In diesem Thema finden Sie alles zur Behandlung von Krankenständen und Unfällen und welche Einstellungen für die Entgeltfortzahlung in LHR Personalverrechnung notwendig sind.
Die Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche mit betroffenen Meldungen für Versicherungen für Angestellte (nach AngG), Arbeiter (nach EFZG), Lehrlinge (nach BAG) und Vertragsbedienstete (gleich wie nach AngG) ist abgedeckt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche zu hinterlegen (s. dazu Schritt ).
Als
erstes aktivieren Sie die Krankenstandsverwaltung für gewünschte Dienstnehmerarten
im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler
Firmenstamm.
Danach entscheiden Sie, wie die Lohnart (wie Gehalt, Überstundenpauschale usw.) im Krankenstandsfall aliquotiert werden sollen. Dies definieren Sie auch im variablen Firmenstamm - im Feld "Aliquotierung".
Wenn hier keine Aliquotierung
eingetragen ist, werden die Lohnarten im Krankenstandsfall nicht aliquotiert
und die Entgeltfortzahlungslohnarten aus der Maske Abrechnungen/EFZ/Firmenlohnartencodes
(siehe Punkt 4 und 5) werden nicht generiert.
Erklärung der EFZ Aliquotierungskennzeichen (Kürzung der Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" oder "NE" im Krankenstandsfall):
Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:
1 * dnarbtage -
(efzgtage + efzg_feiertage) - nefzgtage) / dnarbtage
Bei der Aliquotierung 1 benötigen
Sie dann separate Lohnarten pro Prozentanspruch, sprich für 100% EFZ-Anspruch
eine extra Lohnart, für 50% EFZ-Anspruch eine extra Lohnart und für 25%
eine extra Lohnart. Diese Lohnarten weisen Sie im Schritt 5 dem EFZ-Anspruch
zu.
Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:
1* (dnarbtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)
- (efzgtage050 + efzg_feiertage050) * 0.5
- (efzgtage025 + efzg_feiertage025)* 0.75
- (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / dnarbtage
Aliquotierung 3:
Gleich wie Aliquotierung 2, nur nach SV-Tagen.
Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:
1* (svtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)
- (efzgtage050 + efzg_feiertage050) * 0.5
- (efzgtage025 + efzg_feiertage025)* 0.75
- (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / svtage
Bei den Aliquotierungen
2 und 3 gibt es den Fall, dass bei 25% EFZ-Anspruch die Lohnarten
mit Aliquotierungskennzeichen "LE" und "NE" wie zB
Gehalt auf 25% gekürzt werden. Diese Lohnarten sind meistens SV-pflichtig
und der 25%ige EFZ-Anspruch ist aber für vollbeschäftigte
Dienstnehmer sv-frei. (Für geringfügig
Beschäftigte ist der EFZ-Anspruch zu 25% sv-pflichtig).
Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat nur 25%igen EFZ-Anspruch hat und danach
aus dem EFZ-Anspruch rausfällt, wird die Lohnart für 25% Anspruch gar
nicht gerechnet (=> sv-laufend-pflichtige Lohnarten werden bei 0 SV-Tagen
nicht gerechnet!). Die Lösung zu dieser Problematik lesen Sie weiter unten.
Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:
1 * (dnarbtage - (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)
- (efzgtage050 + efzg_feiertage050)
- (efzgtage025 + efzg_feiertage025)
- (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / dnarbtage
Aliquotierung 5:
Gleich wie Aliquotierung 4, nur nach SV-Tagen.
Formelstring dazu, den Sie bei der Formel der Aliquotierung 6 verwenden können:
1 * (svtage- (nefzgtage - efzgtage025 - efzg_feiertage025)
- (efzgtage050 + efzg_feiertage050)
- (efzgtage025 + efzg_feiertage025)
- (efzgtagediff + efzg_feiertagediff)) / svtage
Bei der Aliquotierung 4 und
5 benötigen Sie dann separate Lohnarten pro Prozentanspruch, sprich für
50 % EFZ-Anspruch und für 25% eine extra Lohnart. Diese Lohnarten weisen
Sie im 5 dem EFZ-Anspruch zu.
Definieren Sie, welche Lohnarten im Krankenstandsfall aliquotiert werden: Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- bzw. Dienstnehmergruppenlohnarten im Feld "Aliquotierung". Bei Lohnarten, die im Krankenstand wie im Schritt 2 beschrieben, aliquotiert werden sollen, geben Sie im Feld "Aliquotierung" "LE" bzw. "NE" ein. Mehr dazu lesen Sie in der Fensterbeschreibung vom Lohnartenstamm.
Legen Sie pro EFZ-Anspruch eigene Lohnarten an (Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- bzw. Dienstnehmergruppenlohnarten). Dieser Schritt ist für folgende Programmteile relevant:
Lohn-/Gehaltszettel: Andruck der Krankentage.
Abrechnung: Je nachdem wie Sie die Aliquotierung der Lohnarten im Schritt 2 definiert haben, benötigen Sie eigene Lohnarten, die im Krankenstand mit einem Satz gerechnet werden.
Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
(AUVA-Meldung): Damit das Feld "Entgelt ab" mit dem richtigen
Anspruch und Betrag gefüllt werden kann, hinterlegen Sie für jeden EFZ-Anspruch
(auch für den 100%igen EFZ-Anspruch!)
eigene Lohnarten mit einer Formel in der Satz-Bewertung an.
Auch hinterlegen Sie eine Folgelohnart für die Feiertage zu 100%,
damit diese auf der AUVA-Meldung richtig berücksichtigt werden.
Lohnzettel SV - Felder "Teilentgelt Tage" und "Teilentgelt Betrag":
Damit diese Felder richtig
gefüllt werden, müssen alle Lohnarten für den EFZ-Anspruch
zwischen 99% und 50%EFZ-Anspruch
richtig, mit einer Satz-Bewertung angelegt sein.
Bei der Lohnart Krankentage zu 50% hinterlegen Sie eine Folgelohnart für die Feiertage zu 50%, da diese im
Teilentgelt-Betrag Feld inkludiert sind. Dazu legen Sie die Folgelohnart
mit "Stunden-Bewertungs-Art" - einer Formel mit Formelwert "EFZGFEIERTAGE050"
und einer Satz-Bewertung.
In diesem Fall hinterlegen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA im Button "Lohnartenzuweisungen" bei der Ausgabeart "l16teilent" beide Lohnarten für den 50%igen EFZ-Anspruch.
Bei allen
Krankenentgelt Lohnarten hinterlegen Sie Folgelohnarten für die Feiertage
zu 100%, 50% und 25%, damit diese auf den ELDA-Meldungen richtig erkannt
werden.
Dazu legen Sie die Folgelohnart mit "Stunden-Bewertungs-Art"
- einer Formel mit Formelwert "EFZGFEIERTAGE100", "EFZGFEIERTAGE050",
bzw. "EFZGFEIERTAGE025% und einer Satz-Bewertung.
In diesem Fall hinterlegen Sie in der Maske Datenaustausch ELDA im Button
"Lohnartenzuweisungen" bei der Ausgabeart "l16teilent"
beide Lohnarten für den 50%igen EFZ-Anspruch.
Beispiel für Lohnarten:
Krankenentgelt 100%
Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1 eingestellt haben, hinterlegen
Sie bei der Lohnart für 100% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+",
Betragsteiler Betragsteiler schlüsseln einzelne Bezugsarten auf, die unterschiedlich
pflichtige Anteile aufweisen. Beispiel: Überstunden mit 100% Zuschlag
müssen teils wie ein laufender Bezug behandelt werden und teils nach §
68 (2) EStG versteuert werden. Betragsteiler sind in LHR Personalverrechnung
vordefiniert und können vom Benutzer nicht geändert werden. Betragsteiler
werden vom Benutzer beim Anlegen von Lohnarten verwendet.
"11101 - normale laufende Bezüge" und einer Formel im Feld "Satz-Bewertungs-Art",
die den Grundbezug für einen Tag errechnet. In diesem Beispiel errechnet
das die Formel "KRANKEN1". Die Formel legen Sie zuvor unter
Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel
... an.
Feiertage fürs Krankenentgelt 100%
Bei der Lohnart Krankentage zu 100% hinterlegen Sie eine Folgelohnart für die Feiertage zu 100%, damit diese
auf der AUVA-Meldung richtig berücksichtigt werden. Dazu legen Sie die
Folgelohnart mit "Stunden-Bewertungs-Art" - einer Formel mit
Formelwert "EFZGFEIERTAGE100" und einer Satz-Bewertung.
Krankenentgelt 50%
Bei dieser Lohnart ist es wegen Lohnzettel
SV wichtig, dass Sie einen Satz
hinterlegen, der den Grundbezug für einen Tag errechnet. In diesem Beispiel
errechnet das die Formel "KRANKEN1". Die Formel legen Sie zuvor
unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel
... an.
Feiertage fürs Krankenentgelt 50%
Weiters, hinterlegen Sie in einer Folgelohnart die Feiertage
zu 50% EFZ-Anspruch mit einem Satz, da diese auch am Lohnzettel
SV-Teil angeführt werden. Der Formelwert von dieser Folgelohnart sollte
"EFZGFEIERTAGE050" sein. So gehen Sie bei allen Lohnarten vor,
für den zwischen 99% und 50%
EFZ-Anspruch.
Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1, 4 oder 5 eingestellt haben,
hinterlegen Sie bei der Lohnart für 50% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+",
Betragsteiler "11101 - normale laufende Bezüge" und einen Satz.
Krankenentgelt 25%
Feiertage fürs Krankenentgelt 25%
Wenn Sie im Schritt 2 die Aliquotierung 1, 4 oder 5 eingestellt haben,
hinterlegen Sie bei der Lohnart für 25% EFZ-Anspruch das Vorzeichen "+",
Betragsteiler "31101 - SV-freies
Krankenentgelt" und einen Satz. Dieser Betragsteiler ist so hinterlegt,
dass er bei vollbeschäftigten
Dienstnehmer den Betrag der Lohnart sv-frei
rechnet, und bei geringfügig Beschäftigten
sv-pflichtig.
Wie Sie bei den Aliquotierungen 2 und 3 vorgehen, wird weiter unten erklärt.
Weisen
Sie, die im Schritt 4 angelegten Lohnarten für zwischen 99% und 50%igen
EFZ-Anspruch den EFZ-Ansprüchen unter Abrechnungen/EFZ/Firmen
Lohnartencodes zu, damit am Lohnzettel SV-Teil die Felder "Teilentgelt
Tage" und "Beitragsgrundlage Teilentgelt" richtig - inklusive Feiertage - ausgegeben werden.
Mehr dazu lesen Sie in der Fensterbeschreibung der Maske.
Definieren
Sie anhand der Firmen-, Dienstnehmergruppen-
bzw. Dienstnehmerwochenmodelle (Menü: Abrechnungen/EFZ/
... Wochenmodell) wie die Krankenstandsberechnung bei Ihnen erfolgt:
Eine 7-Tage Woche ergibt die kalendertägliche Berechnung, eine 5-Tage
Woche ergibt die arbeitstägliche Berechnung.
Auf der Arbeits-/Entgeltbestätigung gibt es das Feld "... berechnet
nach Arbeits- oder Kalenderjahr/Arbeitstage, Kalendertage ". Kalendertage
steht bei einem 7-Tage Wochenmodell, Arbeitstage sind bei der GKK alle
Wochenmodelle unter 7-Tage.
Ein Firmenwochenmodell hinterlegen Sie für die ganze Firma.
Falls Sie Dienstnehmergruppen haben, die von diesem Wochenmodell abweichen,
definieren Sie für diese eigene Modelle (Abrechnungen/EFZ/Dienstnehmergruppen
Wochenmodell).
Falls Sie Dienstnehmer haben, die von diesem Wochenmodell abweichen,
definieren Sie für diese eigene Modelle (Abrechnungen/EFZ/Dienstnehmer
Wochenmodell).
Kontrollieren
Sie in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe,
ob die bei der Erstinstallation mitgelieferten Unterbrechungsgründe Krankheit
und Unfall für Sie in Ordnung sind. Wenn bei Ihrer Firma an einem Feiertag
gearbeitet wird (zB im Gastgewerbe), setzen sie das Feld "EFZ-Feiertage"
auf "ja" anstatt auf "nein". Die Checkboxen "Aliquotierung
lfd / SZ" sowie "SV-Tage / LSt-Tage" lassen Sie deaktiviert,
weil die Aliquotierung der Bezüge von der Einstellung im variablen Firmenparameter
abhängt und die Aliquotierung der SV-Tage wird vom Krankenstandsprogramm
vorgenommen, wenn dies notwendig ist.
Krankheit
Krankheit freie Dienstnehmer
- mit halber BVK-Bemessung vor Unterbrechung
Unfall
Freizeitunfall
- in der Regel in Verbindung mit benutzerdefinierten EFZ-Anspruch
Falls manche Dienstnehmer an einem Feiertag arbeiten und manche nicht,
haben Sie im variablen Dienstnehmerstamm
die Möglichkeit, dies im Feld "EFZ-Feiertage" pro Dienstnehmer
und Zeitraum zu definieren.
Ob die Krankenstandsberechnung für Arbeiter nach Kalenderjahr oder Arbeitsjahr erfolgt, definieren Sie im Firmenparameter - Seite 2 - Feld "EFZG" (Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter).
Wenn Sie nach Treffen dieser
Einstellung einen Arbeiter mit einer Krankheit abrechnen, können Sie diese
Einstellung nicht mehr ändern!
Für Angestellte
hat diese Einstellung nur Auswirkungen auf die Arbeits-/Entgeltbestätigung
für Krankengeld, weil hier die Berechnung trotzdem immer nach AngG erfolgt,
aber die Gebietskrankenkasse das Feld auf der Arbeits-/Entgeltbestätigung
trotzdem gefüllt haben möchte.
Für Lehrlinge hat diese Einstellung keine Auswirkung weil bei diesen die
Krankenstandsberechnung nach Arbeitsjahr erfolgt.
Bei den Aliquotierungen 2 und 3 gibt es den Fall, dass beim 25% EFZ-Anspruch die Lohnarten mit Aliquotierungskennzeichen "LE" und "NE" wie zB Gehalt auf 25% gekürzt werden. Diese Lohnarten sind meistens SV-pflichtig und der 25%ige EFZ-Anspruch ist aber für vollbeschäftigte Dienstnehmer sv-frei. (Für geringfügig Beschäftigte ist der EFZ-Anspruch zu 25% sv-pflichtig).
Wenn ein Dienstnehmer in einem Monat nur 25%igen EFZ-Anspruch hat und danach aus dem EFZ-Anspruch rausfällt, wird die Lohnart für 25% Anspruch gar nicht gerechnet (=> sv-laufend-pflichtige Lohnarten werden bei 0 SV-Tagen nicht gerechnet!).
Um dies zu lösen, haben Sie die Möglichkeit aus den Aliquotierungen 2 und 3 die Kürzung der Bezüge auf 25% EFZ-Anspruch zu entfernen und dafür die SV-freie Krankenentgelt Lohnart generieren zu lassen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
1. Legen Sie eine Formel für die Aliquotierung 2 oder 3 an und "entfernen" Sie hier den 25% EFZ-Anspruch wie unten im Beispiel für die Aliquotierung 2 angezeigt (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Formel).
2. Hinterlegen Sie im variablen Firmenstamm die Aliquotierung 6 und die neue Formel.
3. Legen Sie die Lohnart für den 25%igen EFZ-Anspruch
wie im Schritt 4 beschrieben an. (Der Betragsteiler 31101 ist so angelegt,
dass er bei vollbeschäftigten Dienstnehmer sv-frei und geringfügig Beschäftigten
sv-pflichtig rechnet).
Als Folgelohnart legen Sie eine neue Lohnart für die Feiertage zu 25% EFZ-Anspruch
an.
Im variablen Dienstnehmerstamm bestimmt das Feld "Dienstnehmerart" (= Pflichtfeld) wie die Krankenstandsberechnung erfolgt. Gesetzliche Krankenstandsberechnung wird für folgende Dienstnehmerarten automatisch unterstützt:
"AN - Angestellte", "VB - Vertragsbedienstete" - Krankenstandsberechnung nach AngG
"AR - Arbeiter" - Krankenstandsberechnung nach EFZG
"LG - Lehrlinge" - Krankenstandsberechnung nach BAG
Für alle anderen Dienstnehmerarten, Gesetze oder Betriebsvereinbarungen haben Sie die Möglichkeit benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche anzulegen (s. weiter unten). Den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch weisen Sie dem Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm im Feld "Efz" zu.
Im Feld "Efz-Feiertage" haben Sie die Möglichkeit zu hinterlegen, ob der Dienstnehmer an Feiertagen arbeitet oder nicht, falls der Dienstnehmer von der, beim Unterbrechungsgrund Krankheit oder Unfall hinterlegten Einstellung, abweicht.
Achten Sie darauf, dass die
variablen Dienstnehmerdaten für den einzelnen Dienstnehmer früh genug
angelegt sind – die Erstanlage von variablen Dienstnehmerdaten sollte
vor der ersten Krankheit bzw. vorm ersten Unfall sein, sonst kann das
Programm die früheren Krankenstände nicht richtig berechnen.
Nachdem Sie alle oben angeführten Einstellungen definiert und Krankheiten/Unfälle bei Dienstnehmern eingegeben haben, erfolgt die Krankenstandsberechnung durch das Starten des Programms Abrechnung.
Aufrollungen werden in der
Krankenstandsberechnung automatisch berücksichtigt, Beispiel: Im
04.2011 geben Sie eine Krankheit für 03.2011 ein. Durch die
Eingabe der Krankheit, wird die Krankenstandsberechnung "aufgerollt".
Die Krankenstandsberechnung hat eine
eigene Aufrollungsverwaltung.
Wenn Sie zB im 03.2011 die Krankheit für 03.2011 eingeben und im Nachhinein,
zB im 04.2011 ein Tageswochenmodell für den Dienstnehmer eingeben, dann
wird die Krankenstandsberechnung nicht aufgerollt und die Krankenstunden
nicht gefüllt! Somit kann die Krankenentgeltlohnart für 03.2011 mit der
Formel EFZGSTDPROZ (Prozentsatz) nicht gerechnet werden.
Es ist notwendig, dass Sie die 03.2011 Krankheit löschen oder verändern
und neu eingeben/zurück ändern.
Beachten Sie
dass bei der Abrechnung (von Brutto/Netto)
Krankenstände für Vorjahre, die im Nachhinein im aktuellen Jahr eingegeben
werden, nur automatisch berücksichtigt werden, wenn Sie die Funktion "Nachzahlung
aus Vorjahr" in Verwendung oder für das Vorjahr einen 13. Lauf starten.
Die Krankenstandsberechnung sehen Sie nach erfolgter Abrechnung in
der EFZ-Ansicht (Abrechnungen/Abrechnen/Ansichten/Entgeltfortzahlungsansicht).
EFZ-Ansicht
Wenn ein Dienstnehmer so lange krank ist, dass er keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung hat, dann werden in der Eintrittsmaske vom Programm monatlich "EFZ-Ende-Sätze" generiert. Diese sind unter anderem für die richtige ELDA-Meldungen und für das Kürzen der SV-Tage zuständig.
Mit der Maske "EFZ-Nachfahren" (Abrechnungen/EFZ/Nachfahren Efz) haben Sie die Möglichkeit, ohne einer Abrechnung nur die Krankenstandsberechnung zu starten. Der Nachteil dieser Maske ist, dass dann alle Beträge für das sv-pflichtige Teilentgelt (= Beträge für den zwischen 99 und 50%igen EFZ-Anspruch), die für den Lohnzettel SV benötigt werden, gelöscht werden. Falls sich also der Dienstnehmer im sv-pflichtigen Teilentgelt befindet, ist für diesen Zeitraum eine Abrechnung nötig.
Diese Maske hat also Sinn,
wenn sich in Ihrer Krankenstandsverwaltung nachträglich zeitliche Daten
geändert haben, die jedoch keine Nettoveränderung beim Dienstnehmer bewirken
(zB Änderung der entsprechenden Unterbrechungsgründe für Krankheit oder
Änderung eines Wochenmodells).
In der Eintrittsmaske haben Sie die Möglichkeit, mit einem fiktiven Eintritt für die Entgeltfortzahlung oder mit dem Unterbrechungsgrund Vordienstzeiten für die Entgeltfortzahlung das Eintrittsmonat zu übersteuern bzw. Vordienstzeiten für die Krankenstandsberechnung anzurechnen.
Diese Gründe wurden mit der Erstinstallation ausgeliefert und sind unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe angelegt.
Kürzel - Bezeichnung |
Unterbrechungsart des Grundes |
Beschreibung |
"EINEF" - Eintritt für Entgeltfortzahlung (fiktiv) |
Fiktiver Eintritt für EFZ (F) |
Mit diesem Grund übersteuern Sie den Eintritt für die Berechnung der Dienstjahre in Bezug auf Krankenstandsberechnung. |
"VORZT" - Vordienstzeiten für Entgeltfortzahlung |
Vordienstzeit für Efz in Monaten mit Von- und Bis-Datum (V) |
Damit haben Sie die Möglichkeit, einen Zeitraum anzugeben, der dem Dienstnehmer für die Dienstjahre bei der Krankenstandsberechnung angerechnet wird. |
Falls Ihr Kollektivvertrag oder Ihre Betriebsvereinbarungen von den gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgesetzes bzw. des Berufsausbildungsgesetzes abweicht, legen Sie benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche unter Abrechnungen/EFZ/Benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche an.
Diese Ansprüche weisen Sie einer Dienstnehmergruppe in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe zu, oder direkt dem Dienstnehmer in der Maske Variabler Dienstnehmerstamm im Feld "Efz".
In der Registerkarte Schema haben Sie die Möglichkeit pro Kollektivvertrags-Einstufung benutzerdefinierte Ansprüche zu hinterlegen.
In der Registerkarte Einstellungen pro Dienstnehmer-Art haben Sie die Möglichkeit, Freizeitunfälle für Vertragsbedienstete abzuwickeln (Regelung für Gemeinden).
Sobald
Sie in dieser Maske Daten erfasst haben, warten Sie diese selbst. Die
Maske unterstützt nur Ansprüche bis zu 99 Wochen.
Mehr zu dieser Maske entnehmen Sie der Fensterbeschreibung.
In der LHR Personalverrechnung haben Sie die Möglichkeit, Folgekrankheiten aufgrund eines Arbeitsunfalls einzugeben.
Und zwar besteht bei wiederholten Arbeitsverhinderungen, die im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem (demselben) Arbeitsunfall oder einer (derselben) Berufskrankheit stehen (bei sog. Folgekrankheiten), ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts innerhalb eines Arbeitsjahrs (des Anspruchszeitraums) nur insoweit, als die Dauer des Anspruchs nach dem ersten oder zweiten Satz (acht Wochen oder zehn Wochen) noch nicht erschöpft ist.
In der LHR Personalverrechnung geben Sie für die Folgekrankheit einen Arbeitsunfall ein und "hängen" ihn an den ersten Unfall so ein, dass Sie in der Spalte "gehört zu" den ersten Unfall auswählen.
Beispiel:
Dieser Arbeiter hat vom 1.4.2009 bis 16.5.2009 einen Arbeitsunfall und
vom 20.05.2009 bis laufend eine Folgekrankheit aufgrund des Arbeitsunfalls.
In LHR Personalverrechnung geben Sie für die Folgekrankheit auch einen
Unfall ein und verbinden ihn in der Spalte "gehört zu" mit dem
ersten Unfall.
So werden bei diesem Dienstnehmer in Summe 8 Wochen voller Anspruch für
den Unfall und für die Folgekrankheit gerechnet:
Wie ist folgender Sachverhalt zu beurteilen? Ein Angestellter erleidet einen Arbeitsunfall. Da seine Dienstzeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt, hat er auf Grund des Arbeitsunfalles (bzw. einer Berufskrankheit) Anspruch auf acht Wochen volle (sowie auf vier Wochen halbe) Entgeltfortzahlung. Bei Krankheit (oder einem Unglücksfall) beläuft sich der Anspruch dagegen nur auf sechs Wochen volle (sowie auf vier Wochen halbe) Entgeltfortzahlung.
Auf Grund seines Arbeitsunfalles ist der Angestellte in unserem Beispiel nun sieben Wochen im Krankenstand. Nachdem er seinen Dienst wieder angetreten hat, erkrankt er innerhalb eines halben Jahres erneut, wobei dieser Krankenstand aber in keinem Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall (oder einer Berufskrankheit) steht. Hat der Angestellte in diesem Fall für eine Woche noch weiterhin Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung (aus dem "Restkontingent" für Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten)?
Die Antwort darauf lautet nein.
LHR Personalverrechnung unterstützt diesen Fall richtig. Mehr dazu finden Sie hier:
Bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wird auf Grund langer Krankheit mit Ende Entgeltfortzahlung automatisch eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt.
Der Abmeldegrund wurde für alle Versichertenmeldungen ab 01.09.2014 von "00 - Efz ausgeschöpft" auf "29 SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ geändert.
Bei einer "Aussteuerung" ist auf Verlangen der Gebietskrankenkasse eine Abmeldung mit Ende Entgelt nötig (Abmeldung bei langer Krankheit). Mehr Infos dazu finden Sie unter
In LHR Personalverrechnung gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Legen Sie einen neuen Unterbrechungsgrund "ohne Prüfung (W)" mit einer beliebigen Bezeichnung an (Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe), bei dem das Feld "ELDA An-/Abmeldung" auf "ja (J)" eingestellt ist.
2. In der Maske Datenaustausch ELDA klicken Sie auf den Button "Fremdschlüssel" und hier auf den Button "Neuaufbau".
Nun wird der neu angelegte Unterbrechungsgrund eingetragen, in diesem Beispiel "SVEND - SV-Ende Beschäftigung aufrecht".
Im Feld "Fremd-Code" geben Sie 29 für "SV-Ende Beschäftigung aufrecht" ein.
3. In der Eintrittsmaske geben Sie den neu angelegten Unterbrechungsgrund mit dem, von der GKK gewünschtem Ab-Datum (Abmeldedatum) ein.
Kontrollieren Sie die dadurch entstandene Abmeldung (Meldedatum, BV-Bis-Datum).
Lesen Sie dazu das Thema Ende des Dienstverhältnisses - Beendigung während Krankheit.
Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche