In der Maske Firmen Lohnartencodes definieren Sie, welche Lohnarten bei welchen EFZ-Ansprüchen bewertet und generiert werden, wenn die Entgeltfortzahlungsverwaltung in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Variabler Firmenstamm eingeschaltet ist. Lesen Sie dazu auch das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung". Die Lohnarten legen Sie zuvor unter Stammdatenmenü/ Lohnarten/ Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an. Da die Krankentage von LHR Lohn berechnet werden, sollten Sie Lohnarten anlegen die den Satz pro Krankentag berechnen.
Diese Lohnarten sind auch für die Ermittlung der Beträge auf der ELDA Meldung Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Deswegen ist es wichtig, dass Sie auch für die Lohnart mit 100%igen Anspruch eine Formel hinterlegen.
Lohnarten mit beitragspflichtigen Teilentgelt (Lohnarten mit unter 100% bis 50% EFZ-Anspruch) sind unter anderem auch für die Ermittlung des Teilentgelts auf dem Lohnzettel SV nötig. Am Lohnzettel SV werden Kalendertage inklusive Feiertage im Teilentgelt angeführt.
Der Betrag fürs Teilentgelt am Lohnzettel SV wird nun wie folgt abgeleitet:
1. Von den, in der Maske Datenaustausch ELDA/Lohnzettel - Button "Lohnartenzuweisungen" zugewiesenen Lohnarten, wenn diese Lohnarten händisch in der Lohnartenzuordnung eingegeben (oder als Folgelohnart bewertet) und abgerechnet wurden.
2. Von den, in der Maske Abrechnungen/EFZ/Firmenlohnartencodes zugewiesenen Lohnarten.
Somit wird verhindert, dass die Teilentgeltbeträge am Lohnzettel SV doppelt angeführt werden.
Wählen Sie hier zwischen folgenden EFZ-Ansprüchen:
Type |
Anspruchsarten für Angestellte/Vertragsbedienstete |
Unterstützte Prozentsätze |
Zusatzhinweis |
ANGKH100G ANGUNF100G |
Krankheit - Grundanspruch Unfall - 100% |
100 |
Grundanspruch 100% gem. § 8 Abs. 1 AngG Dieser wird mit oder ohne benutzerdefiniertem Anspruch verwendet. Der Anspruch wird getrennt verwaltet. Auch der Verbrauch wird getrennt ermittelt. Im Standardfall wird jedoch der Verbrauch von Unfall und Krankheit gemeinsam vom Anspruch angezogen.
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ANGKH050G ANGUNF50G |
Krankheit - Hälfteanspruch Unfall - 50% |
50 |
Halber Grundanspruch 50% gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AngG Dieser wird mit oder ohne benutzerdefiniertem Anspruch verwendet. Der Anspruch wird getrennt verwaltet. Auch der Verbrauch wird getrennt ermittelt. Im Standardfall wird jedoch der Verbrauch von Unfall und Krankheit gemeinsam vom Anspruch angezogen. Der Parameter ANSPR_PRO_ART steuert, dass es getrennte Ansprüche für Unfall und Krankheit gibt. |
ANGKH50HPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen |
50 |
Ist die Hälfte des Bezuges über der HPG, bekommt der DN die Hälfte seines Bezuges. Ist die Hälfte seines Bezuges unter der HPG, bekommt der die HPG. |
ANGKHHPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen |
100,90 |
Ist der gesamte Bezug über der HPG, wird auf die HPG gekürzt. Ist der gesamte Bezug unter der HPG wird auch der Prozentsatz gekürzt, welcher bei den Ansprüchen im benutzerdefinierten EFZ angegeben wird. |
ANGUN50HPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen (Gilt im Zeitraum eines Unfalles) |
50 |
Ist die Hälfte des Bezuges über der HPG, bekommt der DN die Hälfte seines Bezuges. Ist die Hälfte seines Bezuges unter der HPG, bekommt der die HPG. Gilt im Zeitraum eines Unfalles. |
ANGUNHPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen (Gilt im Zeitraum eines Unfalles) |
100,90 |
Ist der gesamte Bezug über der HPG, wird auf die HPG gekürzt. Ist der gesamte Bezug unter der HPG wird auch der Prozentsatz gekürzt, welcher bei den Ansprüchen im benutzerdefinierten EFZ angegeben wird. Gilt im Zeitraum eines Unfalles. |
ANGKHTEIL ANGUNFTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel Unfall - Teilentgelt variabel |
1 - 100 |
Variabler Teilentgelt-Anspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen. Dieser Anspruch kann nur mit benutzerdefiniertem Anspruch verwendet werden. Dieser Anspruch wurde für den 46%igen Anspruch eingeführt und kann jetzt für alle Prozentsätze zwischen 1 und 100 verwendet werden. Die TEIL-Ansprüche werden immer erst nach den 050G-Ansprüchen gerechnet. Daher schließen sich die TEIL- und die 050G-Ansprüche in der Regel gegenseitig aus. |
ANGKHDIFF ANGUNFDIFF |
Differenz zu Krankengeld | 100 | Hier wird die Differenz zwischen Krankengeld und 100%igem Bezug gezahlt, wenn der 50%ige Anspruch ausgeschöpft ist. |
ANGKH025G ANGUNF025G |
Krankheit - 25% Unfall - 25% |
25 |
Viertel Grundanspruch 25% gem. § 8 Abs. 2 AngG Dieser Anspruch sollte in den benutzerdefinierten Ansprüchen nicht übersteuert werden. Der Anspruch ergibt sich aus dem 50%igen Anspruch bei Folgeerkrankungen automatisch. |
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Anspruchsarten für Arbeiter |
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ARBKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
100 |
Grundanspruch 100% gem. EFZG. Dieser gilt je Arbeitsjahr/Kalenderjahr für Krankheiten. |
ARBKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
50 |
Grundanspruch 50% gem. EFZG. Dieser gilt je Arbeitsjahr/Kalenderjahr für Krankheiten. |
ARBUNF100 |
Unfall - 100% |
100 |
Anspruch 100% gem EFZG. Dieser gilt je Unfall. |
ARBUNFG |
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100 |
Dieses Kennzeichen wird verwendet um den Verbrauch in der EFZ-Tabelle einzutragen. Dieses Kennzeichen definiert also keinen Anspruch! |
ARBKHTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel |
49 |
Dieses wird erst verwendet, wenn ARBKH050G ausgeschöpft ist und eine neue Krankheit beginnt. |
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Anspruchsarten für Lehrlinge |
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LEHKHEVOLL |
Krankheit - Volle LE |
100 |
Grundanspruch 100% gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHKHEDIFF |
Krankheit - Diff. zu LE |
0 |
Anspruch auf Differenz zum Krankengel (Teilentgelt) gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHKHFVOLL |
Folgeerkrankung - voll LE |
100 |
3 Tage Grundanspruch für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden.
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LEHKHFDIFF |
Folgeerkrankung - Diff zu LE |
0 |
Teilentgelt für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHUNFVOLL
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Unfall - volle LE |
100 |
Gesetzlicher Anspruch gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHUNFDIFF |
Unfall - Diff. zu LE |
0 |
Anspruch auf Differenz zum Krankengel (Teilentgelt) bei Folgeerkrankungen gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
Hier geben Sie den Krankenentgeltanspruch in Prozent ein.
Beim Grundanspruch 100% (Typen: ANGKH100G, ANGUNF100G, ARBKH100G, LEHKHEVOLL, LEHKHFVOLL und LEHUNFVOLL) geben Sie 100 ein.
Beim Hälfteanspruch 50% (Typen: ANGKH050G, ANGUNF050G, ARBKH050G) geben Sie hier 50 ein.
Beim Viertel Grundanspruch 25% (Typen: ANGKH025G, ANGUNF025G) geben Sie hier 25 ein.
Beim Teilentgelt für Lehrlinge (Typen: LEHKHEDIFF, LEHKHFDIFF, LEHUNFDIFF) geben Sie hier 0 ein.
Beim variablen Teilentgelt (Typen: ANGKHTEIL, ANGUNFTEIL) geben Sie hier die gewünschten Teilentgelt Prozente über oder unter 50% ein. Das variable Teilentgelt kann bei Vertragsbediensteten zB 90%, 49%, 33% sein.
Hier weisen Sie die EFZ-Lohnarten dem EFZ-Anspruch zu.