Sie erhalten von der Firma Lohn & HR GmbH sämtliche Daten bei der Erstinstallation mitgeliefert. Diese werden von uns gewartet und bei Änderungen mit Hilfe eines Updates auf den neuesten Stand gebracht.
Jedes Jahr bekommen Sie ein Jahresupdate von uns und eine Information mit allen Gesetzesänderungen für das nächste Jahr. Lesen Sie diese Informationen immer sorgfältig durch!
Die Testfirma AI 1 Lohn & HR Testfirma wird mit verschiedenen Beispielen mit installiert.
Kollektivvertrag
Mit dieser Testfirma wird der IT-Kollektivvertrag als Beispiel mitgeliefert. Weitere Kollektivverträge können Sie selbst ergänzen.
die gängigsten SV-Pflichtigkeiten
Diese sind unter Stammdatenmenü/Allgemein/ Gesetz/SV-Pflichtigkeiten gespeichert. Diese definieren, welche SV-Beiträge pro Dienstnehmer abzuführen sind.
Banken:
Alle österreichischen Banken samt Bankleitzahl
Ein-/Austritts- und Unterbrechungsgründe mit ELDA Fremdcodes für ELDA-Meldungen
Staatenkennzeichen für ELDA-Meldungen und Banken Bic-Code
Standardaufrufe für Batchabrechnungen
Kollektivvertragseinstufungen und arbeitsrechtliche Änderungen.
Folgende Gesetzesdaten werden mittels Updates von Lohn & HR gewartet:
Diese werden mit jedem Jahresupdate aktualisiert und können von Ihnen beliebig verändert oder ergänzt werden.
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Auflistung der vorhandenen Versicherungen
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Lohnarten: Betragsteiler und Bezugsarten für die Besteuerung der Lohnarten. Diese bestimmen ob die Lohnart sv-, lohnsteuer-, DB/DZ- oder kommunalsteuerpflichtig ist. Bitte lesen Sie dazu die Maskenbeschreibungen von Stammdatenmenü/ Lohnarten und die Themen "Betragsteiler" und "Bezugsarten".
Berechnungen des pfändbaren Exekutionsbeitrags werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Nicht gewartet werden Gerichte und Gläubiger. Bitte lesen Sie dazu das Thema "Exekutionen".
Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche mit betroffenen Meldungen für Versicherungen. Bitte lesen Sie dazu das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung".
Im System integriert sind Urlaubsrückstellungen, Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsrückstellungen. Die Berechnung erfolgt nach der finanzmathematischen Methode bzw. bei der Abfertigungsrückstellung zusätzlich nach der Berechnung lt. § 14 EStG.
Nach Stellungnahme der AFRAC 27 kann die finanzmathematische Berechnung der Rückstellungen beibehalten werden, wenn es zu keinen wesentlichen Abweichungen im Vergleich zur versicherungsmathematischen Berechnung kommt.
Für Jubiläums- und Abfertigungsrückstellungen werden die Übergangszeiten für die Pension mitgeliefert. Die früheren Übergangszeiten können vom Benutzer übersteuert werden.
Da die Berechnung nicht im Detail vom Gesetzgeber vorgegeben wird, sondern je Firma sehr individuell gestaltbar ist, passt Lohn & HR GmbH die Rückstellungen nur dann im Rahmen der Wartung an, wenn dies eindeutig aus den steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Angaben hervorgeht.
Sie haben die Möglichkeit einen Dienstnehmer mit allen Rechten und Pflichten in eine bestehende andere Firma im System zu übernehmen.
Die Vordienstzeiten aus der vorhergehenden Firma werden dabei automatisch mitkopiert, sodass der L16 in der neuen Firma und auch die Berechnung der Sonderzahlungen stimmen.
Welche Vorraussetzungen es für einen reibungslosen Konzernübertritt gibt und wie dieser durchgeführt wird, finden Sie unter Lohn-/Gehalt/Themen/Konzernwechsel.