Beendigung des Dienstverhältnisses während einer Krankheit

 

Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die im LHR Lohn berücksichtigt werden sollen.

Ab 01.2008 ist das BVK-Bis-Datum das Ende der Sozialversicherungspflicht.
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage
Geben Sie in diesem Fall gegebenenfalls die BVK-Bemessung mit Lohnarten ein.
Dies Fälle werden noch automatisiert.

 

Bei einer Kündigung vom DG, unberechtigter vorzeitiger Entlassung, einvernehmlichen Lösung oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet (§ 9 Abs. 1 AngG, § 5 EFZG).
In diesen Fällen beenden Sie die Krankheit nach dem Austritt, ansonsten (zB Kündigung durch DN) beenden Sie die Krankheit mit dem Austrittsdatum!

 

Wenn eine Krankheit ewig offen bleibt, wird der DN monatlich abgerechnet (= in der Aufrollungsmaske sind Einträge vom EFZ Programm ersichtlich, aber in der Protokollierung ist das nicht ersichtlich), um zu prüfen ob er einen neuen Anspruch erhält. Bei einem Arbeiter wäre dies nach 1 Jahr der Fall.
Also empfehlen wir bei Angestellten, Lehrlingen die Krankheit spätestens mit Ende Entgeltanspruch zu beenden.

 

Austritt im 0%igen EFZ-Anspruch, UEL und Mehrstunden

Beachten Sie, dass bei 0 SV-Tagen keine laufende SV berechnet werden kann, aber die SV-Anteile der Sonderzahlung schon. Falls Sie für diesen Zeitraum des sv-freien EFZ-Anspruchs sv-pflichtige Bezüge auszahlen möchten, dann tragen Sie mittels einer eigenen Lohnart die SV-Tage ein.

 

Feiertage

Falle die Feiertage in einem Zeitraum, in dem das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich noch aufrecht ist, gebührt dem Dienstnehmer für diese Tage (Statt des Krankenentgeltes) das Feiertagsentgelt gemäß dem Arbeitsruhegesetz. Feiertage werden nicht vom EFZ-Kontigent abgezogen und verkürzen somit die Anspruchsdauer des Krankenentgeltes nicht.

Fallen die Feiertage in einem Zeitraum, in dem das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich bereits beendet ist, sind die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetz nicht mehr anzuwenden. Der Dienstnehmer erhält für diese Tage kein Feiertagsentgelt, sondern hat Anspruch auf Krankenentgelt (falls noch nicht erschöpft).

Umsetzung im LHR Lohn:

Stellen Sie nach dem Austritt entweder im variablen Dienstnehmerstamm das Feld "EFZ-Feiertage" auf "JA" oder verwenden Sie einen eigenen Krankheitsgrund nach dem Austritt mit EFZ-Feiertage "Ja".

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.888527&portal=oegkdgportal

 

Beispiele mit der Abfertigung NEU Regelung:

1.  Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum

Dienstnehmer ist vom

05.02.2019 laufend krank

Ende Krankenentgeltanspruch

15.04.2019 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)

Kündigung durch Dienstgeber

31.05.2019

BV-Bis-Zeitraum

31.05.2019

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 31.05.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 05

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

01 - 05

   

mBGM ab 01.2019 - für 05.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

3

 

 

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

15.04.2019

BV-Bis-Datum

31.05.2019

Beschäftigungsende

31.05.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn

Die Krankheit können Sie mit Ende EFZ-Anspruch oder dem Austritt beenden.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.


 

2.  Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung

Dienstnehmer ist vom

05.02.2019 laufend krank

Ende Krankenentgeltanspruch

15.04.2019 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)

Kündigung durch Dienstgeber

31.05.2019

Urlaubsersatzleistung

31.05.2019 bis 15.06.2019

BV-Bis-Zeitraum

15.06.2019

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 31.05.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 06

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

01 - 06

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 05.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

3

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 06.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1
   

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

15.06.2019

BV-Bis-Datum

15.06.2019

Beschäftigungsende

31.05.2019

Urlaubsersatzleistung

01.06.2019 - 15.06.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn

Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch oder Austritt beenden. Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben. Die Urlaubsersatzleistung geben Sie immer im Austrittsmonat - 05.2019 ein.

 

3.  Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum

Dienstnehmer ist vom

05.02.2019 laufend krank

Ende Krankenentgeltanspruch

15.04.2019

Kündigung durch Dienstgeber

31.03.2019

BV-Bis-Zeitraum

15.04.2019

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 15.04.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 04

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

02 - 04 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle von 03)

Teilentgelt Tage

28

Teilentgelt Betrag

1.149,21

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 04.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

15.04.2019

BV-Bis-Datum

15.04.2019 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle vom 31.03.2019)

Beschäftigungsende

31.03.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn

  1. Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch, oder dem tatsächlichem Ende beenden.

  2. In diesem Beispiel geben Sie für die Abrechnung vom 04.2019 15 SV-Tage und 15 LSt-Tage ein.

  3. Weiters tragen Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2019 bis 15.04.2019 mit 625,00 EUR (2.500,00 / 30 *15 / 2) und Aliquotierung N ein.

  4. Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart. Dafür geben Sie den Satz 41,67 ein.

  5. Die BVK-Bemessung übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
    Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand hinzu.

  1. Damit auf der Abrechnung und LZ SV das Bis-Datum stimmt, weisen Sie in der Maske Eintritte den Grund "BVBIS" mit 15.04.2019 zu.
    Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.

     

  1. Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung

Dienstnehmer ist vom

15.03.2019 laufend krank

Ende Krankenentgeltanspruch

15.04.2019

Kündigung durch Dienstgeber

31.03.2019

Urlaubsersatzleistung

16.04.2019 - 05.05.2019

BV-Bis-Zeitraum

05.05.2019

 

 

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 15.04.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 05

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

02 - 05

Teilentgelt Tage

28

Teilentgelt Betrag

1.149,21

 

 

mBGM ab 01.2019  für 04.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

mBGM ab 01.2019  für 05.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

05.05.2019

BV-Bis-Datum

05.05.2019

Beschäftigungsende

31.03.2019

Urlaubsersatzleistung

16.04.2019 bis 05.05.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn (Austrittmonat 04.2019)

  1. Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des EFZ-Anspruchs (15.04.2019) oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.

  2. Kopieren Sie den Dienstnehmer in eine Testfirma und geben ihm als Austrittsdatum den 15.04.2019  (= Ende Krankenentgeltanspruch) und die Urlaubsersatzleistungslohnarten (laufend und SZ) ein. Rechnen Sie diesen Test Dienstnehmer ab und kontrollieren das Ende Entgelt-Datum in der Eintrittsmaske. Öffnen Sie die Abrechnungsansicht, Registerkarte Lohnarten und schreiben Sie diese Lohnarten für den "Echt-Dienstnehmer" für das Austritts- und Weiterversicherungsmonat ab.

  3. Geben Sie in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt Datum ein. Wenn in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt enthalten ist, ist es nicht nötig, dass Sie die SV - Tage eingeben. Geben Sie jedoch 30 LSt - Tage für 04.2019 ein (Es sind immer 30 LSt - Tage anzusetzen, wenn die Urlaubsersatzleistung vorkommt, obwohl LZ Finanz bis zum 15.04.2019 erstellt werden muss)

  4. Ferner geben Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2019 bis zum 15.04.2019 mit 625,00 (2.500,00 / 30 *15 /2 ) und Aliquotierung N ein.

  5. Bis 12.2018:
    Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart. Dazu tragen Sie bei dem Feld Satz 41,67 ein.

  6. Die BVK-Bemessung übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
    Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand hinzu.
    Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben

Weiterversicherungsmonat 05.2019:

  1. Schreiben Sie die Urlaubsersatzleistungs Lohnarten ab. Die BVK-Bemessung wurde bereits richtig gerechnet.

Nach ABGB §§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8 ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand nicht. Diese Regelung wird bei Austritt während des Krankenstandes in LHR Lohn nicht automatisch berücksichtigt. Berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.

 

5.  Austritt während Krankenstand mit Anspruch 25%

Dienstnehmer ist im 50%igen Anspruch bis

10.07.2019

Dienstnehmer ist im 25%igen Anspruch ab

11.07.2019 bis laufend

Ende Krankenentgeltanspruch

06.08.2019

Kündigung durch Dienstgeber

15.07.2019

BV-Bis-Zeitraum

15.07.2019

 

 

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 06.08.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 07

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

01 - 07

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 07.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 08.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

3

 

 

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

10.07.2019

BV-Bis-Datum

15.07.2019

Beschäftigungsende

15.07.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn (Austrittmonat 07.2016)

Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des EFZ-Anspruchs oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.

Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.

Tragen Sie die Lohnarten gleich wie in Fall 3 ein, jedoch benötigen Sie hierfür keine SV-Tage und die Lohnart mit SV-freien Betragsteiler 31101 (Krankenentgelt 25%).

 

6.  Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung (einvernehmliche Lösung) Im Falle eines 25%ige Anspruch (unter 520%igen)

Dienstnehmer ist im 50%igen Anspruch bis

10.07.2019

Dienstnehmer ist im 25%igen Anspruch ab

11.07.2019 bis laufend

Ende Krankenentgeltanspruch

06.08.2019

einvernehmliche Lösung

15.07.2019

Urlaubsersatzleistung

16.07.2019 - 06.08.2019

BV-Bis-Zeitraum

15.07.2019

 

 

ELDA Meldungen

 

Lohnzettel Finanz Zeitraum

01.01.2019 bis 06.08.2019

 

 

Lohnzettel SV bis 12.2018

 

Lohnzettel SV-Zeitraum

01 - 08

Lohnzettel SV BV - Zeitraum

01 - 08

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 07.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

mBGM ab 01.2019 - für 08.2019

 

Verrechnungsbeginn

01

Verrechnungsgrundlage

1

 

 

Abmeldung

 

Ende Entgelt (Feld Meldedatum)

01.08.2019

BV-Bis-Datum

01.08.2019

Beschäftigungsende

15.07.2019

Urlaubsersatzleistung

16.07.2019 bis 06.08.2019

 

Vorgehensweise im LHR Lohn

Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch oder Austritt beenden. Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.

 

Abmeldung mit Ende Entgelt, Abmeldecode 29 "SV-Ende Beschäftigung aufrecht"

Lesen Sie dazu unter Themen - Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung das Kapitel am Ende der Seite.

 

Aufgaben

Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld