Wartung

Sie erhalten von der Firma Lohn & HR GmbH sämtliche Daten bei der Erstinstallation mitgeliefert. Diese werden von uns gewartet und bei Änderungen mit Hilfe eines Updates auf den neuesten Stand gebracht.

Jedes Jahr bekommen Sie ein Jahresupdate von uns und eine Information mit allen Gesetzesänderungen für das nächste Jahr. Lesen Sie diese Informationen immer sorgfältig durch!

Erstinstallation

Diese Daten werden einmalig installiert und können von Ihnen bearbeitet, ergänzt oder gelöscht werden:

Die Testfirma AI 1 Lohn & HR Testfirma wird mit verschiedenen Beispielen mit installiert.

Nicht mitgeliefert werden:

Kollektivvertragseinstufungen und arbeitsrechtliche Änderungen.

Gesetzesdaten

Folgende Gesetzesdaten werden mittels Updates von Lohn & HR gewartet:

Feiertage:

Diese werden mit jedem Jahresupdate aktualisiert und können von Ihnen beliebig verändert oder ergänzt werden.

Sozialversicherungsdaten

  • Gebietskrankenkassen, öffentliche Versicherungen (BVA) und weitere in Österreich ansässige Versicherungen

  • Berechnung der SV (auch die 20% Sachbezugsregel, siehe Thema "Sachbezug")

  • gängige SV-Gruppen und ab 2019 alle Beschäftigtengruppen.
    Auf Wunsch bauen wir neue SV-Gruppen für Sie auf

  • Beitragssätze

  • Höchst- und Mindestbemessungen für die Versicherungen

  • SV-Gruppenautomatik (Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze, Pensionsalters usw.. Bitte lesen Sie dazu das Thema "SV-Gruppenautomatik"

  • Daten zu betrieblichen Mitarbeitervorsorge-Kassen (siehe auch das Thema "BV-Automatik")

  • Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern mittels ELDA (auch Meldungen der Bauarbeiter in der Bauwirtschaft)

  • ELDA Fremdschlüssel für Staatenkennzeichen

  • Nachzahlung/Rückzahlung für vergangene Kalenderjahre - Nachzahlung aus Vorjahr Funktion (siehe Thema "Nachzahlung aus Vorjahr")

  • Eruierung der E-Card-gebühren-pflichtigen Dienstnehmer. (Die  Lohnart und weitere Einstellungen dazu nehmen Sie selber vor).

Auflistung der vorhandenen Versicherungen

Finanzamtsdaten

  • Alle Finanzämter laut Bundesfinanzministerium

  • Berechnung der Lohnsteuer

  • Lohnsteuergruppen

  • Dienstnehmerarten

  • Freibeträge (auch Nachtarbeiter, Lohnsteuerrichtlinien Rz 1147, 1154)

  • Pendlerpauschale, Pendlereuro

  • Lohnsteueraufrollung § 77 (3,4) EStG

  • Familienbeihilfe (gibt es ab 2008 nicht mehr)

  • Familienzuschlag

  • Kinderabsetzbetrag

  • DB/DZ. - Auch die Altersgrenze von 60 Jahren wird hier berücksichtigt

  • Unterjährige und jährliche Lohnzettel Finanz (L16 und E18)

  • Nachzahlung/Rückzahlung für vergangene Kalenderjahre - Nachzahlung aus Vorjahr Funktion (siehe Thema "Nachzahlung aus Vorjahr")

Kommunalsteuerdaten

  • Alle österreichischen Gemeinden

  • Ortschaften für den Arbeitsstätten-Datenträger ab 01.2007

  • Berechnung der Kommunalsteuer mit Berücksichtigung der Freibeträge

  • Kommunalsteuerbefreiung aufgrund Behinderung

  • Berechnung der U-Bahnsteuer. Auch die Altersgrenze von 55 Jahren wird hier berücksichtigt

  • Kommunalsteuerjahresdatenträger ab 12.2006

  • Arbeitsstätten-Datenträger ab 01.2007

Allgemeine Daten

Lohnarten: Betragsteiler und Bezugsarten für die Besteuerung der Lohnarten. Diese bestimmen ob die Lohnart sv-, lohnsteuer-, DB/DZ- oder kommunalsteuerpflichtig ist. Bitte lesen Sie dazu die Maskenbeschreibungen von Stammdatenmenü/ Lohnarten und die Themen "Betragsteiler" und "Bezugsarten".

Exekutionen

Berechnungen des pfändbaren Exekutionsbeitrags werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Nicht gewartet werden Gerichte und Gläubiger. Bitte lesen Sie dazu das Thema "Exekutionen".

Entgeltfortzahlung

Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche mit betroffenen Meldungen für Versicherungen. Bitte lesen Sie dazu das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung".

Jahresrückstellungen

Im System integriert sind Urlaubsrückstellungen, Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsrückstellungen. Die Berechnung erfolgt nach der finanzmathematischen Methode bzw. bei der Abfertigungsrückstellung zusätzlich nach der Berechnung lt. § 14 EStG.

Nach Stellungnahme der AFRAC 27 kann die finanzmathematische Berechnung der Rückstellungen beibehalten werden, wenn es zu keinen wesentlichen Abweichungen im Vergleich zur versicherungsmathematischen Berechnung kommt.

Für Jubiläums- und Abfertigungsrückstellungen werden die Übergangszeiten für die Pension mitgeliefert. Die früheren Übergangszeiten können vom Benutzer übersteuert werden.

Da die Berechnung nicht im Detail vom Gesetzgeber vorgegeben wird, sondern je Firma sehr individuell gestaltbar ist, passt Lohn & HR GmbH die Rückstellungen nur dann im Rahmen der Wartung an, wenn dies eindeutig aus den steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Angaben hervorgeht.

Konzernübertritt mit allen Rechten und Pflichten

Sie haben die Möglichkeit einen Dienstnehmer mit allen Rechten und Pflichten in eine bestehende andere Firma im System zu übernehmen.

Die Vordienstzeiten aus der vorhergehenden Firma werden dabei automatisch mitkopiert, sodass der L16 in der neuen Firma und auch die Berechnung der Sonderzahlungen stimmen.

Welche Vorraussetzungen es für einen reibungslosen Konzernübertritt gibt und wie dieser durchgeführt wird, finden Sie unter Lohn-/Gehalt/Themen/Konzernwechsel.

 

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Variable Dienstnehmerdaten

Verwandte Themen

SV-Gruppenautomatik

Bezugsarten und Betragsteiler

Krankenstände und Entgeltfortzahlung

Konzernübertritt - Allgemeines