Die tägliche Berechnung des Existenzminimum bei Exekutionen wird bei der Exekutionsgruppe laufender Bezug angewandt, wenn der Dienstnehmer weniger als 30 SV-Tage im Monat hat. Die Gruppen 13./14. Bezug, gesetzliche Abfertigung und Urlaubsersatzleistung werden nach der monatlichen Berechnung gerechnet.
Die LHR Lohn berechnet die Exekutionen (wie im Ortner beschrieben) wie folgt:
Sollte in den vorangegangenen Monaten noch keine Exekution anhängig gewesen sein, so muss der Betrag dennoch gepfändet werden. In diesem Fall wird der unpfändbare Betrag für diesen Monat errechnet und zwar unter Berücksichtigung des nun nachzuzahlenden Betrages und des bereits ausbezahlten Betrages.
Hier kann es zu zwei möglichen Szenarien kommen:
Sollte der Arbeitnehmer damals mehr ausbezahlt bekommen haben als nun der unpfändbare Freibetrag inkl. Nachzahlung ergäbe, so muss die Nachzahlung zur Gänze dem Gläubiger übermittelt werden.
Hat der Arbeitnehmer damals weniger ausbezahlt bekommen als jetzt der unpfändbare Freibetrag ergeben würde, so erhält der Arbeitnehmer von der Nachzahlung nun die Differenz bis zum unpfändbaren Freibetrag ausbezahlt, der Rest geht an den Gläubiger.
Sie haben im LHR Lohn trotzdem die Möglichkeit, dies durch eine fixe Rate auf null zu setzen (Registerkarte Rate mit 0 eingeben).
Für die Behandlung einer Zusammenrechnung unterscheiden Sie im LHR Lohn zwischen zwei Fällen:
Der Drittschuldner hat keinen allgemeinen Grundbetrag zu berücksichtigen, sondern nur einen Steigerungsbetrag: In diesem Fall gibt es das Feld "Grundbetrag". Mit diesem Feld erhöhen oder vermindern Sie prozentual den allgemeinen Grundbetrag einer Exekution (für Zusammenrechnung von Forderungen § 292 EO im Falle mehrerer beschränkt pfändbarer Leistungen). Wenn Sie den allgemeinen Grundbetrag auf 0 setzen möchten, geben Sie im Feld "Grundbetrag" -100 ein. So werden nur Steigerungsbeträge berücksichtigt. Dies funktioniert nur für Exekution, die gerade gepfändet wird. Der unpfändbare Betrag wird pro Exekution extra gerechnet
Der Drittschuldner hat den allgemeinen Grundbetrag und den Steigerungsbetrag zu berücksichtigen: In diesem Fall legen Sie eine Durchläuferlohnart ein, die als Exekutionsgruppe "L - beschränkt pfändbarer laufender Bezug" eingestellt hat. In der Lohnartenzuordnung geben Sie bei dieser Lohnart immer den Netto-Betrag von anderem Arbeitgeber ein.
Folgender Fall wird nicht automatisch unterstützt:
Wenn der Dienstnehmer mehrere Exekutionen hat und es erfahren nicht alle Gläubiger vom zweiten Arbeitgeber, dann kann es nur bei manchen Exekutionen des Dienstnehmers zu einer gerichtlich angeordneten Zusammenrechnung kommen, aber nicht bei allen. In diesem Fall geben Sie in der Registerkarte "Rate" eine fixe Rate ein.
Die Zahlung des Drittschuldners wirkt schuldbefreiend, wenn ihn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft. Dies ist jedenfalls gegeben, wenn der Drittschuldner nach dem Inhalt des Beschlusses, der den unpfändbaren Freibetrag festlegt, leistet.
Zahlt der Drittschuldner
in den ersten beiden Monaten des Kalenderjahres entsprechend den im Vorjahr gültigen Beträgen oder
während des ganzen Jahres entsprechend den im Jänner geltenden Beträgen, so wirkt dies schuldbefreiend.