In dieser Maske verwalten Sie sämtliche Eintritte, Austritte und Unterbrechungen, sowie fiktive Informationsgründe (wie zB Mitarbeitervorsorge-Ab-Datum). Diese Gründe haben Auswirkungen auf viele Programme im LHR Lohn.
Um die Gründe korrekt an die Versicherungen zu übermitteln, warten Sie regelmäßig die Fremdcodes unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr /Datenaustausch ELDA - Button "Fremdschlüssel".
Achten Sie
bei der Neuanlage der Ein-, Aus- und Unterbrechungsgründe darauf, dass
das "Ab-Monat" immer vor dem Antritt des Ein-/Austrittes bzw.
der Unterbrechung liegt!
Jedes Mal,
wenn Sie einen neuen Eintrittsgrund für BVAEB, Austrittsgrund oder neues
Staatenkennzeichen anlegen, tragen Sie
in der Maske Datenaustausch ELDA - Button"Fremdschlüssel" auch
den ELDA Fremd-Code für ELDA Meldungen ein!
Im ersten Feld geben Sie das Kürzel für den Grund an. Im zweiten Feld erfassen Sie eine längere Bezeichnung für den Grund.
Wurde kein Fremdcode für die Versicherung hinterlegt oder der Grund 00 (sonstiges) angegeben, dann wird die Bezeichnung ergänzend mit übermittelt.
Bei der Eingabe eines neuen Grundes wird geprüft, ob dieser Grund bereits frei ist. Diese Überprüfung ist notwendig, da es Unterbrechungsgründe geben kann, auf die ein eingeschränkter Benutzer kein Recht zur Einsicht hat.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob dieser Unterbrechungsgrund in der Planungsmaske angezeigt werden soll (=aktivierte Checkbox) oder nicht (=deaktivierte Checkbox).
In diesem Feld haben Sie die Möglichkeit eine interne Anmerkung zum Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrund zu erfassen.
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Gültigkeitsdatums-Angaben. Beim Anlegen eines neuen Stammes wird das neue Ab-Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach dem Ab-Datum abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle Ab-Monate eines Grundes im Überblick zu sehen.
Mit Klick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Mit diesem Registerreiter haben Sie die Möglichkeit gewisse Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe bestimmten Firmen zuzuweisen.
In der Auswahl-Maske sind nur die Firmen wählbar, auf die ein eingeschränkter Benutzer Rechte hat. Wird ein Grund eingegeben, auf den die Rechte fehlen, dann erscheint die Fehlermeldung:
"Sie haben keine Berechtigung auf diesen Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrund!"
Das Ab-Monat beinhaltet ein Monat einer neuen Gültigkeit. Setzen Sie sich in das Feld Ab-Monat, um zwischen mehreren Ab-Monaten einer Unterbrechung zu blättern.
Die Unterbrechungsart
kennzeichnet die Unterbrechung für verschiedenste Programme. Damit wird
unterschieden, ob es sich um einen Eintritt, einen Austritt oder z. B.
einen Urlaub handelt.
Hier eine Auflistung aller Arten:
Eintritt (E) |
Kennzeichnet einen tatsächlichen Eintritt. |
Austritt (A) |
Kennzeichnet einen tatsächlichen Austritt |
Ende Kündigungsentschädigung (Q) |
Kennzeichnet das Ende der Kündigungsentschädigung. Dieser Termin muss händisch eingetragen werden. Dieses Datum wird auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung, so wie auf der Arbeitsbescheinigung, ausgegeben. |
Ende Entgeltanspruch (D) |
Kennzeichnet das Ende der Weiterversicherung bei Urlaubsersatzleistung. Bis zu diesem Datum erhält der Dienstnehmer SV-Tage. Außerdem wird dieser Termin auf der Arbeitsbescheinigung und der Abmeldung berücksichtigt. Wenn Sie die Urlaubsersatzleistung automatisiert haben, wird dieser Grund automatisch generiert. |
Pensionsantritt (P) |
Kennzeichnet einen fiktiven Austritt durch Antritt der Pension. Dieser muss im Feld ÖGK-An-/Abmeldung ein "NEIN" oder leer hinterlegt haben. Dieser fiktive Austritt wird für Rückstellungen benötigt. Dieser Austrittsgrund ist nicht an Pensionistenmeldungen gekoppelt. |
Beginn Lehrverhältnis (n) |
Kennzeichnet den Beginn des Lehrverhältnisses und ist zu verwenden, wenn das Eintrittsdatum nicht der Beginn des Lehrverhältnisses ist (weil zB der Dienstnehmer von einer Firma in die andere übernommen wurde, oder ihm Vordienstzeiten angerechnet werden). Dieses ist relevant für die ÖGK An- und Abmeldung, Abfertigungsrückstellung, die SV-Gruppenautomatik und die Arbeitsbescheinigung. |
Ende Lehrverhältnis (N) |
Kennzeichnet das Ende des Lehrverhältnis. Dieses ist relevant für die ÖGK An- und Abmeldung, Abfertigungsrückstellung, die SV-Gruppenautomatik und die Arbeitsbescheinigung. |
Fiktiver Eintritt für Abfertigung (Y) |
Dieser Grund ist nur für die Abfertigungsrückstellung relevant. Damit kann man den tatsächlichen Eintritt für die Rückstellung übersteuern |
Fiktiver Eintritt für Jubiläum (J) |
Dieser Grund ist nur für die Jubiläumsrückstellung relevant. Damit kann man den tatsächlichen Eintritt für die Rückstellung übersteuern. |
Fiktiver Eintritt für Urlaub (R) |
Mit diesem Grund kann man den Urlaubseintritt übersteuern. Die Anspruchsjahre werden von diesem Termin aus gerechnet. Die Zubuchung des Urlaubs bei Urlaubsverwaltung nach dem Arbeitsjahr erfolgt weiterhin im Monat des tatsächlichen Eintritts. |
Fiktiver Eintritt für Sonderurlaub (r) |
Mit diesem Grund kann man den Urlaubseintritt für den Sonderurlaub übersteuern. Die Anspruchsjahre werden von diesem Termin aus gerechnet. Die Zubuchung des Sonderurlaubs bei Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr erfolgt weiterhin im Monat des tatsächlichen Eintritts. |
Fiktiver Urlaubsanspruchsmonat (C) |
Dieser Grund übersteuert das Monat
der Zubuchung bei einer Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr.
|
Fiktiver Urlaubsanspruchsmonat für Sonderurlaub (c) |
Dieser Grund übersteuert das Monat
der Zubuchung des Sonderurlaubs bei einer Urlaubsverwaltung nach
dem Arbeitsjahr.
|
Fiktiver Eintritt für Pensionskasse (B) |
Übersteuert das Eintrittsdatum in bestimmten Pensionskassendatenträger, zB Bundespensionskassendatenträger. |
Fiktiver Eintritt für EFZ (F) |
Mit diesem Grund übersteuern Sie den Eintritt für die Berechnung der Dienstjahre in Bezug auf Krankenstandsberechnung. |
Fiktiver Eintritt für Zeiterfassung (Z) |
Mit diesem Grund übersteuern Sie den Beginn für die Zeiterfassung. Ist dieser Grund bei einem Mitarbeiter gesetzt, können erste Zeiten in der LHR Zeiterfassung ab diesem Datum eingetragen werden. |
Fiktiver Austritt für Zeiterfassung (z) |
Mit diesem Grund übersteuern Sie das Ende für die Zeiterfassung. Ist dieser Grund bei einem Mitarbeiter gesetzt, endet die LHR-Zeit-Darstellung mit diesem Datum, ident zu einem Austritt. Mit diesem neuen Grund kann man ein Datum festlegen, wenn der Dienstnehmer in eine Firma oder Abteilung wechselt, in welcher nicht die LHR-Zeit zum Einsatz kommt. Wenn man nur die Checkbox "zeitrelevant" deaktiviert, wird die Zeitdatenliste für den DN trotzdem weitergeführt. In den Angaben eines Konzernübertritts im Personalmanager gibt es zusätzlich nun auch die Angabe des Ein-/Austrittsgrundes für einen fiktiven Zeit-Austritts. Mit diesem wird geprüft, ob ein Ende-Zeit-Datum vor dem Konzernübertritt gesetzt ist, um kein fiktives Beginn-Datum in der Ziel-Firma zu setzen. |
Ende EFZ-Anspruch (X) |
Dieser Grund wird automatisch durch die Krankenstandsverwaltung generiert. Er kennzeichnet, wie viele SV-Tage in einem Monat gekürzt werden, weil der Dienstnehmer nur mehr im unter 50%igen Anspruch ist oder gar keinen Anspruch mehr hat. |
Vordienstzeit für Efz in Monaten mit Von- und Bis-Datum (V) |
Damit haben Sie die Möglichkeit, einen Zeitraum anzugeben, der dem Dienstnehmer für die Dienstjahre bei der Krankenstandsberechnung angerechnet wird. |
Vorrückungsstichtag (T) |
Dieser Grund kommt in Verbindung mit Vordienstzeitenberechnung für die "nächste Vorrückung" vor und wird automatisch von der Maske Stammdatenmenü/Personal/Vordienstzeiten generiert wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie dazu die Aufgabe "Vordienstzeiten berechnen". |
Krank (K) |
Kennzeichnet eine Krankheit. Wenn die Krankenstandsverwaltung bei Ihnen aktiviert ist (Maske Variabler Firmenstamm, Wochenmodelle …), dann wird durch die Eingabe der Krankeit nach einer Echt-/Probeabrechnung die Entgeltfortzahlungsansicht gefüllt, in der Sie die Krankenstandsberechnung sehen. Wenn Sie die Krankenstandsberechnung nicht über die LHR Lohn verwalten, beachten Sie ab 2019 folgendes: Für die richtige mBGMeldungen Erstellung legen Sie die Unterbrechung «Krankheit zu zwischen 49% und 0% » so an, dass die Checkbox « Aliquotierung SV-Tage » aktiviert ist, an und geben diese den Dienstnehmern für den Zeitraum eines sv-freien Entgeltfortzahlungsanspruches (zwischen 49% und 0%) ein. |
Unfall (I) |
Kennzeichnet einen Unfall. Wenn die Krankenstandsverwaltung bei Ihnen aktiviert ist (Maske Variabler Firmenstamm, Wochenmodelle …), dann wird durch die Eingabe der Krankeit nach einer Echt-/Probeabrechnung die Entgeltfortzahlungsansicht gefüllt, in der Sie die Krankenstandsberechnung sehen. Wenn Sie die Krankenstandsberechnung nicht über die LHR Lohn verwalten, beachten Sie ab 2019 folgendes: Für die richtige mBGMeldungen Erstellung legen Sie die Unterbrechung «Krankheit zu zwischen 49% und 0% » so an, dass die Checkbox « Aliquotierung SV-Tage » aktiviert ist, an und geben diese den Dienstnehmern für den Zeitraum eines sv-freien Entgeltfortzahlungsanspruches (zwischen 49% und 0%) ein. |
Freizeitunfall (i) |
Mit dieser Unterbrechungsart definieren Sie den Freizeitunfall für Vertragsbedienstete, da diese einen eigenen Anspruch haben. Der Grund kommt in Verbindung mit benutzerdefinierten EFZ-Anspruch vor. Der Unfallanspruch wird vermindert, wenn die Checkbox „Freizeitunfall als Arbeitsunfall“ im benutzerdefinierten EFZ-Anspruch aktviert ist. Mehr dazu lesen Sie in der Fensterbeschreibung von der Maske benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche - Registerkarte Einstellungen pro DN-Art (Abrechnungen/EFZ). |
Urlaub (H) |
Diese Kennzeichen wird für den tatsächlichen Urlaub verwendet. Mit diesem Kennzeichen wird grundsätzlich die Urlaubsverwaltung aktiviert, gleich wie mit dem Kennzeichen "L" und "h". Wie diese mit den konsumierten Tagen umgeht, legen Sie bei den Anspruchsarten näher fest. |
Sonderurlaub (h) |
Diese Kennzeichen wird für den Sonderurlaub verwendet. Dieses Kennzeichen hat auf die Urlaubsverwaltung
keine Auswirkung. |
Geplanter Urlaub (G) |
Damit können Sie einen geplanten
Urlaub (mit Einheiten) für die Zukunft erfassen. |
Geplanter Sonderurlaub (g) |
Damit können Sie einen geplanten
Sonderurlaub (mit Einheiten) für die Zukunft erfassen. |
Fehlzeit (L) |
Mit dieser Art werden alle Abwesenheiten
verwaltet, bei denen kein Saldo aufgebaut wird. |
Unbezahlter Urlaub (U) |
Dieser Grund kennzeichnet den unbezahlten Urlaub, der bis zu einem Monat dauert. |
Sonstiger Unterbrechungsgrund (S) |
Damit können Sie alle anderen Zeiträume
einer Abwesenheit verwalten. zB Mutterschutz, Karenzen, Bundesheer ... |
Sonstiger Unterbrechungsgrund ohne Überprüfung (W) |
Damit können Sie Zeiträume verwalten,
die für Ihr Unternehmen interessant sind, sich jedoch mit anderen
Unterbrechungen schneiden können:
|
Beginn Betriebsvorsorge-Beitrag (O) |
Betriebliche Mitarbeitervorsorge wird erst ab dem Tag dieser Unterbrechung gerechnet. |
Ende Betriebsvorsorge-Beitrag (o) |
Ende Betriebsvorsorge-Beitrag betrifft nur Bedienstete, für welche während einer Karenzzeit Betriebsvorsorge-Beiträge bezahlt werden. Das Betriebsvorsorge-Ende wird benötigt, wenn der/die Dienstnehmer(in) während einer Karenzzeit ausscheidet. Der BV-Beitrag muss in einem solchen Fall bis zum Ende der vollen Karenzzeit weiter bezahlt werden. |
Betriebsvorsorge-Zeitraum während Abfertigung alt (y) |
Diese Unterbrechungsart mit Von- und Bis-Datum ist für Dienstnehmer, die in der alten Abfertigungsregel sind und immer wieder für bestimmte Zeitabschnitte einen Vertrag mit "Abfertigung neu" haben. Mit diesem Zeitraum werden ELDA Meldungen richtig erzeugt. Bei der Eingabe eines solchen Grundes erfolgt folgende Regelung: - Grund muss in einem aktiven Dienstverhältnis erfasst sein - Grund darf nur dann erfasst werden, wenn im variablen Dienstnehmerstamm für den Zeitraum im Feld „Abfertigungsregel“ der Wert „keine“ oder „alte Abfertigungsregel“ eingestellt ist. - Der Grund darf sich mit anderen Unterbrechungsgründen überschneiden. Hier erfolgt keine Abweisung. - Der Dienstnehmer muss bei der BVAEB („BVAEB Vertragsbedienstete“ oder „Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter“) versichert sein, da an die Gkk keine Änderung des BV-Bis-Zeitraumes gemeldet werden darf, ohne eine Abmeldung zu senden. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Abfertigung - Abfertigung alt und Vertrag mit Abfertigung neu. |
Alternativer Eintritt für den Abrechnungszettel und A&E (b) |
Mit diesem Eintritt für den Abrechnungszettel können Sie das Eintrittsdatum auf dem Lohn-/Gehaltszettel übersteuern, zB bei Konzernübertritte und auch für das Feld "Beschäftigt seit" für die Arbeits- und Entgeltbestätigungen. |
Eintritt Nachzahlung Vorjahr ohne Dienstverhältnis (e) |
Dieser Grund kommt in Verbindung mit der Funktion Nachzahlung aus Vorjahr vor. Mehr dazu lesen Sie im Thema "Nachzahlung aus Vorjahr". |
Austritt Nachzahlung Vorjahr ohne Dienstverhältnis (a) |
Dieser Grund kommt in Verbindung mit der Funktion Nachzahlung aus Vorjahr vor. Mehr dazu lesen Sie im Thema "Nachzahlung aus Vorjahr". |
Begünstigte Auslandstätigkeit § 3 Abs 1 Z 10 EStG Übergangsregelung (f) |
Diesen Unterbrechungsgrund verwenden Sie für die Auslandstätigkeit § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG 2011 (Einsatzort bis 400 km). Mehr dazu lesen Sie im Thema "Beschäftigungsarten - Begünstigte Auslandstätigkeit bis 400km". |
Begünstigte Auslandstätigkeit § 3 Abs 1 Z 10 EStG (j) |
Diesen Unterbrechungsgrund verwenden Sie für die Auslandstätigkeit § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2011 (Einsatzort ab 400 km). Mehr dazu lesen Sie im Thema "Beschäftigungsarten - Begünstigte Auslandstätigkeit ab 400km" |
Stichtag Anspruch Alterspension (p) |
Diesen Unterbrechungsgrund verwenden Sie um für einen Dienstnehmer vorzeitigen Pensionsanspruch (Anspruchsvoraussetzung für die Zuerkennung einer Leistung nach § 22 Abs. 1 AlVG vor dem 63. Lebensjahr) zu definieren. Ist dieser Unterbrechungsgrund bei einem Dienstnehmer hinterlegt, wird dieser automatisch im jeweiligen Monat vorzeitig auf die entsprechende SV-Gruppe umgestellt, bei Verwendung der SV-Gruppenautomatik. Mehr dazu lesen Sie unter "Themen - SV-Gruppenautomatik". |
Halbierung PV Alterspension mit Von- und Bis-Datum (d) |
Diesen Unterbrechungsgrund verwenden Sie um bei betroffenen Dienstnehmer die Halbierung des PV-Beitrages zu berücksichtigen. Wenn dieser Grund nach dem 1. eines Monats eingeben wird, dann wird der PV-Beitrag einen Monat später halbiert (Vorraussetzung ist immer, dass das Alter erreicht ist). |
Befristung (k) |
Diesen Unterbrechungsgrund verwenden Sie um ein befristetes Dienstverhältnis in den Eintrittsdaten zu kennzeichnen. Somit erkennt das Programm, wann eine mBGM mit T3/G5 "kürzer als 1 Monat" erstellt werden soll. |
Ist diese Checkbox aktiviert, werden alle Lohnarten mit dem Aliquotierungskennzeichen L oder LE (laufende Bezüge) gekürzt.
Ist diese Checkbox aktiviert, werden alle Lohnarten mit den Aliquotierungskennzeichen S, R, RH oder RQ (Sonderzahlung) gekürzt.
Diese Checkbox aliquotiert die SV-Tage des Dienstnehmers.
Diese Checkbox hat keine Auswirkungen, wenn der Grund mit der Unterbrechungsart
"Sonstiger Unterbrechungsgrund ohne Prüfung (W)" angelegt wurde.
Diese Checkbox aliquotiert die LSt-Tage des Dienstnehmers.
Wenn Sie diese Checkbox aktivieren, dann wird beim Austritt nicht das Austrittsdatum für die Aliquotierung verwendet, sondern der Monatsletzte. Das betrifft z.B: die Urlaubsverwaltung und die Abrechnung. Bei letzterer ist z.B: die Ermittlung der LSt- und SV-Tage betroffen.
Grund dafür ist, dass einige Kollektivverträge eine Weiterzahlung des laufenden Bezuges für den Sterbemonat vorsehen. Der Dienstnehmer erhält dann das volle Monatsentgelt, auch wenn das von-Datum des Austrittsgrundes für z.B. Tod der 11. des Monats ist.
Ist diese Checkbox aktiviert, wird die U-Bahnabgabe aliquotiert. Bei Ein-/Austritten wird die U-Bahn-Abgabe automatisch aliquotiert, bei den Unterbrechungsgründen wie Mutterschutz, Karenz, Bundesheer aktivieren Sie die Checkbox. Bei folgenden Unterbrechungen können Sie die Checkbox aktivieren:
Unbezahlter Urlaub (U)
Krank (K)
Unfall (I), Freizeitunfall (i)
Sonstiger Unterbrechungsgrund (S)
Urlaub (H)
Wenn der Unterbrechungsgrund eine automatische Durchführung des permanenten Jahresausgleichs (= Lohnsteueraufrollung § 77 Abs. 3 und 4 EStG) verhindern soll, aktivieren Sie die Checkbox. Dies ist bei allen Unterbrechungen der Fall, bei denen der Dienstnehmer von einer anderen Stelle Bezüge erhält.
Echte Ein- und Austritte werden vom Programm erkannt. Bei diesen sollte die Checkbox nicht aktiviert sein, da ein Jahresausgleich trotzdem möglich ist.
Die Berücksichtigung bei der Berechnung der Sonderzahlungs-Aufrollung und des Kirchenbeitrages erfolgt aufgrund der Arten E und A.
Mehr dazu finden Sie unter Lohn-und Gehalt/Themen/Permanenter Jahresausgleich/Lohnsteueraufrollung § 77 Abs. 3 und 4 EStG).
Ist diese Checkbox aktiviert, werden begünstigt behinderte Dienstnehmer bei ganzmonatiger sonstiger Unterbrechung auf der Invalidenausgleichstaxe Liste nicht angeführt.
Diese Checkbox ist also bei sonstigen Unterbrechungen (= Unterbrechungsart "Sonstige Unterbrechung (S)"), die laufende und sonstige Bezüge aliquotieren, generell zu aktivieren.
Begünstigt behinderte Dienstnehmer haben im variablen Dienstnehmerstamm im Feld Kommunalsteuerpflichtigkeit ein "B" zugewiesen.
Ein Beispiel für die deaktivierte Checkbox ist:
Wenn Sie die Krankenstandsverwaltung nicht im LHR Lohn abwickeln und bei Ihnen Krankenstand als sonstiger Unterbrechungsgrund angelegt ist, dann müssen begünstigt behinderte Dienstnehmer auf der Invalidenausgleichstaxe Liste angeführt werden.(VwGH 90/09/0075)
Oder auch begünstigt behinderte Dienstnehmer
in Karenz nach MschG (VwGH 2009/11/0223)
in Bildungskarenz (VwGH Ra 2019/11/0137)
Dieses Feld ist für die Lohnsteueraufrollung § 77 Abs. 4a ab 01.2020 von Bedeutung.
Der Arbeitgeber hat ab dem Kalenderjahr 2020 sicherzustellen, dass maximal ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG besteuert wird.
Die Begrenzung gilt nicht für Fälle einer unterjährigen Elternkarenz. Elternkarenz liegt dann vor, wenn für Eltern gegenüber dem Arbeitgeben ein gesetzlicher Anspruch auf Karenz gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz besteht (inklusive Papamonat nach § 1a VKG und Mutterschutz).
Nein (N) |
Diese Einstellung verwenden Sie bei allen Gründen, bei denen das Jahressechstel ganz normal berechnet werden soll. |
Im ganzen Kalenderjahr keine Jahressechstelaufrollung durchführen (H) |
Diese Einstellung verwenden Sie bei Unterbrechungsgründen wie Mutterschutz, Karenz, Väterkarenz, Papamonat. Dies stellen Sie nur bei Karenzen die höchstens bis zum 2. Lebensjahr des Kindes dauern ein! Falls eine Karenz länger als bis zum 2. Lebensjahr des Kindes dauert, verwenden Sie für diesen Zeitraum eine andere sonstige Unterbrechung, bei der das Feld nicht auf "Im ganzen Kalenderjahr keine Jahressechstelaufrollung durchführen" ist. |
Keine laufenden Bezüge - wenn das restliche Jahr betroffen ist, dann das Jahressechstel im Vormonat korrigieren (A) |
Diese Einstellung verwenden Sie beispielsweise, wenn der Dientnehmer in Bildungskarenz geht und für das restliche Jahr keine Bezüge mehr erhält und wenn Sie die Entgeltfortzahlung nicht über die LHR Lohn verwenden, geben Sie beim Unterbrechungsgrund "Bildungskarenz", "Krankheit" diesen Wert ein.
Damit kann dieser Fall abgedeckt werden: Kommt es während des Kalenderjahres zur Auszahlung des letzten laufenden Bezuges, ohne dass ein Austritt vorliegt (z.B. letzter laufender Bezug im September 2020 wegen langen Krankengestandes oder Bildungskarenz) und danach zur Gewährung einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld im November 2020), so gilt: 09/2020 --> Sechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a EStG Die Kontrollsechstelberechnung nach § 77 Abs. 4a EStG 1988 ist jedenfalls im November 2020 durchzuführen
Ist nicht zur Gänze absehbar, dass nach dem Austritt im selben Kalenderjahr noch laufende Bezüge einsetzen (zB wegen eines Wiedereintrittes nach einem Austritt), muss die Kontrollberechnung während des Kalenderjahres unter Umständen sogar öfter als einmal durchgeführt werden, nämlich zB einmal zum Zeitpunkt des Austrittes und ein weiteres Mal zum Ende des Kalenderjahres, wenn noch die zweite oder weitere folgende Beschäftigung aufrecht ist. |
Der variable Parameter "LS: Abr_Kontrollsechstel_lfd" ist stärker,
als die Einstellung in diesem Feld.
Hier geben Sie ein, wann und wie eine Arbeits- und Lohnbescheinigung gedruckt wird:
ja (J) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung erstellt. |
Ja – für Aushilfen (A) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung laut Vorgaben für fallweise Beschäftigt erstellt. Im Unterschied zu ja, wird bei dieser Auswahl erst ein L16 erstellt, wenn der Dienstnehmer seit 30 Tagen nicht mehr beschäftigt war. Nähere Informationen dazu lesen Sie unter Auswertungen/Personal/Arbeitsbescheinigung. |
Nein (N) |
Es wird keine Arbeitsbescheinigung erstellt |
Kennzeichnung für Karenz (K) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung für Karenzurlaub erstellt. |
Kennzeichnung für Mutterschutz (I) |
Das Datum vor der Unterbrechung dieser Art wird auf der Arbeitsbescheinigung für Karenzurlaub unter „5. Bezüge wurden ausbezahlt bis“ ausgegeben. |
Hier geben Sie ein, ob die Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe ELDA-Meldungen erzeugen sollen oder nicht:
Nein (N) |
Es wird keine ÖGK-Meldung erstellt. Dieses Feld kommt zB beim Unterbrechungsgrund Urlaub vor.
|
Ja (J) |
Es wird eine ÖGK-Meldung erstellt. Dieses Feld kommt bei allen Gründen vor, bei denen eine Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmeldung generiert werden soll, wie zB alle Eintritte, alle Austritte, Karenz usw.
|
Kurzzeitarbeitslosigkeit (K) |
Diese Einstellung verwenden Sie beim sonstigen Unterbrechungsgrund "Kurzzeitarbeitslosigkeit". Somit wird bei Beginn der Kurzzeitarbeitslosigkeit für den Dienstnehmer eine Abmeldung und Lohnzettel SV/Finanz generiert. Bei Ende der Kurzzeitarbeitslosigkeit wird der Dienstnehmer wieder angemeldet.
|
Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts (E) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie die Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts für Familienhospizkarenz-Meldungen.
|
Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit (R) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie die Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit für Familienhospizkarenz-Meldungen.
|
Karenzzeit mit KV-Versicherung für BVAEB (k) |
Bei "Karenz nach Kinderbetreuungsgeld, 2. bis Lebensjahr" muss der Dienstnehmer bei der BVAEB mit "nur KV-pflichtig" gemeldet werden. Mutterschutz 01.01.2012-31.01.2012 Kinderbetreuungsgeld 01.02.2012-05.03.2012 Karenz 06.03.2012-14.04.2012 (hier wird KV vom Dienstgeber bezahlt) Meldewesen: 31.01. ABMELDUNG mit Abmeldegrund 07 und BV-Bis-Datum 06.03. ANMELDUNG (NEU) mit Anmeldegrund 08 mit Nur-KV-Pflicht - BV-Von-Datum ist leer 14.04. ABMELDUNG (NEU) mit Abmeldegrund 61 - BV-Bis-Datum ist leer 15.04. ANMELDUNG mit Anmeldegrund 02 und BV-Von-Datum Dazu gibt es hier das neue Kennzeichen "Karenzzeit mit KV-Versicherung für BVAEB (k)". Mit diesem Kennzeichen kennzeichnen Sie die Karenzzeit mit KV-Pflicht, damit diese speziellen Zusatzmeldungen erzeugt werden. Mit dieser Einstellung darf der Unterbrechungsgrund nur erfasst werden, wenn der Dienstnehmer in dem Zeitraum BVAEB-versichert ist. Mit dem Ab-Monat des Unterbrechungsgrundes können Sie bestimmen, ab wann diese Meldungen berücksichtigt werden sollen. Mit dem Von-Datum dieses Unterbrechungsgrundes wird nun eine Anmeldung erstellt - Besonderheiten: Datum = Von-Datum der Unterbrechung, Anmeldecode = 08 für Beginn Krankenversicherung gem. § 7 Abs. 2 Zi. 2 B-KUVG, Betriebsvorsorge-Von-Datum bleibt leer, Fondschlüssel ist fix 'N', bis auf die Position KV Mit dem Bis-Datum dieses Unterbrechungsgrundes wird nun eine Abmeldung erstellt - Besonderheiten: Datum = Bis-Datum der Unterbrechung, Anmeldecode = 61 für Beginn Krankenversicherung gem. § 7 Abs. 2 Zi. 2 B-KUVG, Betriebsvorsorge-Bis-Datum bleibt leer.
|
Pension Anmeldung (BVAEB) (P) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie alle Eintrittsgründe, die für Pensionistenmeldungen von BVAEB-Versicherten von Bedeutung sind.
|
Pension Abmeldung (BVAEB) (T) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie alle Austrittsgründe, die für Pensionistenmeldungen von BVAEB-Versicherten von Bedeutung sind.
|
Sterbedatum für Pensionsabmeldung (BVAEB) (S) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie den Austrittsgrund "Tod", der für Pensionistenmeldungen der BVAEB-Versicherten von Bedeutung ist. Dieser Austrittsgrund kommt gemeinsam mit "Pension-Abmeldung (BVAEB) (T)" vor. |
Hier geben Sie ein, ob die Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe BUAK-Meldungen erzeugen sollen oder nicht:.
Nein (N) |
Es wird keine BUAK-Meldung erstellt.
|
Ja (J) |
Es wird eine BUAK-Meldung erstellt. Wenn ein Grund mit "Ja" gekennzeichnet wird, dann weisen Sie diesem Grund im Datenaustausch ELDA mit dem Button "Fremdschlüssel" den BUAK Fremcode zu. |
Mit diesem Feld regeln Sie die Berechnung der betrieblichen Vorsorge während Unterbrechungen.
Nein (N) |
Für den Zeitraum der Unterbrechung werden keine zu SV-Bemessung zusätzlichen BVK-Beiträge gerechnet. Dies hinterlegen Sie zB bei Krankheiten, weil hier die BVK-Berechnung automatisiert ist. |
Mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T) |
Für jeden Tag der Unterbrechung wird der Tagessatz des Kinderbetreuungsgeldes gerechnet, höchstens jedoch für 30 SV-Tage im Monat. Diese Einstellung ist für Präsenzdienst, Ausbildungsdienst und Zivildienst gedacht. |
Mit SV-Bemessung vor Unterbrechung (S) |
Es wird die SV-Bemessung im Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles herangezogen. Diese Einstellung ist für den Unterbrechungsgrund Mutterschutz gedacht. (Beim Krankenstand ist diese Einstellung nicht zu verwenden, weil LHR Lohn im Krankenstand die Bemessung automatisch ermittelt). |
Mit halber SV-Bemessung vor Unterbrechung (s) |
Für Krankenstände von freien Dienstnehmern, siehe Themen - Beschäftigungsarten - freie Dienstnehmer. |
Bemessung während Abfertigung alt (Art y) nicht aliquotieren (Z) |
Diese Bemessung gehört zum Unterbrechungsgrund mit der Art "Betriebsvorsorge-Zeitraum während Abfertigung alt (y)", bei dem die BV-Bemessung nicht aliquotiert werden soll, und somit die volle SV-Bemessung rechnet. Dies ist für Dienstnehmer, die in der alten Abfertigungsregel sind und immer wieder für bestimmte Zeitabschnitte einen Vertrag mit "Abfertigung neu" haben. Mit diesem Zeitraum werden ELDA Meldungen richtig erzeugt. Bei der Eingabe eines solchen Grundes erfolgt folgende Regelung: Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Abfertigung - Abfertigung alt und Vertrag mit Abfertigung neu |
Bemessung laufend vor Bildungsteilzeit (B) |
Es wird nur die SV-laufende Bemessung im Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles herangezogen. Diese Einstellung ist für die Unterbrechungsgründe Bildungsteilzeit und Pflegeteilzeit ab 07.2013 gedacht. Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Gesetzesänderungen - Gesetzesänderungen 07.2013. |
Wenn Sie dieses Feld leer lassen, wird bei einer Unterbrechung kein BVK-Beitrag gerechnet.
Mit diesem Feld regeln Sie die Berechnung der Auflösungsabgabe:
nein oder leer (N) |
Die Auflösungsabgabe wird nicht gerechnet. Dies hinterlegen Sie zB beim Austrittsgrund Dienstnehmerkündigung oder bei Auflösung während des Probemonats. |
ja (J) |
Die Auflösungsabgabe wird gerechnet. Dies hinterlegen Sie zB beim Austrittsgrund Dienstgeberkündigung oder bei einvernehmlicher Auflösung. |
falls Dienstverhältnis-Dauer größer als 6 Monate (D) |
Die Auflösungsabgabe wird gerechnet, wenn das Dienstverhältnis länger als 6 Monate bestand. Dies hinterlegen Sie zB beim Austrittsgrund Zeitablauf |
Mit diesem
Feld definieren Sie die Berücksichtigung der Feiertage bei Krankheit genauer.
Dieses Feld muss nur bei Unterbrechungen mit der Art K und I ausgefüllt
werden.
Nein(N) |
Ein Feiertag während der Krankheit wird als Feiertag und nicht als Krankenstandstag gerechnet. Es werden nur Feiertage berücksichtigt, die sich im Wochenmodell des Dienstnehmers befinden. Für den Feiertag im Krankenstand gebührt Feiertags- und nicht Krankenstandsentgelt. Erhält der Dienstnehmer bereits Teilentgelt, so gebührt ihm dennoch das Feiertagsentgelt in voller Höhe (außer nach einem Austritt). |
Ja(J) |
Ein Feiertag wird wie ein normaler Krankenstandstag behandelt, d.h., er kürzt den EFZG-Anspruch um den Feiertag wie ein Krankenstandstag. |
Detailangabe (D) |
Derzeit noch nicht in Verwendung. |
Wird dieses Feld leer gelassen, erfolgt eine Berechnung wie bei Nein(N).
Ist diese Checkbox aktiviert, wird dem Dienstnehmer kein Feiertagsentgelt für den Zeitraum der Unterbrechung ausbezahlt.
Hier legen Sie den Anspruch aus der Urlaubsverwaltung fest, der gekürzt werden soll. Dieses Feld wird nur bei den Unterbrechungsarten H, h und L verwendet. Wie der Urlaub abgerechnet wird, legen Sie bei den Anspruchsarten unter Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Texte/Anspruchsarten fest. Eine Unterscheidung in den Unterbrechungsgründen in die Arten "H", "h" und "L" hat nur noch historische Gründe und auf die Urlaubsverwaltung keine Auswirkung mehr.
Ist dieses Feld aktiviert, zählt der Zeitraum der Unterbrechung nicht für die Verjährung des Urlaubs.
Mit diesem Feld bestimmen Sie, ob der Urlaub bei der Unterbrechung aliquotiert werden soll.
Ja(J) |
Der Urlaub wird wie bei den Ansprüchen angegeben aliquotiert |
Nein (N) |
Der Urlaub wird ohne Berücksichtigung der Unterbrechung berechnet. Dem Arbeitnehmer darf für die Zeit von kurzfristigen Einberufungen (z. B. Waffenübungen) kein Urlaub abgezogen werden. Es sei denn, dass solche kurzfristigen Einberufungen innerhalb eines Urlaubsjahres mehr als 30 Tage ausmachen. Beim Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienst dürfen Urlaubstage aliquot abgezogen werden. |
30-Tage-Regel (30) |
Der Urlaub wird erst aliquotiert, wenn der Dienstnehmer 30 Tage die Unterbrechung hat (zB Truppenübung). |
Konzernübertritt |
Der Urlaub wird bei den Ansprüchen nicht aliquotiert. Diese Aliquotierungsart kann nur bei Ein-und Austritten zugewiesen werden. |
Nachfolgend ein paar Beispiele:
Bezeichnung |
Unterbrechungsart |
Anspruch |
Ausschluss Verjährung |
Aliquot |
Urlaub |
H |
1 - Urlaub |
|
|
geplanter Urlaub |
G |
|
|
|
Arztgang |
L |
4 - Arztgang |
|
|
Untersuchung |
L |
4 - Arztgang |
|
|
Behördenweg |
L |
8 - Behördengang |
|
|
Elternkarenz |
S |
|
J |
J |
Bundesheer |
S |
|
|
|
Ein unbezahlter
Urlaub unter 1 Monat bewirkt eine Anspruchskürzung des Urlaubes, wenn
im Unterbrechungsgrund das Feld "Aliquotierung Urlaub" den Wert
"ja" eingestellt hat.
Mit dieser Checkbox bestimmen Sie beim fiktiven Eintritt für Urlaubsanspruch (Unterbrechungsart ist "fiktiver Eintritt für Urlaub (R)"), ob der Urlaubsanspruch sofort mit dem Datum gewährt wird, zB bei einer Firmenübernahme (= deaktivierte Checkbox) oder in den ersten 6 Monaten monatlich anwachsen soll, zB weil Vordienstzeiten angerechnet werden (= aktivierte Checkbox).
Diese Checkbox ist nur mit den Unterbrechungsarten
„fiktiver Eintritt für Urlaub (R)“ und
„fiktiver Eintritt für Sonderurlaub (r)“ aktiv.
Bei allen anderen Unterbrechungsarten kann diese Checkbox nicht angewählt werden. Mit dieser Checkbox gibt es folgende Einstellungen:
aktiviert oder leer |
Wenn einem Dienstnehmer mit einem Neu-Eintritt Vordienstzeiten angerechnet werden, dann werden diese als fiktiver Eintritt für Urlaub erfasst. In diesem Fall sollen sich die Vordienstzeiten als Dienstjahre für die Ermittlung des Urlaubs-Anspruches auswirken. In den ersten 6 Monaten soll dieser Urlaubs-Anspruch aber monatlich (jeweils 1/12 Zuwachs) gewährt werden. |
deaktiviert |
Wenn ein Dienstnehmer von einer Firma in eine andere Firma mit allen Rechten und Pflichten wechselt, dann wird sein ursprünglicher Eintritt als fiktiver Eintritt für Urlaub in der neuen Firma eingegeben. Der Urlaubsanspruch bzw. der übertragene Resturlaub wird mit dem Eintrittsdatum voll gewährt. Der fiktive Urlaubseintritt wird für die Ermittlung der Dienstjahre herangezogen, um eventuelle Urlaubs-Erhöhungen früher zu berücksichtigen. |
Für
diese Option wird immer von den ersten 6 Monaten nach einem Eintritt gesprochen.
Die Anzahl der Monate legen Sie im Menüpunkt Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruchsübersicht
im Feld „Anspruch 1. Jahr“ mit einem Wert zwischen 1 und 11 fest.
Gründe für Informationsangaben anlegen