Wenn der Dienstnehmer im unter 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruch ist (zB 25% bei Angestellten, 49% oder 33% bei BVAEB Vertragsbediensteten, oder 0% wenn der Dienstnehmer aus dem Anspruch raus fällt), werden die SV-Tage für diese Tage gekürzt.
Bei sonstigen Unterbrechungen bei denen SV- und/oder LSt-Tage gekürzt werden, rechnet LHR Lohn nur sv-pflichtig-laufende Lohnarten, wenn die Checkbox "Abrechnen bei" "U" aktiviert ist.
Falls Ihr Unternehmen in so einem Fall laufende oder sonstige Bezüge auszahlen möchte, setzen Sie bei der gewünschten Lohnart im Lohnartenstamm (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten) das Feld "Austr./Inaktiv" auf "abrechnen", damit die Lohnart im Unterbrechungsfall gerechnet wird.
Beachten Sie dabei, dass für laufende Bezüge in so einem Fall aufgrund 0 SV-/0 LSt-Tagen keine SV bzw. LSt gerechnet wird. Bei einer Auszahlung der laufenden Bezüge geben Sie noch zusätzlich die Lohnarten SV-/LSt-Tage in der Lohnartenzuordnung ein. Für Sonderzahlungen wird auch bei 0 SV-/LSt Tagen die SV und LSt gerechnet.
Kontrollieren Sie den MVK-Beitrag und korrigieren Sie ihn gegebenenfalls mit entsprechenenden Lohnarten.
Falls Sie bei 0 % Entgeltfortzahlungsanspruch einen "0 Lohn-/Gehaltszettel" für den Dienstnehmer erhalten möchten, aktivieren Sie im Lohnartenstamm die Checkbox "Abrechnungssatz" von Lohnarten Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung.
Bei sonstigen Unterbrechungen bei denen SV- und/oder LSt-Tage gekürzt werden, rechnet LHR Lohn nur sv-pflichtig-laufende Lohnarten, wenn die Checkbox "Abrechnen bei" "U" aktiviert ist.
Falls Ihr Unternehmen im Mutterschutz/Karenz laufende oder sonstige Bezüge auszahlen möchte, setzen Sie bei der gewünschten Lohnart im Lohnartenstamm (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten) das Feld "Austr./Inaktiv" auf "abrechnen", damit die Lohnart im Unterbrechungsfall gerechnet wird.
Beachten Sie dabei, dass für laufende Bezüge in so einem Fall aufgrund 0 SV-/0 LSt-Tagen keine SV bzw. LSt gerechnet wird. Bei einer Auszahlung der laufenden Bezüge geben Sie noch zusätzlich die Lohnarten SV-/LSt-Tage in der Lohnartenzuordnung ein. Für Sonderzahlungen wird auch bei 0 SV-/LSt Tagen die SV und LSt gerechnet.
Kontrollieren Sie den MVK-Beitrag und korrigieren Sie ihn gegebenenfalls mit entsprechenenden Lohnarten.