Hier definieren Sie wie die Ansprüche Urlaub, Fehlzeiten, Zeitsaldostunden ... berechnet werden sollen. Anspruchsarten legen Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Texte/Anspruchsarten
Hier geben Sie eine beliebige Anspruchsnummer und eine Beschreibung des Anspruches ein.
Hier geben Sie im Format "MM.JJJJ" ein, ab wann die Einstellung gültig ist. Dieser Satz ist solange gültig, bis der selbe Satz mit einem neuen Gültigkeitsdatum eingetragen wird.
Hier geben Sie ein, ob Urlaube oder Fehlzeiten eines Anspruches nach Tagen oder Stunden verwaltet und abgerechnet werden.
Wann soll bei der Urlaubsverwaltung nach Kalender- oder Geschäftsjahr eine Anspruchserhöhung bei Erreichen von Dienstjahren erfolgen:
G = laut Gesetz im höheren Anteil des Arbeitsjahres. Wenn das entsprechende Dienstjahr bis zur Jahreshälfte des Arbeitsjahres erreicht wird, erhält der Dienstnehmer im laufenden Urlaubsjahr den erhöhten Anspruch, ansonsten im darauffolgenden Urlaubsjahr.
I = immer im darauffolgenden Anspruchsbeginn bei Erreichen der Dienstjahre
S = bei Eintritt bis zur Monatsangabe (Eingabe im Feld "Eintritt bis Monat" ist ausschlaggebend)
B = immer bei Anspruchsbeginn im Urlaubsjahr, wo das Dienstjahr erreicht wird
Hier geben Sie ein, wann eine Erhöhung bei Erreichen eines Alters stattfinden soll:
A = im Urlaubsjahr (mit Beginn), in dem das Alter erreicht wird (=Default)
S = nach Kalender-/Geschäftsjahr bei Geburtstag bis zur Monatsangabe im aktuellen Urlaubsjahr, ansonsten im nächsten. Diese Option ist nur in jenem Jahr von Bedeutung, in dem ein Dienstnehmer ein Ab-Alter erreicht (z.B. ab 51 Jahre nur in dem Jahr, in dem der Dienstnehmer seinen 51 Geburtstag feiert).
Die Monatsangabe wird aus der „Anspruchsübersicht“ entnommen („Eintritt/Gebdat. bis Monat“).
Beispiele:
Urlaubsjahr 2006
Anspruchserhöhung bei 51 Jahre und 10 Dienstjahre
Eintritt im Jahr 1996
Geburtsjahr 1955
Eintritt 01.01.1996 Geburtstag 01.01.1955 Erhöhung im aktuellen Jahr
Eintritt 15.03.1996 Geburtstag 15.03.1955 Erhöhung im aktuellen Jahr
Eintritt 15.10.1996 Geburtstag 30.09.1955 Erhöhung im nächsten Jahr
Dieser Fall wird durch die Einstellung „Anspruchserhöhung bei Eintritt bis zur Monatsangabe“ erfüllt, da der Dienstnehmer mit 01.2006 (neuer Anspruch) erst 9 Dienstjahre hat. Würde der Dienstnehmer bereits 1995 eingetreten sein, so würde er wegen des Geburtstages vor dem Monat 10 den Anspruch schon 2006 bekommen.
Eintritt 15.09.1996 Geburtstag 30.09.1955 Erhöhung im aktuellen Jahr
Eintritt 15.09.1996 Geburtstag 15.10.1955 Erhöhung im nächsten Jahr
Ob für die Ermittlung der Dienstjahre der aktive oder der fiktive Eintritt herangezogen wird, ist über die Option „Eintr.“ in der „Anspruchserhöhung pro Anspruchsnummer“ zu steuern.
Alle Dienstnehmer, die 10 Dienstjahre und das Alter von 51 Jahre überschreiten, bekommen eine Erhöhung auf jeden Fall.
Hier erfassen Sie ein Monat, bis zu welchem ein Eintritt erfolgen muss, um im selben Urlaubsjahr noch den erhöhten Anspruch zu erhalten (bei Anspruchserhöhung = S).
Beispiel:
Eingabe = 10 – Eintritt muss bis 30.09. erfolgen
Hier geben Sie ein, wieviele Monate der Anspruch im 1. Dienstjahr monatlich erstattet werden soll:
0 = Anspruch wird für das gesamte Jahr erstattet
1-11 = Anspruch wird für die angegebenen Monate monatlich erstattet werden. Die Rundung erfolgt wie im „Ansprüche pro Anspruchsnummer“ eingestellt. Nachdem die angegebenen Monate im 1. Dienstjahr abgelaufen sind, wird mit der jährlichen Anspruchsverwaltung fortgefahren.
Hier geben Sie ein, wie das Beschäftigungsausmaß aliquotiert werden soll
Urlaubsanspruch (=leer) (A)
Resturlaub exklusive Übertrag aus Vorjahren (R)
Resturlaub inklusive Übertrag aus Vorjahren (V)
Hier geben Sie ein, was bei einer Urlaubsverwaltung nach Kalender- oder Geschäftsjahr im Eintrittsmonat mit dem Anspruch geschehen soll. Es gibt zwei Einstellungen:
der vom Eintrittstag im Monat aliquote Anteil – dabei reduzieren die Tage, die der Dienstnehmer im Eintrittsmonat nicht gearbeitet hat, den Anspruch.
immer der volle Monats-Anspruch unabhängig vom Eintrittstag – dabei gibt es keinen Unterschied, ob der Dienstnehmer am Monatsersten oder am Monatsletzten eintritt, es wird immer der Anspruch für das gesamte Monat gewährt. Diese Option wird nicht durchgeführt, wenn im selben Monat auch ein Austritt ist.
Bei dieser Einstellung „immer der volle Monats-Anspruch“ erfolgt folgende Berechnung:
Anspruch 200 Stunden, Eintritt am 15.02.2016
200 / 12 * 1 = 16,6667 – nur der Jänner verringert mit 1/12 den Urlaubsanspruch.
Hier geben Sie ein, wie gerundet werden soll:
es sollen die Kürzungen gerundet werden. Dabei wird eine Kürzung errechnet, gerundet und entsprechend vom Anspruch subtrahiert
es soll das Ergebnis gerundet werden. Dabei wird eine Kürzung errechnet, vom Anspruch subtrahiert und dann wird erst gerundet
Soll das Ergebnis gerundet werden, dann erfolgt das in folgenden Situationen:
Bei automatischer Anpassung des Beschäftigungsausmaßes, in dem Monat, wo sich das Beschäftigungsausmaß ändert
wenn eine automatische Aliquotierung ausgeführt wird (Aliquotierung bei Eintritt, Aliquotierung bei Austritt, Aliquotierung bei Unterbrechung)
Tritt keine der oben angeführten Situationen ein, dann wird das Ergebnis nicht gerundet (Resturlaub Vormonat – eventuellem Konsum – eventueller Kürzungen = neuer Resturlaub ohne Rundung).
Urlaubsanspruch an Beschäftigungsausmaß anpassen