In dieser Maske legen Sie den Rechnungszinssatz für die Abfertigungsrückstellung fest. Dieser beschreibt einen langfristig erzielbaren Realzinssatz.

Hier geben Sie das Monat ein, ab welchem der Rechnungszinssatz seine Gültigkeit hat.
Hier definieren Sie die Höhe des Rechnungszinssatzes.
Durch Zinsentwicklungen sind auch Minus-Prozentsätze für den jeweiligen Rechnungszinssatz als Aufzinsungsfaktor möglich.
Wird der
Rechnungszinssatz im Laufe des Jahres geändert, z. B. per 01.06. und gab
es davor schon Teilübertritte, so werden in der Auswertung beide Rechnungszinssätze
separat ausgewiesen bzw. fließen beide Rechnungszinssätze in die Berechnung
ein.
- Für
Teilübertritte, die vor dem Änderungszeitpunkt erfolgt sind, wird die
Rückstellung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz berechnet.
- Für alle übrigen Rückstellungen, die nach der Änderung relevant sind,
wird der neue Zinssatz verwendet.
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