Bilanz der über 50-jährigen

Nach §14 Einkommensteuergesetz werden die über 50-jährigen mit einem höheren Prozentsatz bilanziert. Dieser Prozentsatz ist seit 1994 stufenweise gestaffelt. Die gesetzliche Staffelung definieren Sie in diesem Menüpunkt. In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit, die Bilanzierung zu übersteuern.

 

 

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