In dieser Maske legen Sie fest, mit welchem Alter der Übertritt in den Ruhestand erfolgt.
Die gesetzliche Tabelle für die Übergangsbestimmung über die Anhebung des Pensionsantrittsalters von Männer/Frauen für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Übergangsregelung in die Pension von 2003)
(http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/MMDB58516_44427.PDF)
ist im Programm im Hintergrund hinterlegt.
Das Programm achtete jedoch immer auf jenen Pensionsstichtag, welcher für den Dienstnehmer am günstigsten ist. Wenn daher keine Übertrittszeitpunkte definiert sind, dann wird für jedes Geschlecht fix 60 verwendet. Daher sollte diese Maske auf jeden Fall befüllt sein. Sollte die gesetzliche Übergangsbestimmung für den Diensnehmer günstiger sein, dann würde ansonsten diese verwendet werden.
Hier geben Sie die Gültigkeit ein, ab wann der Übertrittszeitpunkt greift.
Da der Übertrittszeitpunkt in den Ruhestand pro Geschlecht unterschiedlich ist, legen Sie hier das Geschlecht fest.
W
M |
weiblich
männlich |
Hier definieren Sie das Alter, mit welchem der Übertritt in den Ruhestand geplant ist.
Die Übertrittszeitpunkte in den Ruhestand können Sie auch im Internet unter www.pensionsversicherung.at abrufen. Wir ergänzen die Tabelle jährlich. Sollten Sie jedoch spätere Übertrittszeitpunkte benötigen, ergänzen Sie diese in dieser Maske selbst.
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