Kollektivverträge - Details

Legen Sie in der Maske Kolektivverträge den für Ihr Unternehmen gültigen Kollektiv-vertrag an. (Diese werden aus dem Personalverrechnungsprogramm bereits mit übernommen)

Im Kollektivvertrag haben Sie die Möglichkeit festzulegen, ab dem wievielten Tag ein verminderter Tagsatz steuerfrei ist und welcher arbeitsrechtliche Taggeldbetrag zur Anwendung kommt, wenn die Tage mit vollem Anspruch laut KV ausgeschöpft wurden (Kalendertagsregelung, zB Handels-KV, GPA Regelung).

Auch hier haben Sie die Möglichkeit festzulegen, ab welcher Stunde Taggeld bezahlt wird.

 

Felder

Kollektivvertrag

Hier tragen Sie eine Nummer und den Namen für Ihren Kollektivvertrag ein.

Kommentar

Wenn Sie interene Anmerkungen zum Kollektivvertrag haben, tragen Sie diese hier ein.

Gültig

Geben sie das Monat ein, ab welchem dieser Satz Gültig ist.

BEREICH Urlaubsverwaltung

Standardanspruch

Tragen Sie hier die Nummer des Standard-Anspruches für den Urlaub diesen Kollektivvertrag ein.

Nach

In diesem Feld steuern Sie wie die Anspruchsvergabe der Urlaubsverwaltung erfolgt. Sobald Sie hier etwas eintragen, wird die Angabe in den Firmenparametern übersteuert.

BEREICH kollektivvertragliche Einstellungen

Wochenstunden

Hier tragen Sie die Stundenanzahl der Wochenarbeitszeit ein.

EFZ-Anrechnung Karenz

Sollte es bezüglich der Anzahl der anrechenbaren Monate für die erste Karenz auf die Dienstzeit eine abweichende Regelung im Kollektivvertrag geben, dann hinterlegen Sie hier die Anzahl der Monate.

BEREICH Abrechnung

Aliquotierung lfd

Hier bestimmen Sie, wie die Aliquotierung der laufenden Bezüge erfolgen soll, wenn das Dienstverhältnis während eines vollen Abrechnungszeitraums beginnt oder endet bzw. beginnt und endet. Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Monatslohns (-gehalts) festgelegt wurde, wählen Sie eine der folgenden Berechnungsarten:

Aliquotierungskennzeichen

Beschreibung

"N oder leer" - Keine Aliquotierung

Es erfolgt keine Aliquotierung der Bezüge

"S" - nach SV-Tagen

Monatsgrundbezug / einheitlich 30 x Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage (SV-Tage!)

"L" - nach LSt-Tagen

Monatsgrundbezug / einheitlich 30 x Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage (LSt-Tage!)

"K" - nach Kalendertagen

Monatsgrundbezug / tatsächliche Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats x Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage

"W" - nach Werktagen

Monatsgrundbezug / 26 Werktagen x Anzahl der Kalendertage im Monat abzüglich Sonntage (Feiertage sind Werktage)

"B" - nach Kalendertagen (betriebsüblichen Tagen)

Monatsgrundbezug / tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats x Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage unter Berücksichtigung betriebsüblicher Tage

Als betriebsübliche Tage gelten die Wochentage Montag bis Freitag welche keine allgemeinen Feiertage sind.
Die Aliqutierung gilt nur für den Grundlohn bzw. das Grundgehalt (inklusive aller laufender Zulagen) jedoch nicht für Sonderzahlungen oder Schnitte, etc.

Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag eine dieser Berechnungsarten vor, ist diese anzuwenden. Ist das nicht der Fall, kann jede dieser Arten angewendet werden.

Beispiel mit "B" - nach Kalendertagen (betriebsüblichen Tagen)
Dienstnehmer A tritt am 03.02.2020 (erster betriebsüblicher Tag - keine Aliquotierung 27 SV-Tage) ein und am 26.02.2020 (letzter betriebsüblicher Tag 28.02.2020 - Aliquotierung 24 SV-Tage) wieder aus.
Dienstnehmer B tritt am 02.03.2020 (erster betriebsüblicher Tag - keine Aliquotierung ) ein und am 30.04.2020 (letzter wieder aus.
Dienstnehmer C tritt am 01.05.2019 (erster betriebsüblicher Tag - keine Aliquotierung) ein und geht von 25.08.2020 in Karenz.
Dienstnehmer D tritt am 04.01.2021 (erster betriebsüblicher Tag - keine Aliquotierung) ein.

Lösung:
Dienstnehmer A
02.2020 - Gehalt € 4.500,00 / 29 * 24  = € 3.724,14

Dienstnehmer B
03.2020 - Gehalt € 5.600,00 --> keine Aliquotierung
04.2020 - Gehalt € 5.600,00 --> keine Aliquotierung

Dienstnehmer C
08.2020 - Gehalt € 5.700,00 / 31 * 24 = € 4.412,90

Dienstnehmer D
01.2021 - Gehalt € 5.600,00 --> keine Aliquotierung

Aliquotieurung SZ Nicht-Efzg

Wenn dieses Checkbox aktiviert wird, werden die Sonderzahlungen mit Nicht-Entgeltfortzahlungsanspruchs-Tagen aliquotiert.

BEREICH Kollektivvertragliche Einstellungen für Reisekosten

Dieser Bereich ist nur relevant, wenn Sie das Paket Reisekosten in Verwendung haben. Hier tragen Sie kollektivvertragliche Regelungen ein.

Beispiel aus dem Handel Kollektivvertrag:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf Euro 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von Euro 14,40 je angefangener Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, außer Ansatz.

Die 12 Tage tragen Sie im Feld "Steuerfreie Tage nach RGV" ein.

Die 14,40 tragen Sie im Feld „Taggeld nach KV-Regelung“ ein.

Wenn auch der steuerfreie Betrag ab dem 13. Kalendertag nicht mehr 26,40 beträgt, sondern nur mehr 14,40, dann tragen Sie 14,40 in dem Feld „Freibetrag nach KV-Regelung“ ein.

Steuerfreie Tage nach RGV

Hier geben Sie ein, wieviele Tage nach der Bundesreisegebührenvorschrift steuerfrei sind.

Legaldefinition

Hier geben Sie ein, ob Sie für diesen Kollektivvertrag die Legaldefinition verwenden möchten.

Um die Legaldefinition zu verwenden, dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Die Legaldefinition hinterlegen Sie pro Kollektivvertrag in der Maske Paket Reisekosten: Firma/Kollektivverträge - Checkbox "Legaldefinition" (Paket Personalverrechnung: Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge)

  2. In der Maske Reisekosten/Reisegebiet hinterlegen Sie die Reisegebiete (wie zB PONGAU, PINZGAU). Ein Reisegebiet wird dann als ein Einsatzort gewertet.

  3. In der Maske Reisekosten/Reiseziel weisen Sie den betroffenen Orten die Reisegebiete zu. Die Reiseziele sind wiederum in der Reisekostenabrechnungsmaske - Registerkarte Inland einzugeben (= Pflichtfeld!).

  4. Weisen Sie die Reisegebiete den betroffenen Dienstnehmern in der Maske Dienstnehmer/Dienstnehmerstamm - Registerkarte Reisegebiet.

Freibetrag nach KV-Regelung

Hier geben Sie ein, welcher Betrag steuerfrei bleibt, wenn die steuerfreien Tage nach RGV ausgeschöpft sind.

Taggeldstunden

Hier geben Sie ein, ab welcher Stunde Taggeld bezahlt wird, wenn dies nicht 3 Stunden (gesetzlich) sind.

Stundenberechnung

Hier wählen Sie aus, ob die RK-Abrechnung je angefangene Stunde (wie bisher, Einstellung defaultmäßig auf "A") oder je vollendete Stunde (Einstellung "V") rechnen soll.

Taggeld nach KV-Regelung

Hier geben Sie ein, welcher arbeitsrechtliche Tagesgeldbetrag (für Inland) für das Paket Reisekosten zur Anwendung kommt, wenn die Tage mit vollem Anspruch laut KV (zB Handel KV) laut Feld "Steuerfreie Tage nach RGV" ausgeschöpft wurden (Kalendertagsregelung).

Das deckt zB diesen Zusatz im KV ab:

Reiseaufwandsentschädigung

a) Für die Bestreitung des mit der Dienstreise verbundenen persönlichen Mehraufwandes für Verpflegung und Unterkunft erhält der Angestellte für jeden vollen Kalendertag eine Reiseaufwandsentschädigung. Diese besteht aus dem Taggeld und dem Nächtigungsgeld.

b) Die Reiseaufwandsentschädigung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes in der geltenden Fassung beträgt:

Taggeld Nächtigungsgeld Tag- und Nächtigungsgeld

Euro 26,40 Euro 15,00 Euro 41,40

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf Euro 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von Euro 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, außer Ansatz.

Dienstreisen außerhalb von Österreich:

Dienstreisen außerhalb von Österreich bedürfen einer ausdrücklichen Bewilligung des Arbeitgebers. Die Entschädigung der Reisekosten und des Reiseaufwandes ist jeweils vor Antritt der Dienstreise besonders zu vereinbaren. Diese Regelung kann auch durch Betriebsvereinbarung getroffen werden. Es wird empfohlen, sich bei einer derartigen Vereinbarung an den Sätzen für Auslandsreisen des Einkommensteuergesetzes zu orientieren.

Behandlung gemischte Reisen

Mit diesem List-Item definieren Sie, wie das Inlandstaggeld bei gemischten Reisen ermittelt werden soll. Standardwert ist die bisherige Berechnung: Gesamt minus Ausland ist Inland.