Hier tragen Sie Unterbrechungsgründe ein, die bei der Rückstellung nicht berücksichtigt werden sollen, wie zum Beispiel Karenz.
Die Verringerung der Dienstzeit darf nur auf volle Dienstjahre erfolgen. Zudem werden die Dienstzeiten seit dem letzten aktiven oder fiktiven Eintritt gezählt.
Sobald hier ein Grund (bsp. Karenz) eingetragen wird, dann wird der gesamte Zeitraum, der gefunden wird, in der Dienstzeit abgezogen.
Wenn Sie daher für Geburten bis 31.07.2019 einen gewissen Zeitraum anrechnen möchten, dann müssen Sie diesen Ausschluss mit den fiktiven Gründen (fiktiver Eintritt für Abfertigung, fiktiver Eintritt für Jubiläum) übersteuern.
Da Geburten ab 01.08.2019 zur Gänze für die Dienstjahre angerechnet werden dürfen, brauchen Sie hier nicht eingreifen.
Hier geben Sie den Unterbrechungsgrund ein, welcher die Dienstzeit für die Jubiläumsrückstellung verringert, wie zum Beispiel Karenz usw.
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