Für Universitätsprofessoren gibt es diese Möglichkeiten zur Überprüfung in der SV-Gruppen-Automatik:
Supplierung: Bei Dienstnehmern mit der Lohnart „Abzug Supplierung“ gibt es ein Schutzmonat. Das heißt, die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen. Zusätzlich erfolgt in den Monaten März und September (= Semesterbeginn) keine Umstellung.
Variables Entgelt: Für Dienstnehmer, deren variables Entgelt erst am Ende des Monats feststeht, gibt es ebenfalls ein Auslauf- bzw. Schutzmonat. Das heißt, die SV Gruppenautomatik darf diese Dienstnehmer erst im 2. Monat, in dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen auf die neue SV-Gruppe umstellen.
Bezeichnung |
Aliquot. Kz |
VZ |
Exekutions- gruppe |
Bewertung |
Fibu-Konto |
||
Abzug Supplierung |
N |
11101 |
+ |
UA |
Betrag: EIN - Der Wert muss vom Benutzer manuell eingegeben werden. |
Ja |
Ja |
Supplierung Hilfslohnart |
N |
90044 |
N |
U |
Betrag: Monatsbasis - Der Wert der Lohnart Supplierung muss in diese Basis fließen. |
nein |
nein |
|
Legen Sie eine neue Hilfslohnart namens „Supplierung Schutzmonat“ an. Dafür ist ein neuer Betragsteiler mit der Nummer 90044 („Supplierung Schutzmonat“) erforderlich.
Mit einer Folgelohnart wird die Hilfslohnart „Supplierung Schutzmonat“ erzeugt. Diese Hilfs-Lohnart beinhaltet den positiven Betrag der Supplierung.
Überprüfung für die SV-Gruppen-Automatik:
Kommt die Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ nicht vor, bleibt die Logik wie bisher.
Wenn die Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ vorkommt, passiert folgendes:
a. Prüfung, ob der Dienstnehmer inkl. der Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient.
Wenn ja, dann wird der Dienstnehmer im aktuellen Monat umgestellt.
Wenn die SV-Bemessung inkl. der Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ nicht unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, erfolgt eine Kontrolle, ob die SV-Bemessung des laufenden Monats unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt:
Die SV-Bemessung liegt nicht unterhalb Geringfügigkeitsgrenze:
Keine Aktion erforderlich.
Die SV-Bemessung liegt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.
Wenn März oder September abgerechnet werden, bleibt die SV-Gruppe unverändert. Der Monat wird in der Abrechnung jedoch als „Schutzmonat“ markiert.
Wenn ein anderer Monat abgerechnet wird, kontrolliert die SV Gruppenautomatik, ob das Vormonat bereits ein „Schutzmonat“ war oder nicht.
Wenn ja, dann wird die SV-Gruppe des Dienstnehmers auf Geringfügig umgestellt und das Monat in der Abrechnung als Schutzmonat markiert.
Wenn nein, dann wird nicht umgestellt. Die Abrechnung von dem Monat wird jedoch als „Schutzmonat“ markiert.
Geringfügigkeitsgrenze 2012: 376,26
Beispiel 1 - Überprüfung
Angestellter, D1, Jänner 2012
|
2.) a) |
2.) b.) i) |
2.) b.) ii) |
SV-Bemessung |
250,00 |
500,00 |
300,00 |
Supplierung |
50,00 |
100,00 |
100,00 |
Gehalt eigentlich |
300,00 |
600,00 |
400,00 |
Gehalt: 300 Euro
Supplierung Schutzmonat: 50 Euro
SV-Bemessung daher: 250 Euro (300-50)
Da die SV-Bemessung und die Supplierung 300 Euro ausmachen und daher unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird der Dienstnehmer im Jänner 2012 auf N72d (Geringfügig) umgestellt.
Gehalt: 600 Euro
Supplierung Schutzmonat: 100 Euro
SV-Bemessung daher: 500 Euro (600-100)
Die SV-Bemessung und die Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ machen zusammen 600 Euro aus und liegen daher über der Geringfügigkeitsgrenze. Da die SV-Bemessung alleine ebenfalls über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist keine Aktion erforderlich.
Gehalt: 400 Euro
Supplierung Schutzmonat: 100 Euro
SV-Bemessung daher: 300 Euro (400-100)
Die SV-Bemessung und die Lohnart „Supplierung Schutzmonat“ machen zusammen 400 Euro aus und liegen daher über der Geringfügigkeitsgrenze. Da die SV-Bemessung jedoch unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird kontrolliert ob der Vormonat (Dezember 2011) ein Schutzmonat war. Wenn ja, wird der Dienstnehmer auf Geringfügig umgestellt. Wenn der Vormonat kein Schutzmonat war, wird der Jänner 2012 als Schutzmonat markiert, der Dienstnehmer jedoch nicht umgestellt.
Beispiel 2 – Sonderfall März und September
Angestellter, D1
Februar 2012
Der Dienstnehmer müsste auf Geringfügig umgestellt werden. Wegen dem Schutzmonat bleibt er jedoch weiterhin vollversichert. Der Februar 2012 wird als Schutzmonat markiert.
März 2012
Der Dienstnehmer verdient wiederholt unter der Geringfügigkeitsgrenze und hat auch schon sein Schutzmonat im Februar erhalten. Da im März allerdings generell nicht auf Geringfügig umgestellt wird, bleibt er weiterhin auf D1. März 2012 wird in der Abrechnung ebenfalls als Schutzmonat vermerkt.
April 2012
Der Dienstnehmer verdient wiederholt unter der Geringfügigkeitsgrenze und hat im Vormonat bereits ein Schutzmonat erhalten. Er wird daher auf N72d umgestellt.
Wenn bei einem Dienstnehmer ein Schutzmonat aufgrund von variablem Entgelt berücksichtigt werden soll, aktivieren Sie im variablen Dienstnehmerstamm
die Checkbox „Schutzmonat“.
Die SV-Gruppen-Automatik berücksichtigt dann den Schutzmonat bei betroffenen Dienstnehmern automatisch.
Ortner 2011, S. 876
Dienstnehmer
Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit
Variables Entgelt, dessen jeweilige monatliche Höhe erst am Ende eines Beitragszeitraums feststeht
|
Jänner |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
Entgelt |
420,00 |
290,00 |
280,00 |
395,00 |
400,00 |
270,00 |
415,00 |
Versicherung |
VV |
VV Schutzmonat |
GfB |
VV |
VV |
VV Schutzmonat |
VV |
VV = Vollversicherung
GfB = geringfügige Beschäftigung
Im Februar und im Juni bleibt der Dienstnehmer aufgrund des Schutzmonats weiterhin vollversichert.
Die SV-Gruppenautomatik führt Änderungen auf pauschalierte SV-Gruppen nur durch, wenn der neue variable Parameter namens „LS: SvAuto_GfB_pauschaliert“ auf „J“ wie „Ja“ gesetzt ist und im variablen Dienstnehmerstamm bei der SV-Gruppenautomatik die Aktion „durchführen“ hinterlegt ist.
Wurde das Pensionsalter erreicht?
Hat ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht?
Geringfügigkeitskontrolle bei Krankheit
SV-Gruppen ohne Kontrolle auf Geringfügigkeit