SV-Gruppenautomatik - Erreichen des nächsten Lehrjahres

 

 

Die Überprüfung ist nur noch bis Ende 2019 für die SV-Gruppenautomatik relevant, da es ab 01.01.2016 neue SV-Gruppen für die Lehrlinge gibt.

 

Mit dieser Funktion wird kontrolliert, ob beim Lehrling aufgrund des nächsten Lehrjahres die SV-Gruppe geändert werden soll.

-> Das Programm bezieht sich auf das Eintrittsdatum.

Die Dauer der Lehrzeit wird mit drei Jahren angenommen (wenn kein Ende Lehrverhältnis Grund eingetragen ist) bzw. vom Grund "Ende Lehrverhältnis" in der Maske Eintrittsdaten abgeleitet.

Der Grund "Ende Lehrverhältnis" sollte im Menüpunkt Stammdatenmenü/Allgemein/Ein/Austritts- / Unterbrechungsgründe wie folgt angelegt werden:  

 

Wenn in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bei der SV-Automatik "durchführen" eingerichtet ist, werden Lehrlinge, die das nächste Lehrjahr erreichen, auf die neue SV-Gruppe umgestellt und im Datenaustausch ELDA wird automatisch eine Änderungsmeldung erstellt.

Beachten Sie: Bei der SV-Gruppenautomatik ist es nötig das Ende der Lehrzeit nur dann einzugeben, wenn die Lehrzeit nicht 3 Jahre dauert. Für die Abfertigungsrückstellung ist das Ende der Lehrzeit immer notwendig weil für die Abfertigungsrückstellung auf die Eintrittsdaten zugegriffen wird und hier Beginn der Lehrzeit nicht ersichtlich ist.

Am Ende der Lehrzeit erfolgt aber nur ein Hinweis im Änderungsprotokoll, zB eine Änderung auf A1 oder D1 erfolgt nicht automatisch, unabhängig davon, was in der Maske Variable Dienstnehmerdaten eingetragen ist!

Da man die variablen Dienstnehmerdaten auf den Tag genau pflegen kann, ist bei den Lehrlingen nicht mehr wichtig, was überwiegend ist. ZB wenn ein Lehrling am 5.9.2016 oder am 19.09.2016 in das nächste Lehrjahr kommt, wird der variable Dienstnehmerstamm taggenau erfasst. Lesen Sie dazu auch das Thema "SV-Gruppenautomatik".

 

Fenster

Variable Dienstnehmerdaten

SV-Gruppenautomatik Protokoll

SV-Gruppenautomatik Themen

Wurde das Pensionsalter erreicht?

Steht dem Dienstnehmer ein Bonus zu?

Verdient ein geringfügig Beschäftigter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze?

Liegt der Bezug eines „normalen“ Dienstnehmers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze?

Übersteigen die Bezüge der geringfügig Beschäftigten die 1,5fache Geringfügigkeitsgsrenze, also sind sie pauschalierte Geringfügige?