Folgende Abgaben sind am 15. des folgenden Monats an das Betriebsstättenfinanzamt zu entrichten:
Die vom Arbeitergeber einbehaltene Lohnsteuer der Mitarbeiterabrechnungen
Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (Familienlastenausgleichsfond) --> DB
Die Geldmittel aus diesem Fond werden zur Finanzierung der verschiedenen Beihilfen, der Schulbücher bzw. des Kinderbetreuungsgeldes verwendet. Die Beitragsgrundlage ist die Summe der Löhne und Gehälter des Abrechnungsmonats von der 4,5% an DB zu entrichten sind. Dazu zählen auch Reisekostenersätze und Auslagenersätze.
Von der DB-Pflicht sind z.B: folgende Entgelte befreit:
Firmenpensionen,
Abfertigung nach altem Recht,
Tages- und Nächtigungsgelder sowie KM-Gelder (soweit sie abgabenfrei sind)
Bezüge von begünstigt Behinderten (gilt nicht für freie DN bzw. Gesellschafter)
Bezüge von Pensionen ab 60 Jahren (gilt nicht für freie DN bzw. Gesellschafter)
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag --> DZ
Die Einhebung erfolgt auf Grund des Wirtschaftskammergesetzes. Die Beitragspflicht besteht nur für Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer sind.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wird von der Beitragsgrundlage des Dienstgeberbeitrags ermittelt. Es gelten also die selben Befreiungs- bzw. Pflichtigkeitsbestimmungen wie beim DB. Die Höhe des Beitrags richtet sich ja nach Bundesland.
Keine Beitragspflicht gilt daher für:
Rechtsanwälte
Notare
Ärzte und Apotheker
Steuerberater
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Architekten
Damit die Beiträge richtig ermittelt werden können, sowohl für die Auswertung als auch den Datenträger müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
eine korrekte Anlage der Firmen- und Dienstnehmerstammdaten,
alle betroffene Dienstnehmer sind echtabgerechnet,
das Programm Abgaben (Abrechnungen/Abrechnen/Abgaben) wurde gestartet,
das Programm Zahlungsverkehr mit aktivierter Checkbox "Abgaben" (Abrechnungen/Abrechnen/Zahlungsverkehr) wurde gestartet.
Starten Sie für alle Dienstnehmer eine Echtabrechnung . Die Echtabrechnung müssen Sie starten, damit Sie die Nettolöhne und –gehälter an Ihre Dienstnehmer tatsächlich auszahlen und die Abgaben an Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Gemeinden etc. abführen können. Die Echtabrechnung ist auch Voraussetzung für die Ermittlung der Beträge für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung . Für die Programme Zahlungsverkehr (Ermitteln der auszuzahlenden Beträge an die Dienstnehmer), Abgaben (Ermitteln der gesetzlichen Abgaben) und Kostenrechnung/Finanzbuchhaltung nimmt LHR Lohn ausschließlich Daten aus der Echtabrechnung.
Danach starten Sie die Abgabenermittlung. Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Abgabenermittlung starten.
Danach starten Sie den Zahlungsverkehr. Dadurch werden die abgerechneten Beiträge für das Finanzamt ermittelt und in die jeweiligen Tabellen geschrieben.
Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Zahlungsverkehr starten.
Wenn die Abgaben ermittelt wurden, dann starten Sie die Liste "Abfuhrliste Finzamt". Mit dieser Auswertung erhalten Sie eine Übersicht über die sämtliche Abgaben an das Finanzamt .
Wenn die Beträge auf der Liste korrekt sind, dann gehen Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Überweisungsdatenträger Finanzamt und starten den Datenträger für die Abgaben, welchen Sie dann im Telebanking Programm von Ihrer Bank importieren können.
Überweisungsdatenträger Finanzämter