In der Registerkarte "Ratenvorgabe" können Sie dem Programm eine fixe oder eine zusätzliche Rate zum pfändbaren Betrag vorgeben.
Pfändung der Abfertigung
Die Berechnung von Exekutionen bei gesetzlicher Abfertigung und Abfertigung freiwillig wird richtig unterstützt.
Wenn in einem Monat eine gesetzliche Abfertigung und Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden, rechnen Sie den Pfändungsbetrag nach wie vor manuell aus und geben ihn in der Exekutionsmaske in der Registerkarte "Rate" als fixe Rate ein.
Die Sidebar ist eine Übersicht mit allen Zeitraum-Angaben und dem zusätzlichen Rang der Exekution. Beim Anlegen von einer neuen Exekution wird der neue Zeitraum und die Rangnummer sofort in die Sidebar eingetragen. Hier können Sie auch nach der Dienstnehmernummer, dem Zeitraum oder dem Rang abfragen. Auch haben Sie die Möglichkeit, alle Exekutionen eines Dienstnehmers im Überblick zu sehen.
Mit Doppelklick auf den gewünschten Zeitraum in der Sidebar gelangen Sie in den ausgewählten Datensatz.
Hier sehen Sie die Dienstnehmernummer und den Namen des Dienstnehmers. Neue Exekutionen legen Sie an, indem Sie im Feld "Dienstnehmer" die Dienstnehmernummer eingeben oder im LOV daneben auswählen (bzw. neuen Datensatz mit F6 anlegen).
Bestehende Exekutionen fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben Sie dann Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8).
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer zum Monat in der Einstiegsmaske aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer:
Funktionstaste F7 - aktivierte Checkbox - F8 liefert alle zum Monat in der Einstiegsmaske aktiven Dienstnehmer.
Funktionstaste F7 - deaktivierte Checkbox - F8 liefert alle angelegten Dienstnehmer (aktive und inaktive), unabhängig vom Monat in der Einstiegsmaske.
Ist dieses Feld aktiviert (= angehakt), so werden nur offene, also nicht bezahlte, Exekutionen angezeigt.
Hier geben Sie im Format MM.JJJJ ein, ab wann die Ratenvorgabe gültig sein soll.
Hier geben Sie im Format MM.JJJJ ein, bis wann die Ratenvorgabe gültig sein soll. Wenn sich die Rate monatlich nicht ändert, können Sie dieses Feld leer lassen.
Hier legen Sie den Wert de fixen oder zusätzlichen Rate fest. In dieser sind auch die Kosten für die Drittschuldnererklärung und laufende Kosten, wenn diese aktiviert sind, enthalten. Beachten Sie die Sonderzahlungsmonate. Das Programm erhöht die Rate in diesen nicht automatisch.
Hier geben Sie die Art der Rate ein. Folgende Optionen stehen Ihnen als Ratenart zur Auswahl - geben Sie den entsprechenden Buchstaben ein:
"F" (fixe Rate) oder [keine Eingabe]: Das Programm zieht dem Dienstnehmer, statt dem normalerweise ermittelten pfändbaren Betrag, eine fixe Rate ab. Mit diesem Betrag kann das Existenzminimum auch unterschritten werden.
Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Rate abgezogen wird: Es muss sich um die Exekution mit dem niedrigsten Rang handeln und der Dienstnehmer muss einen pfändbaren Betrag erhalten. Würde bei einer automatischen Berechnung keine Rate ermittelt, wird auch eine eingetragene Rate nicht ermittelt.
"E" (fixe Rate mit Existenzminimum): Diese Option ist gleich aufgebaut wie „F“, jedoch kann hier das Existenzminimum nicht unterschritten werden. Besonders bei einem niedrigen Verdienst könnte ansonsten ohne Einschränkung abgezogen werden.
"Z" (zusätzliche Rate): Wenn Sie die Rate mit einem "Z" kennzeichnen, so wird dem Dienstnehmer zusätzlich zum ermittelten pfändbaren Betrag noch eine Rate abgezogen. Wie bei der fixen Rate wird auch bei der zusätzlichen Rate das Existenzminimum nicht berücksichtigt. Auch hier müssen die selben Voraussetzungen wie bei der Ratenart "F" (fixe Rate) gegeben sein.
"A" (Rate auf jeden Fall abziehen): Diese Option rechnet grundsätzlich, wie die Option "F" (fixe Rate), mit dem Unterschied, dass die Rate auch abgezogen wird, wenn es sich bei der Exekution, nicht um die mit dem niedrigsten Rang, handelt. Weiters wird nicht überprüft, ob der Dienstnehmer über ein pfändbares Einkommen verfügt. Es wird das Existenzminimum also nicht beachtet.
Diese Option findet zum Beispiel Verwendung, wenn Sie als Drittschuldner auch Exekutionen für Dienstnehmer durchführen, die bei mehreren Dienstgebern Einkommen beziehen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie im Zuge einer Zusammenrechnung der unpfändbaren Beträge vom zuständigen Gericht als derjenige Drittschuldner bestimmt wurden, der die unpfändbaren Beträge zu berücksichtigen hat.