Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die im LHR Lohn berücksichtigt werden sollen.
Ab 01.2008
ist das BVK-Bis-Datum das Ende der Sozialversicherungspflicht.
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist
ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt
(keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage
Geben Sie in diesem Fall gegebenenfalls die BVK-Bemessung mit Lohnarten
ein.
Dies Fälle werden noch automatisiert.
Bei einer Kündigung vom DG, unberechtigter
vorzeitiger Entlassung, einvernehmlichen Lösung oder trifft den Arbeitgeber
ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers so bleibt
der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz
vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet
(§ 9 Abs. 1 AngG, § 5 EFZG).
In diesen Fällen beenden Sie die Krankheit nach dem Austritt, ansonsten
(zB Kündigung durch DN) beenden Sie die Krankheit mit dem Austrittsdatum!
Wenn eine
Krankheit ewig offen bleibt, wird der DN monatlich abgerechnet (= in der
Aufrollungsmaske sind Einträge vom EFZ Programm ersichtlich, aber in der
Protokollierung ist das nicht ersichtlich), um zu prüfen ob er einen neuen
Anspruch erhält. Bei einem Arbeiter wäre dies nach 1 Jahr der Fall.
Also empfehlen wir bei Angestellten, Lehrlingen die Krankheit spätestens
mit Ende Entgeltanspruch zu beenden.
Beachten Sie, dass bei 0 SV-Tagen keine laufende SV berechnet werden kann, aber die SV-Anteile der Sonderzahlung schon. Falls Sie für diesen Zeitraum des sv-freien EFZ-Anspruchs sv-pflichtige Bezüge auszahlen möchten, dann tragen Sie mittels einer eigenen Lohnart die SV-Tage ein.
Falle die
Feiertage in einem Zeitraum, in dem das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich
noch aufrecht ist, gebührt dem Dienstnehmer für diese Tage (Statt des
Krankenentgeltes) das Feiertagsentgelt gemäß dem Arbeitsruhegesetz. Feiertage
werden nicht vom EFZ-Kontigent abgezogen und verkürzen somit die Anspruchsdauer
des Krankenentgeltes nicht.
Fallen die
Feiertage in einem Zeitraum, in dem das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich
bereits beendet ist, sind die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetz nicht
mehr anzuwenden. Der Dienstnehmer erhält für diese Tage kein
Feiertagsentgelt, sondern hat Anspruch
auf Krankenentgelt (falls noch nicht erschöpft).
Umsetzung im LHR Lohn:
Stellen Sie nach dem Austritt entweder im variablen Dienstnehmerstamm das Feld "EFZ-Feiertage" auf "JA" oder verwenden Sie einen eigenen Krankheitsgrund nach dem Austritt mit EFZ-Feiertage "Ja".
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.888527&portal=oegkdgportal
1. Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2025 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2025 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden) |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.05.2025 |
BV-Bis-Zeitraum |
31.05.2025 |
|
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2025 bis 31.05.2025 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 05.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
3 |
|
|
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.04.2025 |
BV-Bis-Datum |
31.05.2025 |
Beschäftigungsende |
31.05.2025 |
Vorgehensweise im LHR Lohn
Die Krankheit beenden
Sie entweder mit dem Ende Entgelt-Anspruch oder mit dem Austrittsdatum.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
2. Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2025 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2025 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden) |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.05.2025 |
Urlaubsersatzleistung |
31.05.2025 bis 15.06.2025 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.06.2025 |
|
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2025 bis 31.05.2025 |
|
|
mBGM ab 01.2025 - für 05.2025 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
3 |
|
|
mBGM ab 01.2025 - für 06.2025 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.06.2025 |
BV-Bis-Datum |
15.06.2025 |
Beschäftigungsende |
31.05.2025 |
Urlaubsersatzleistung |
01.06.2025 - 15.06.2025 |
Vorgehensweise im LHR Lohn
Die Krankheit beenden Sie entweder mit dem Ende Entgelt-Anspruch oder mit dem Austrittsdatum. Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Die Urlaubsersatzleistung
geben Sie immer im Austrittsmonat - 05.2025 ein.
3. Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2019 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2019 |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.03.2019 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.04.2019 |
![]() |
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2019 bis 15.04.2019 |
|
|
Lohnzettel SV bis 12.2018 |
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 04 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
02 - 04 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle von 03) |
Teilentgelt Tage |
28 |
Teilentgelt Betrag |
1.149,21 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 04.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.04.2019 |
BV-Bis-Datum |
15.04.2019 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle vom 31.03.2019) |
Beschäftigungsende |
31.03.2019 |
Vorgehensweise im LHR Lohn
Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch, oder dem tatsächlichem Ende beenden.
In diesem Beispiel geben Sie für die Abrechnung vom 04.2019 15 SV-Tage und 15 LSt-Tage ein.
Weiters tragen Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2019 bis 15.04.2019 mit 625,00 EUR (2.500,00 / 30 *15 / 2) und Aliquotierung N ein.
Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart. Dafür geben Sie den Satz 41,67 ein.
Die
BVK-Bemessung übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand
hinzu.

Damit
auf der Abrechnung und LZ SV das Bis-Datum stimmt, weisen Sie in der
Maske Eintritte den Grund "BVBIS"
mit 15.04.2019 zu.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom |
15.03.2019 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2019 |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.03.2019 |
Urlaubsersatzleistung |
16.04.2019 - 05.05.2019 |
BV-Bis-Zeitraum |
05.05.2019 |
|
|
|
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2019 bis 15.04.2019 |
|
|
Lohnzettel SV bis 12.2018 |
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 05 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
02 - 05 |
Teilentgelt Tage |
28 |
Teilentgelt Betrag |
1.149,21 |
|
|
mBGM ab 01.2019 für 04.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
mBGM ab 01.2019 für 05.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
05.05.2019 |
BV-Bis-Datum |
05.05.2019 |
Beschäftigungsende |
31.03.2019 |
Urlaubsersatzleistung |
16.04.2019 bis 05.05.2019 |
Vorgehensweise im LHR Lohn (Austrittmonat 04.2019)
Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des EFZ-Anspruchs (15.04.2019) oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.
Kopieren Sie den Dienstnehmer in eine Testfirma und geben ihm als Austrittsdatum den 15.04.2019 (= Ende Krankenentgeltanspruch) und die Urlaubsersatzleistungslohnarten (laufend und SZ) ein. Rechnen Sie diesen Test Dienstnehmer ab und kontrollieren das Ende Entgelt-Datum in der Eintrittsmaske. Öffnen Sie die Abrechnungsansicht, Registerkarte Lohnarten und schreiben Sie diese Lohnarten für den "Echt-Dienstnehmer" für das Austritts- und Weiterversicherungsmonat ab.
Geben Sie in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt Datum ein. Wenn in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt enthalten ist, ist es nicht nötig, dass Sie die SV - Tage eingeben. Geben Sie jedoch 30 LSt - Tage für 04.2019 ein (Es sind immer 30 LSt - Tage anzusetzen, wenn die Urlaubsersatzleistung vorkommt, obwohl LZ Finanz bis zum 15.04.2019 erstellt werden muss)
Ferner geben Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2019 bis zum 15.04.2019 mit 625,00 (2.500,00 / 30 *15 /2 ) und Aliquotierung N ein.
Bis
12.2018:
Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt
am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart.
Dazu tragen Sie bei dem Feld Satz 41,67 ein.
Die BVK-Bemessung
übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand
hinzu.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben

Weiterversicherungsmonat 05.2019:
Schreiben Sie
die Urlaubsersatzleistungs Lohnarten ab. Die BVK-Bemessung wurde bereits
richtig gerechnet.

Nach ABGB
§§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8 ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand
nicht. Diese Regelung wird bei Austritt während des Krankenstandes in
LHR Lohn nicht automatisch berücksichtigt. Berücksichtigen
Sie diese Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.
5.
Austritt während Krankenstand mit Anspruch 25%
Dienstnehmer ist im 50%igen Anspruch bis |
10.07.2019 |
Dienstnehmer ist im 25%igen Anspruch ab |
11.07.2019 bis laufend |
Ende Krankenentgeltanspruch |
06.08.2019 |
Kündigung durch Dienstgeber |
15.07.2019 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.07.2019 |
|
|
|
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2019 bis 06.08.2019 |
|
|
Lohnzettel SV bis 12.2018 |
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 07 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
01 - 07 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 07.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 08.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
3 |
|
|
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
10.07.2019 |
BV-Bis-Datum |
15.07.2019 |
Beschäftigungsende |
15.07.2019 |
Vorgehensweise im LHR Lohn (Austrittmonat 07.2016)
Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des EFZ-Anspruchs oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Tragen Sie die Lohnarten gleich wie in Fall 3 ein, jedoch benötigen Sie hierfür keine SV-Tage und die Lohnart mit SV-freien Betragsteiler 31101 (Krankenentgelt 25%).
6. Ende Krankenentgeltanspruch
liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
(einvernehmliche Lösung) Im Falle eines 25%ige Anspruch (unter 520%igen)
Dienstnehmer ist im 50%igen Anspruch bis |
10.07.2019 |
Dienstnehmer ist im 25%igen Anspruch ab |
11.07.2019 bis laufend |
Ende Krankenentgeltanspruch |
06.08.2019 |
einvernehmliche Lösung |
15.07.2019 |
Urlaubsersatzleistung |
16.07.2019 - 06.08.2019 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.07.2019 |
|
|
|
|
ELDA Meldungen |
|
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2019 bis 06.08.2019 |
|
|
Lohnzettel SV bis 12.2018 |
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 08 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
01 - 08 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 07.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
mBGM ab 01.2019 - für 08.2019 |
|
Verrechnungsbeginn |
01 |
Verrechnungsgrundlage |
1 |
|
|
Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
01.08.2019 |
BV-Bis-Datum |
01.08.2019 |
Beschäftigungsende |
15.07.2019 |
Urlaubsersatzleistung |
16.07.2019 bis 06.08.2019 |
Vorgehensweise im LHR Lohn
Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch oder Austritt beenden. Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Lesen Sie dazu unter Themen - Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung das Kapitel am Ende der Seite.
Es gibt nun einen neuen Betragsteiler "90049 SV-Tage mit Zeit in SV", mithilfe dessen Sie die SV-Tage und somit auch die Zeit in der SV übersteuern können. Dies wird für AMS-Teilnehmer im Falle eine Unterbrechung wie z. B. Karenz oder Bundesheer benötigt, bei der die SV-Tage 0 sind. Die "Zeit in SV" wirkt sich auf die Verrechnungsgrundlage der mBGM aus.
Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld