Abrechnung mit Krankenversicherungsträgern

 

Mit der Gebietskrankenkasse sind folgende Beiträge bis zum 15. des Folgemonats abzurechnen:

 

Meldearten der abgerechneten Beiträge

Das Vorschreibeverfahren

Die Beitragsvorschreibung für die Pflichtversicherten erfolgt durch dieÖGK auf Grund der verschiedenen Meldungen des Dienstgebers. Durch die Anmeldung und die damit verbundenen Entgeltabgaben wird der Gesamtbeitrag (DN- und DG-Anteil) solange vorgeschrieben, bis eine Änderungsmeldung oder die Abmeldung für den Pflichtversicherten bei der ÖGK einlangt. Ebenso sind für die Sonderzahlungen Meldungen abzugeben. Das Vorschreibeverfahren muss vom Dienstgeber bei der ÖGK beantragt werden.

Das Lohnsummenverfahren (Selbstabrechnung)

Dieses Beitragsabrechnungsverfahren ist ohne weitere Antragsstellung anzuwenden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Dienstgeber selbst ermittelt und nachgewiesen. Dazu werden die Beitragsnachweisungen sowie der Beitragsgrundlagennachweis benötigt.

 

monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.2019

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung signalisiert der ÖGK, welche Beiträge bei Ihr verbleiben dürfen (Krankenversicherungsbeiträge) bzw. welche Beiträge weiterzuleiten sind (z.B: Pensionsbeiträge an die Pensionsversicherungsanstalt, ...).

 

Damit die Beiträge richtig ermittelt werden können, sowohl für die Auswertung als auch den Datenträger müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

 

Mit dem Parameter LS: Zhlverkehr_mBGM haben Sie die Möglichkeit die Logik für die Erstellung des Versicherungsdatenträgers zu übersteuern.
Standardmäßig können an die ÖGK oder BVAEB nur Beiträge überwiesen werden, wenn dafür die mBGM bereits gemeldet wurden. (wie bisher bei der Beitragsnachweisung).

Die Vorgehensweise dafür ist somit wie folgt:

  1. Zuerst wird der Datenträger für die mBGM - Meldung erstellt (Datenaustausch ELDA - Ausgabeart "mBGM")

  2. danach wird der Überweisungsdatenträger für die Versicherungen erzeugt.

Wenn Sie aber den variablen Firmenparameter "LS: Zhlverkehr_mBGM" auf "ALLE" setzen, dann kann ein Versicherungsdatenträger nun unabhängig von einer mBGM erstellt und versendet werden.
Die mBGM kann somit weiterhin offen bleiben, obwohl die Abgaben bereits an den zuständigen Versicherungsträger überwiesen wurde.

 

Beitragsnachweisung bis 12.2018

Die Beitragsnachweisung signalisiert der ÖGK, welche Beiträge bei Ihr verbleiben dürfen (Krankenversicherungsbeiträge) bzw. welche Beiträge weiterzuleiten sind (z.B: Pensionsbeiträge an die Pensionsversicherungsanstalt, ...). Die ÖGK muss aus dieser Meldung die Summe der Beitragsgrundlagen sowie die Anzahl der abgerechneten Personen an die Finanzverwaltung weitermelden.

Für freie Dienstnehmer muss eine eigene Beitragsnachweisung erstellt werden!

 

Beitragsgrundlagennachweis bis 12.2018

Aufgrund der Angaben im Beitragsgrundlagennachweis werden die Pension, das Arbeitslosengeld sowie die Abfertigung Neu berechnet.

Für das abgelaufene Beitragsjahr ist für den Versicherten (auch geringfügig Beschäftigte) die Gesamtsumme der allgemeinen Beitragsgrundlage sowie die Gesamtsumme der Sonderzahlungen (HB) zu melden. Der Beitragsgrundlagennachweis ist auf einem gemeinsamen Formular mit dem Jahreslohnzettel L16 bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Scheidet ein DN während des Jahres aus, so muss die Übermittlung bereits bis zum Letzten des Folgemonats vorgenommen werden.

 

 

 

Voraussetzungen

  1. Starten Sie für alle Dienstnehmer eine Echtabrechnung. Die Echtabrechnung müssen Sie starten, damit Sie die Nettolöhne und –gehälter an Ihre Dienstnehmer tatsächlich auszahlen und die Abgaben an Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Gemeinden etc. abführen können. Die Echtabrechnung ist auch Voraussetzung für die Ermittlung der Beträge für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung. Für die Programme Zahlungsverkehr (Ermitteln der auszuzahlenden Beträge an die Dienstnehmer), Abgaben (Ermitteln der gesetzlichen Abgaben) und Kostenrechnung/Finanzbuchhaltung nimmt LHR Personalverrechnung ausschließlich Daten aus der Echtabrechnung.

  2. Danach starten Sie die Abgabenermittlung. Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Abgabenermittlung starten.

  3. Danach starten Sie den Zahlungsverkehr. Dadurch werden die abgerechneten Beiträge für die Versicherung ermittelt und in die jeweiligen Tabellen geschrieben.
    Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Zahlungsverkehr starten.

  4. Wenn die Abgaben ermittelt wurden, dann starten Sie die Liste "Monatliche Beitragsgsgrundlagenmeldungen (mBGM)".
    Mit dieser Auswertung erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Abgaben an die jeweiligen Gesundheitskassen.
    Mehr dazu lesen Sie unter Lohn- und Gehalt/Fenster/Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Monatliche Beitragsgsgrundlagenmeldungen (mBGM).

  5. Um der ÖGK auch die monatlche Beitragsgrundlagenmeldung zu übermitteln gehen Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr oder unter Kommunikation/Allgemeine in den Datenaustausch ELDA. Hier wählen Sie sich die Ausgabeart mBGM (monatlich ab 01.01.2019) (N) aus. Hier werden die gleichen Summen, wie bereits auf der Liste pro Monat, pro Mitarbeiter und Gesundheitskasse angeführt. Übermitteln Sie diesen Datenträger entweder über die automatische ELDA-Übermittlung oder erstellen Sie den Datenträger in ein Verzeichnis und übermitteln Sie diesen manuell über ELDA.

  6. Wenn die Beträge an ELDA übermittelt wurden, dann gehen Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Überweisungsdatenträger Versicherung und starten den Datenträger für die Abgaben, welchen Sie dann im Telebanking Programm von Ihrer Bank importieren können. Mit diesem Datenträger übermitteln sie die Beiträge an die Versicherung.

 

Fenster

Beitragsnachweisung

Überweisungsdatenträger Versicherungen

Beitragsnachweisung Datenträger

 

Aufgaben

Abrechnung starten

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Themen

automatische Elda-Übermittlung

 

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Rückstellen von Auszahlungen