Urlaubsverwaltung - Einstellungen

Dieses Thema bietet umfassende Informationen zur Verwaltung von Urlauben, Zeitausgleichen, Pflegeurlauben und BREhördengängen sowie den erforderlichen Einstellungen in der Software für die Urlaubsverwaltung.
Der erste Abschnitt "Inhalte der Urlaubsverwaltung" beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwaltung von Urlauben mit LHR. Der zweite Abschnitt "Vorgehensweise" erläutert die einzelnen Schritte, die für die Einrichtung der Software erforderlich sind.

 

Inhalte der Urlaubsverwaltung

- Verwaltung von Urlaubs-, Sonderurlaubs-, Fehlzeitenansprüchen und Salden pro Firma nach

Arbeitsjahr

ab Eintrittsdatum

Kalenderjahr

ab 01.01.

Geschäftsjahr

ab Geschäftsjahresbeginn laut variablen Firmenstamm

 

- Urlaubs-, Sonderurlaubs- und Fehlzeitanspruchsverwaltung pro Kollektivvertrag

Automatische Urlaubs-, Sonderurlaubs- und Fehlzeitanspruchserhöhung mit Erreichen von gewissen Dienstjahren und zuweisen von Zusatztagen für Invaliden und leitenden Angestellten.

 

Beispiel einer Verwaltung

ab 0 Dienstjahren

25 Tage

 

ab 25 Dienstjahren

30 Tage

 

- Verwalten von Saldostunden

- Urlaubs-, Sonderurlaubs- und Fehlzeitgewährung pro Kollektivvertrag nach Abeitstagen oder nach Stunden

- Automatische Urlaubs-, Sonderurlaubs und Fehlzeittageermittlung

Ermittlung der Tage oder Stunden über ein Wochenmodell und Feiertagsverwaltung

- Vordienstzeitenanrechnung

- Anspruchskürzungen

Verwaltung der Anspruchs-Kürzung bei Unterbrechungen wie Truppenübung, Karenz usw. (manuell und automatisch)

- Ausdrucke des Urlaubs-, Sonderurlaubs-, Fehlzeit- und Saldostandes

Nach Kostenstellen und nach Abteilungen aktueller Urlaubs- oder Sonderurlaubsstand des Dienstnehmers

- Überleitung in die Abrechnung

Mit dem Urlaubs-, Sonderurlaubs-, Fehlzeitenverbrauch und Saldoveränderungen können automatisch Lohnarten (Einheiten) generiert werden

- Rückstellung

Unterstützung der Urlaubsrückstellungsberechnung (Einbindung des auf das Geschäftsjahr aliquotierten Urlaubs- oder Sonderurlaubsstandes)

Es können bei der Rückstellungsberechnung im laufenden Geschäftsjahr auch geplante Urlaube bis zum Geschäftsjahresende berücksichtigt werden

- Urlaubsabbuchung

Optional durch Eingabe oder Übernahme aus einer Zeiterfassung

- automatische Berücksichtigung des Beschäftigungsaumaßes

 

Vorgehensweise

1. Urlaubsverwaltung einschalten:

Wenn Sie die Urlaubsverwaltung von der LHR Lohn verwenden möchten, schalten Sie diese in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Variabler Firmenstamm (oder Abrechnung/Urlaub/Verwaltung/Variabler Firmenstamm) im Feld "Urlaubsverwaltung" wie unter der Maske beschrieben ein.

Weiters definieren Sie hier das Geschäftsjahr, um den Beginn des Anspruches nach Geschäftsjahr zu ermitteln und die Tage bis zur Urlaubsrückstellung aliquotieren zu können.

Urlaubsverwaltung

Diese Checkbox aktivieren Sie, wenn Sie die Urlaubsverwaltung von LHR Lohn verwenden. Die Checkbox aktivieren Sie ab dem ersten Monat, das Sie abrechnen.

 

Für das Monat, in dem es eine Urlaubsersterfassung gibt (= Erfassung der Resturlaubsstände), legen Sie einen separaten variablen Firmenstamm an und deaktivieren die Checkbox "Urlaubsverwaltung".

Beispiel:
Echtbetrieb ab 01.2026
Resturlaubsstände werden mit 12.2025 in der Maske Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ersterfassung erfasst.

Lösung:
Legen Sie einen variablen Firmenstamm mit 12.2025 an, in dem die Checkbox "Urlaubsverwaltung" deaktiviert ist.
Legen Sie anschließend einen variablen Firmenstamm mit 01.2026 an, in dem die Checkbox "Urlaubsverwaltung" aktiviert ist.

2. Wochenmodelle für den Urlaubsanspruch einrichten:

a) Definieren Sie im Menü Abrechnung/Urlaub/Verwaltung/Texte/Wochenmodelle die Wochenmodelle für die Urlaubsberechnung. Falls Sie den Urlaub in Stunden rechnen, geben Sie hier die Stunden pro Arbeitstag ein. Sollten Sie die Urlaubsverwaltung nach Tagen verwenden, dient die Eingabe von Stunden nur als Information.

b) Im Menü Abrechnung/Urlaub/Wochenmodelle Firma, Dienstnehmergruppe, Dienstnehmer definieren Sie Modelle pro Firma, pro Dienstnehmergruppen und/oder pro Dienstnehmer (falls es welche gibt, die vom Modell auf Firmenebene abweichen).
Verwendet werden die Wochenmodelle bei der Erfassung des Urlaubs, um die verbrauchten Urlaubstage oder Stunden richtig vorzuschlagen, und für eine automatische Berechnung des Anspruches aufgrund des Beschäftigungsausmaßes. Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

Sofern das Modul LHR Zeit mit aktivierten Parameter "LS: Abr_Dienstrad" genutzt wird, ist das Anlegen eines Wochenmodells pro Dienstnehmer nicht erforderlich. Ist der Parameter mit "J" gesetzt, dann selektiert die Urlaubsverwaltung die Wochenarbeitstage bzw. -stunden aus dem Dienstrad in der Zeiterfassung, um den Urlaubsanspruch z.B. bei Teilzeitkräften zu aliquotieren.

Diensträder bilden die Beschäftigungstage und -stunden wochenweise ab. Mehrere, sich abwechselnde Diensträder sind möglich. Bei mehrwöchigen Diensträdern ermittelt das System Durchschnittswerte, indem es die Gesamtanzahl der Arbeitsstunden oder -tage durch die Anzahl der Wochen teilt.

3. Anspruchsarten und Anspruchsübersicht anlegen:

a) Im Menü Abrechnung/Urlaub/Verwaltung/Texte/Anspruchsarten legen Sie Anspruchsarten für die Urlaubsverwaltung an. Die Nummer und die Bezeichnung sind frei wählbar.

Hier definieren Sie auch ob Sie eine Zeitsaldoverwaltung (mit der Anspruchsart "Saldostunden") verwenden.

 

 

b) Im Menü Abrechnung/Urlaub/Verwaltung/Anspruchsübersicht legen Sie die Ansprüche für die Urlaubsverwaltung an und definieren wie diese berechnet werden.

Hier ein Beispiel für den Anspruch Urlaub:


Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

4. Ansprüche pro Anspruchsnummer und Anspruchserhöhung pro Anspruchsnummer definieren

a) In der Maske Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ansprüche pro Anspruchsnummer erfassen Sie Ansprüche für Urlaub, Sonderurlaub oder Fehlzeiten pro Anspruchsnummer (zB bis 25 Dienstjahre - 25 Arbeitstage, ab 25 Dienstjahre - 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch), bzw. ob ab Erreichen einer bestimmten KV-Einstufung (und aller nachfolgenden Verwendungsstufen) ein abweichender  Anspruch gültig ist.

Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

b) In der Maske Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruchserhöhung pro Anspruchsnummer legen Sie Anspruchserhöhungen fest, die aufgrund des Alters oder anderer Sonderregelungen eintreten.

Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

5. Urlaubsberechnung einstellen:

Definieren Sie im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 2, unter Urlaub im Feld "Nach", ob die Urlaubsverwaltung nach Arbeits-, Kalender- oder Geschäftsjahr gerechnet werden soll. Hier legen Sie auch eine eventuelle Verjährung fest.

Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

5. Definition von Ansprüchen pro Kollektivvertrag:

In der Maske Kollektivverträge (Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge) weisen Sie dem Kollektivvertrag einen STandardanspruch zu. Sie haben hier zusätzlich die Möglichkeit, die Urlaubsberechnung im Feld "Nach" auf Kalenderjahr, Arbeitsjahr oder Geschäftsjahr anzupassen, falls dies für bestimmte Kollektivverträge von den Einstellungen im Firmenparameter abweicht.

6. Definition von Urlauben und Fehlzeiten:

In Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe legen Sie die „Unterbrechungsgründe“ für die Erfassung von Urlauben, geplanten Urlauben, Arztbesuchen, Behördenwegen usw. fest. Dabei ist das Feld "Unterbrechungsart" sowie der Bereich "Urlaubsverwaltung" im unteren Teil der Maske von besonderer Bedeutung.

7. Anrechnung der Vordienstzeiten:

Möchten Sie Vordienstzeiten in der Urlaubsberechnung einbeziehen, müssen die folgenden Unterbrechungsgründe im Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe angelegt werden - sofern sie nicht bereits im Zuge der Erstinstallation verfügbar sind:

Feld "Monatlicher Anspruch"

Mit dieser Checkbox bestimmen Sie beim fiktiven Eintritt für Urlaubsanspruch (Unterbrechungsart ist "fiktiver Eintritt für Urlaub (R)"), ob der Urlaubsanspruch sofort mit dem Datum gewährt wird, zB bei einer Firmenübernahme (= deaktivierte Checkbox) oder in den ersten X Monaten monatlich anwachsen soll, zB weil Vordienstzeiten angerechnet werden (= aktivierte Checkbox).

Diese Checkbox ist nur mit folgenden Unterbrechungsarten aktiv:

Bei allen anderen Unterbrechungsarten kann diese Checkbox nicht angewählt werden. Mit dieser Checkbox gibt es folgende Einstellungen:

aktiviert oder leer

Wenn einem Dienstnehmer mit einem Neu-Eintritt Vordienstzeiten angerechnet werden, dann werden diese als fiktiver Eintritt für Urlaub erfasst. In diesem Fall sollen sich die Vordienstzeiten als Dienstjahre für die  Ermittlung des Urlaubs-Anspruches auswirken. In den ersten X Monaten soll dieser Urlaubs-Anspruch aber monatlich (jeweils 1/12 Zuwachs) gewährt werden.

deaktiviert

Wenn ein Dienstnehmer von einer Firma in eine andere Firma mit allen Rechten und Pflichten wechselt, dann wird sein ursprünglicher Eintritt als fiktiver Eintritt für Urlaub in der neuen Firma eingegeben. Der Urlaubsanspruch bzw. der übertragene Resturlaub wird mit dem Eintrittsdatum voll gewährt. Der fiktive Urlaubseintritt wird für die Ermittlung der Dienstjahre herangezogen, um eventuelle Urlaubs-Erhöhungen früher zu berücksichtigen.

 

8. Anspruch für einen Dienstnehmer zuweisen:

In der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variabler Dienstnehmerstamm weisen Sie auf der Seite 1 im Feld "Kollektivvertrag" den Kollektivvertrag dem Dienstnehmer zu. Im Kollektivvertrag ist der Urlaubsanspruch hinterlegt (siehe Schritt 3).

Auf der Seite 2 können Sie den Anspruch aus dem Kollektivvertrag übersteuern, sofern für einzelne Dienstnehmer abweichende Regelungen gelten.

Mehr dazu lesen Sie direkt in der Fensterbeschreibung.

9. Lohnart für Urlaubsentgelt (Urlaubsschnitt, Schnittberechnung, ...) anlegen

Wenn Sie für die Dauer eines Urlaubs oder einer Fehlzeit ein Urlaubsentgelt generieren möchten (zB Überstundenschnitt der letzten 3 Monate) , finden Sie in der Onlinehilfe unter "Aufgaben - einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen - Urlaubsschnitt eine Anleitung zur Erstellung der Lohnart.

Im Menü Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruch-Lohnart weisen Sie diese Lohnart dem Urlaub zu. Im Feld "Monate" können Sie festlegen, ob die Lohnart ein oder mehrere Monate nach dem Urlaub bzw. der Fehlzeit generiert werden soll.

Generiert wird eine solche Lohnart für einen Monat mit dem Wert des Urlaubs- oder Fehlzeitverbrauches in Tagen oder Stunden.

Die Lohnart wird für einen Monat mit dem Wert des Urlaubs- oder Fehlzeitverbrauchs in Tagen oder Stunden erstellt. Die Generierung erfolgt automatisch während der Abrechnung. Sie erscheint nicht in der Lohnartenzuordnung, sondern wird durch die Eingabe des Urlaubs oder der Fehlzeit erzeugt. Wenn Sie die Lohnart in der Lohnartenzuordnung übersteuern, wird sie für das entsprechende Monat nicht mehr vom Programm verändert.

 

Fenster

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