und E18 oder
nach einer manuellen Ermittlung des betroffenen Dienstnehmers nach der Echtabrechnung.
Lohnzettel Finanz monatlich haben folgende Regeln:
wenn unterjährig ein Austritt vorhanden ist und im selben Monat kein Eintritt erfolgt
wenn der Austritt im letzten Jahr erfolgte und eine Krankheit im aktuellen Jahr endet.
Lohnzettel Finanz jährliche Meldungen werden in folgenden Fällen generiert:
wenn der Dienstnehmer am 31.12. des betroffenen Jahres aktiv ist und echtabgerechnet wurde.
Der Zeitraum am Lohnzettel Finanz-Teil beginnt mit Jänner oder dem Eintrittsdatum und endet mit dem arbeitsrechtlichen Austritt.
Am Jahresende werden alle restlichen unterjährigen Lohnzettel Finanz, die noch nicht übermittelt wurden, dem Jahresdatenträger angehängt.
Jede Übermittlung hat eine Referenznummer (<Firmenkennzeichen><Firmennummer><SV-Nummer><Dienstnehmernummer><Jahr><fortlaufende Nummer>).
Ein Lohnzettel Finanz-Teil wird korrigiert,
wenn sich der lohnsteuerrechtliche Teil einer Echtabrechnung im Nachhinein ändert oder
wenn sich das Austrittsdatum ändert oder gelöscht wird.
Bei einer Neuübermittlung werden die aktuellen Werte mit einem Korrekturkennzeichen gesendet (Feld Korrektur: "J").
Für eine fälschlicherweise verschickte Lohnzettel-Finanz-Meldung (wenn zB die Echtabrechnung im Nachhinein auf 0 gesetzt wird), wird der Lohnzettel Finanz-Teil storniert, indem die übermittelte Referenznummer mit lauter 0-Betrags- Werten neu übermittelt wird.
Wenn nach einer Namensänderung ein Lohnzettel Finanz Teil zum Beispiel durch eine Stammdatenänderung oder manuelle Ermittlung neu angestoßen wird, dann wird eine Korrekturmeldung erstellt. Diese Korrekturmeldung wird nur dann erstellt, wenn das Bis-Datum des Lohnzettel Finanz innerhalb der letzten 3 Monate liegt.
Dies hat den Grund, falls der Name ursprünglich tatsächlich falsch übermittelt wurde, wird er jetzt korrigiert.
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten den Fall zu lösen:
1) Wenn die Namensänderung (Korrektur Lohnzettel) Sinn macht, versenden Sie die Korrektur.
2) Wenn die Namensänderung (Korrektur Lohnzettel) keinen Sinn macht (zB Änderung der Umlaute oe auf ö) stellen sie die Meldungen manuell auf bearbeitet.
Bei
diesen Ausgabearten haben Sie auch die Möglichkeit, in einer eigenen Maske,
alle drei Lohnzettel-Teile pro Dienstnehmer, auf einen Blick zu sehen.
Dazu klicken Sie auf einen der unteren Buttons "Lohnzettel SV",
"Lohnzettel Finanz" oder "Arbeitsstättenmeldungen"
und anschließend auf den Button "Lohnzettel-Übersicht". In der
Lohnzettel-Übersicht haben Sie die Möglichkeit, alle drei Lohnzettel Teile
oder einzelne Teile mit einem Mausklick auf bearbeitet oder offen zu setzen.
(in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - sind Felder "Abrechnung ab" und "Aufrollung ab" gefüllt)
Bei Verwendung der Funktion "Nachzahlung aus Vorjahr" werden unterjährige und jährliche Lohnzettel SV vom Vorjahr mitübermittelt.
Für offene Lohnzettel Finanz von Vorjahren muss für jedes Vorjahr die Ausgabeart „Jahresübermittlung 1x jährlich“ explizit aufgerufen werden. Lohnsteuerrechtliche Änderungen dürften in Vorjahren nicht vorkommen. Falls die Lohnzettel Finanz-Teile jedoch für Vorjahre, zum Beispiel aufgrund rückwirkender SV-Nummer Änderung vom Ehepartner entstanden sind, dann geben Sie im Feld "Monat" direkt den Dezember der/des Vorjahre(s) ein und erstellen so einen Datenträger.
Wir empfehlen entweder erst am 01.03 (bzw. am 16.02) des laufenden Jahres die Nachzahlung aus Vorjahr Parameter "Abrechnung ab" aufs laufende Jahr zu setzen, oder vor der Übermittlung der Lohnzettel bei Austritte für Jänner des laufenden Jahres eine Jahresübermittlung für Dezember des Vorjahres zu starten!
Sobald Sie einen Datenträger für die Meldung erstellen, bedeutet dies
für LHR Lohn, dass die Meldung übermittelt (=bearbeitet) ist. Eine
Meldung können Sie auch händisch auf bearbeitet setzen, sodass sie im
Datenträger nicht enthalten ist, was aber genau so für LHR Personalverrechnung
bedeutet, dass die Meldung übermittelt wurde.
Die genaue Beschreibung der Felder lesen Sie im Thema "Allgemeines über Datenaustausch ELDA".
Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske "Zuweisung Lohnarten für Lohnzettel Finanz", in der Sie für den Lohnzettel Finanz-Teil und E18 bestimmte Lohnarten zuweisen.
Wählen Sie hier die Ausgabeart für die Lohnart, die Sie zuweisen möchten. Folgende Ausgabearten stehen Ihnen zur Verfügung:
Ausgabearten für Lohnzettel SV und Finanz:
l16teilent - L16-Teilentgelt-Lohnarten |
Bei dieser Ausgabeart können Sie alle Teilentgeltlohnarten (= Lohnarten mit EFZ-Anspruch zwischen 99% und 50%) hinterlegen, die bei Ihnen in Verwendung sind. Dies ist im Regelfall nur notwendig, wenn Sie die Entgeltfortzahlungsberechnung nicht über LHR Lohn abwickeln, sondern nur Lohnarten für Teilentgelt eingeben. Diese sind für das Feld "Beitragsgrundlage Teilentgelt" und "Teilentgelt Tage" am Lohnzettel SV-Teil von Bedeutung. Die Einheiten dieser Lohnarten werden im Feld "Teilentgelt Tage" ausgegeben. Der Betrag dieser Lohnarten wird im Feld "Beitragsgrundlage Teilentgelt" ausgegeben. Bei der Lohnart müssen Tage und Betrag vorhanden sein! Ein besonderer Betragsteiler für diese Lohnarten ist nicht notwendig, genauso wenig wie ein spezielles Vorzeichen. Lesen Sie dazu auch das Thema "Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung". |
l16uebertr - L16-Lohnarten für Übertragungsbetrag BMV |
Dieser Ausgabeart weisen Sie die Lohnart zu, mit der Sie, den vom Dienstgeber für den Dienstnehmer eingezahlten Mitarbeitervorsorgebeitrag, beim Wechsel des Dienstnehmers vom alten ins neue Abfertigungssystem, abgerechnet haben. Dieser Wert ist für einen Lohnzettel SV-Teil von Bedeutung. |
l16HOTage |
Bei dieser Ausgabeart hinterlegen Sie die Lohnart in welcher Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage pflegen. Den Vorschlag zur Anlage von Lohnarten und die Hinterlegung für den Lohnzettel Finanz für die Homeoffice Tagen und Homeoffice Pauschale finden Sie unter Lohn- und Gehalt/Aufgaben/Einmalige Aufgaben/Lohnarten anlegen/Homeoffice Tage und Homeoffice Pauschale. |
l16teilzeit |
In der Lohnartenzuweisung für Lohnzettel Finanz können Sie mit der Ausgabeart "l16teilzeit" eine Lohnart zuweisen, die z.B. auch aus der LHR-Zeit kommen kann. Ein Wert > 0 und < 1 wird als überwiegend teilzeitbeschäftigt für ein Abrechnungsmonat angesehen. Jeder andere Wert wird als vollzeitbeschäftigt gesehen. Gibt es keine Zuordnung einer Lohnart, wird weiterhin die Checkbox "Teilzeitbeschäftigter" im variablen Dienstnehmerstamm für die Betrachtung des entsprechenden Zeitraums verwendet. Beispiel für mehrere
Dienstverhältnisse in einem Monat mit Abrechnung einer Lohnart Beispiel für ein Dienstverhältnis in einem
Monat mit Abrechnung einer Lohnart |
l16ausseinmal |
Dieser Ausgabeart weisen Sie die Lohnart zu, mit der Sie bei den Dienstnehmern die Außerordentliche Einmalzahlung ausbezahlt haben. Somit wird am Lohnzettel Finanz das Feld mit "J" befüllt. |
l16HOTage |
Dieser Ausgabeart weisen Sie die Lohnart zu, mit der Sie die HomeOffice-Tage bei den Mitarbeitern abgerechnet haben. Hinter dieser Lohnart sollen Einheiten abgerechnet worden sein. |
Ausgabearten für E18:
e18ust |
Dieser Ausgabeart weisen Sie die Lohnart zu, mit der Sie die Umsatzsteuer von freien Dienstnehmer abgerechnet haben. Diese ist für das Feld "Umsatzsteuer" notwendig. |
e18aufw |
Dieser Ausgabeart weisen Sie die Lohnart zu, mit der Sie eine Aufwandspauschale abgerechnet haben. Dies ist für die Berücksichtigung der Entgelt-Grenzen für ein E18 von Bedeutung. |
Hier weisen Sie der Ausgabeart die betroffene Lohnart zu.
Mit diesem Button gelangen Sie wieder in die vorherige Maske Datenaustausch ELDA und Ihre Eingaben in dieser Maske, werden übernommen.
Mit diesem Button gelangen Sie wieder in die vorherige Maske Datenaustausch ELDA und Ihre Eingaben in dieser Maske, werden nicht übernommen.
Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske Lohnzettel Finanz-Meldungen, in der Sie alle "offenen" und bereits "gemeldeten" Meldungen sehen. Eine Meldung gilt im LHR Lohn als "bereits gemeldet", sobald Sie einen Datenträger für Elda erstellen.
Für Abfrage
aller Dienstnehmer, die an einem bestimmten Datum und Uhrzeit übermittelt
wurden, klicken Sie einmal auf die F7 Funktionstaste für "Abfrage
starten", geben im Feld "gemeldet" das gewünschte Datum
mit der Uhrzeit ein und drucken auf die Funktionstaste "Abfrage ausführen"
(=Taste F8).
Hier sehen Sie das Von-Datum für das der Lohnzettel Finanz erstellt wird. Dies ist immer das Eintrittsdatum im betroffenen Jahr bzw. der 01.01. falls der Dienstnehmer im betroffenen Jahr nicht neu eingetreten ist.
Hier sehen Sie das Bis-Datum für das der Lohnzettel Finanz erstellt wird. Bei am Jahresende aktiven Dienstnehmern wird hier 31.12. ausgegeben, ansonsten immer das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung.
Bis zum 01.01.2006 war in diesem Feld im Falle einer Urlaubsersatzleistung immer der Monatsletzte des Austrittsmonats anzugeben.
Ab 01.01.2006 ist in der Randziffer 1108 Lohnsteuerrichtlinien definiert, dass im Falle einer Urlaubsersatzleistung trotzdem das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung anzuführen ist.
Hier ersehen Sie den Dienstnehmer der betroffenen Meldung. Hier können Sie auch Dienstnehmer mit offenen oder bereits gemeldeten Meldungen abfragen. Für eine Abfrage der bereits gemeldeten Lohnzettel Finanz drucken Sie auf den Button "Alle anzeigen" und fragen den Dienstnehmer ab.
Das Feld "Art" zeigt Ihnen die Art der Lohnzettel Finanz Meldung:
Lohnzettel Inland anÖGK |
Inlandslohnzettel Finanz, der an eine Österreichischen Gesundheitskasse übermittelt wird. |
Lohnzettel Inland an BVAEB |
Inlandslohnzettel Finanz, der an eine BVAEB Versicherung übermittelt wird. |
Storno Lohnzettel Inland anÖGK |
Storno Inlandslohnzettel Finanz, der an eine Österreichischen Gesundheitskasse übermittelt wird. Diese Art kommt vor, wenn ein Lohnzettel Finanz zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten) weil er nicht mehr zustande kommt. |
Storno Lohnzettel Inland an BVAEB |
Storno Inlandslohnzettel Finanz, der an eine BVAEB Versicherung übermittelt wird. Diese Art kommt vor, wenn ein Lohnzettel Finanz zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten) weil er nicht mehr zustande kommt. |
Hier sehen Sie ob es für die Meldung eine Mitteilungsdatei von ELDA gibt (= aktivierte Checkbox).
Dieses Feld wird gefüllt wenn Sie die, von ELDA gelieferte Mitteilungsdatei in die LHR Lohn einlesen, und die Meldung fehlerhaft ist oder eine Warnung beinhaltet.
Im unteren Bereich der Maske sehen Sie warum es zu dieser Meldung Warnungen bzw. Fehlermeldungen gibt.
Mehr dazu lesen Sie im Thema Mitteilungsdateien von ELDA einlesen.
Hier sehen Sie ob die Meldung bereits für LHR Personalverrechnung übermittelt (=auf bearbeitet gesetzt) ist.
Wenn die Meldung noch nicht übermittelt wurde, steht hier "offen". Ansonsten sehen Sie hier das Datum und die Uhrzeit des erstellten Datenträgers bzw. der händischen Bearbeitung (siehe weiter unten den Button "Satz auf bearbeitet stellen").
Jede Lohnzettel Finanz Übermittlung hat eine Referenznummer. Diese setzt sich aus Firmenkennzeichen, Firmennummer, SV-Nummer, Dienstnehmernummer, Jahr und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Bei einer Korrektur der Lohnzettel Finanz Meldung ist immer die vorhergehende Referenznummer zu verwenden.
Mit Aktivierung dieser Checkbox können Sie Meldungen aus dem Datenträger ausschließen. Die Meldung bleibt dann weiterhin "offen", bis Sie die Checkbox deaktivieren.
Hier sehen Sie den Nachnamen, Vornamen und den Titel des Dienstnehmers aus dem Dienstnehmerstamm. Dieses Feld ist für jede Meldung zwingend anzugeben.
Hier sehen Sie die Straße des Dienstnehmers aus dem Dienstnehmerstamm.
Hier sehen Sie den Wohnort des Dienstnehmers aus dem Dienstnehmerstamm.
Hier sehen Sie die Art der Meldung des Lohnzettel Finanz-Teils. Folgende Arten sind möglich:
LOHNZETTEL - Lohnzettel |
Üblicher Lohnzettel Finanz Teil |
STLOHNZETT - Storno Lohnzettel |
Diese Art kommt vor, wenn ein Lohnzettel Finanz zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten) weil er nicht mehr zustande kommt. |
Hier sehen Sie die Lohnzettel Art (Nummer), die im Datenträger ausgegeben wird:
01 |
Üblicher Lohnzettel Finanz Lohnzettel Finanz Teil wird mit der Lohnzettelart "01 - Lohnzettel § 84 (1) und (4) EStG 88 - beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtiger" übermittelt. |
02 |
Lohnzettel Finanz Teil wird mit der Lohnzettelart "02 - Lohnzettel § 84 (1) EStG 88 mit Auslandsbezügen gemäß § 3 (1) 10 oder 11) übermittelt. Diese Art wird für Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe "AL" - Auslandstätigkeit erstellt. |
08 |
Lohnzettel Finanz werden mit der Lohnzettelart "08 - Lohnzettel für beschränkt Steuerpflichtige, für die auf Grund von DBA keine Lohnsteuer einzubehalten ist - Lohnzettel für im Ausland Wohnhafte" übermittelt. Diese Art wird für Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe "G" - Grenzgänger erstellt. |
18 |
Die Lohnzettelart 18 für mehrere Lohnzettel vom selben Arbeitgeber mit überschneidenden Zeiträumen wurde im Jahr 2008 von ELDA eingeführt. Wenn vom selben Arbeitgeber zwei Lohnzettel Finanz mit der selben SV-Nummer (zB Mandatar und Beamter) übermittelt wurden, dann wurde ein Lohnzettel Finanz vom BMF gesperrt. Daher wurde diese Lohnzettelart eingeführt. Wie erfolgt die Prüfung: 1. Dienstnehmer - Lohnzettel - wird mit der herkömmlichen Art 1 des Lohnzettels erstellt 2. Dienstnehmer - Lohnzettel (anderer Dienstnehmer selben SV-Nr beim selben Arbeitgeber) - wird mit Lohnzettelart 18 erstellt |
23 |
Diese Lohnzettelart, die es ab 2013 gibt, wird erzeugt, wenn Sie bestimmte Lohnarten mit § 3 abrechnen. Für die begünstigte Auslandstätigkeit ab 400 km wurde die neue Lohnzettelart 23 geschaffen, die ab 2013 die für die Übergangregelung des BBG 2011 anzuwendende Lohnzettelart 2 ersetzen wird. Grundsätzlich ist Lohnzettelart 23 so auszufüllen, wie dies im Jahr 2011 für die Lohnzettelart 2 gilt. Es ist also der Gesamtbezug (pflichtiger und freier Teil sowie die während des begünstigten Zeitraumes zufließenden Sonderzahlungen) auf diesem Jahreslohnzettel einzutragen. Bei mehreren begünstigten Tätigkeiten in einem Jahr ist nur ein Jahreslohnzettel auszustellen. Der am Lohnzettel anzuführende Zeitraum ist – analog wie am Inlandslohnzettel (Lohnzettelart 1) – bei Ganzjahresbeschäftigung: 1.1. – 31.12. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Beschäftigungsarten - Begünstigte Auslandstätigkeit ab 400 km oder Gesetzesänderungen - Gesetzesänderungen 01.2013. |
24 |
Diese Lohnzettelart, die es ab 2014 gibt, ist für Auslandsentsendungen in Ländern, mit denen es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Anrechnungsmethode gibt, und entsteht, wenn Sie die neue Maske "Lohnzettel Finanz Zusatzerfassungen" im Stammdatenmenü/Personal/Sonstiges gefüllt haben. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Gesetzesänderungen - Gesetzesänderungen 01.2014 bzw. Begleitheft vom Personalistentreff 2014. |
Hier sehen Sie, ob es sich um eine Korrektur des bereits übermittelten Lohnzettel Finanz handelt (="J") oder nicht (="N").
Dieses Feld zeigt die Sozialversicherungsnummer aus der Maske Dienstnehmerstamm an.
Hier sehen Sie die SV-Nummer des Ehepartners, wenn dieser beim Dienstnehmer mitversichert ist. Das Feld wird aus der Maske Mitversicherte eruiert.
Hier sehen Sie das Sterbedatum, falls der Dienstnehmer gestorben ist. Für verstorbene Dienstnehmer ist der Austrittsgrund "Tod" in der Maske Eintrittsdaten einzugeben.
Für diesen Austrittsgrund muss in der ELDA-Fremschlüsselverwaltung der Fremd-Code 13 für "Tod des Versicherten" hinterlegt werden.
Dieses Feld
gibt es ab 2020 nicht mehr. Das Feld wird in der Maske noch angezeigt,
um historische Daten richtig anzuzeigen.
Hier wird das sv-rechtliche Ende der Beschäftigung (Ende des Entgeltanspruchs) nur als Zusatzinformation ausgegeben. Dieses Feld ist im Lohnzettel Finanz Datenträger allerdings nicht enthalten.
Hier sehen Sie das Datum der Meldung. Bei einem Lohnzettel Finanz ist dies das Austrittsdatum (arbeitsrechtliches Ende) oder am Jahresende der 31.12. bzw. das Datum das storniert wird (bei einer Storno Meldung).
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer weiblich (="J") ist. Dieses Feld wird aus der Maske Dienstnehmerstamm herangezogen.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer männlich (="J"). Dieses Feld wird aus der Maske Dienstnehmerstamm herangezogen.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer inter, divers oder offen (="J") ist. Dieses Feld wird aus der Maske Dienstnehmerstamm herangezogen.
Beachten Sie,
dass es beim Finanzamt im Gegensatz zur ÖGK/BVAEB das Geschlecht "keine
Angabe" nicht gibt.
Hier wird die, von Elda bzw. vom Finanzamt vorgegebene, soziale Stellung ausgegeben. Dieses Feld wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, aus verschiedenen Feldern ermittelt. Folgende soziale Stellungen sind möglich:
1 - Lehrling |
Wird bei der Dienstnehmerart "LG - Lehrling" ausgegeben. |
2 - Arbeiterin/Arbeiter |
Diese soziale Stellung wird ausgegeben wenn der Dienstnehmer als Dienstnehmerart "AR - Arbeiter" oder "LA - Land- und Forstarbeiter" zugewiesen hat. |
3 - Angestellte/Angestellter |
Wird bei der Dienstnehmerart "AN - Angestellter" ausgegeben. |
4 - Beamtin/Beamter |
Wird bei der Dienstnehmerart "B - Beamte" ausgegeben. |
5 - Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter |
Wird bei der Dienstnehmerart "VB - Vertragsbedienstete" ausgegeben. |
6 - ASVG-Pensionistin/ASVG-Pensionist |
Wird bei der Dienstnehmerart "P - Pensionist" und Österreichischen Gesundheitskasse n und Versicherung "99 ASVG-Pension (KV-Anteil - nicht abzufuehren)" ausgegeben. |
7 - Beamtin i.R./Beamter i.R. |
Wird bei der Dienstnehmerart "P - Pensionist" und BVAEB bzw. sonstigen Versicherungen ausgegeben. |
8 - sonstige Pensionistin/sonstiger Pensionist |
Diese soziale Stellung kommt bei Versicherungen 33 und 34 vor. |
0 - Sonstige / unbekannt |
Wird bei allen anderen Fällen ausgegeben. |
Maßgeblich für diese Angabe ist die im Zeitraum des Lohnzettels überwiegend zutreffende Art der Beschäftigung.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer ein Alleinverdiener ist. Dieses Feld wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, Feld "Lohnsteuergruppe" herangezogen.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer ein Alleinerzieher ist. Dieses Feld wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, Feld "Lohnsteuergruppe" herangezogen.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer voll- (="J") oder teilzeit-beschäftigt ist (="N"). Dieses Feld wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, aus dem Feld "Teilzeitbeschäftigter" eruiert. Maßgeblich für diese Angabe ist die im Zeitraum des Lohnzettels überwiegend zutreffende Beschäftigungsform.
Hier sehen Sie ob der Dienstnehmer voll- (="N") oder teilzeit beschäftigt ist (="J").
In der Lohnartenzuweisung für Lohnzettel Finanz können Sie mit der Ausgabeart "l16teilzeit" eine Lohnart zuweisen, die z.B. auch aus der LHR-Zeit kommen kann. Ein Wert > 0 und < 1 wird als überwiegend teilzeitbeschäftigt für ein Abrechnungsmonat angesehen. Jeder andere Wert wird als vollzeitbeschäftigt gesehen.
Gibt es keine Zuordnung einer Lohnart, wird weiterhin die Checkbox "Teilzeitbeschäftigter" im variablen Dienstnehmerstamm für die Betrachtung des entsprechenden Zeitraums verwendet.
Hier sehen Sie, ob es eine Unterbrechung im Lohnzahlungszeitraum gab. Die Anmerkung ‘J’ ist zu setzen, wenn trotz Unterbrechung des Dienstverhältnisses (der Auszahlung von Bezügen) während des Lohnzahlungszeitraumes laut Feld Von-Datum, Bis-Datum und Jahr nur ein Lohnzettel auszustellen war (ausgestellt wurde).
Dies kann z. B. sein bei:
- Beendigung und Neubeginn eines Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber im selben Monat oder in direkt aufeinander folgenden Monaten,
- Truppenübungen,
- Krankengeldbezug oder
- wiederholten nur Teile eines Monats umfassenden Dienstzeiten.
Hier sehen Sie die Länderkennung bei einer Auslandsentsendung.
Hier ist jener Eintrag relevant, der in der Staatenmaske im Feld "KZ" das KFZ-Kennzeichen des jeweiligen Landes eingetragen hat.
Wenn sich der Staat des Wohnsitzes des Kindes ändert, ist eine Echtabrechnung
notwendig, damit der Lohnzettel Finanz ordnungsgemäß korrigiert werden
kann.
Hier sehen Sie, ob der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde oder nicht. Wenn Sie diesen berücksichtigen möchten, geben Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten die Lohnsteuergruppe "MP" ein.
Hier sehen Sie, ob der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie, ob der freiwillige Lohnsteuerabzug gem. §47 Abs. 1 lit. b berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie, ob eine außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG, § 400a GSVG, § 394a BSVG, § 95h PG 1965 oder § 60 Abs. 19 BBPG berücksichtigt wurde der nicht.
Dieses Feld wird dann mit "J" befüllt, wenn bei einem Mitarbeiter die Lohnart, welche bei der Ausgabeart "l16ausseinmal" hinterlegt wurde, abgerechnet wurde.
Hier sehen Sie, ob ein Familienbonus PLUS berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie die Anzahl von Kindern für die der Familienbonus PLUS berücksichtigt wurde.
Hier sehen Sie den lohnsteuermindernden Betrag des Familienbonus PLUS und im zweiten Feld sehen Sie das Vorzeichen des Betrages.
Über diesen Button haben Sie die Möglichkeit zu den Details der berücksichtigten Kindern zu gelangen.
Wenn sich
während des Jahres der Familienbeihilfenbezieher ändert, darf am Lohnzettel
Finanz nur der Stand vom letzten Leistungsmonat gemeldet werden. Da wir
diesen Fall derzeit noch nicht automatisiert unterstützen, tragen Sie
im Zeitraum nur den letztgültigen Stand ein.
Da ein Lohnzettel
Finanz abgelehnt wird, wen ein FABO + - Mitversicherter keine SV-Nummer
hat, erscheint der Fehler "250045 - Meldepflichtige Sozialversicherungsnummer
eines Mitversicherten ist nicht vollständig!"
Falls der Wohnsitz des Kindes im Ausland ist, dann ignorieren Sie bitte
diese Meldung, da für jene Kinder die SV-Nummer nicht zwingend notwendig
ist!
Hier sehen Sie die Anzahl der gewährten Kinderzuschläge gemäß § 106 Abs. 1 EStG 1988 zum Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser wird aus der Maske Mitversicherte, Feld "Zuschlag" herangezogen wenn dieser in einem Jahr für mindestens sechs Monate gewährt wird. Der Dienstnehmer muss ein Alleinverdiener oder Alleinerzieher sein (Lohnsteuergruppe aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten).
Hier sehen Sie die Anzahl von Homeoffice-Tagen.
Dieses Feld holt sich die Anzahl der Tage aus der Lohnart, welche in der Lohnartenzuweisung bei der Ausgabeart "l16HOTage" hinterlegt ist.
Hier sehen Sie die Gewährung einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung im Kalenderjahr in Prozent.
Hier sehen Sie dieGewährung einer Höhe der Beteiligung zum 31.12. in Prozent.
Hier sehen Sie, ob der Zufluss nach § 67a Abs. 3 berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie, ob die Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Zufluss nach § 67a Abs. 3 Z 2 berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie, ob die Abrechnung einer pauschalen Lohnsteuer nach § 70 Abs. 2 Z 2 berücksichtigt wurde oder nicht.
Hier sehen Sie die Elda-Referenznummer beim Versand des DAtensatzes (eindeutige Identifizierung des Satzes).
Das Feld "Ordnungsbegriff", das im Datenträger kein Pflichtfeld ist, wird von LHR Lohn nicht gefüllt. Wenn Sie näheres über dieses Feld wissen möchten, kontaktieren Sie die ELDA Hotline.
Das Feld "zusätzlicher Ordnungsbegriff", das im Datenträger kein Pflichtfeld ist, wird von LHR Lohn nicht gefüllt. Wenn Sie näheres über dieses Feld wissen möchten, kontaktieren Sie die ELDA Hotline.
Hier sehen Sie, die vom Finanzamt vorgegebenen Beträge. Mehr zu den einzelnen Kennzahlen und Paragraphen finden Sie auf www.bmf.gv.at oder EStG. Diese Werte werden im LHR Lohn aus SV- bzw. lohnsteuerpflichtigen Lohnarten, die beim Dienstnehmer echtabgerechnet wurden, und weiteren Stammdateneinstellungen ermittelt.
Eine
Übersicht über alle Lohnarten, Summen und Lohnsteuer-Paragraphen finden
Sie am Lohnkonto des Dienstnehmers (Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluß/Lohnkonto).
Hier sehen Sie die insgesamt einbehaltene SV-Beiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderung für laufende Bezüge.
Hier sehen Sie die SV-Beiträge für Bezüge gemäß Kennzahl 220 (sonstige Bezüge § 67 Abs. 1).
Hier sehen Sie die einbehaltenen SV-Beiträge für Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8 (zB Sonderzahlung mit Hälftesteuersatz, Pensionsabfindung), die mit festem Steuersatz versteuert oder steuerfrei belassen wurden.
Hier sehen Sie das Datum der Meldung (Austritt, Ende des Jahres).
Hier sehen Sie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 und 11 EStG. Diese werden bei Dienstnehmern mit der Lohnsteuergruppe "AL - Auslandstätigkeit" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten berücksichtigt. Am L16-Formular wird dieses Feld neben dem Betrag von "Entwicklungshelfer/innen gemäß § 3 Abs. 1 Z 11" ausgegeben.
Dieses Feld gibt es ab 2011 und wird derzeit fix mit dem Wert 0 gefüllt, weil wir derzeit keinen Kunden haben, bei dem diese Fälle abzubilden sind.
Dieses Feld gibt es ab 2011 und wird derzeit fix mit dem Wert 0 gefüllt, weil wir derzeit keinen Kunden haben, bei dem diese Fälle abzubilden sind.
Hier sehen Sie gemeldete Beträge für Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35.
Hier sehen Sie den Pendlereuro und Pendlerpauschale nach § 33 Abs. 5 Z 4 EStG, die Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten eingeben.
Pendlereuro ist in der Kennzahl 243 nicht zu berücksichtigen!
Hier sehen Sie die freiwilligen Beiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3b EStG, wie zB freiwillige Beiträge zu Interessensvertretungen.
Hier sehen Sie die Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8, vor Abzug der SV-Beiträge ersichtlich, wie zB Abfertigungen.
Hier sehen Sie gemeldete Teuerungsprämien gem. § 124b Z 408.
Hier sehen Sie die sonstigen steuerfreien Bezüge wie zB Ausgleichszulage, sowie ein rückgezahlter Arbeitslohn.
Hier sehen Sie die insgesamt einbehaltene Lohnsteuer im Lohnzahlungszeitraum.
Hier sehen Sie die Lohnsteuer mit festen Sätzen gemäß § 67 Abs. 3 bis 8.
Hier sehen Sie die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge gemäß §25 EStG, inklusive steuerfreie Bezüge aber ohne Bezüge gemäß § 26 im Lohnzahlungszeitraum ersichtlich. Diese Summe finden Sie auch am Lohnkonto (Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluß/Lohnkonto) des Dienstnehmers.
In diesem
Bereich werden Lohnarten mit dem Betragsteiler 12
- § 26 und 17 - §3 Z 1 Abs. 16b
nicht berücksichtigt.
Hier sehen Sie die lohnsteuerfreien Bezüge gemäß § 68/1 und 68/2 im Lohnzahlungszeitraum, wie zB steuerfreie Überstundenzuschläge.
Hier sehen Sie die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 innerhalb des Jahressechstels vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Die Kennzahl umfasst auch den Freibetrag gemäß § 67 Abs. 1 in Höhe von 620,-- Euro sowie allenfalls durch die Freigrenze steuerfrei belassene sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1.
Kennzahl 230 setzt sich aus diesen Feldern zusammen:
insgesamt einbehaltene SV-Beiträge
abzüglich einbehaltene SV-Beiträge (Kennzahl 225) und
abzüglich "für Bezüge gemäß § 67 (Kennzahl 226)
Hier sehen Sie den, im Lohnzahlungszeitraum verrechneten, Landarbeiterfreibetrag. Dieser wird bei Dienstnehmern mit der Dienstnehmerart "LA - Landarbeiter" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten berücksichtigt.
Dieses Feld
gibt es ab 2020 nicht mehr. Das Feld wird in der Maske noch angezeigt,
um historische Daten richtig anzuzeigen.
Hier sehen Sie die Summe der Abzüge. Das ist die Summe der Felder "Auslandstätigkeit", "Entwicklungshelfer/innen", "steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 c" und "Pendlerpauschale" (nicht Pendlereuro!).
Hier sehen Sie die steuerpflichtigen Bezüge. Das ist die Kennzahl 210, abzüglich der Kennzahlen 215, 220, 230, 240 und 243.
Hier sehen Sie die anrechenbare Lohnsteuer. Das ist das Feld "insgesamt einbehaltene Lohnsteuer" abzüglich "Lohnsteuer mit festen Sätzen".
Hier sind die nach dem Tarif versteuerten sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 2, 6, 10 ersichtlich.
Hier sehen Sie die steuerfreien Bezüge gemäß § 26 Z 4 wie zB steuerfreien Taggeldern.
Hier sehen Sie den berücksichtigten Freibetrag gemäß § 63. Dieser wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, Feld "Freibeträge § 63".
Hier sind die Gewerkschaftsbeiträge ersichtlich.
Hier sind die nicht zu erfassenden Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 2a u. 3a.
Hier sehen Sie das Von- und Bis-Datum in dem der Dienstnehmer Bundespflegegeld bezogen hat. Dies ist der Zeitraum in dem für Dienstnehmer die Lohnart Bundespflegegeld mit Betragsteiler 90 abgerechnet wurde.
Dieses Feld zeigt Ihnen den berücksichtigten Freibetrag gemäß § 35. Dieser wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, Feld "Freibeträge § 35".
Dieses Feld zeigt Ihnen den berücksichtigten Freibetrag gemäß § 105. Dieser wird aus der Maske Variable Dienstnehmerdaten, Feld "Freibeträge § 105".
Diese Felder werden derzeit fix mit dem Wert 0 gefüllt, weil wir derzeit keinen Kunden haben, bei dem diese Fälle abzubilden sind.
Diese Felder gibt es seit 06.2013.
Werkverkehr
Hier sehen Sie die Anzahl der Kalendermonate mit Werkverkehr nach § 26 Z 5 EStG. Das ist die Anzahl der Monate, in denen die Lohnart mit Betragsteiler "90048 Werkverkehr" abgerechnet wurde. Die Lohnarten legen Sie mit Vorzeichen "N" oder "D" und Betrags-Bewertungsart-Art "NUM" und 1 an und geben diese in Monaten mit Werkverkehr ein.
DG-Kfz
Hier sehen Sie die Anzahl der Kalendermonate, in denen der Arbeitgeber ein KFZ für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG überlassen hat.
Das ist die Anzahl der Monate, in denen die Lohnart aus der Maske Firmenparameter - Seite 3, Feld "arbeitgebereigenes Kfz" abgerechnet wurde (Stammdatenmenü/Firma/Parameter).
Hier sehen Sie die Werbekostenpauschale gemäß § 17 Abs. 1 für Expatriates.
Hier sehen Sie die Homeoffice-Pauschale §26 Z 9 lit. a und im hinteren Feld sehen Sie das Vorzeichen dazu.
Hier sehen Sie die Kostenübernahme gem. §26 Z 5 lit b. und im hinteren Feld sehen Sie das Vorzeichen dazu.
Hier sehen Sie die mit festen Sätzen versteuerten Bezüge gemäß §67a Abs. 4 Z 2.
Hier sehen Sie den Kostenersatz für das Aufladen eines E-Kfz bzw. der Anschaffung einer Ladeeinrichtung.
Hier sehen Sie die Kostenübernahme gem. §26 Z 5 lit b. und im hinteren Feld sehen Sie das Vorzeichen dazu.
Hier sehen Sie ob der Lohnzettel Finanz eine unterjährige Übermittlung (beim unterjährigem Austritt) oder eine jährliche Übermittlung (für aktive Dienstnehmer) betrifft.
Bei unterjährigen Lohnzetteln Finanz ist dieses Feld mit "unterjährig (U)" und bei jährlichen Lohnzetteln Finanz mit "Jahresübermittlung (J)" gekennzeichnet.
Hier sehen Sie, ob der Lohnzettel Finanz am Datenträger von der unterjährigen oder jährlichen Übermittlung bzw. Korrekturlauf der jährlichen Übermittlung vorhanden war. Dieses Feld wird erst nach der Erstellung des Datenträgers gefüllt. Folgende Konstellationen sind möglich:
"unterjährig (G)" |
Bedeutet, dass der Lohnzettel Finanz in einem Datenträger enthalten war, der unterjährig (= für Austritte während des Jahres) übermittelt wurde. |
"Jahresübermittlung (J)" |
Bedeutet, dass der Lohnzettel Finanz in einem Jahresdatenträger enthalten war, also mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)" im LHR Lohn erzeugt wurde. |
"Korrekturlauf (K)" |
Bedeutet, dass der Lohnzettel Finanz in einem Datenträger enthalten war, der nach der Jahresübermittlung erstellt wurde, bzw. mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Korrekturlauf nach Jahresübermittlung) (K)". |
"nein (N)" oder leer |
Bedeutet, dass der Lohnzettel Finanz auf keinem Datenträger enthalten ist. Dies kommt vor, wenn der Datensatz händisch auf bearbeitet gesetzt wurde (siehe unten unter Buttons - "Satz auf bearbeitet stellen") oder der Datensatz ist noch offen. |
"ohne Übermittlung - zur Kontrolle (O)" |
Diese Art bedeutet dass der Lohnzettel Finanz-Teil bzw. das E18 nicht zu übermitteln ist. Diese Art kommt bei Dienstnehmern vor, die Taglöhne gemäß § 69 EStG erhalten (Lohnsteuergruppe Vx in der Maske Variable Dienstnehmerdaten) und beim E18 wenn die Entgelt-Grenze für die Übermittlung nicht erreicht ist. |
Diese Checkbox gibt es in Kombination mit dem variablen Parameter "LS: L16_Hinweis_Zeitraum". Wenn dieser Parameter gesetzt ist und Sie drucken ein L16 Formular für das laufende Jahr bei einem aktiven Dienstnehmer (ohne Austritt) aus, ohne dass alle Monate abgerechnet sind, dann erscheint am Ausdruck beim Zeitraum in Klammer „(Achtung: Noch nicht alle Monate abgerechnet)“.
Die Checkbox zeigt also an, ob alle Monate bis zum Austritt bzw. Jahresende bereits abgerechnet sind (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox).
Diese Checkbox zeigt an, ob die Meldung automatisch vom Programm auf bearbeitet gesetzt wurde, weil das Datum der Meldung zu weit zurück liegt. Dies kommt vor, wenn Sie den variablen Parameter "LS: Elda_Ab_LZFin" in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variable ..-Parameter in Verwendung haben.
Ab 03.2011 übernimmt ELDA einzelne fehlerhafte Meldungen nicht und gibt dem Übermittler (Arbeitgeber) Rückmeldung (= Mitteilungsdatei) der Fehlercodes. Fehlerhafte Meldungen sind Meldungen, in denen Pflichtfelder wie zB Berufsbezeichnung, SV-Nummer, SV-Zugehörigkeit, gesetzliche Grundlage usw. nicht gefüllt sind.
ELDA schickt eine .xml Datei als Mitteilungsdatei an den Übermittler mit Informationen (Fehlercodes), welche Meldungen nicht übernommen wurden. Der Übermittler hat die Möglichkeit, diese in die LHR Personalverrechnung zur automatisierten Verarbeitung einzulesen. Nachdem Sie die Datei eingelesen haben, sehen Sie in diesem Bereich die Info von ELDA.
Mehr dazu lesen Sie im Thema "Mitteilungsdateien von ELDA einlesen".
Hier sehen Sie die Mitteilung von ELDA zur betroffenen Meldung.
Wenn die Checkbox "übernommen" aktiviert ist, bedeutet dies, dass es zu dieser Meldung nur eine Warnung gibt, die Meldung aber an dieÖGK übermittelt wurde.
Wenn die Checkbox deaktiviert ist, bedeutet dies, dass die Meldung fehlerhaft ist und nicht an dieÖGK übermittelt wurde.
Hier sehen Sie den von ELDA gelieferten Fehlertext aus dem ELDA Prüfkatalog.
Hier sehen Sie weitere Infos zur Mitteilung.
Hier sehen Sie den Fehlercode aus dem ELDA Prüfkatalog.
Hier sehen Sie das Datum, an dem Sie die Mitteilungsdatei in die LHR Lohn eingelesen haben.
Wenn Sie auf den Button "Alle anzeigen" klicken, werden alle jemals übermittelten Meldungen angezeigt. Danach wechselt die Bezeichnung des Buttons auf "Nur offene", mit dem noch nicht übermittelte Meldungen angezeigt werden.
Mit diesem Button gelangen Sie in die Lohnzettel-Übersichtsmaske, in der Sie alle drei Lohnzettel Teile pro Dienstnehmer sehen/abfragen können. In der Lohnzettel-Übersicht haben Sie die Möglichkeit, alle drei Lohnzettel Teile, mit einem Mausklick, auf bearbeitet (Button "Dienstnehmer auf bearbeitet stellen") oder offen zu setzen (Button "Dienstnehmer auf offen stellen"). Auch können Sie hier einzelne Teile einzeln bearbeiten. Ansonsten sind hier die Buttons wie in der vorherigen Maske zu bedienen.
Mit diesem Button setzen Sie die Meldung, in der Sie sich gerade befinden, händisch auf bearbeitet (= übermittelt). Dadurch wird die Meldung nicht im Datenträger enthalten sein. Die Meldungen erhalten dann ein "gemeldet" Datum und die Uhrzeit, an dem Sie in die Maske Datenaustausch ELDA eingestiegen sind.
Mit diesem Button stellen Sie die ganze Abfrage/die ganzen angezeigten offenen Daten händisch auf bearbeitet (=übermittelt). Dadurch werden die Meldungen nicht im Datenträger enthalten sein. Die Meldungen erhalten dann ein "gemeldet" Datum und die Uhrzeit, an dem Sie in die Maske Datenaustausch ELDA eingestiegen sind.
Bereits bearbeitete (=übermittelte) Meldungen können Sie wieder auf "offen" (= nicht übermittelt) setzen, indem Sie die Meldung auswählen und auf diesen Button klicken.
Mit diesem Button stellen Sie die ganze Abfrage/die ganzen angezeigten bearbeiteten Daten wieder auf "offen" (=nicht übermittelt).
Beachten Sie, dass Meldungen nur
auf bearbeitet/offen gestellt werden können, wenn dies im Berechtigungsmodul
hinterlegt ist. Für den Menüpunkt Datenaustausch ELDA benötigt der User
eine Änderungsberechtigung.
Hat der User keine Berechtigung Datensätze im Datenaustausch ELDA auf bearbeitet/offen zu stellen, erscheint in der Statuszeile der Hinweis „Dieser Datensatz kann nicht aktualisiert werden“.
Mit diesem Button gelangen Sie wieder in die vorherige Maske Datenaustausch ELDA und Ihre Eingaben, wie zB in blauen Feldern oder Satz auf offen/bearbeiten stellen, werden übernommen.
Mit diesem Button gelangen Sie wieder in die vorherige Maske Datenaustausch ELDA und Ihre Eingaben werden verworfen.
Allgemeines über Datenaustausch ELDA
Mindestangaben-Meldungen (täglich zu erstellen)
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld (täglich zu erstellen)
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld (täglich zu erstellen)
Antrag auf Zuschuss der Entgeltfortzahlung
Familienhospizkarenz (täglich zu erstellen)
Pensionistenmeldungen (täglich zu erstellen)
Beitragsnachweisung (monatlich zu erstellen)
E18 - Mitteilung § 109a EStG Datenträger
Arbeitsstättenmeldung Datenträger
Schwerarbeitsmeldungen (jährlich zu erstellen)
Automatische Elda-Übermittlung
Manuelle Ermittlung - Eldachecker
Mitteilungsdateien von ELDA einlesen