Nach §14 Einkommensteuergesetz werden die über 50-jährigen mit einem höheren Prozentsatz bilanziert. Dieser Prozentsatz ist seit 1994 stufenweise gestaffelt. Die gesetzliche Staffelung definieren Sie in diesem Menüpunkt. In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit, die Bilanzierung zu übersteuern.
Hier können Sie das Monat eingeben, ab welchem die Bilanzierungsprozentsätze ihre Gültigkeit haben.
Geben Sie hier den Prozentsatz der über 50-jährigen ein, mit welchem bilanziert werden soll.
Abfertigungsrückstellung löschen
Abfertigungsrückstellungsliste nach Abteilung
Abfertigungsrückstellungsliste nach Buchungsbeleg
Abfertigungsrückstellungsliste RLG
Abfertigungsrückstellung einrichten
Abfertigungsrückstellung einrichten