Rechtsgrundlage für die betriebliche Mitarbeitervorsorge (die Abfertigung "neu") ist das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG. Das BMVG ist mit 01. Juli 2002 in Kraft getreten und ist auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem 31. Dezember 2002 liegt (§ 46 (1) BMVG). Demnach gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. Jänner 2003 begonnen haben, das bisher geltende Abfertigungsrecht weiter, außer es wird eine Vereinbarung des Übertritts in das neue Abfertigungsrecht getroffen.
Das BMVG wurde per 01.2008 auf BMSVG umbenannt, die Mitarbeitervorsorge auf betriebliche Vorsorge.
Betriebliche Vorsorgekassen finden Sie im LHR Lohn im Menüpunkt Stammdatenmenü/Allgemein/Banken, die Sie mit der Erstinstallation erhalten haben. In dieser Maske finden Sie die betriebliche Vorsorge-Leitzahl im Feld "Bankleitzahl". Falls Ihre betriebliche Vorsorgekasse in dieser Maske fehlt, legen Sie sie hier an.
Hinterlegen Sie Ihre betriebliche Vorsorgekasse im Firmenstamm: Stammdatenmenü/Firma/Firmenstamm - Feld "BVK - Leitzahl". Diese BVK-Leitzahl ist besonders für das ELDA Meldewesen von Bedeutung.
Bei Änderung der BVK-Leitzahl hinterlegen Sie in dieser Maske die neue Leitzahl. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Beiträge inklusive Aufrollungen an die neue betriebliche Vorsorgekasse abgeführt.
Achten Sie darauf, dass ab diesem Zeitpunkt Änderungsmeldungen an den zuständigen Versicherungsträger erstellt werden. Wenden Sie sich gegebenenfalls an LHR Lohn Support, falls Sie diese Änderungsmeldungen nicht wünschen.
Beim Dienstnehmer hinterlegen Sie die Abfertigungsregelung in der Maske Variable Dienstnehmerdaten - Seite 2 im Feld "Abfertigungsregel". Für die Abfertigung NEU haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
Abfertigung NEU (N) |
Bei Auswahl dieser Option wird in der Maske Eintrittsdaten, bei der Eingabe des Eintrittsdatums, automatisch ein "Betriebliche Vorsorgekasse-Abdatum (BVK-Abdatum)" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagen. Dieses "BVK-Abdatum" wird mit der Anmeldung des Dienstnehmers beim zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet. Dieser Vorschlag erfolgt nur, wenn es beim Erfassen des Eintritts bereits variable Dienstnehmerdaten mit der Einstellung Abfertigung NEU gibt. Ändern Sie nach dem Erfassen der Eintrittsdaten die Abfertigung auf Abfertigung NEU, wird kein BVK-Abdatum nachgetragen. Dieser Dienstnehmer wird bei der Abfertigungsrückstellung nicht berücksichtigt. |
Teilübertritt (T) |
Dies ist der Fall, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag bereits erworbene Ansprüche der "Abfertigung alt" unterworfen bleiben und neue Ansprüche der "Abfertigung" neu unterliegen. Wenn Sie bei einem bestehenden Dienstnehmer "Teilübertritt" festlegen, geben Sie nachher in der Maske Eintrittsdaten das BVK-Abdatum ein. Mitarbeitervorsorgebeiträge werden ab diesem BVK-Abdatum bezahlt. Der Mitarbeiter wird in der Abfertigungsrückstellung mit den Dienstjahren bis zum BVK-Abdatum berücksichtigt. |
Nach erfolgtem Schritt 1 geben Sie in der Maske Eintrittsdaten den Eintritt des Dienstnehmers ein. Nach dem Speichern des Eintrittes wird Ihnen das BVK-Abdatum vorgeschlagen und kann von Ihnen geändert werden. Um dieses Datum zu sehen, fragen Sie es nach dem Speichern des Eintrittes mit der Funktionstaste F8 bzw. Symbol "Abfrage starten" ab.
Bis 12.2016:
In der Regel wird das BVK-Abdatum einen Monat nach dem Eintritt generiert.
Beispiele:
Eintritt BVK-Abdatum
28.01. 28.02.
30.01. 01.03.
29.01. 01.03. (wenn kein Schaltjahr), 29.02. (bei Schaltjahr)
15.03. 15.04
31.03. 01.05.
31.07. 31.08.
Tritt ein Dienstnehmer innerhalb von 12 Monaten wieder ein und wurden bereits BVK-Beiträge geleistet, dann wird sofort mit dem Eintrittsdatum das BVK-Abdatum generiert, außer das neue Dienstverhältnis dauert weniger als ein Monat.
Ab 01.2017:
Laut OGH-Entscheidung 9 ObA 30/16a vom 25.Mai 2016, ist der § 6 Abs. 1 dritter Satz BMSVG dahin auszulegen,
dass in jenen Fällen, in denen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird,
die Beitragspflicht bereits mit dem ersten Tag dieses Nachfolgearbeitsverhältnisses einsetzt,
und zwar unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgeverhältnisses.
Konkret bedeutet das auch, dass für "Fallweise Beschäftigte Personen" eine BMSVG-Pflicht entstehen kann.
Die OGH-Entscheidung ist für all jene Dienstverhältnisse umzusetzen, die seit 10.06.2016 bestehen (Veröffentlichung des Urteils im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)).
Beispiel 1:
1. Beschäftigung vom 09.07.2016 bis 18.07.2016 --> keine BV-Pflicht
2. Beschäftigung vom 01.08.2016 - 09.08.2016 --> BV-Pflicht ab 01.08.2016
Beispiel 2:
1. Beschäftigung vom 17.10.2016 - 30.11.2016 --> BV-Pflicht ab 17.11.2016
2. Beschäftigung vom 05.12.2016 - 09.12.2016 --> BV-Pflicht ab 05.12.2016
Beispiel 3:
1. Beschäftigung vom 05.02.2016 bis 28.02.2016 --> keine BV-Pflicht
2. Beschäftigung vom 01.06.2016 --> BV-Pflicht "NEU" ab 10.06.2016
Beispiel 4:
1. Fallweise Beschäftigung am 03., 05., 07. und am 12.06.2016 --> BV-Pflicht "NEU" am 12.06.2016
2. Fallweise Beschäftigung am 10. und am 11.07.2016 --> BV-Pflicht "NEU" am 11.07.2016
Da es für die Meldung für fallweise Beschäftigung vor 2017 keine Möglichkeit gibt, ein BV-Ab-Datum zu melden, empfiehlt die ÖGK für fallweise Beschäftigte BV-Ab-Datum erst mit der neuen ELDA Satzartenversion ab 2017 zu melden. Diese Möglichkeit gibt es seit dem Update V4.125.
Ausschlaggebend für diese Ermittlung ist das Eintrittsdatum und dass BVK-Beiträge beim betroffenen Dienstnehmer bereits echtabgerechnet wurden.
Falls Sie Wiedereintritte weit in Zukunft eingeben, sodass nicht immer eine Echtabrechnung in den letzten 12 Monaten vorliegt/möglich ist, dann haben Sie die Möglichkeit mit der BV-Automatik (s. Punkt 5) zu prüfen, ob das richtige BVK-Ab-Datum vom Programm gesetzt wurde.
Das BVK-Abdatum wurde bei der Erstinstallation bzw. mit einem Update mitgeliefert und sollte in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe wie folgt angelegt sein: BVK-Ab-Datum
In LHR Lohn sind alle SV-pflichtigen Lohnarten (= Lohnarten mit einem Betragsteiler der SV-pflichtig ist) auch BVK-pflichtig. Falls manche SV-pflichtige Lohnarten doch nicht BVK-pflichtig sein sollen, so übersteuern Sie sie entweder
pro Lohnart im Lohnartenstamm - Feld "BVK-Pflicht" oder
direkt beim betroffenen Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung Feld "BVK".
Mit der Einstellung BV-Automatik im variablen Dienstnehmerstamm, Seite 2 haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, ob das Betriebsvorsorge-Ab-Datum in der Eintrittsmaske richtig gesetzt ist. Tritt ein Dienstnehmer innerhalb von 12 Monaten im gleichen Betrieb wieder ein, wird auf die 1-monatige Wartefrist bei der BVK verzichtet.
Relevant für das automatische Setzen des BVK-Ab-Datums ist, dass bei dem Dienstnehmer in den letzten 12 Monaten ein BVK-Beitrag abgerechnet wurde. Ist dies nicht der Fall, wird das BVK-Ab-Datum falsch gesetzt.
Deshalb ist es nun möglich, dies direkt pro Dienstnehmer überprüfen zu lassen.
Folgendes Beispiel:
Austritt 30.11.2015 - Abrechnung für November 2015 noch nicht gestartet
Wiedereintritt 01.11.2016
LHR Lohn setzt nun das BVK-Ab-Datum mit 01.12.2016, da 11.2015 nicht abgerechnet wurde.
Richtig wäre das BVK-Ab-Datum mit 01.11.2016.
Mit dem Feld "BV-Automatik" im variablen Dienstnehmerstamm/Seite 2 haben Sie nun die Möglichkeit, solche Fälle zu kontrollieren und zu korrigieren. Als Option stehen folgende Einstellungen für die BV-Automatik zur Verfügung: "keine", "durchführen" und "nur protokollieren".
Die Einstellung "durchführen" würde das BVK-Ab-Datum ändern und protokollieren, die Einstellung "nur protokollieren" führt nur eine Protokollierung der Änderung durch.
Die Kontrollliste drucken Sie unter Auswertungen/Monatlich/Sonstiges/BV-Automatik.
Für eine Änderung des BV-Ab-Datums nach einer gesendeten Anmeldung, wird bei Eintritten ab 2014 eine Richtigstellung Anmeldung erzeugt.
Beispiele:
Anmeldung.01.2016,
BV-Ab-Datum 01.02.2016
Wird das BV-Ab-Datum nach der Datenträgererstellung auf 01.01.2016 geändert, so entsteht eine Richtigstellung Anmeldung mit BV-Ab-Datum 01.01.2016.
Anmeldung 01.01.2016
BV-Ab-Datum 01.01.2016
Wird das BV-Ab-Datum nach der Datenträgererstellung auf 01.02.2016 geändert, so entsteht eine Richtigstellung Anmeldung mit BV-Ab-Datum 01.02.2016.
Anmeldung 01.01.2016
BV-Ab-Datum 01.01.2016
Wird das BV-Ab-Datum nach der Datenträgererstellung gelöscht, so entsteht eine Richtigstellung Anmeldung mit leerem BV-Ab-Datum.
Anmeldung 01.01.2016
BV-Ab-Datum 01.02.2016
Wird nach der Datenträgererstellung ein Austritt mit 15.01.2016 erfasst, wird das BV-Ab-Datum automatisch in den Eintrittsdaten gelöscht und eine Abmeldung mit 15.01.2016 erzeugt.
Anmeldung 01.01.2016
BV-Ab-Datum 01.01.2016
Wird nach der Datenträgererstellung ein Austritt mit 15.01.2016 erfasst, wird das BV-Ab-Datum automatisch in den Eintrittsdaten gelöscht. Es wird eine Abmeldung mit 15.01.2016-und einen Richtigstellung Anmeldung mit leerem BV-Ab-Datum erzeugt.
Anmeldung 01.01.2016 mit Abfertigung alt
Wird nach der Datenträgererstellung ein neuer variabler Dienstnehmerstamm ab 01.03.2016 mit Abfertigung neu erfasst, muss in den Eintrittsdaten das BV-Ab-Datum eingegeben werden. Somit wird einen Änderungsmeldung mit BV-Ab-Datum 01.03.2016 erzeugt.
Bei einem Eintritt während des Monats wird die SV-Bemessung durch SV-Tage dividiert und mit den Tagen multipliziert, an denen BVK-Beiträge zu zahlen sind, zB
Beispiel:
Eintritt 05.01., BVK-Abdatum 05.02.
BVK-Bemessung: SV-Bemessung von Februar / 30 SV-Tage * 24 BVK-Tage
Wenn Sie für zwei Dienstverhältnisse in einer Firma im LHR Lohn eine Dienstnehmernummer verwenden, beachten Sie, dass diese für die BV-Pflicht grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind. Es darf jedoch keine Umgehung vorliegen. Somit ist grundsätzlich auch für das zweite Angestelltendienstverhältnis der erste Monat beitragsfrei.
Wir empfehlen in solchen Fällen, zwei Dienstnehmernummer im LHR Lohn zu vergeben/anzulegen.
Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes wird pro Abwesenheitstag die BVK-Bemessung um das Kinderbetreuungsgeld von € 14,53 erhöht, höchstens jedoch für 30 SV-Tage im Monat (HV-SVT).
Dazu muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe - beim Unterbrechungsgrund Präsenzdienst im Feld "Mitarbeitervorsorge" - "Mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T)" eingestellt sein, Beispiel: Bundesheer .
Bis 31.12.2007
Für die Zeit des Mutterschutzes wird 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag gerechnet. Diese Bemessungsgrundlage richtet sich bis 31.12.2007 nach dem für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Mutterschutzes gebührenden Entgelt (§ 7 (3) BMVG). Eine Durchschnittsberechnung ist nicht vorzunehmen. In dem Monat anfallende Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Für die Ermittlung des Kalendertageswertes ist das volle Monatsentgelt des Referenzmonats durch 30 zu dividieren (HV-SVT).
Ab 01.01.2008
Ab 01.2008 hat die Arbeitnehmerin für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in der Höhe von 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage in der Höhe eines Monatsentgelts, berechnet nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall der Mutterschaft gebührenden Entgelt, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, es sei denn, diese sind für die Dauer des Wochengeldbezugs fortzuzahlen.
BVAEB Arbeitnehmer der Universitäten
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVAEB nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LHR Lohn sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVAEB (LHR Lohn Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 16 – Universitätsgesetz 2002 haben.
Das Feld "gesetzliche Grundlage" auf den BVAEB-Meldungen gibt es seit 01.2010 nicht mehr. Die Universitäten bitten wir dieses Feld trotzdem immer mit 16 - Universitätsgesetz zu füllen!
Für die restlichen Dienstnehmer, die bei der BVAEB versichert sind, gilt die neue Regelung nicht.
Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden
Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der ÖGK und nicht bei BVAEB versichert). Um die neue Regelung bei ÖGK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“.
Dadurch wird die Betriebsvorsorge-Bemessung im Mutterschutz mit einem Monat und ohne Durchschnitt gerechnet (= alte Regelung), und der Betriebsvorsorge-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung wird im Austrittsmonat abgeführt (= alte Regelung) und nicht auf die Weiterversicherungsmonate aufgeteilt (= neue Regelung).
Sonderzahlungen
Ob für die Dauer des Wochengeldbezugs Sonderzahlungen fortzuzahlen sind, bestimmen Sie mit dem variablen Parameter "LS: Abr_SZ_Mutterschutz" auf der Firmen- oder Dienstnehmergruppenebene. (Wenn er auf "J" gesetzt wird, werden keine anteiligen Sonderzahlungen gerechnet).
Ab 01.2014: Wie anteilige Sonderzahlungen bei der Berechnung der BVK-Bemessung während eines Mutterschutzes zu rechnen sind, hängt von der Anzahl der jährlich gebührten Sonderzahlungen ab. Wieviele Sonderzahlungen der Dienstnehmer im Jahr erhält, erfassen Sie im variablen Dienstnehmerstamm im Feld "SZ" (wenn leer, dann 2 SZ).
Bei einer jährlichen Sonderzahlung wird ein prozentueller Aufschlag in der Höhe von 14%,
bei einem Anspruch auf zwei Sonderzahlungen in Höhe 1/6 SZ (wie bisher) und
bei einem Anspruch auf mehr als zwei Sonderzahlungen in Höhe von 21% der allgemeinen Beitragsgrundlage (bzw. BVK-Bemessung) auf selbige addiert.
Diese Funktionalität greift bei Abrechnungsmonaten ab Januar 2014. Das Ausschlaggebende für diese Änderung ist der Begriff "anteilig" und der Fakt, dass die BVK-Bemessung im Mutterschutz gleich hoch ist, wie die Wochengeldbemessung.
Um die BVK-Bemessung im Mutterschutz richtig zu berücksichtigen, muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe - beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz im Feld "Mitarbeitervorsorge" - "Mit SV-Bemessung vor Unterbrechung" eingestellt sein, Beispiel: .
Für die Zeit des 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruches wird zusätzlich zum 50%igen Entgelt 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag gerechnet.
Für die Zeit des 25%igen oder variablen unter 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruches wird 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag gerechnet.
Diese Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalls gebührenden halben Entgelt (§ 7 (3) BMVG). Eine Durchschnittsberechnung ist nicht vorzunehmen. In dem Monat anfallende Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Kalendertageswertes ist das volle Monatsentgelt des Referenzmonats durch 30 zu dividieren (HV-SVT).
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt die Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage).
Diese Regelung wird automatisch im LHR Lohn so gehandhabt. Dazu lassen Sie beim Unterbrechungsgrund Krankheit das Feld "betriebliche Vorsorge" leer.
Freie Dienstnehmer haben ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Daher sind in einem solchen Fall vom Dienstgeber, bei einem aufrechten, freien Dienstverhältnis, für die Dauer des Krankengeldbezuges nach § 7 Abs. 3 BMSVG BVK-Beiträge zu entrichten. Um die fiktive Beitragsgrundlage zu bilden, können Sie in der Maske „Ein- / Austritt- / Unterbrechungsgründe“ im Feld "Betriebliche Vorsorge" die Option „mit halber SV-Bemessung vor Unterbrechung (s)“ für die passende Berechnungsmethode auswählen.
Es wird auch die SV-Bemessung, für die der Dienstgeber die SV-Beiträge bezahlt, zur BVK-Bemessung addiert.
Der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung ist bis 31.12.2007 im Austrittsmonat zu leisten. Dies wird automatisch berücksichtigt.
Ab 01.01.2008 ist der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung auf die Weiterversicherungsmonate aufzuteilen. Dies wird bei österreichische Gebietskrankenkassen automatisch berücksichtigt.
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVAEB nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LHR Lohn sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVAEB (LHR Lohn Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 16– Universitätsgesetz 2002 haben.
Das Feld "gesetzliche Grundlage" auf den BVAEB-Meldungen gibt es seit 01.2010 nicht mehr. Die Universitäten bitten wir dieses Feld trotzdem immer mit 16- Universitätsgesetz zu füllen!
Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der ÖGK und nicht bei BVAEB versichert). Um die neue Regelung bei ÖGK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“.
Siehe dazu auch das BMSVG Fragen und Antworten Katalog – und hier das Beispiel 4.13.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.683459&version=1663589433
So bald Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch eingeben (zB weil sich der Austritt und Ende Entgelt-Datum um einen Monat nach hinten verschiebt), dann funktioniert die Automatik für die Aufteilung der BVK-Bemessung auf die Weiterversicherungsmonate nicht. In diesem Fall geben Sie die BVK-Bemessung in Weiterversicherungsmonaten mit einer eigenen Lohnart ein (mit Betragsteiler 90029).
Für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs (länger oder kürzer als ein Monat) ist kein BVK-Beitrag zu rechnen. Das wird automatisch berücksichtigt.
Da die BVK-Bemessung in Sonderfällen relativ kompliziert berechnet wird, haben Sie vier Möglichkeiten, die BVK-Bemessung durch Lohnarten zu übersteuern. Die Lohnart soll als Vorzeichen "D - Durchläufer" oder "N - Durchläufer der nicht angedruckt wird" haben, beim Gesamtbetrag ist die BVK-Bemessung einzugeben oder mit einer Formel zu berechnen, und als Betragsteiler stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Betragsteiler 90028 - Bemessung Mitarbeitervorsorge erhöhen: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, erhöhen Sie die vom Programm errechnete BVK-Bemessung um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90029 - Bemessung Mitarbeitervorsorge (komplett): Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die ganze, vom Programm errechnete BVK-Bemessung - laufend und Sonderzahlung - um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90030 - Bemessung Mitarbeitervorsorge laufend: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die vom Programm errechnete laufende BVK-Bemessung um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90031 - Bemessung Mitarbeitervorsorge Sonderzahlung: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die vom Programm errechnete BVK-Bemessung für die Sonderzahlung um den Betrag der Lohnart.
In LHR Lohn sind alle SV-pflichtigen Lohnarten (= Lohnarten mit einem Betragsteiler der SV-pflichtig ist) auch BVK-pflichtig. Falls manche SV-pflichtige Lohnarten doch nicht BVK-pflichtig sein sollen, so übersteuern Sie diese direkt im Lohnartenstamm bei der betroffenen Lohnart im Feld "BVK-pflichtig" oder beim betroffenen Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung Feld "BVK".
Wenn Sie die BV-Bemessung auf 0 setzen möchten, geben Sie die Lohnart mit 0,01 in die Lohnartenzuordnung ein. (Mit 0,01 deswegen, weil wenn Sie die Lohnarten mit 0 eingeben würden, dann würden die BVK-Bemessung bei der nächsten Abrechnung nochmals bewertet werden, vgl. Urlaubsersatzleistungslohnarten auf 0 setzen, bei Tod des Dienstnehmers).
Die BVK-Beiträge werden pro Versicherungsanstalt zusammengefasst und auf der Beitragsnachweisung unter der Beitragsgruppe "N98" ausgegeben (ELDA Datenträger + Beitragsnachweisung Formular). Berücksichtigt wird diese Beitragsart bei allen Gebietskrankenkassen (Versicherung 1 bis 9) und bei der BVAEB Vertragsbedienstete Versicherung (Versicherung 25).
Bei den geringfügig Beschäftigten können die SV-Beiträge jährlich abgeführt werden. Die BVK-Beiträge sind trotzdem monatlich abzuführen (021202 Fragen Antworten Katalog Nr 3.01), was LHR Personalverrechnung automatisch berücksichtigt.
Ab dem Beitragszeitraum 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, die BVK-Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Bei einer jährlichen Zahlungsweise für geringfügig Beschäftigte sind zusätzlich 2,5% vom zu leistenden Beitrag gleichzeitig mit diesem Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BVK-Kasse zu überweisen.
Diese Möglichkeit der Abfuhr besteht im LHR Lohn nicht, weil dies derzeit noch von keinen Kunden benötigt wurde.
In der Maske Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen hinterlegen Sie auf der Seite 2 im Feld "Mitarbeitervorsorge" das Fibu-Konto für die Soll-Buchung und im Feld "Verbindlichkeiten BVK" das Fibu-Konto für die Haben-Buchung.
Bei keiner Hinterlegung des Verbindlichkeiten Kontos wird das Fibu-Konto der SV Verbindlichkeiten herangezogen.
Die Soll-Buchung des BVK-Beitrags wird auf die Kostenstelle aufgeteilt.
Für die Ermittlung der Kostenstelle und des Kostenträgers wird zuerst kontrolliert, ob die Lohnart in die Kostenrechnung fließt (Lohnartenstamm - Seite 2 - Feld "Kostenrechnung"). Wenn ja, bucht das Programm auf die Kostenstelle in der Maske
Lohnartenzuordnung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die Kostenstelle im
Lohnartenstamm, Feld "Kostenstelle". Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, teilt das Programm die BVK-Beiträge auf die Kostenstellen in der Maske
Dienstnehmerkostenstellenaufteilung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf
die Kostenstelle 99999999 und Kostenträger 0.
In der Kameralistik Kostenrechnung fließen auch die Verbindlichkeiten des BVK-Beitrags in die Kostenrechnung, da diese einbehalten werden. Bei Verwendung der Kameralistik Kostenrechnung (im öffentlichen Bereich) aktivieren Sie das Feld "Verrechnungskonto" in der Maske Versicherungen - Seite 2.
Für die Ermittlung der Kostenstelle und des Kostenträgers gibt es in diesem Fall folgende Reihenfolge:
Maske Versicherungen - Seite 2 - Bereich Kostenrechnung Verrechnungskonto: Die Kostenstelle und der Kostenträger werden aus den Feldern "Kostenstelle" bzw. "Kostenträger" herangezogen. Wenn hier nichts hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die
Dienstnehmer-Kostenstellenaufteilung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die
Kostenstelle 9999999, Kostenträger 0.
Die Kostenart hinterlegen Sie in der Maske Versicherungen - Seite 2 im Feld "Mitarbeitervorsorge" im Bereich Kostenrechnung. Bei keiner Hinterlegung der Kostenart in diesem Feld wird die Kostenart 0 herangezogen.
Die BVK-Bemessung und den BVK-Beitrag pro Dienstnehmer sehen Sie am Lohn-/Gehaltszettel, auf der Dienstgeberliste, in der Buchhaltung /Kostenrechnung, am Lohnkonto und Lohnzettel SV.
Abmeldungen und Lohnzettel SV: Ab 2008 muss als BVK-Bis-Datum das Ende Entgelt Datum bzw. das Ende der Kündigungsentschädigung Datum ausgegeben werden. Dies wurde für alle Gebietskrankenkassen implementiert.
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVAEB nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LHR Lohn sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVAEB (LHR Lohn Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 16– Universitätsgesetz 2002 haben.
Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der ÖGK und nicht bei BVAEB versichert). Um die neue Regelung bei ÖGK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“, setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter, „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008, auf „N – nein“.
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der BVK-Daten vorzunehmen.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von 15.01.2016 bis 30.06.2016
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2016 bis 30.09.2016
SV-Gruppe D1 Angestellter: von 01.10.2016 bis 31.12.2016
Lösung:
Lohnzettel SV 2016 wird von 01.2016 bis 06.2016 und von 10.2016 bis 12.2016 für die Vollbeschäftigung und von 07.2016 bis 09.2016 für die geringfügige Beschäftigung. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2016 bis 12.2016 anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2016 wird von 01.2016 bis 12.2016 mit der sozialen Stellung "3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
Bei BVAEB-Versicherten gibt es eine Sonderregel: Für jede unterschiedliche Bemessung von KV, UV und PV muss eine eigene Zeile ausgegeben werden, wobei die BVK nur am letzten Satz mitgeteilt werden darf.
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres die Beschäftigung von fallweise auf regelmäßig, dann sind für diese Beschäftigungen separate Lohnzettel mit BV-Zeiträume zu erstellen.
Beispiel:
SV-Gruppe A1 Arbeiter: von 03.08.2016 bis 09.09.2016
SV-Gruppe A1 fallweise Beschäftigung: am 19.09.2016 und 23.09.2016
Lösung:
Lohnzettel SV 2016 wird von 08.2016 bis 09.2016 mit BV von 09.2016 bis 09.2016 für die regelmäßige Beschäftigung und von 09.2016 bis 09.2016 mit BV von 09.2016 bis 09.2016 für die fallweise Beschäftigung erstellt.
In solch einem Fall müssen zwei separate Lohnzettel mit den dazugehörigen BV-Zeiträumen erstellt werden.
Beispiel:
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter 10.06 - 15.06.2017
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter 25.06 - 05.07.2017
Lösung:
Lohnzettel SV 2017 wird von 06.2017 bis 06.2017 mit BV von 06.2017 bis 06.2017 für das erste Dienstverhältnis und von 06.2017 - 07.2017 mit BV von 06.2017 bis 07.2017 für das zweite Dienstverhältnis erstellt.
In solch einem Fall müssen zwei separate Lohnzettel mit den dazugehörigen BV-Zeiträumen erstellt werden.
Beispiel:
SV-Gruppe N14 geringfügig beschäftigter Arbeiter 16.01 - 02.05.2017
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter <1 Monat 28.05 - 30.05.2017
Lösung:
Lohnzettel SV 2017 wird von 01.2017 bis 05.2017 mit BV von 02.2017 bis 05.2017 für das erste Dienstverhältnis und von 05.2017 bis 05.2017 mit BV von 05.2017 bis 05.2017 für das zweite Dienstverhältnis erstellt.
In solch einem Fall müssen zwei separate Lohnzettel erstellt werden.
Beispiel:
SV-Gruppe N14 geringfügig beschäftigter Arbeiter 10.06 - 15.06.2017
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter <1 Monat 20.06.2017
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter <1 Monat 22.06.2017
Lösung:
Lohnzettel SV 2017 wird von 06.2017 bis 06.2017 für das erste Dienstverhältnis und von 06.2017 bis 06.2017 mit BV von 06.2017 - 06.2017 für das zweite und dritte fallweise Dienstverhältnis erstellt.
In solch einem Fall müssen für die unterschiedlichen Dienstverhältnisse separate Lohnzettel erstellt werden.
Beispiel:
SV-Gruppe N14 geringfügig beschäftigter Arbeiter 16.01 - 02.05.2017
SV-Gruppe N14k fallweise geringfügig beschäftigter Arbeiter 15.05.2017
SV-Gruppe N14k fallweise geringfügig beschäftigter Arbeiter 17.05.2017
SV-Gruppe N14k geringfügig beschäftigter Arbeiter <1 Monat 28.05 - 30.05.2017
SV-Gruppe N14 geringfügig beschäftigter Arbeiter 31.05 - lfd.
Lösung:
Lohnzettel SV 2017 wird von 01.2017 bis 12.2017 mit BV von 02.2017 bis 12.2017 für das erste und das fünfte Dienstverhältnis,
von 05.2017 - 05.2017 mit BV 05.2017 - 05.2017 für das zweite und dritte Dienstverhältnis und von 05.2017 - 05.2017 mit BV von 05.2017 - 05.2017 für das vierte Dienstverhältnis erstellt.
Fällt der Beginn eines Dienstverhältnisses bereits in das neue Abfertigungssystem, ist § 67 Abs. 6 EStG zur Gänze nicht mehr anzuwenden 1)2). Es können daher auch keine Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Keine Möglichkeit, § 67 Abs. 6 EStG anzuwenden, besteht daher für jene Fälle, die nach dem alten System auf Grund einer Selbstkündigung den Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung verloren haben und durch die Aufnahme einer Tätigkeit bereits in das neue System zwingend wechseln und vom nachfolgenden Arbeitgeber eine freiwillige (vertragliche) Abfertigung zur Abdeckung der "verlorenen" gesetzlichen Abfertigungsansprüche erhalten (Rz 1087 h).
) Der § 67 Abs. 6 letzter Satz EStG bestimmt dazu: "Die Besteuerungsbestimmungen zu freiwilligen (vertraglichen) Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen." Allerdings treffen weder das EStG noch die LStR 2002 eine Aussage darüber, wie freiwillige (vertragliche) Abfertigungen für Eintritte ab 1. Jänner 2003 lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind solche Abfertigungen gem. § 67 Abs. 10 EStG wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen.
Wenn Sie diese Variante abrechnen möchten, legen Sie dazu eine Lohnart mit Betragsteiler 1100 - SV-frei, DB-, DZ-, KommSt-pflichtig und für die Lohnsteuer nach TARIF, nicht jahressechstelerhöhend eine Lohnart mit Betragsteiler 2 an.
) Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Regelung des § 67 Abs. 6 EStG zur Gänze nicht mehr anwendbar ist, wenn ein Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen wird und daher zwangsläufig unter das BMSVG fällt. Dieser Standpunkt der Finanzverwaltung lässt außerdem den Schluss zu, dass auch die Lohnnebenkostenbefreiungen (Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) für freiwillige Abfertigungen im Rahmen derartiger Dienstverhältnisse nicht mehr greifen sollen.
Nach Auffassung von Steuerexperten wollte der Gesetzgeber aber nur eine mögliche Kumulierung der Steuerbegünstigung vermeiden, indem er Dienstzeiten, die unter das BMSVG fallen, im Rahmen der Regelungen zu freiwilligen Abfertigungen nicht berücksichtigen lässt. Demnach ist die Steuerbegünstigung des § 67 Abs. 6 erster Satz EStG (Viertelregelung) für derartige beendigungskausale Zahlungen aber noch anwendbar. Unterstellt man die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 67 Abs 6 EStG, dann folgt daraus auch die Lohnnebenkostenfreiheit hinsichtlich dieser freiwilligen Abfertigungen (Dr. W. Höfle, ASoK 2/2006; Mag. A. Shubshizky, SWK 11/2006).
Wenn Sie diese Variante abrechnen möchten, legen Sie dazu eine Lohnart mit Betragsteiler 42 - freiwillige Abfertigung und eine mit dem Betragsteiler 91001 an.
Rechnen Sie den Betrag, der mit 6% versteuert werden soll (also Viertelregelung), manuell aus und tragen den Wert bei der Lohnart mit dem Betragsteiler 91001 ein. Den Gesamtbetrag der freiwilligen Abfertigung geben Sie dann bei der Lohnart mit Betragsteiler 42 ein.
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