In dieser Maske verwalten Sie die Stammdaten Ihres Firmenfinanzamts, geordnet nach frei wählbaren Nummern. Der Dienstgeberzuschlag II zum FLAF (DZ) wird vom Bundesland berechnet, in dem sich das Finanzamt befindet.
Falls Sie Dienstnehmer haben, für die ein DZ von einem anderen Bundesland abzuführen ist, dann geben Sie in der Maske Gemeinden (Firma) (Stammdatenmenü/Firmen/Gemeinden) bei der Gemeinde des Dienstnehmers im Feld "Finanzamt" das entsprechende Finanzamt ein.
Kontaktieren Sie unseren Support im Falle einer Finanzamtsänderung während des Jahres.
Mit Symbol bzw. Funktionstaste [Einfügen] können Sie ein neues Firmenfinanzamt anlegen. Im LOV oder mit der Funktionstaste [LOV öffnen] wählen Sie die Finanzamtsnummer, die vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben ist. Diese Nummern werden von LHR gewartet. Vorhandene Firmenfinanzämter können Sie mit Symbol bzw. Funktionstaste [Abfrage starten], Finanzamtsnummer, [Abfrage ausführen] starten. Zwischen den vorhandenen Finanzämtern können Sit mit der Taste NACH_UNTEN bzw. NACH_OBEN blättern.
Beinhaltet das Monat und Jahr, ab welchem das Firmenfinanzamt gültig ist.
Bei Änderung des Finanzamts oder der Finanzamtssteuernummer während des Jahres kontaktieren Sie den LHR Lohn Support, um zu klären, was mit den bereits ausbezahlten Abgaben und Lohnzettel Finanz passieren soll.
Hier geben Sie die Nummer des abweichenden Finanzamtes für die Berechnungsgrundlage ein (z.B: für DZ-Prozensatz für Großbetriebe).
Dieses Feld füllen Sie wenn Ihr Firmenfinanzamt - das Finanzamt für Großbetriebe ist, damit die Berechnungsgrundlage für DZ von Ihrem Bundesland (nicht Wien) berechnet wird.
Geben Sie hier die Steuernummer Ihres Finanzamts ein.
Die Steuernummern wurden eingefroren und sind nun 9stellig (=> bei ELDA verpflichtend ab 04.2021).
Bisher setzte sich die Steuernummer immer folgendermaßen zusammen:
- 2-stellige Finanzamtsnummer
- Steuernummer 7-stellig (Felder sind bis 15 Stellen).
(Diese zwei Felder wurden in Datenträgern zusammen gefügt).
Nun wird vor die Steuernummer die Finanzamtsnummer 2-stellig vorangestellt, sodass die Steuernummer im Feld "Steuernummer" der Maske Finanzämter 9stellig ist. Bei einer Änderung des Finanzamtes ändert sich damit die Steuernummer nicht mehr. Bei der Eingabe von Steuernummern kommt nun der Hinweis „Bitte überprüfen Sie die Steuernummer, die 9-stellig sein sollte“, wenn diese nicht 9-stellig ist.
Geben Sie hier die Bank Kontonummer Ihres Finanzamts ein.
Hier ist die Bankleitzahl der Bank Ihres Finanzamts einzugeben. An diese Bank werden die Finanzamtsabgaben überwiesen. Im LOV sind alle österreichischen Banken mit Bankleitzahlen auswählbar. Diese wurden bei der Erstinstallation mitgeliefert und können im Menüpunkt Stammdatenmenü/Allgemein/Banken bearbeitet werden.
Hier geben Sie die Nummer des Firmensatzes ein, mit dem der offizielle Prozentsatz multipliziert werden sollte. (Bsp: Wert des Firmensatzes 0,2 = 20%).
Der offizielle Prozenstaz wird mit dem Firmensatz multipliziert (z.B: 0,076 anstatt 0,38).
Für die Ermittlung des abzuführenden DZ wird mit dem ungerundeten Ergebnis der Multiplikation weitergerechnet, und erst der abzuführende Betrag des DZ dann auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Die Abfuhrliste Finanzamt bleibt unverändert. Im Block Dienstgeberzuschlag (DZ) werden die offiziellen Prozentsätze ausgegeben.
Unter „Gesamtsumme“ gibt es einen Zusatzvermerk, sofern der individuelle DZ-Faktur genutzt wird, mit folgendem Wortlaut:
Für die Berechnung des Dienstgeberzuschlags wurde der Faktor <Wert des Firmensatzes> verwendet.
Geben Sie hier die auszahlende Überweisungsbank Ihrer Firma ein. Diese legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Banken / Barauszahlungsstellen an.
Im Feld Überweisungstag können Sie den Auszahlungstag für die Finanzamtsabgaben definieren, zB der 15. des Folgemonats. Beim Starten des Zahlungsverkehrs wird dieser Tag als Valuta-Datum vorgeschlagen, kann aber immer von Ihnen übersteuert werden.
In diesem Bereich geben Sie die Fibu-Konten für Ihre Buchhaltung ein. Diese legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Fibu-Konten an.
Tragen Sie hier das Aufwands-Fibu-Konto für die Familienbeihilfe ein. Falls sich dieses während des Jahres ändern sollte, können Sie die Verbuchungen mit der Maske Richtigstellung Fibu-Konten (Abrechnungen/Abrechnen/Sonstiges/Richtigstellung Fibukonten) auf das neue Konto umbuchen.
Tragen Sie hier das Aufwands-Fibu-Konto für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF ein. Falls sich dieses während des Jahres ändern sollte, können Sie die Verbuchungen mit der Maske Richtigstellung Fibu-Konten (Abrechnungen/Abrechnen/Sonstiges/Richtigstellung Fibukonten) auf das neue Konto umbuchen.
Tragen Sie hier das Aufwands-Fibu-Konto für den Dienstgeberzuschlag zum FLAF ein. Falls sich dieses während des Jahres ändern sollte, können Sie die Verbuchungen mit der Maske Richtigstellung Fibu-Konten (Abrechnungen/Abrechnen/Sonstiges/Richtigstellung Fibukonten) auf das neue Konto umbuchen.
Tragen Sie hier das Verbindlichkeiten Fibu-Konto für die Finanzamtsabgaben ein. Falls sich dieses während des Jahres ändern sollte, können Sie die Verbuchungen mit der Maske Richtigstellung Fibu-Konten (Abrechnungen/Abrechnen/Sonstiges/Richtigstellung Fibukonten) auf das neue Konto umbuchen. Lesen Sie dazu unter Beispiele das Beispiel "Richtigstellung Fibu-Konten".
Falls Sie im Haben bei den Verbindlichkeiten den Dienstgeberbeitrag zum FLAF von den anderen Finanzamtsverbindlichkeiten getrennt verbuchen wollen, können Sie hier ein eigenes Fibu-Konto für die Verbindlichkeiten vom Dienstgeberbeitrag eingeben.
Hier können Sie ein eigenes Verbindlichkeiten Fibu-Konto für Dienstgeberzuschlag zum FLAF eintragen, falls dieser von anderen Finanzamtsverbindlichkeiten getrennt verbucht werden soll.
Tragen Sie hier das Verbindlichkeiten Fibu-Konto für die Lohnsteuer ein, falls dieses vom anderen Finanzamtsverbindlichkeiten Fibu-Konto abweicht.
Falls dieses Konto zuerst dem Verbindlichkeiten Konto für Finanzamtsabgaben gleicht, und sich dann während des Jahres ändern sollte, müssen Sie den betroffenen Buchungsbeleg rückstellen und nochmals die Buchhaltung starten oder auf den nächsten Buchungslauf warten. In diesem Fall können Sie die Richtigstellung Fibu-Konten nicht starten, weil sich die Buchungsseiten ändern (siehe auch unter Beispiel "Richtigstellung Fibu-Konten").
Dieses Feld hat seit der Euro-Einführung keine Bedeutung mehr. Vor der Euro-Einführung wurden Groschendifferenzen, die bei der Lohnsteuerverbuchung entstanden, auf dieses Fibu-Konto gebucht.
In diesem Bereich geben Sie die Kostenarten für Ihre Kostenrechnung ein. Diese legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenarten an.
Hier tragen Sie die Kostenart für den Dienstgeberbeitrag ein, wenn Sie die Kostenarten über LHR Lohn verwalten. Bei keiner Hinterlegung der Kostenart in diesem Feld wird die Kostenart 0 herangezogen.
Hier tragen Sie die Kostenart für den Dienstgeberzuschlag ein, wenn Sie die Kostenarten über LHR Lohn verwalten. Bei keiner Hinterlegung der Kostenart in diesem Feld wird die Kostenart 0 herangezogen.