Ablauf: Jahreswechsel im LHR Lohn

 

Bevor Sie im LHR Lohn mit der Abrechnung eines neuen Kalenderjahres beginnen, führen Sie den Jahresabschluss durch. Dieser stellt sicher, dass

 

Beachten Sie, dass folgende Schritte beim Jahresabschluss im LHR Lohn notwendig sind:

  1. Vorarbeiten

  2. Überleiten der offenen Minus-Beträge in das nächste Jahr (nicht notwendig, wenn Sie die Funktion "Nachzahlung aus Vorjahr" im Einsatz haben)

  3. Starten der Jahresüberleitung

  4. Zusatzerfassungen für die Lohnzettelart 24 (Stammdatenmenü/Personal/Sonstiges)

  5. Lohnzettel Finanz mit Arbeitsstättenmeldungen (ab 2008) und E18

  6. Schwerarbeitsmeldungen

  7. Kommunalsteuerjahreserklärung Datenträger

  8. U-Bahnsteuer Jahreserklärung (Datenträger ab 03.2024)

  9. Nacharbeiten + Umstellungen fürs neue Jahr

 

Vorarbeiten zum Jahreswechsel

Durch die Vorarbeiten zum Jahresabschluss stellen Sie sicher, dass der im Anschluss durchzuführende Jahresabschluss reibungslos funktioniert. Beachten Sie folgende Schritte:

Vorgehensweise

  1. Monatsabschluss Dezember: Ideal wäre es, das alte Jahr inklusive etwaiger Nachträge bereits so weit wie möglich abzuschließen. Es ist jedoch möglich, auch nach bereits erfolgtem Jahresabschluss noch Korrekturen bzw. Nachträge für das alte Jahr einzugeben. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Hilfethema "Nacharbeiten".

  2. Reisekosten für Vorjahr: Am besten ist es, wenn Sie Reisekosten, die das alte Jahr betreffen, noch so weit als möglich vor dem Jahresabschluss eingeben. Wenn Sie nach erfolgtem Jahresabschluss doch noch Reisekosten für das alte Jahr nachzutragen haben, können Sie entweder nach den Anweisungen im Hilfethema „Nacharbeiten“ vorgehen oder aber die Reisekosten für das neue Jahr eingeben und im neuen Jahr abrechnen.

  3. Zeit: Setzen Sie die Zeitdatenliste auf den letzten Status ("abrechnen oder bei Verwendung von dem zusätzlichen Status "auszahlen". Dann werden alle Stunden ausgezahlt.

 

Wenn Sie die Schritte von 1. - 3. durchgearbeitet haben, können Sie nun zur nächsten Aufgabe, der Überleitung der offenen Beträge (Barauszahlungen) übergehen.

 

Jahreswechsel

Überleitung offener Beträge

Jahresüberleitung

Jahreslohnzettel SV-Finanz, E18

Schwerarbeitsmeldungen

Kommunalsteuerjahreserklärungdatenträger

Nacharbeiten + Umstellungen