Aufgabe: Abgabenermittlung starten

Menüaufruf: Abrechnungen/Abrechnung/Abgaben

 

Das Programm Abgaben fasst die in der Echtabrechnung entstandenen Beträge zusammen und korrigiert Centdifferenzen.

Starten Sie dieses Programm erst nachdem Sie die Dienstnehmer für das betroffene Monat echtabgerechnet haben.

Starten Sie den Menüpunkt Abrechnung (Echtabrechnung) nicht während der Betragsermittlung der Abgaben!

Nachdem Sie die Abgaben gestartet haben, können Sie den Zahlungsverkehr für diese in der Maske Abrechnungen/Abrechnen/Zahlungsverkehr starten, um die Abgaben und Ihre Dienstnehmer auszuzahlen.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen die Berechtigung die Abgabenermittlung im LHR Lohn zu starten. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

Um die Abgaben starten zu können, müssen die betroffenen Dienstnehmer echtabgerechnet sein, da sonst die Beiträge nicht ermittelt werden können.

 

Vorgehensweise

  1. Rufen Sie die Abgabenermittlung im Menü Abrechnungen/Abrechnen/Abgaben auf. Weitere Hinweise zum Ausfüllen dieser Maske erhalten Sie in der Beschreibung der Maske Abgaben.   

  2. Klicken Sie nun den Button "Abgabenermittlung starten".
    Mit diesem Button starten Sie die Betragsermittlung der Abgaben. Aufrollungen von Vormonaten werden automatisch berücksichtigt, wenn die Abgaben in der Maske Stammdaten/Firma/Sonstiges/Aufrollungen richtig eingetragen sind.
    Die nachstehende Meldung wird zur Kontrolle vom Programm aufgerufen. Bestätigen Sie diese mit OK.

Dieser Vorgang kann je nach der Geschwindigkeit der Hardware vom Server und der Datenmenge etwas länger dauern.

Wenn das Programm Abgaben fertig ist, erscheint keine zusätzliche Meldung mehr. Im Eurolohn/Work Verzeichnis sehen Sie am Ende der Textdatei trace.lst die Firmennummer, das Firmenkennzeichen und "unlocked", wenn das Programm Abgaben fertig ist.

8308|30.06.|13:18:21   FIRMA: VL/1 unlocked - Aufruf: abgaben2

Lesen Sie dazu auch unter Grundlagen der Bedienung das Thema "Protokolldateien".

3.   Kontrollieren Sie nach jeder Abgabenermittlung, ob eine Datei fehler.lst im Eurolohn/Work Verzeichnis entstanden ist. In dieser sind alle Fehler protokolliert. Meistens sind auch die Dienstnehmernummer angeführt, bei denen es Fehler gab.

 

Änderung Verbuchung Centausgleich DG-Anteile

Die Verbuchung des Abgabenprogramms wurde so optimiert, dass der Centausgleich, der sich nach der Abgabenermittlung ergeben hat, nicht auf die Kostenstellen/Kostenträger der Dienstnehmer verbucht wird, sondern auf eine andere Kostenstelle/auf einen anderen Kostenträger gebucht werden kann.

Somit kann es nicht mehr passieren, dass inaktive Kostenstellen/Kostenträger bebucht werden.

 

Vorgehensweise: Momentaner Ablauf des Centausgleichs bei der Abgabenermittlung

  1. Zuerst ermittelt die Abrechnung jeweils die Bemessungen und die DG-Anteile pro Dienstnehmer
                  

  2. Die Abgabenermittlung ermittelt die Summe der Bemessung und Abgabe pro Kommunalsteuergemeinde, pro SV-Gruppe, pro Firma, ...

  3. Die Abgabenermittlung kontrolliert die Differenz zwischen Summe DG-Anteile (366,68) und tatsächlicher Abgabe (366,67) --> Differenz = 1 Cent

  4. Es wird die Differenz auf die abgerechneten Dienstnehmer aufgeteilt.

Momentan kann es zu dem Fall kommen, dass nach einer Neuabrechnung eines Dienstnehmers sich die Bemessungen für die Abgaben ändern, somit auch die Abgabenwerte und Centdifferenzen. Dadurch, dass nicht mehr bekannt ist welche Dienstnehmer beim vorhergehenden Durchlauf geändert wurden, kann es zu einer Änderung eines anderen Dienstnehmers kommen.

 

Vorgehensweise: Zukünftiger Ablauf des Centausgleichs bei der Abgabenermittlung

Der Centausgleich wird nun in einem separaten Feld abgespeichert.

Nun wird im obigen Schritt 4 nicht der Abgabenwert geändert, sondern die Differenz in der neuen Spalte hinterlegt.                          

                              

Weiters können Sie bei den Firmenparametern einen Kostenträger und eine Kostenstelle für die Verbuchung des Centausgleichs hinterlegen.

Bei einer Angabe von Kostenträger und Kostenstelle wird auf diese verbucht. Das Soll- und Haben-Fibukonto und die Kostenart bleiben unverändert, wie bisher.

Wurde kein Kostenträger und keine Kostenstelle angegeben wird, so wird der Abgabenwert und Centausgleich wie bisher verbucht.

 

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