In diesem Fenster starten Sie das Programm "Nachfahren EFZG". Dies ist dann notwendig, wenn sich in Ihrer Krankenstandsverwaltung nachträglich zeitliche Daten geändert haben, die jedoch keine Nettoveränderung beim Dienstnehmer bewirken (z..B. Änderung der entsprechenden Unterbrechungsgründe für Krankheit oder Änderung eines Wochenmodells).
In der Regel ist dies bei nachträglicher Änderung von Arbeitstagen auf Kalendertagen der Fall. Führen Sie die Änderung von Arbeitstagen auf Kalendertage nur nach Rücksprache unserer Hotline durch, da hier einige Schritte nur von uns durchgeführt werden können!
Durch das Nachfahren des EFZG stellt LHR Lohn die zeitlichen Daten in der EFZG-Ansicht richtig.
Das Nachfahren des EFZG ist nicht notwendig, wenn Sie Krankheiten im Vorjahr erfassen, da diese automatisch aufgerollt werden.
Tragen Sie hier das Monat ein, ab welchem nachgefahren werden soll.
Hier schränken Sie das Nachfahren auf einen oder mehrere Dienstnehmer ein.
Hier schränken Sie das Nachfahren auf einen Dienstnehmergruppe ein.