Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die in LHR Personalverrechnung berücksichtigt werden sollen.
Beachten Sie auch die Regelung von Gebietskrankenkassen, dass auf Abmeldungen und Lohnzettel SV als BVK-Bis-Datum bis 12.2007 immer das Ende der Beschäftigung und nicht Ende der Sozialversicherungspflicht anzuführen ist, obwohl es auch nachher zur Beitragspflicht kommen kann (s. BMVG Fragen und Antworten Katalog: BMVG-Zeit wird durch eine Krankheit nicht verlängert, Unterlagen ÖPWZ Seminar 2005 Hr. Kaspar/Hr. Rathje).
Ab 01.2008 ist das BVK-Bis-Datum das
Ende der Sozialversicherungspflicht.
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage).
Geben Sie in diesem Fall gegebenenfalls die BVK-Bemessung mit Lohnarten ein.
Dies Fälle werden noch automatisiert.
Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2014 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2014 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden) |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.05..2014 |
BV-Bis-Zeitraum |
31.05.2014 |
|
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 05 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
01 - 05 |
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2014 bis 31.05.2014 |
|
|
ELDA Abmeldung: |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.04.2014 |
BV-Bis-Datum |
31.05.2014 |
Beschäftigungsende |
31.05.2014 |
Vorgehensweise in LHR Personalverrechnung
Die
Krankheit können Sie mit Ende EFZ-Anspruch oder dem Austritt beenden.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer
erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2014 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2014 (Ende EFZ-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden) |
Kündigung durch den Dienstgeber |
31.05.2014 |
Urlaubsersatzleistung |
31.05.2014 bis 15.06.2014 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.06.2014 |
|
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 06 |
Lohnzettel SV BV-Zeitraum |
02 - 06 |
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2014 bis 31.05.2014 |
|
|
ELDA Abmeldung |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.06.2014 |
BV-Bis-Datum |
15.06.2014 |
Beschäftigungsende |
31.05.2014 |
Vorgehensweise in LHR Personalverrechnung
Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch oder Austritt beenden.
Die
Urlaubsersatzleistung geben Sie immer im Austrittsmonat - 05.2014 ein.
Bei einem Austritt am letzten des Monats gibt es keine SV-Tage und deswegen
werden keine Lohnarten automatisch gerechnet. Geben Sie deswegen in so
einem Fall für das Austrittsmonat die Lohnarten SV- und LSt-Tage mit 30
ein. Der BVK-Beitrag wird im 06.2014 von der Urlaubsersatzleistung berechnet.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom |
05.02.2014 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2014 |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.03.2014 |
BV-Bis-Zeitraum |
15.04.2014 |
|
|
Lohnzettel SV-Zeitraum |
01 - 04 |
Lohnzettel SV BV-Zeitraum |
02 - 04 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle von 03) |
Teilentgelt Tage |
28 |
Teilentgelt Betrag |
1.149,21 |
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2014 bis 15.04.2014 |
|
|
ELDA Abmeldung: |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
15.04.2014 |
BV-Bis-Datum |
15.04.2014 -> sehen Sie Punkt 6 (anstelle vom 31.03.2014) |
Beschäftigungsende |
31.03.2014 |
Vorgehensweise in LHR Personalverrechnung
Die Krankheit können Sie entweder mit Ende EFZ-Anspruch, oder dem tatsächlichem Ende beenden..
In diesem Beispiel geben Sie für die Abrechnung vom 04.2014 15 SV-Tage und 30 LSt-Tage ein.
Weiters tragen Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2014 bis 15.04.2014 mit 625,00 EUR (2.500,00 / 30 *15 / 2) und Aliquotierung N ein.
Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart. Dafür geben Sie den Satz 41,67 ein.
Die
BVK-Bemessung übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand
hinzu.
Damit
auf der Abrechnung und LZ SV das Bis-Datum stimmt, weisen Sie in der Maske
Eintritte den Grund "BVBIS"
mit 15.04.2014 zu.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben.
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer
erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom |
15.03.2014 laufend krank |
Ende Krankenentgeltanspruch |
15.04.2014 |
Kündigung durch Dienstgeber |
31.03.2014 |
Urlaubsersatzleistung |
16.04.2014 - 05.05.2014 |
BV-Bis-Datum |
05.05.2014 |
|
|
Lohnzettel SV - Zeitraum |
01 - 05 |
Lohnzettel SV BV - Zeitraum |
02 - 05 |
Teilentgelt Tage |
28 |
Teilentgelt Betrag |
1.149,21 |
Lohnzettel Finanz Zeitraum |
01.01.2014 bis 15.04.2014 |
|
|
ELDA Abmeldung: |
|
Ende Entgelt (Feld Meldedatum) |
05.05.2014 |
BV-Bis-Datum |
05.05.2014 |
Beschäftigungsende |
31.03.2014 |
Urlaubsersatzleistung |
16.04.2014 bis 05.05.2014 |
Vorgehensweise in LHR Personalverrechnung (Austrittmonat 04.2014)
Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des EFZ-Anspruchs (15.04.2014) oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.
Kopieren Sie den Dienstnehmer in eine Testfirma und geben ihm als Austrittsdatum den 15.04.2014 (= Ende Krankenentgeltanspruch) und die Urlaubsersatzleistungslohnarten (laufend und SZ) ein. Rechnen Sie diesen Test Dienstnehmer ab und kontrollieren das Ende Entgelt-Datum in der Eintrittsmaske. Öffnen Sie die Abrechnungsansicht, Registerkarte Lohnarten und schreiben Sie diese Lohnarten für den "Echt-Dienstnehmer" für das Austritts- und Weiterversicherungsmonat ab.
Geben Sie in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt Datum ein. Wenn in der Eintrittsmaske das Ende Entgelt enthalten ist, ist es nicht nötig, dass Sie die SV - Tage eingeben. Geben Sie jedoch 30 LSt - Tage für 04.2014 ein (Es sind immer 30 LSt - Tage anzusetzen, wenn die Urlaubsersatzleistung vorkommt, obwohl LZ Finanz bis zum 15.04.2014 erstellt werden muss)
Ferner geben Sie die Lohnart Gehalt vom 01.04.2014 bis zum 15.04.2014 mit 625,00 (2.500,00 / 30 *15 /2 ) und Aliquotierung N ein.
Damit die Lohnart "Krankenentgelt 50%" für das Teilentgelt am Lohnzettel SV richtig ist, übersteuern Sie den Satz der Lohnart. Dazu tragen Sie bei dem Feld Satz 41,67 ein.
Die
BVK-Bemessung übersteuern Sie mit einer Lohnart in der Lohnartenzuordnung.
Und zwar addieren Sie die fiktive BVK-Bemessung für den 50%igen Krankenstand
hinzu.
Alle ELDA Meldungen werden wie oben angeführt ausgegeben
Weiterversicherungsmonat 05.2014:
Schreiben Sie die Urlaubsersatzleistungs Lohnarten ab. Die BVK-Bemessung wurde bereits richtig gerechnet.
Nach ABGB §§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8
ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand nicht. Diese Regelung wird
bei Austritt während des Krankenstandes in LHR Personalverrechnung nicht
automatisch berücksichtigt. Berücksichtigen
Sie diese Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.
Lesen Sie dazu unter Themen - Krankenstände, Unfälle und Entgeltfortzahlung das Kapitel am Ende der Seite.
Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld