Für viele zeitgerechte Meldungen oder Änderungen wird im variablen Dienstnehmerstamm ein Tagesdatum benötigt.
Für folgende Felder im variablen Dienstnehmerstamm wird das Tagesdatum berücksichtigt:
Versicherungsnummer
Beitragsgruppe
Zugehörigkeit
Gesetzliche Grundlage
Bezugsart
Werden andere Felder (außer Versicherungsnummer, Beitragsgruppe, SV-Pflichtigkeit, Gesetzliche Grundlage, Zugehörigkeit, Bezugsart) im variablen Dienstnehmerstamm verändert, so gilt die mit Monatsletztem gültige Einstellung.
Fälle, die durch das neue Feature abgedeckt werden:
Um diese Fälle abdecken zu können, wurde folgendes erweitert:
Variabler Dienstnehmerstamm
Das Feld „Ab-Monat“ wurde durch das „Ab-Tagesdatum“ ersetzt.
Nicht nur im variablen Dienstnehmerstamm wurden Änderungen durchgeführt, auch in der Lohnartenzuordnung wurden die Spalten Von- und Bis-Monat durch die Spalten Von- und Bis-Datum ersetzt.
Die Eingabe des Tagesdatums in der Lohnartenzuordnung bewirkt eine korrekte Berechnung der Sozialversicherung. Eine automatisierte Bezugsaliquotierung wird vom Programm derzeit noch nicht unterstützt, außer bei den Lohnarten wird im Lohnartenstamm die Checkbox "taggenau" aktiviert. Hier achtete das Programm auf den eingegebenen Zeitraum und aliqoutiert die Bezüge dementsprechend.
Wenn die Beträge aufgrund der Schemeneinstufung berechnet werden, müssen Sie die unaliquotierten Beträge (bei Checkbox "taggenau") manuell eingeben, da die Schemeneinstufung nicht aufs Tagesdatum achtet. Es gilt die mit Monatsletztem gültige Einstellung im variablen Dienstnehmerstamm.
Beispiel:
Wechsel von Lehrling zu Angestellten
Einstufung ändert sich von 10/LG/4LJ auf 3/ST1/BE.
Die zuletzt gültige Einstufung im variablen Dienstnehmerstamm ist:
Die Lohnarten werden mit den Zeiträumen, in denen Sie anfallen, eingegeben und sollten bewertet werden.
Die Beträge werden aufgrund der Checkbox "Taggenau" und der richtigen Eingabe der Zeiträume aliquotiert, jedoch wird für beide Lohnarten der unaliquotierte Betrag der letzen Einstufung verwendet.
Damit die Beträge den jeweiligen bzw. den richtigen Zeiträumen zugeordnet werden können, müssen die Lohnarten taggenau eingegeben werden. Die Eingabe ist immer vorzunehmen, egal ob bei der Lohnart die Checkbox "taggenau" aktiviert ist oder nicht.
Beispiel:
Wechsel von Lehrling zu Angestellten
Lehrlingsentschädigung muss für den Zeitraum des Lehrlingsverhältnisses und Gehalt für den Zeitraum des Angestelltenverhältnisses eingeben werden, damit die SV den richtigen Zeiträumen zugeordnet werden kann.
Beispiel 1)
Ein Lehrling wird am 16.01.2016 zum Angestellten.
In der Lohnartenzuordnung müssen Sie folgendes eingeben, wenn die Checkbox "Taggenau" nicht aktiviert ist:
Der Dienstnehmer erhält also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 monatlich € 800,00 als Lehrlingsentschädigung. Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 15.01.2016 erhält sie die Lehrlingsentschädigung von € 387,10 für 15 Tage (€ 800,00 / 31 * 15). Ab dem 16.01.2016 erhält er sein anteiliges Gehalt von € 1.128,73 bis zum 31.01.2016 für 16 Tage (€ 2.186,92 / 31 * 16). Für die folgenden Monate kann die Lohnart „Gehalt“ wieder „offen“, also laufend, eingegeben werden.
In der Lohnartenzuordnung müssen Sie folgendes eingeben, wenn die Checkbox "Taggenau" aktiviert ist:
Der Dienstnehmer erhält also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 monatlich € 800,00 als Lehrlingsentschädigung. Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 15.01.2016 erhält sie die Lehrlingsentschädigung von € 387,10 für 15 Tage (€ 800,00 / 31 * 15). Ab dem 16.01.2016 erhält er sein anteiliges Gehalt von € 1.128,73 bis zum 31.01.2016 für 16 Tage (€ 2.186,92 / 31 * 16). Für die folgenden Monate kann die Lohnart „Gehalt“ wieder „offen“, also laufend, eingegeben werden.
Beispiel 2)
Ein Angestellter (D1) wird am 16.01.2012 zum Arbeiter (A1).
Der Dienstnehmer erhält bis zum 20.01.2012 eine Abteilungsleiterzulage. In der Lohnartenzuordnung müssen Sie folgendes eingeben:
Der Dienstnehmer erhält für 15 Tage im Jänner ein Gehalt von € 967,74 (€ 2.000,00 / 31 * 15) und anschließend für 16 Tage einen Lohn von € 1.548,39 (€ 3.000 / 31 * 16). Die Abteilungsleiterzulage erhält er für 20 Tage. Das Programm erkennt, dass es 15 von 20 Tagen (€ 1.000,00 / 20 * 5 = € 750,00) mit den Sätzen eines Angestellten, 5 der 20 Tage (€ 1.000,00 / 20 * 5 = € 250,00) mit jenen eines Arbeiters rechnen muss. Ab 01.02.2012 kann die Lohnart „Lohn“ wieder „offen“ eingegeben werden.
Beispiel 3)
Die Lohnartenzuordnung eines Dienstnehmers sieht folgendermaßen aus:
In diesem Fall werden die beiden Beträge für 07.2012 addiert und der Dienstnehmer erhält € 1.000,00. Eine Aliquotierung der Beträge müsste manuell vom Benutzer durchgeführt werden.
Beispiel 1:
SV-Gruppe A1 von 01.02.2016 bis 10.02.2016 = 10 Tage
am 11.02.2016 Wechsel auf D1 bis 29.02.2016 = 19 Tage
Gesamt = 29 Tage
Lösung: A1 10 Tage und D1 20 Tage
Beispiel 2:
SV-Gruppe A1 von 01.01.2016 bis 20.01.2016 = 20 Tage
am 20.01.2016 Wechsel auf D1 bis 31.01.2016 = 11 Tage
Gesamt = 31 Tage
Lösung: A1 20 Tage und D1 10 Tage
Beispiel 3:
SV-Gruppe A1 von 01.02.2016 bis 14.02.2016 = 14 Tage
am 15.02.2016 Wechsel auf D1 bis 29.02.2016 = 15 Tage
Gesamt = 29 Tage
Lösung: A1 14 Tage und D1 16 Tage
• Die Zuordnung der Beträge von Lohnarten zu Zeiträumen erfolgt anhand der SV-Tage.
Fortsetzung Beispiel 1 oben:
Lohnart 1 mit 2.000 Euro von 01.02.2016 bis offen
A1: 2000 / 30 * 10 = 666,67 Euro
D1: 2000 / 30 * 20 = 1.333,33 Euro
Fortsetzung Beispiel 2 oben:
Lohnart 1 mit 2.000 Euro von 01.01.2016 bis offen
A1: 2000 / 30 * 20 = 1.333,33 Euro
D1: 2000 / 30 * 10 = 666,67 Euro
Fortsetzung Beispiel 3 oben:
Lohnart 1 mit 2.000 Euro von 01.02.2016 bis offen
A1: 2000 / 30 * 14 = 933,33 Euro
D1: 2000 / 30 * 16 = 1.066,67 Euro
Die Zuordnung können Sie im Trace-Modul (Protokolldruck) oder in der Datei „abrechnung.lst“ kontrollieren. Es wird folgendermaßen protokolliert:
Lohnart 1 mit Gesamtbetrag 60.00
20160201-20160214: SV-Tage: 14, UU-Tage: 14 SV-Tage-Lohnart: 0, Betrag: 0.00
20160215-20160219: SV-Tage: 5, UU-Tage: 5 SV-Tage-Lohnart: 5, Betrag: 18.75
20160220-20160229: SV-Tage: 11, UU-Tage: 11 SV-Tage-Lohnart: 11, Betrag: 41.25
SV-Höchstbemessungen
Die SV-Höchstbemessungen werden beim laufenden sowie beim Sonderzahlungs-Bezug in der Reihenfolge der Zeiträume berücksichtigt.
Beispiel laufender Bezug:
Laufende SV-Bemessung gesamt 9.800 Euro
SV lfd. HB 4.860 Euro pro Monat
Der Dienstnehmer wechselt am 16. des Monats vom Lehrling zum Angestellten.
SV-Bemessung für 1. bis 15.: 4.900 Euro, wegen SV HB nur 4.860 Euro
SV-Bemessung für 16. bis 30.: 4.900 Euro, weil gesamte SV HB bereits im ersten Zeitraum verbraucht wurde 0 Euro SV-Bemessung für den 2. Zeitraum.
Beispiel Sonderzahlung:
SV-Bemessung Sonderzahlung gesamt 4.000 Euro
SV SZ HB 9.720 Euro pro Jahr
SV SZ verbraucht Vormonate: 7000 Euro, Rest: 2.720 Euro
Der Dienstnehmer wechselt am 16. des Monats vom Lehrling zum Angestellten.
SV-SZ-Bemessung für 1. bis 15.: 2.000 Euro (kann voll ausgeschöpft werden)
SV-SZ-Bemessung für 16. bis 30.: 2.000 Euro wird auf 720 gekürzt, da im ersten Zeitraum bereits 2.000 Euro verbraucht wurden und insgesamt nur 2.720 Euro auf die HB fehlen.
1. Wechsel einer Voll- auf eine geringfügige Beschäftigung während des Monats ohne einen Austritt und Wiedereintritt, weil diese vom Gesetz her nicht vorkommen.
Beispiel:
01.01. bis 04.01. D1
05.01. bis 15.01. N24
16.01. bis 31.01. D1
2. Urlaubsersatzleistung und Wiedereintritt und Wechsel der SV-Gruppe: Dienstnehmer tritt aus und während des Zeitraums für Urlaubsersatzleistung wieder ein, beim Wiedereintritt ändert sich die SV-Gruppe.
Beispiel:
Austritt 13.01.2012 D1
Ende Entgelt 03.03.2012 (immer noch D1)
Wiedereintritt 27.01.2012 N24
3. Spezialfall: Der Dienstnehmer mit einer Vollbeschäftigung und Bezugsart „Monatslohn“ befindet sich auf unbezahlten Urlaub. Während des unbezahlten Urlaubs hat er eine fallweise Beschäftigung. In diesem Fall sind nach wie vor zwei Dienstnehmer anzulegen.
Listen und alle anderen Angaben, die ebenfalls im variablen Dienstnehmerstamm vorhanden sind, verwenden mit dieser Änderung immer die Einstellung, die am Monatsende einer Periode gültig ist.
(Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte Dienstnehmergruppen)
Die Einstellungen für die Vorgabewerte bleiben weiterhin mit Monats-Gültigkeit bestehen. Bei einer Änderung der Vorgabewerte, werden alle variablen DN-Sätze ab 1. des Monats geändert.
Die SV-Gruppen-Automatik überprüft Änderungen derzeit mit Gültigkeit des Monatsletzten. Eine Umstellung auf eine tageweise Kontrolle wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Die Kommunalsteuer-Aufteilung hängt am variablen Dienstnehmerstamm. Da die Kommunalsteuer-Aufteilung aber weiterhin nur monatsweise stattfindet, wird die Aufteilung mit Gültigkeit des Monatsletzten verwendet.
Derzeit werden für den gesamten gewählten Monat die angegebenen Ein- und Austrittsgründe mit den aktiven Tagen für ein ganzes Monat aufgebaut. Wenn sich nun innerhalb eines Monats die Bezugsart ändert, soll das diese Kalendermaske entsprechend berücksichtigen.
Beispiel: für eine Vollbeschäftigung werden die Unterbrechungsgründe EINTR und AUSTR verwendet. Für den Zeitraum einer fallweisen Beschäftigung werden die Unterbrechungsgründe EINFB und AUSFB verwendet.
Beispiel 1:
Der Dienstnehmer wechselt mit 17.01.2013 von einer Vollbeschäftigung auf eine fallweise Beschäftigung. Der Kalender soll nun nur zwischen 17.01.2013 und 31.01.2013 die Ein-/Austrittsgründe EINFB und AUSFB aufbauen. Einträge zwischen dem 01.01. und 16.01. bleiben unangetastet.
Beispiel 2:
Der Dienstnehmer wechselt mit 15.05.2011 von einer fallweise Beschäftigung auf eine Vollbeschäftigung. Der Kalender soll nun nur zwischen 01.05.2011 und 14.05.2011 die Ein-/Austrittsgründe EINFB und AUSFB aufbauen. Einträge zwischen dem 15.05. und 31.05. bleiben unangetastet.
Die Aufrollungsverwaltung bleibt weiterhin auf Monats-Ebene. Wenn z.B. am 15.01. ein variabler Dienstnehmerstamm eingetragen oder geändert wird, dann erfolgt für den Monat 01 ein Aufrollungseintrag (s. Maske Systemverwaltung/Abfragen/Aufrollungen). Das bedeutet, dass bei der nächsten Abrechnung der Jänner des Dienstnehmers nochmals abgerechnet wird.
Das Prüfen für ELDA nach der Veränderung eines variablen Dienstnehmerstammes bleibt auf Monats-Ebene. Wenn z.B. am 15.01. ein variabler Dienstnehmerstamm eingetragen oder geändert wird, dann wird ab dem 01. des Monats 01 eine Prüfung vorgenommen.
(Stammdatenmenü/Erhöhen/Generierung von Lohnarten)
Lohnarten werden immer mit einem vollem Monatszeitraum generiert (Beispiel: 1.1. bis 31.1.).
Lohnarten aus Vormonaten werden nur im aktuellen Monat abgerechnet, wenn im aktuellen Monat keine Lohnart mit der gleichen Nummer und der gleichen Lohnartenzeile vorhanden ist. Wenn dies jedoch gewünscht ist, muss die Zeilennummer geändert werden.
Beispiel 1:
Lohnartenzuordnung:
- Lohnart 1: 01.02. bis offen 2.000,00 Euro
- Lohnart 1: 01.03. bis 31.3. 1.000,00 Euro
Ergebnis:
- Februar: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
- März: Lohnart 1 mit 1.000,00 Euro
- April: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
Beispiel 2:
Lohnartenzuordnung:
- Lohnart 1: 01.02. bis offen 2.000,00 Euro
- Lohnart 1: 03.03. bis 31.03. 1.000,00 Euro
Ergebnis:
- Februar: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
- März: Lohnart 1 mit 1.000,00 Euro
- April: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
Beispiel 3:
Lohnartenzuordnung:
- Lohnart 1: 01.02. bis offen 2.000,00 Euro
- Lohnart 1: 01.03. bis 02.03. 500,00 Euro
- Lohnart 1: 03.03. bis 31.03. 1.000,00 Euro
Ergebnis:
- Februar: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
- März: Lohnart 1 mit 500,00 Euro und Lohnart 1 mit 1.000,00 Euro
- April: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
Beispiel 4:
Lohnartenzuordnung:
- Lohnart 1: 01.02. bis offen 2.000,00 Euro
- Lohnart 1: 01.03. bis 24.03. 1.000,00 Euro
Ergebnis:
- Februar: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
- März: Lohnart 1 mit 1.000,00 Euro
- April: Lohnart 1 mit 2.000,00 Euro
Beispiel:
Lohnart 1: 01.03. bis 05.03. mit 400,00 Euro
Lohnart 1: 06.03. bis 15.03. mit 360,00 Euro
Lohnart 1: 16.03. bis 31.03. mit 800,00 Euro
Es wird die Lohnart 1 dreimal abgerechnet mit insgesamt 1.560,00 Euro.
Die Lohnartenzuordnung wird gelöscht (= Option „Lohnartenzuordnung löschen“ in der Maske Abrechnung).
ohne Checkbox "Akkumulieren":
Eingabe der Lohnart 1 von 01.03. bis 05.03 mit 200,00 Euro und anschließender Abrechnung.
Es bleibt nur die Lohnart 1 mit 200,00 Euro in der Abrechnungsansicht bestehen.
mit Checkbox "Akkumulieren":
Eingabe der Lohnart 1 von 01.03. bis 05.03 mit 200,00 Euro und anschließender Abrechnung.
Es wird nur die Lohnart 1 auf 1.760,00 Euro in der Abrechnungsansicht erhöht.
Wenn ein Dienstnehmer während des Monats vom Angestellten zum Arbeiter wird oder umgekehrt, wird dies in der Krankenstandsberechnung berücksichtigt. Die Krankenstandsberechnung bezieht sich auf das Feld „Dienstnehmerart“ und dieses wird mit dem Tagesdatum herangezogen.
Nähere Informationen dazu lesen Sie unter Themen/Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung
Beispiel 1:
15.11.2015 - 03.03.2016 A1
15.12.2015 BV-Beginn
04.03.2016 - 31.12.2016 D1 --> Mit 04.03.2016 muss der Unterbrechungsgrundes "Eintritt für Entgeltfortzahlung" eingegeben werden, da die Zeit als Arbeiter beim Wechsel zum Angestellten nicht angerechnet werden darf und somit die Ermittlung der Dienstjahre bei 0 beginnen soll
Lösung:
Lohnzettel SV Zeitraum 01 - 03 Arbeiter, hier wird das Teilentgelt vom Arbeiterdienstverhältnis angeführt
BV Zeitraum wird nicht angedruckt, da die Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben sind. Es erfolgt keine Teilung der MV-Daten.
Lohnzettel SV Zeitraum 03 – 12 Angestellter, hier wird das Teilentgelt vom Angestelltendienstverhältnis angeführt
BV Zeitraum 01 – 12
Nach Klick auf eine Lohnart im Register „Lohnarten“ erscheinen die Lohnarten – Details. Hier wird die Gültigkeit der Lohnart angezeigt:
Die Änderung wird fix in das Abrechnungsprogramm eingebaut (ohne Ab-Datum). Die neuen Felder wurden mittels Update vorgefüllt.
Wurde eine Lohnart nicht für den vollen Monatszeitraum erfasst, hat dies keine Auswirkung auf die BV-Berechnung.
Beispiel:
Eintritt: 15.04.2016
BV-Ab: 15.05.2016
Lohnart: 07.05.2016
ohne Checkbox "Tagesdatum"
Gehalt ab 01.05.2016 € 2.186,92
Funktionszulage ab 07.05.2016 € 100,00
insgesamte Bemessung € 2.286,92 / 30 * 17 = € 1.295,92 BVK-Bemessung
mit Checkbox "Tagesdatum"
Gehalt ab 01.05.2016 € 2.186,92
Funktionszulage ab 07.05.2016 € 80,65 (€ 100,00 / 31* 25)
insgesamte Bemessung € 2.267,57 / 30 * 17 = € 1.284,96 BVK-Bemessung
Die Lohnart, die eigentlich erst ab 07.05.2016 anfällt, wird bei der BVK-Berechnung wie bisher für das ganze Monat angenommen. Wenn jedoch bei der Lohnart im Lohnartenstamm die Checkbox "Tagesdatum" aktiviert ist, wird die Lohnart automatisch aliquotiert und somit wird auch der aliqoute Wert zur BVK-Berechnung herangezogen.
Berechnung der Sachbezugsregel:
Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat mehrere Versicherungen hat, dann wird kontrolliert, ob bei allen Versicherungen in den Gesetzesdaten bei der Sachbezugsregel der gleiche Prozentsatz (20 %) hinterlegt ist. Wenn ja, kommt die Sachbezugsregel zum Einsatz. Wenn unterschiedliche Prozentsätze hinterlegt sind, dann wird eine Warnung in der Fehleransicht angezeigt.
Haben Lohnarten eine Formel hinterlegt, die auf SV-Werte zugreift, dann wird ungeachtet der Gültigkeit der Lohnart immer der Wert für das ganze Monat verwendet.
gemischte Bezugsart in einem Monat
Beispiel:
Wechselt ein Dienstnehmer am 15.05.2016 von Vollbeschäftigung auf fallweise Beschäftigung, so werden nun bis zum 14.05. An- und Abmeldungen und ab 15.05. Monatsmeldungen erstellt. Die Monatsmeldungen werden natürlich nur Beschäftigungstage zwischen dem 15.05. und 31.05.2016 anführen.
gemischte Bezugsart in einem Monat
Beispiel:
Wechselt ein Dienstnehmer am 15.05.2016 von Vollbeschäftigung auf fallweise Beschäftigung, so werden nun bis zum 14.05. An- und Abmeldungen und ab 15.05. Monatsmeldungen erstellt. Die Monatsmeldungen werden natürlich nur Beschäftigungstage zwischen dem 15.05. und 31.05.2016 anführen. Ebenso werden Änderungsmeldungen den Wechsel im Monat berücksichtigen, da Änderungsmeldungen zwischen Vollversicherung und fallweiser Beschäftigung unterschiedlich sind.
Versicherungswechsel mit Tagesdatum
Ummeldung (Versicherungswechsel) mit Tagesdatum – die Ummeldung erfolgt mit der Angabe des Tagesdatums
Änderungen im laufenden Monat
Alle restlichen Änderungsmeldungen erfolgen mit Angabe des Tagesdatums
Prüfung auf Versicherung 30. Diese Prüfung findet ausschließlich mit dem Eintrittsdatum, dem Von-Datum einer Unterbrechung oder Austrittsdatum statt.
Versicherungswechsel mit Tagesdatum
Ummeldung (Versicherungswechsel) mit Tagesdatum – die Ummeldung erfolgt mit der Angabe des Tagesdatums
Die Prüfung auf eine meldepflichtige Versicherung bzw. Dienstnehmerarten wird tagesgenau kontrolliert.
Die Ermittlung der Daten wie Lohnsteuergruppe oder Dienstnehmerart (Prüfung, ob E18 bzw. ohne Lohnsteuer) erfolgen mit dem Monatsletzten des Bis-Zeitraumes.
Bei unterschiedlichen Vertragsarten legen Sie den Dienstnehmer weiterhin zweimal an.
Die Ermittlung der Daten wie Dienstorte erfolgen bereits mit dem Datum des Bis-Zeitraumes.
Es muss eine Trennung erfolgen nach:
Arbeiter (Dienstnehmerart)
Angestellte (Dienstnehmerart)
geringfügig Beschäftigte (SV-Gruppe)
Bei einem Wechsel Angestellter auf Arbeiter innerhalb eines Monats wird das Monat sowohl im Lohnzettel-SV-Zeitraum für den Angestellten als auch für den Arbeiter angegeben.
Die Aufrollungsverwaltung für das Ausdrucken von veränderten Stammdaten bleibt weiterhin auf Monats-Ebene. Wenn z.B. am 15.01. ein variabler Dienstnehmerstamm eingetragen oder geändert wird, dann werden alle Stammdaten ab dem 1. des Monats 01 ausgedruckt. Liegt der letzte variable Dienstnehmerstamm vor dem Aufrufmonat, wird nur der zuletzt gültige ausgegeben. Befinden sich im Aufrufmonat mehrere variable Dienstnehmerstammdaten, so werden alle Ab-Datums im Aufrufmonat ausgegeben.
Derzeit werden Änderungen von Stammdaten (variabler Dienstnehmerstamm, Eintrittsdaten, persönliche Sätze, Lohnarten, Kostenstellen…) mit einem Ab-Monat ausgegeben. Die Ausgabe bleibt weiterhin mit der Angabe „Ab-Monat“.
(Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluss/Jahresüberleitung)
Die Jahresüberleitung trägt auch mit 01.01. des neuen Jahres einen neuen variablen Dienstnehmerstamm ein (Kopie vom letzten Dezember des Vorjahres Stamm), auch wenn im Jänner bereits ein weiterer Satz mit einem späteren Tagesdatum vorhanden ist.
Für die Satzart 4100 (Variabler Dienstnehmerstamm) wird eine neue Satzart erzeugt, um die Möglichkeit zu haben, ein Tagesdatum anzugeben. Da die Satzart 4110 überwiegend für Einstufungen existiert, kann in dieser weiterhin nur ein Monat angegeben werden.
Bei einem Eintritt wird der variable Dienstnehmerstamm weiterhin mit 01. des Eintrittsmonats angelegt. Es besteht keine Notwendigkeit, dass mit jedem Eintrittsdatum ein variabler Dienstnehmerstamm angelegt werden muss.
Variable Dienstnehmerstamm - Seite 1
Versichertenmeldungen Datenträger
Beitragsnachweisung Datenträger
E18 - Mitteilung § 109a EStG Datenträger
Arbeitsstättenmeldung Datenträger
Generierung pro Unterbrechungsgrund - Lohnarten pro Firma
Eingaben in der Lohnartenzuordnung - Allgemeines
Lohnartenbewertung im Unterbrechungsfall
Krankenstände und Entgeltfortzahlung - Beispiele