Dienstjahre

In dieser Maske verwalten Sie die Dienstjahre, ab wann Jubiläumsgeld ausbezahlt wird und die Höhe der Monatsgehälter. Beachten Sie, dass diese Maske firmenweit gültig ist.

In der Jubiläumsrückstellung wird damit in folgender Reihenfolge nach den Definitionen von Dienstjahren für Jubiläen gesucht:

- je Dienstnehmergruppe, wenn nicht vorhanden dann

- je Kollektivvertrag laut variablem Dienstnehmerstamm, wenn nicht vorhanden dann

- je Firma

Zusätzlich werden bei Verwendung dieser Ebene die Definitionen auf dem Deckblatt ausgegeben.

In der Abrechnung wird für das Formelkennzeichen "JUBANZAHL" diese neue Ebene berücksichtigt, wenn alle Firmen auf den entsprechenden Kollektivvertrag oder bei Eingrenzungen die aktuelle Firma ein Zugriffs-Recht auf den Kollektivvertrag haben.

 

Felder

Sidebar Gültig

Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Gültigkeitsdatums-Angaben. Beim Anlegen eines neuen Stammes wird das neue Ab-Datum sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach dem Ab-Datum abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle Ab-Monate im Überblick zu sehen.

Mit Doppelklick auf das gewünschte Ab-Datum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.

Gültig

Hier geben Sie im Format MM.JJJJ ein, ab welchem Monat die Dienstjahre für die Firma gültig sein sollen. Drücken Sie die NACH_UNTEN/OBEN-Taste, um durch die einzelne Gültigkeitsmonate zu blättern.

Dienstjahre

Hier legen Sie die Anzahl der Dienstjahre an, ab wann ein Jubiläumsgeld ausbezahlt wird.

Monatsgehälter

Hier definieren Sie die Anzahl an Monatsgehältern,  welche beim Erreichen der Dienstjahre ausbezahlt werden.

Fixwert

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Fixwert anzugeben, der als Jubiläumsbasis herangezogen werden soll.

Dieser Wert wird auch bei Teilzeitkräften verwendet.

Mit dem "Gültig-Ab" Monats kann dieser Betrag jährlich valorisiert werden.

Mindestbetrag

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Mindestbetrag für die Rückstellung zu hinterlegen. Ergeben der Brutto-Betrag multipliziert mit der Anzahl der Monatsgehälter nicht den Werte in dieser Spalte, wird dieser Wert als Jubiläumsbasis herangezogen.

Mit dem "Gültig-Ab" Monats kann dieser Betrag jährlich valorisiert werden.

100% bis Euro

Hier geben Sie den Betrag an, bis zu welchem 100%  der Basis (Monatsgehalt * Dienstjahre) rückgestellt werden.

Prozent darüber

Hier geben Sie den Prozentsatz an, der über den 100%-Betrag der Basis (Monatsgehalt * Dienstjahre)angerechnet wird.

Prüfung

Hier haben Sie die Möglichkeit eine Anzahl an Monaten nach dem Jubiläum anzugeben, in denen einen Prüfung erfolgen soll, ob das Dienstjubiläum ausbezahlt wurde. Die Überprüfung erfolgt über die Kennzeichnung der Auszahlungslohnart in den Jubiläumsrückstellungslohnarten mit dem Monatsbezug "P - Prüfung, ob Lohnart in Wartefrist ausbezahlt wurde".

Das Jubiläum mit Wartefrist wird nach dem Eintreten des Jubiläums weiterhin mit identischen Berechnungen auf der Rückstellung angeführt.

Beispiel:
Jubiläum 20 Jahre am 01.09.2018
Prüfung von 12 Monaten beim Erreichen des 20-jährigen Jubiläums
Lohnart 750 - 20-jähriges Jubiläum wurde mit dem Kennzeichen "P" in der Lohnartendefinition hinterlegt

Stichtag 31.12.2016 - Rückstellungsberechnung auf Basis mit 18 Dienstjahren und 20 Jahren Dienstjubiläum
Stichtag 31.12.2017 - Rückstellungsberechnung auf Basis mit 19 Dienstjahren und 20 Jahren Dienstjubiläum
Stichtag 31.12.2018 - Die Lohnart 750 wurde noch nicht ausbezahlt. Es werden die Rückstellungswerte von der Berechnung mit Stichtag 31.12.2017 ausgegeben.

Szenario 1:
Stichtag 31.12.2019 - Die Lohnart wurde im Monat 03.2019 ausbezahlt. Das Jubiläum mit 20 Jahren wird nicht mehr angeführt.

Szenario 2:
Stichtag 31.12.2019 - Die Lohnart wurde bis 08.2019 nicht ausbezahlt. Es werden die Rückstellungsangaben von der Berechnung mit Stichtag 31.12.2017 mit dem Rückstellungswert 0,00 ausgegeben. Dies führt dazu, dass in der Verbuchung der Rückstellung der bisher verbuchte Rückstellungswert (mit Minus) ausgebucht wird.

Zusatz Urlaubstage

Hier definieren Sie die zusätzlichen Urlaubstage, die einem mit dem Erreichen der Dienstjahre zustehen.

 

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