Abrechnung mit Finanzämtern

 

Folgende Abgaben sind am 15. des folgenden Monats an das Betriebsstättenfinanzamt zu entrichten:

 

Damit die Beiträge richtig ermittelt werden können, sowohl für die Auswertung als auch den Datenträger müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

 

Voraussetzungen

  1. Starten Sie für alle Dienstnehmer eine Echtabrechnung. Die Echtabrechnung müssen Sie starten, damit Sie die Nettolöhne und –gehälter an Ihre Dienstnehmer tatsächlich auszahlen und die Abgaben an Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Gemeinden etc. abführen können. Die Echtabrechnung ist auch Voraussetzung für die Ermittlung der Beträge für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung. Für die Programme Zahlungsverkehr (Ermitteln der auszuzahlenden Beträge an die Dienstnehmer), Abgaben (Ermitteln der gesetzlichen Abgaben) und Kostenrechnung/Finanzbuchhaltung nimmt LHR Lohn ausschließlich Daten aus der Echtabrechnung.

  2. Danach starten Sie die Abgabenermittlung. Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Abgabenermittlung starten.

  3. Danach starten Sie den Zahlungsverkehr. Dadurch werden die abgerechneten Beiträge für das Finanzamt ermittelt und in die jeweiligen Tabellen geschrieben.
    Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Zahlungsverkehr starten.

  4. Wenn die Abgaben ermittelt wurden, dann starten Sie die Liste "Abfuhrliste Finzamt". Mit dieser Auswertung erhalten Sie eine Übersicht über die sämtliche Abgaben an das Finanzamt .

  5. Wenn die Beträge auf der Liste korrekt sind, dann gehen Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Überweisungsdatenträger Finanzamt und starten den Datenträger für die Abgaben, welchen Sie dann im Telebanking Programm von Ihrer Bank importieren können.

 

Fenster

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Abfuhrliste Finanzamt

Überweisungsdatenträger Finanzämter

 

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Probleme und Lösungswege

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