Menüaufruf: Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr /Datenaustausch ELDA oder Kommunikation/Allgemeine/Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)".
Ihre Firmenstammdaten (Firmenstamm, Variabler Firmenstamm, Firmenparameter, evtl. die Maske Kunde und die Maske Systemsteuerung - Systemverwaltung/Sonstiges/Systemsteuerung Feld Datenträger ELDA Empfänger) sind vollständig gefüllt!
Lohnzettel Finanz- und ab 01.2008 Arbeitsstättenmeldungen können nur für meldepflichtige Krankenversicherungsträger erstellt werden. Dies sind die Versicherungen mit den LHR Lohn Versicherungsnummern: 1-11, 20, 25 und 28. Firmenversicherungen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen richtig an.
Voraussetzung damit ein/e Lohnzettel Finanz- und Arbeitsstättenmeldung für einen Dienstnehmer generiert und richtig übermittelt werden kann, ist die richtige Anlage der Dienstnehmer, sprich die Masken:
Dienstnehmerstamm,
variable Dienstnehmerdaten,
Eintrittsdaten,
Lohnartenzuordnung
sind gefüllt. Zusätzlich muss der Dienstnehmer für das Monat Dezember echt-abgerechnet sein.
Lohnzettel SV werden nur noch bis
12.2018 erstellt, da danach die notwendigen Informationen je Monat mittels
der mBGM an die Versicherungsträger übermittelt werden!
Jährliche
Lohnzettel Finanz mit der Arbeitsstättenmeldung und mit E18 werden nach
einer Echtabrechnung
des Monats Dezember
- täglich zu Uhrzeiten, die in der Maske Elda-Checker festgelegt sind (Systemverwaltung/Abfragen/Eldacheck überprüfen) oder
- bei jedem Druck des Formulars Lohnzettel Finanz (= L16) und E18 oder
- nach einer manuellen Ermittlung des Dienstnehmers erstellt
Bei
der Verwendung der Funktion "Nachzahlung aus Vorjahr"
(= In der Maske Firmenparameter sind die Felder "Abrechnung ab"
und "Aufrollung ab" gefüllt) wird die Sozialversicherung immer
in Vorjahren aufgerollt und die Lohnsteuer im laufenden Jahr nach § 67
(8) EStG abgerechnet. Deswegen werden die Lohnzettel SV-Teile
von Vorjahren automatisch mit den laufenden Jahreslohnzettel mitübermittelt,
die Lohnzettel Finanz-Teile aber nicht (da es diese somit nicht geben
dürfte).
Falls die Lohnzettel Finanz-Teile jedoch für Vorjahre, zum Beispiel aufgrund
rückwirkender SV-Nummer Änderung vom Ehepartner entstanden sind, dann
geben Sie im Feld "Monat" direkt den Dezember der/des Vorjahre(s)
ein und erstellen so einen Datenträger, wenn eine Übermittlung gewünscht
ist.
Wir empfehlen entweder erst nach dem 15. Februar des neuen Jahres die "Nachzahlung aus Vorjahr" Parameter "Abrechnung ab" auf das neue Jahr zu setzen, oder vor der Übermittlung der Lohnzettel bei Austritte für Jänner des laufenden Jahres eine Jahresübermittlung für Dezember des Vorjahres zu starten!
Sobald diese
Felder einmal gefüllt wurden, sollten diese nicht mehr entfernt werden,
da im Hintergrund bereits Lohnarten mit den neuen Paragraphen abgerechnet
wurden.
Sollten Sie nur das aktuelle Jahr abrechnen wollen, tragen Sie in beiden
Feldern das aktuelle Jahr ein!
Das Feld
"Abrechnen Ab" dient dafür, dass nur ab diesem Datum Dienstnehmer
abgerechnet werden dürfen und alle Aufrollungen in den Vorjahren, als
Nachzahlung betrachtet werden.
Das Feld
"Aufrollen Ab" wird für den Zahlungsverkehr/Buchhaltung /Barauszahlungsliste
usw. verwendet und sorgt dafür, dass alle noch offenen Aufrollungen ab
dem eingetragenen Datum in den Datenträgern usw. berücksichtigt werden.
Die Arbeitsstättenmeldung ist an den Lohnzettel Finanz (L16) gekoppelt und ist immer mit diesem gemeinsam zu übermitteln. Die Adresse der Arbeitsstätte wird aus folgenden Feldern eruiert:
„Dienstort“ aus den Variablen Dienstnehmerdaten. Wenn die Adresse bei diesem nicht hinterlegt ist wird die Adresse der
Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen, wenn die Stammkostenstelle einer Abteilung zugewiesen ist. (Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen). Dabei wird nur die, der Kostenstelle direkt zugewiesene Abteilung und deren Adresse kontrolliert.
„Abteilung“ aus dem Dienstnehmerstamm wenn die Adresse im Dienstort nicht hinterlegt ist und die Abteilung nicht gleich Kostenstelle ist.
Bei keiner Hinterlegung dieser drei Felder wird davon ausgegangen, dass die Adresse des Dienstortes gleich ist wie die Adresse der Firma, und deswegen wird in diesem Fall die Adresse der Firma übermittelt.
Ab 01.2019 wird die Arbeitsstättenmeldung
auch ohne Lohnzettel SV erstellt!
Diese Anleitung erklärt Ihnen, wie Sie die Datenträger für Lohnzettel SV und Finanz an die Krankenversicherungsträger im LHR Lohn erstellen. Meldungen werden nach der Satzaufbau-Beschreibung von Elda (www.elda.at) erstellt. Diese werden von der Österreichischen Gesundheitskasse vorgeschrieben. Lohnzettel Finanz haben die Arten:
Abkürzung der Art im Datenaustausch ELDA |
Meldung laut ELDA |
LOHNZETTEL |
Lohnzettel SV |
STLOHNZETTEL |
Storno Lohnzettel SV |
Lohnzettel Inland an ÖGK |
Inlandslohnzettel Finanz, der an die ÖGK übermittelt wird. |
Lohnzettel Inland an BVAEB |
Inlandslohnzettel Finanz, der an eine BVAEB Versicherung übermittelt wird. |
Storno Lohnzettel Inland an ÖGK |
Storno Inlandslohnzettel Finanz, der an die ÖGK übermittelt wird. Diese Art kommt vor, wenn ein Lohnzettel Finanz zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten) weil er nicht mehr zustande kommt. |
Storno Lohnzettel Inland an BVAEB |
Storno Inlandslohnzettel Finanz, der an eine BVAEB Versicherung übermittelt wird. Diese Art kommt vor, wenn ein Lohnzettel Finanz zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten) weil er nicht mehr zustande kommt. |
MELDUNG |
Arbeitsstättenmeldung ab 01.2008 |
STMELDUNG |
Storno der Arbeitsstättenmeldung ab 01.2008. Diese Art kommt vor wenn sich die bereits übermittelte Arbeitsstättenmeldung ändert oder nicht mehr zum Tragen kommt. |
E18 an ÖGK |
Mitteilung gemäß § 109a EStG (E18) für freie Dienstnehmer, die an die ÖGK übermittelt wird. |
Storno E18 an ÖGK |
Storno der Mitteilung gemäß § 109a EStG (E18) für freie Dienstnehmer, die an die ÖGK übermittelt wird. Diese Art kommt vor, wenn ein E18 zur Gänze storniert wird (mit 0-Werten), weil das E18 zur Gänze wegfällt. |
Für nähere
Informationen kontaktieren Sie den Krankenversicherungsträger oder sehen
Sie im ÖGK Arbeitsbehelf nach.
Lesen Sie dazu auch die Maskenbeschreibung der Maske "Datenaustausch
ELDA".
Lohnzettel Finanz für die am 31.12. eines Jahres aktiven Dienstnehmer entstehen, wenn Sie die Dienstnehmer für den Monat Dezember des betroffenen Jahres echt abrechnen und das Programm "Elda-Check" die Werte ermittelt hat. Dies passiert
täglich zu Uhrzeiten, die in der Maske Elda-Checker festgelegt sind (Systemverwaltung/Abfragen/Eldacheck überprüfen) oder
nach jedem Druck des Formulars Lohnzettel Finanz (= L16) und E18 oder
wenn Sie für den betroffenen Dienstnehmer eine manuelle Ermittlung starten.
SV- beziehungsweise lohnsteuerpflichtige Lohnarten sind vorher abzurechnen.
1. In der Maske Datenaustausch ELDA (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr oder Kommunikation/Allgemeine) wählen Sie den Monat Dezember des betroffenen Jahres. Wählen Sie danach die Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J) ".
2. Wenn Sie auf den Button "Lohnzettel SV Jahresmeldungen", "Lohnzettel Finanz Jahresmeldungen" und "Arbeitsstättenmeldungen" klicken, können Sie in den folgenden Masken Ihre offenen Lohnzettel SV, Finanz- und Arbeitsstättenmeldungen kontrollieren.
Klicken Sie auf den linken unteren Button "Alle anzeigen" wenn Sie alle Meldungen angezeigt haben wollen. Wenn Sie danach wieder auf "Nur Offene anzeigen" klicken, kehren Sie zur Ansicht zurück wo Sie nur die nicht gemeldeten Meldungen sehen.
Wenn Sie eine Meldung nicht erstellen wollen, können Sie die Zeile mit
dem Button "Satz auf bearbeitet stellen" auf
"erledigt = übermittelt" setzen. Sie können auch die Meldung
vom Datenträger ausschließen, indem Sie die Checkbox "ausschließen"
aktivieren.
Dadurch wird die Checkbox "Datenträger" deaktiviert, damit später erkennbar ist, ob die Meldung manuell auf bearbeitet gesetzt wurde.
Mit dem OK-Button werden Ihre manuellen Eingaben übernommen und Sie kehren wieder zur vorherigen Maske zurück, in der Sie den Datenträger erstellen können.
3. Wenn Sie nicht die automatische ELDA-Übermittlung verwenden (Feld Elda-Übermittlung ist deaktiviert), wählen Sie ein Verzeichnis aus, wo der Datenträger erstellt werden soll. Zur Auswahl stehen:
DATENBANK |
Datenträger wird in der Datenbank erzeugt und kann im Menüpunkt Kommunikation/Austausch/Datenträger aus Datenbank auslesen ausgelesen werden. Dies verwenden viele "Internet-Kunden" die keinen Zugriff auf das Eurolohn Verzeichnis haben. |
tmp |
Datenträger wird ins Eurolohn/tmp Verzeichnis erstellt. |
tmp2 |
Datenträger wird ins Eurolohn/tmp2 Verzeichnis erstellt. |
beliebiges Verzeichnis |
Datenträger wird in ein beliebiges Verzeichnis erstellt. Dazu ist es notwendig "einen Kunden" in der Maske Kunde anzulegen (Stammdatenmenü/Allgemein/Kunde). Siehe dazu die Maskenbeschreibung "Kunde". |
Der Datenträger, der im ausgewählten Verzeichnis erstellt wird, hat die Bezeichnung dtgkkED*.dtr (für ÖGK) bzw. dtbvaED*.dtr (BVAEB Versicherungen). Mit diesem wird auch die Protokolldatei gkkdtr.lst in der DATENBANK bzw. im Eurolohn/Work Verzeichnis erstellt.
Wenn Sie
das Verzeichnis tmp, tmp2 oder ein beliebiges Verzeichnis wählen, wird
ein neuer Datenträger immer an die vorhandene Datei dtgkkED.dtr bzw. dtbvaED.dtr
dazu geschrieben. Das heißt, wenn Sie einen Datenträger erstellen (z.
B. für Beitragsnachweisungen) und danach einen neuen erstellen (zB für
Versichertenmeldungen), dann wird der 2. Datenträger an den 1. angehängt
und Sie erhalten 2 Datenträger in einem. Deswegen
empfiehlt es sich, nach Erstellen und Übermitteln eines Datenträgers diesen
entweder sofort umzubenennen oder in ein anderes Verzeichnis zu verschieben!
Füllen Sie alle weiteren Datenträgerkriterien nach Ihren Anforderungen aus.
4. Erstellen Sie den Datenträger mit dem Druckersymbol .
Die nachstehende Meldung.
wird zur Kontrolle vom Programm ausgegeben. Bestätigen Sie diese mit OK. Wenn der Datenträger fertig erzeugt ist, wird ein LHR Lohn Protokoll am ausgewählten Drucker gedruckt. Beachten Sie, dass dies nur eim LHR Lohn Protokoll zur Kontrolle ist, das keine Übermittlung an den Krankenversicherungsträger bestätigt!
Nach Erstellen des Datenträgers werden die offenen Meldungen mit Datum und Uhrzeit der Erstellung auf bearbeitet gestellt.
Wenn Sie die automatische Elda-Übermittlung verwenden (Feld Elda-Übermittlung ist aktiviert), können erstellte Datenträger sofort an das ELDA Programm zur Übertragung weitergeleitet werden.
Mehr dazu finden Sie in der Onlinehilfe unter dem Punkt "automatische Elda-Übermittlung".
Wenn Sie einen Datenträger versehentlich gelöscht haben und Sie brauchen diesen jedoch wieder, führen Sie die oberen Schritte bis zum Punkt 3 durch. Dann wählen Sie das Datum der Nacherstellung im Feld "Datum Nacherstellung" für den bereits erstellten Datenträger aus und gehen Sie weiter zu Schritt 4 aus "Erstellen des Datenträgers".
Wenn Sie einen Datenträger versehentlich erstellt haben und Sie wollen dies wieder rückgängig machen, geben Sie das betroffene Datum im Feld "Datum Nacherstellung" ein und klicken auf den Button "Datum rückstellen".
Sie können auch auf den Button "Lohnzettel SV Jahresmeldungen" bzw. "Lohnzettel Finanz Jahresmeldungen" klicken und sich alle Versichertenmeldungen anzeigen lassen (Button "Alle anzeigen"). Fragen Sie das betroffene Datum und die genaue Uhrzeit der Erstellung in der letzten Spalte mit der Funktionstaste F8 "Abfrage starten" und F8 "Abfrage ausführen" ab. Das genaue Datum und die Uhrzeit finden Sie im Feld "Datum Nacherstellung" wenn Sie auf das erste LOV klicken.
Nachdem Sie in diesen Masken die betroffenen Meldungen abgefragt haben, können Sie die Anzeige mit Button "Anzeige auf offen setzen" auf offen setzen und speichern. So werden die Meldungen wieder auf offen (= nicht übermittelt) gesetzt.
Beachten Sie,
wenn Sie einen Datenträger nur aus dem Eurolohn/... Verzeichnis löschen,
sind die Meldungen im LHR Lohn trotzdem immer noch auf "bearbeitet"
(= übermittelt) gesetzt.
Das Übermitteln des Datenträgers an den betroffenen Krankenversicherungsträger erfolgt im Regelfall über die Software Elda. Diese wird von der Österreicherischen Gesundheitskasse zur Verfügung gestellt. Wie Sie die Software installieren, finden Sie auf der Internetseite www.elda.at.
Wenn Sie nicht die automatische Elda-Übermittlung verwenden, ladenSie den Datenträger manuell über die Elda Software hoch. Eine Beschreibung dazu finden Sie auch auf der Internetseite www.elda.at.
Nach der
Übermittlung des Datenträgers gibt Elda ein Übermittlungsprotokoll (Meldebestätigung)
aus. Auf diesem ist ersichtlich, ob alle Meldungen übermittelt wurden.
Bei Fehlermeldungen und Unklarheiten kontaktieren Sie die Elda Hotline.
Achten Sie
darauf, dass Sie jeden erstellten Datenträger übermitteln! Im LHR Lohn
ist es nicht vermerkt, ob Sie den Datenträger tatsächlich über die Elda
Software übermittelt haben!
Für Beschäftigte mit Taglöhnern nach § 69/1 EStG ist seit 01.2004 kein Lohnzettel Finanz-Teil zu übermitteln. In LHR Lohn wird ein Lohnzettel Finanz-Teil nur zur Kontrolle generiert, und ist im Feld "Datenträger" mit "ohne Übermittlung" gekennzeichnet. Dieser Datenträger kann nicht übermittelt werden. In LHR Lohn betrifft das jene Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe "V* - Taglöhne" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten.
Für Grenzgänger wird bis 12.2005 kein Lohnzettel Finanz-Teil erstellt. Das sind in LHR Lohn jene Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe "G - Grenzgänger (Einpendler)" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten. Ab 01.2006 wird für diese Dienstnehmer ein Lohnzettel Finanz-Teil generiert.
Für Grenzgänger (Auspendler) wird kein Lohnzettel SV und Finanz-Teil erstellt. Das sind im LHR Lohn jene Dienstnehmer mit der Lohnsteuergruppe "X - keine LSt-Berechnung, Grenzgänger (Auspendler)" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten.
Für Werkverträge wird kein Lohnzettel SV, Finanz und auch kein E18 erstellt. Das sind im LHR Lohn jene Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart "WV- Werkverträge" in der Maske Variable Dienstnehmerdaten.
Für Zivildiener ist kein Lohnzettel SV Teil zu übermitteln. LHR Lohn unterstützt diese Regelung ab 01.2009. Vorjahre werden nicht automatisch storniert. Für diese starten Sie gegebenenfalls eine manuelle Ermittlung. Zivildiener haben im variablen Dienstnehmerstamm die SV-Gruppe N12o zugewiesen.
Für jede Leistung eines freien Dienstnehmers ist eine Dienstnehmernummer zu vergeben, damit die Leistungsentgeltgrenze ohne USt richtig für das E18 ermittelt wird.
Eine Erstellung des E18 muss gemäß RZ 8312 unterbleiben, wenn
weder das insgesamt geleistete (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze 900 EUR im Kalenderjahr übersteigen noch
das (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung mehr als 450 EUR im Kalenderjahr betragen.
In diesem Fall wird im LHR Lohn eine E18 generiert aber nicht übermittelt. Dieser ist im Feld "Datenträger" mit "ohne Übermittlung" gekennzeichnet.
Die Meldung ist also dann zu erstatten, wenn entweder der Gesamtbetrag von 900 EUR oder die Einzelleistung den Beitrag von 450 EUR übersteigt. Diese Beurteilung muss man aber auch auf die einzelne Kategorie abstellen.
In LHR Lohn
vergeben Sie dazu pro Leistung eine eigene Dienstnehmernummer. Die Überprüfung
der Leistungsgrenzen erfolgt pro SV-Nummer des Dienstnehmers.
Für die Erstellung der E18-Meldungen werden die Dienstnehmer auf Grund der (eindeutigen) SV-Nummer zusammengefasst und gemeinsam dahingehend überprüft, ob eine Übermittlung der Werte an das Finanzamt nötig ist.
Die Dienstnehmerart in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bestimmt, wie die Art der erbrachten Leistung auf der Mitteilung § 109a EStG (E18) ausgewählt wird.
Beispiele
Ein Dienstnehmer hat drei Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Er wird dreimal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FU" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 400,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 400,00 Euro |
ja |
DN Nr. 3, Leistung: 200,00 Euro |
ja |
Summe: 1.000,00 Euro |
|
Ein Dienstnehmer hat drei sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen. Er wird dreimal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FD" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 451,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
ja |
DN Nr. 3, Leistung: 500,00 Euro |
ja |
Summe: 1.251,00 Euro |
|
Ein Dienstnehmer hat drei sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen. Er wird dreimal (mit drei Dienstnehmernummer) mit der Dienstnehmerart "FD" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
DN Nr. 3, Leistung: 200,00 Euro |
nein |
Summe: 800,00 Euro |
|
Ein Dienstnehmer hat eine Leistung als Mitglied des Aufsichtsrates. Er wird einmal mit der Dienstnehmerart "MR" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 600,00 Euro |
ja |
Summe: 600,00 Euro |
|
Ein Dienstnehmer hat zwei Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates. Er wird zweimal mit der Dienstnehmerart "MR" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Leistung: 500,00 Euro |
ja |
DN Nr. 2, Leistung: 300,00 Euro |
nein |
Summe: 800,00 Euro |
|
Ein Dienstnehmer hat zwei Leistungen. Eine als Mitglied des Aufsichtsrates und eine als Funktionär. Er wird einmal mit der Dienstnehmerart "MR" und einmal mit der Dienstnehmerart "FU" angelegt. |
Meldung |
DN Nr. 1, Dienstnehmerart "MR", Leistung: 450,00 |
nein |
DN Nr. 2, Dienstnehmerart "FU", Leistung: 500,00 |
ja |
Diese Leistungen sind nicht zu summieren. Die Summe ist pro Leistung zu beurteilen. |
|
Allgemeines über Datenaustausch ELDA
Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich)