Das Bonus-Malus System entfällt mit Wirkung ab 01.09.2009.
Bonus-Fälle mit Einstellung bis einschließlich 31.08.2009 wirken für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Diese Änderung ist mit den Updates ab 21.08.2009 implementiert.
Kontrolle "Steht einem Dienstnehmer Bonus zu?"
Änderungstext auf dem SV-Gruppenautomatik Protokoll: "Bonus"
Diese Funktion überprüft ob ein Dienstnehmer beim Eintritt (Eintritte nach dem 30.09.2000 = Neufälle) den 50. Geburtstag vollendet hat – und ihm somit Bonus 2 zusteht. Weiters gilt der Bonus 2 ebenso für Dienstnehmer, die bereits vor Vollendung des 55. Lebensjahres beim selben Dienstgeber in der Bonusstufe 1 beschäftigt waren ab Erreichung dieser Altersgrenze.
-> Das Programm bezieht sich auf das Geburtsdatum.
Als Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Bonusstufen gilt der jeweilige Geburtstag, wenn dies ein Monatserster ist, ansonsten der dem Geburtstag folgende Monatserste. Es muss sich dabei um eine Neueinstellung oder bei den „Altfällen“ um die Erreichung der Bonusstufe 2 eines bereits in Stufe 1 Beschäftigten handeln.
In folgenden Fällen steht Bonus SV-Gruppe nicht zu, LHR Lohn schlägt jedoch eine Änderung vor:
Der eingestellte Dienstnehmer war bereits beim selben Dienstgeber arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt (in einer anderen LHR Lohn Firma), es sei denn, der Zeitpunkt der Beendigung des vorangegangenen Dienstverhältnisses (Ende des Entgeltanspruches) liegt mehr als drei Jahre vor der Einstellung zurück, oder
das Dienstverhältnis wird nicht für die Dauer von mindestens einem Monat vereinbart oder der Dienstnehmer war nicht mindestens einen Monat lang durchlaufend arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt.
In diesen Fällen ignorieren Sie den Vorschlag auf die Bonus SV-Gruppe!
Beitragsgruppen
|
Beitragsgruppe |
Beitragsgruppe BONUS 1 (Altfälle) |
Beitragsgruppe BONUS 2 (Neufälle) |
Arbeiter |
A1, A1a, A1l |
H1, H1a, H1l |
J1, J1a, J1l |
Angestellte |
D1, D1e, D1p |
X1, X1e, X1p |
Y1, Y1e, Y1p |
Trifft Bonus 2 zu, dann wird ein Hinweis im Protokoll ausgegeben. Eine automatische Änderung erfolgt nicht, unabhängig davon was in der Maske Variable Dienstnehmerdaten eingerichtet ist, außer in der Firma, die die Erwachsenenbildung Versicherung 32 in Verwendung hat!
Beispiele für Bonus-Fälle:
1. Fall
Eintritt: Dn ist <50 Jahre alt - kein Bonus. Er tritt am 15.06.2003 aus.
Er tritt am 14.06.2006 wieder ein, da ist er zu alt also über 50. (kleiner als 3 Jahre Pause).
Hier gewährt kein Bonus!
2. Fall
Eintritt: Dn ist <50 Jahre alt - kein Bonus. Er tritt am 15.06.2003 aus.
Er tritt am 16.06.2006 wieder ein, da ist er zu alt also über 50. (größer als 3 Jahre Pause).
Hier gewährt ein Bonus!
3. Fall
Eintritt: Dn ist >50 Jahre alt - Bonus. Er tritt am 15.06.2003 aus.
Er tritt am 14.06.2006 wieder ein, kleiner als 3 Jahre Pause
Hier gewährt ein Bonus, weil der DN beim 1. Eintritt schon Bonus war.
Wurde das Pensionsalter erreicht?
Hat ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht?
Verdient ein geringfügig Beschäftigter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze?
Liegt der Bezug eines „normalen“ Dienstnehmers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze?