Hier legen Sie benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche (= Krankenstandsansprüche) an, falls Ihr Kollektivvertrag von den gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgeseztes bzw. des Berufsausbildungsgesetzes abweicht.
Diese Ansprüche weisen Sie einer Dienstnehmergruppe in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe zu oder direkt dem Dienstnehmer in der Maske Variabler Dienstnehmerstamm im Feld "Efz".
In der Registerkarte Schema haben Sie die Möglichkeit, pro Kollektivvertrags-Einstufung benutzerdefinierte Ansprüche zu hinterlegen.
In der Registerkarte Einstellungen pro Dienstnehmer-Art haben Sie die Möglichkeit, Freizeitunfälle für Vertragsbedienstete abzuwickeln (Regelung für Gemeinden).
Sobald Sie hier Daten erfasst haben, warten Sie diese selbst.
Dieses Beispiel wird auch abgedeckt:
Der Dienstnehmer hat folgenden Anspruch:
23% 6 Wochen
20% 10 Wochen
17% 30 Wochen
Dann rückt er während des Jahres vor und erhält folgenden EFZ-Anspruch:
20% 6 Wochen
17% 10 Wochen
14% 30 Wochen
Der Dienstnehmer erhält keinen neuen Anspruch wenn er vorrückt.
Im ersten Feld vergeben Sie eine freie fortlaufende Nummer, welche Sie dann in variablen Dienstnehmerdaten (Stammdaten/Personal/Variable Dienstnehmerdaten) den Dienstnehmern zuordnen.
Hier geben Sie eine Bezeichnung des Anspruches ein.
Mit diesem Feld übersteuern Sie den Anspruch der Dienstnehmerart im variablen Dienstnehmerstamm. Zum Beispiel: Ein Dienstnehmer hat im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart "AR - Arbeiter" oder "LG - Lehrling" und einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch, und Sie möchten dass er trotzdem einen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch vom Angestellten erhält, - dann geben Sie in diesem Feld die Dienstnehmerart "AN - Angestellter" und unten die Ansprüche für den Angestellten ein.
Bei Aktivierung dieser Checkbox wird ein Freizeitunfall (= Unterbrechungen mit Unterbrechungsart "Freizeitunfall (i)") vom Unfallanspruch abgezogen.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob Sie beim benutzerdefiniertem EFZ-Anspruch den ursächlichen Zusammenhang bei neuen Krankheiten (=> Folgeerkrankungen aufgrund der ersten Krankheit) nutzen möchten (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox). Dies hat besonders auf die Krankenstandsberechnung von Angestellten Auswirkungen.
Wenn diese Checkbox aktiviert ist, können Sie in der Eintrittsmaske eine neue Krankheit einer alten Krankheit als "Folgeerkrankung" zuweisen. Der Krankenentgeltanspruch dieser Krankheiten wird dann "zusammengerechnet" und nicht für jede Krankheit neu vergeben.
Beispiel:
Ohne aktivierter Checkbox würde die Krankenstandsberechnung von einem Angestelltem wie folgt aussehen:
Der Angestellte erhält 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt.
1. Krankheit vom 15.01.2007 bis 26.01.2007
2. Krankheit vom 04.02.2007 bis 16.02.2007
3. Krankheit vom 20.02.2007 bis 30.03.2007
Krankenstandsberechnung:
Vom 15.01.2007 bis 26.01.2007 - 12 Tage zu 100%
Vom 04.02.2007 bis 16.02.2007 - 13 Tage zu 100%
Vom 20.02.2007 bis 08.03.2007 - 17 Tage zu 100%
Summe 100% 42 Tage
Vom 09.03.2007 bis 30.03.2007 - 22 Tage zu 50%
Mit aktivierter Checkbox würde der Dienstnehmer pro Krankheit 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt bekommen (also alle oberen 3 Krankheiten wären dann zu 100% Grundanspruch), außer Sie "hängen" die Krankheiten in der Eintrittsmaske so zusammen, dass sie zur 1. Krankheit dazu gehören.
Durch Aktivieren dieser Checkbox definieren Sie, dass bei Krankheiten oder Unfällen, die über ein Jahr dauern, kein neuer Krankenentgeltanspruch gerechnet wird. (Beachten Sie auch die OGH Entscheidung, dass bei Arbeitern allerdings ein neuer Anspruch gerechnet werden muss).
Durch Aktivieren dieser Checkbox wird bei den Angestellten der halbe Grundanspruch laut § 8 Abs. 2 AnG berücksichtigt. Für das Entgeltfortzahlungsgesetz und Berufsausbildungsgesetz hat dieses Feld keine Bedeutung.
Hier geben Sie die Entgeltfortzahlung-Anspruchsart ein. Hier die gesetzlichen Vorgaben:
Type |
Anspruchsarten für Angestellte/Vertragsbedienstete |
Unterstützte Prozentsätze |
Zusatzhinweis |
ANGKH100G ANGUNF100G |
Krankheit - Grundanspruch Unfall - 100% |
100 |
Grundanspruch 100% gem. § 8 Abs. 1 AngG Dieser wird mit oder ohne benutzerdefiniertem Anspruch verwendet. Der Anspruch wird getrennt verwaltet. Auch der Verbrauch wird getrennt ermittelt. Im Standardfall wird jedoch der Verbrauch von Unfall und Krankheit gemeinsam vom Anspruch angezogen.
|
ANGKH050G ANGUNF50G |
Krankheit - Hälfteanspruch Unfall - 50% |
50 |
Halber Grundanspruch 50% gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AngG Dieser wird mit oder ohne benutzerdefiniertem Anspruch verwendet. Der Anspruch wird getrennt verwaltet. Auch der Verbrauch wird getrennt ermittelt. Im Standardfall wird jedoch der Verbrauch von Unfall und Krankheit gemeinsam vom Anspruch angezogen. Der Parameter ANSPR_PRO_ART steuert, dass es getrennte Ansprüche für Unfall und Krankheit gibt. |
ANGKH50HPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen |
50 |
Ist die Hälfte des Bezuges über der HPG, bekommt der DN die Hälfte seines Bezuges. Ist die Hälfte seines Bezuges unter der HPG, bekommt der die HPG. |
ANGKHHPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen |
100,90 |
Ist der gesamte Bezug über der HPG, wird auf die HPG gekürzt. Ist der gesamte Bezug unter der HPG wird auch der Prozentsatz gekürzt, welcher bei den Ansprüchen im benutzerdefinierten EFZ angegeben wird. |
ANGUN50HPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen (Gilt im Zeitraum eines Unfalles) |
50 |
Ist die Hälfte des Bezuges über der HPG, bekommt der DN die Hälfte seines Bezuges. Ist die Hälfte seines Bezuges unter der HPG, bekommt der die HPG. Gilt im Zeitraum eines Unfalles. |
ANGUNHPG |
Bezug wird mit der HPG verglichen (Gilt im Zeitraum eines Unfalles) |
100,90 |
Ist der gesamte Bezug über der HPG, wird auf die HPG gekürzt. Ist der gesamte Bezug unter der HPG wird auch der Prozentsatz gekürzt, welcher bei den Ansprüchen im benutzerdefinierten EFZ angegeben wird. Gilt im Zeitraum eines Unfalles. |
ANGKHTEIL ANGUNFTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel Unfall - Teilentgelt variabel |
1 - 100 |
Variabler Teilentgelt-Anspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen. Dieser Anspruch kann nur mit benutzerdefiniertem Anspruch verwendet werden. Dieser Anspruch wurde für den 46%igen Anspruch eingeführt und kann jetzt für alle Prozentsätze zwischen 1 und 100 verwendet werden. Die TEIL-Ansprüche werden immer erst nach den 050G-Ansprüchen gerechnet. Daher schließen sich die TEIL- und die 050G-Ansprüche in der Regel gegenseitig aus. |
ANGKHDIFF ANGUNFDIFF |
Differenz zu Krankengeld | 100 | Hier wird die Differenz zwischen Krankengeld und 100%igem Bezug gezahlt, wenn der 50%ige Anspruch ausgeschöpft ist. |
ANGKH025G ANGUNF025G |
Krankheit - 25% Unfall - 25% |
25 |
Viertel Grundanspruch 25% gem. § 8 Abs. 2 AngG Dieser Anspruch sollte in den benutzerdefinierten Ansprüchen nicht übersteuert werden. Der Anspruch ergibt sich aus dem 50%igen Anspruch bei Folgeerkrankungen automatisch. |
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Anspruchsarten für Arbeiter |
|
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ARBKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
100 |
Grundanspruch 100% gem. EFZG. Dieser gilt je Arbeitsjahr/Kalenderjahr für Krankheiten. |
ARBKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
50 |
Grundanspruch 50% gem. EFZG. Dieser gilt je Arbeitsjahr/Kalenderjahr für Krankheiten. |
ARBUNF100 |
Unfall - 100% |
100 |
Anspruch 100% gem EFZG. Dieser gilt je Unfall. |
ARBUNFG |
|
100 |
Dieses Kennzeichen wird verwendet um den Verbrauch in der EFZ-Tabelle einzutragen. Dieses Kennzeichen definiert also keinen Anspruch! |
ARBKHTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel |
49 |
Dieses wird erst verwendet, wenn ARBKH050G ausgeschöpft ist und eine neue Krankheit beginnt. |
ARBKHDIFF ARBUNFDIFF |
Differenz zu Krankengeld |
100 |
Hier wird die Differenz zwischen Krankengeld und 100%igem Bezug gezahlt, wenn der 50%ige Anspruch ausgeschöpft ist. |
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Anspruchsarten für Lehrlinge |
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LEHKHEVOLL |
Krankheit - Volle LE |
100 |
Grundanspruch 100% gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHKHEDIFF |
Krankheit - Diff. zu LE |
0 |
Anspruch auf Differenz zum Krankengel (Teilentgelt) gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHKHFVOLL |
Folgeerkrankung - voll LE |
100 |
3 Tage Grundanspruch für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden.
|
LEHKHFDIFF |
Folgeerkrankung - Diff zu LE |
0 |
Teilentgelt für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHUNFVOLL
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Unfall - volle LE |
100 |
Gesetzlicher Anspruch gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
LEHUNFDIFF |
Unfall - Diff. zu LE |
0 |
Anspruch auf Differenz zum Krankengel (Teilentgelt) bei Folgeerkrankungen gem. § 17a BAG. Dieser kann durch einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch übersteuert werden. |
Hier geben Sie das Gültigkeitsdatum für die Anspruchstype ein. Wenn sich die Anspruchstype ändern sollte, geben Sie in der nächsten Zeile die gleiche Anspruchstype mit einem neuen Ab-Datum ein.
Hier geben Sie den Krankenentgeltanspruch in Prozenten ein.
Beim Grundanspruch 100% (Typen: ANGKH100G, ANGUNF100G, ARBKH100G, LEHKHEVOLL, LEHKHFVOLL und LEHUNFVOLL) geben Sie 100 ein.
Beim Hälfteanspruch 50% (Typen: ANGKH050G, ANGUNF050G, ARBKH050G) geben Sie hier 50 ein.
Beim Viertel Grundanspruch 25% (Typen: ANGKH025G, ANGUNF025G) geben Sie hier 25 ein.
Beim Teilentgelt für Lehrlinge (Typen: LEHKHEDIFF, LEHKHFDIFF, LEHUNFDIFF) geben Sie hier 0 ein.
Beim variablen Teilentgelt (Typen: ANGKHTEIL, ANGUNFTEIL) geben Sie hier die gewünschten Teilentgelt Prozente über oder unter 50% ein. Das variable Teilentgelt kann bei Vertragsbediensteten zB 90%, 49%, 33% sein.
In der ersten Spalte geben Sie die vollendete Dienstzeit in Jahren ein, ab welcher die Anspruchstype gültig ist. In der zweiten Spalte geben Sie die vollendete Dienstzeit in Jahren ein, bis zu welcher die Anspruchstype gültig ist.
Hier geben Sie den Entgeltfortzahlungsanspruch in Wochen ein.