Geringfügigkeitskontrolle bei Krankheit

 

Es kann vorkommen, dass ein Dienstnehmer knapp über der Geringfügigkeitsgrenze verdient und aufgrund von 50 %igem Entgelts während des Krankenstandes unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt. Für diese Dienstnehmer sollte keine geringfügige SV-Gruppe vorgeschlagen werden.

Funktionsweise

Bei der Kontrolle auf die Geringfügigkeitsgrenze zur SV-Bemessung im Falle einer Krankheit wird der Betrag addiert, der dem Dienstnehmer auf Grund einer längeren Krankheit nicht mehr bezahlt wird. Das heißt, die SV-Bemessung wird erhöht, wenn ein Dienstnehmer Bezüge zwischen 50 % und 99 % Teilentgelt erhält. Somit wird bei der Kontrolle auf Geringfügigkeit die Krankheit berücksichtigt.

Dieser Fall kann nur bei Bezugsart 4 „Monatslohn“ im variablen Dienstnehmerstamm auftreten, da eine Reduktion bei Krankheit nur bei längeren Beschäftigungsverhältnissen auftritt.

Voraussetzung für die richtige Prüfung ist, dass die Lohnart Krankenentgelt zu 50% inklusive Feiertage zu 50% eine Formel beim Satz hinterlegt hat. Dies ist sowieso für das Feld "Teilentgelt" am Lohnzettel SV L16 notwendig - Mehr dazu lesen Sie unter Themen - Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung.

 

Fall 1

Gehalt: 2000,00 SV-BEM

15 Tage zu 50 %

30 SV-Tage

Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, und 50%iges Entgelt dazurechnen

SV-Bem: 1500,00

Keine eigene Lohnart für 50%iges Entgelt

 

Fall 2

Gehalt: 2000,00 SV-BEM

15 Tage 25 %

15 SV-Tage

Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, da er nur das halbe Monat gesund ist.

SV-Bem: 1000,00

Lohnart SV-frei für 25%iges Entgelt: 250 (2000/2 da nur das halbe Monat krank * 0,25)

 

Fall 3

Gehalt: 2000 SV-BEM

15 Tage 0 %

15 SV-Tage

Schritt 1 – Lohnart Gehalt um die Hälfte kürzen, da er nur das halbe Monat gesund ist.

SV-Bem: 1000,00

Keine eigene Lohnart für 0%iges Entgelt, da kein Betrag ausbezahlt wird.

 

Beispiel: (100%iges Krankenentgelt ist im Gehalt, für 50%iges und 25%iges werden eigene Lohnarten generiert)

Gehalt: 500 Euro

März 2016:

 

Krankenentgelt   9 Tage zu 100 %: 500 / 23 *  9        

= 195,65 Euro

Krankenentgelt 13 Tage zu   50 %: 500 / 23 * 13 / 2

= 141,31 Euro

Feiertags-Krankenentgelt 1 Tag zu 100%: 500 / 23 * 1

=    21,74 Euro --> im Gehalt inkludiert

Feiertags-Krankenentgelt 1 Tag zu 50%: 500 / 23 * 1 / 2

=    10,87 Euro

Gehalt gesamt: 195,65 + 141,31 + 10,87                                 

=  347,83 Euro

 

Das Abrechnungsprogramm erkennt den 50%igen Krankenstand und stellt den Dienstnehmer weder um, noch wird er protokolliert.

 

Krankenentgelt   9 Tage zu 100 %: 500 / 23 *  9        

= 195,65 Euro

Krankenentgelt 13 Tage zu   50 %: 500 / 23 * 13 / 2 * 2

= 282,61 Euro

Feiertags-Krankenentgelt 1 Tag zu 100%: 500 / 23 * 1

=    21,74 Euro --> im Gehalt inkludiert

Feiertags-Krankenentgelt 1 Tag zu 50%: 500 / 23 * 1 / 2 * 2

=    21,74 Euro

Gehalt gesamt: 195,65 + 282,61 + 21,74                                

=  500,00 Euro

 

Juni 2016:

 

Krankenentgelt 18 Tage zu 50 %: 500 / 22 * 18 / 2         

= 204,48 Euro

Krankenentgelt   3 Tage zu 25 %: 500 / 22 *   4 / 4

=   22,72 Euro

Gehalt gesamt: 204,48 + 22,72                         

= 227,20 Euro

 

Das Abrechnungsprogramm erkennt den 50%igen und den 25%igen Krankenstand und stellt den Dienstnehmer weder um, noch wird er protokolliert.

 

Krankenentgelt 18 Tage zu 50 %: 500 / 22 * 18 / 2 *2     

= 409,00 Euro

Krankenentgelt   4 Tage zu 25 %: 400 / 22 *   4 / 4 *4

=   91,00 Euro

Gehalt gesamt: 342,86 + 57,14                       

= 500,00 Euro