In dieser Maske hinterlegen Sie die Dienstnehmergruppe für welche das Entgeltfortzahlungsgesetz/Angestelltengesetz/Berufsausbildungsgesetz angewendet wird. Auch die Aliquotierung der Lohnart wird in der Maske hinterlegt.
Hier geben Sie das Monat ein, ab wann dieser Satz gültig ist.
In diesen zwei Feldern geben Sie an wann Ihr Geschäftsjahr beginnt und wann es endet.
Mit diesen drei Checkboxen definieren Sie für welche Dienstnehmerarten eine automatische Efz-Berechnung verwendet werden soll (=aktivierte Checkbox) und für welche nicht (=deaktivierte Checkbox).
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob nach der Umstellung des Arbeitsjahres auf das Kalenderjahr für die Angestellten für Neueintritte während des Kalenderjahres nur der halbe Anspruch besteht (=aktivierte Checkbox) oder der ganze (=deaktivierte Checkbox). Damit kann somit festgelegt werden, ob ein Dienstnehmer, der nach dem 01.07 eintritt, den vollen oder den halben (nicht aliquot!) Anspruch bekommt.
Werden die Angestellten nach Arbeitsjahr gerechnet, dann kann diese Checkbox nicht aktiviert werden!
Erklärung der EFZ Aliquotierungskennzeichen (Kürzung der Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" oder "NE" im Krankenstandsfall):
Aliquotierung 3:
Gleich wie 2, nur nach SV-Tagen.
Aliquotierung 5:
Gleich wie 4, nur nach SV-Tagen.
Diese Checkbox aktivieren Sie, wenn Sie die Urlaubsverwaltung von der LHR Lohn verwenden. Die Checkbox aktivieren Sie ab dem ersten Monat, das Sie abrechnen.
Für das Monat, in dem es eine Urlaubsersterfassung gibt (= Erfassung der Resturlaubsstände), legen Sie einen separaten variablen Firmenstamm an und deaktivieren die Checkbox "Urlaubsverwaltung". Für die Urlaubsermittlung ist es relevant, von wann bis wann das Geschäftsjahr geht, da mit dem Ende des Geschäftsjahres die Rückgestellung gebildet wird.
Beispiel:
Echtbetrieb ab 01.2011
Resturlaubsstände werden mit 12.2010 in der Maske Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ersterfassung erfasst.
Lösung:
Legen Sie einen variablen Firmenstamm mit 12.2010 an, in dem die Checkbox "Urlaubsverwaltung" deaktiviert ist.
Legen Sie anschließend einen variablen Firmenstamm mit 01.2011 an, in dem die Checkbox "Urlaubsverwaltung" aktiviert ist.
Mit dieser Checkbox entscheiden Sie, wie die Aufrollungen am Lohn-/Gehaltszettel abgedruckt werden sollen.
Aktivieren Sie diese Checkbox, wenn Sie möchten, dass Aufrollungen am Lohn-/Gehaltszettel vom laufenden Monat als eigene Zeilen abgedruckt werden sollen. Beispiel:
Ansonsten erhalten Sie für jedes Monat, in dem es Aufrollungen gibt, den Lohn-/Gehaltszettel von dem Monat.
Hier aktivieren Sie die Kommunalsteuer-Freibetrag Überprüfung für Kleinbetriebe.
Diese Überprüfung vom KommSt-Freibetrag funktioniert wie folgt:
Beispiel:
1. Schritt: Zuerst ermittelt die Abrechnung jeweils die Bemessungen und die DG-Anteile pro Dienstnehmer.
DN Bemessung Steuersatz Abgabe
1 255,55 3,00 % 7,67
2 255,55 3,00 % 7,67
3 155,55 3,00 % 4,67
15 533,35 3,00 % 16,00
1.200,00 36,01
2. Schritt: Die Abgabenermittlung ermittelt die Summe der Bemessung und Abgabe pro Kommunalsteuergemeinde, pro SV-Gruppe, pro Firma, usw.
Dabei wird auch der Freibetrag bzw. die Freigrenze berücksichtigt.
Bemessung Steuersatz Abgabe
1.200,00 3,00 % 36,00
Bis zum Freibetrag von 1.095,00 wird ein Faktor von 1,00 verwendet.
Über dem Freibetrag von 1.095,00 jedoch maximal bis zur Freigrenze von 1.460,00 wird der Faktor ausgerechnet:
1,00 - ((Bemessung Abrechnung - Freibetrag) / Bemessung Abrechnung)
1,00 - ((1.200,00 - 1.095,00) / 1.200,00) = 0,9125
Danach wird der Kommunalsteuerbeitrag pro Kommunalsteuergemeinde berechnet
1.200,00 = Kommunalsteuer-Bemessung
1.200,00 * 0,9125 (Faktor) = 1.095 = Freibetrag
1.200,00 - 1.200,00 * 0,9125 = 105,00 Kommunalsteuer-Bemessung * 3,00 % = 3,15 Kommunalsteuerbetrag
Von 1.200,00 wäre der Kommunalsteuerbetrag 36,00. Aufgrund des Freibetrags wird jedoch nur ein Betrag von 3,15 gerechnet. Die Differenz wird in der Abrechnungsansicht als "Centausgleich KommSt" angeführt.
Hier aktivieren Sie die DB-/DZ-Freibetrag Überprüfung für Kleinbetriebe.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob Aufrollungen für die SV-Einzelnachweisungen verwaltete werden sollen (=aktivierte Checkbox) oder nicht (=deaktivierte Checkbox).
Wenn diese Checkbox aktiviert ist, können Sie für bestimmt Versicherungen eine Namensliste (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr /Kommunal) drucken.
Die Listen drucken Sie nachdem das Programm Zahlungsverkehr gelaufen ist. Für folgende Versicherungen können Sie die Liste drucken:
11 - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
14 - BM für Wirtschaft und Arbeit
21 - KFA der Stadt Villach
24 - Landarbeiterkammer Kärnten
26 - Gemeindeverb. f.d. Pensionsrecht d. tir. Gemeindebeamten
27 - Kranken- u. Unfallfürsorge d. Tir. Gde. Beamten (KV)
29 - Gemeindeverb. f. Zuwendungen an ausgeschied. Bg
36 - Arbeiterkammer Kärnten
Dieser Bereich war früher für die Euro-Umstellung von Bedeutung. Es gab die Möglichkeit die Buchhaltungsdaten aus den Jahren vor 2002 in ATS oder in EUR umgerechnet auszugeben, zB Lohnverrechnung wurde per 01.2011 und die Finanzbuchhaltung bereits per 01.1999 auf Euro umgestellt.