Allgemeines

 

In der LHR Lohn wurde der Konzernwechsel von Mitarbeitern optimiert. In diesem Zuge wurde auch das Kopieren von Dienstnehmern mit Stammdaten oder Abrechnungsdaten verbessert.

Beim Konzernwechsel von Mitarbeitern wird zwischen folgenden Wechseln unterschieden:

  1. mit allen Rechten und Pflichten gemäß AVRAG – Kopiervorgang aller Daten, das bedeutet, der neuer Dienstgeber tritt in das bestehende Dienstverhältnis ein oder
  2. es findet eine Übernahme bestimmter Stammdaten und bestimmter Vordienstzeiten auf vertraglicher Ebene statt, ansonsten findet ein Beginn eines neues Dienstverhältnis beim neuen Dienstgeber statt.

Bedingung:

Beibehaltung der bestehenden Personalnummer innerhalb der Firmengruppe.

Dienstnehmer können auch mit der gleichen Dienstnehmernummer per Konzernübertritt in die Zielfirma, welche schon einmal die Ursprungsfirma (Quellfirma) war, übertreten.

In der Quell- bzw. neuen Zielfirma stehen alle Daten sämtlicher Dienstzeiten zur Verfügung.

 

Sollten Sie einen Mitarbeiter mit Konzernübertritt in eine anderer Firma übernehmen, welcher sich im 50%igen oder 0%igen Krankenstand befindet, dann übersteuern Sie in der neuen Firma die BVK-Bemessung. Für die fiktive BVK-Bemessung müssten die Abrechnungszeiträume vor dem Übertritt herangezogen werden, was jedoch nicht automatisiert funktioniert.

Hinweis zu Dienstnehmern mit Unterbrechung wie Karenz nach Mutterschutzgesetz, unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat:

Wenn der Konzernwechsel während einer solchen Unterbrechung stattfindet, benötigt die ÖGK trotzdem eine Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldecode 12 erst wenn der Dienstnehmer wieder in der Firma ist (nach Unterbrechungsende).

Lösung:
1. Nach dem Ende der Unterbrechung erstellen Sie die Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldecode 12 Ummeldung manuell über ELDA Online/Webeku. Füllen Sie die Felder von der neuen Beitragskontonummer.
   Das Feld „SOUM Sonderfall Ummeldung“ geben Sie mit „Ja“ ein.
2. Führen Sie den Konzernwechsel im LHR Lohn per 1. dM durch, zB Konzernwechsel war am 01.06.2025, Ende Karenz nach Mutterschutzgesetz bei der Dienstnehmerin ist am 05.12.2025.
   Führen Sie den Konzernwechsel mit 01.12.2025 oder 01.01.2026 durch.
3. Die dadurch entstandene Abmeldung mit Abmeldecode 12 in der Ursprungsfirma setzen Sie im LHR Lohn manuell auf bearbeitet.

 

Themen

Konzernwechsel - Vorraussetzungen

Konzernwechsel - Dienstnehmer kopieren

Konzernwechsel - Abgleich pro Dienstnehmer

Konzernwechsel - Aliquotierung der Sonderzahlungen

Konzernwechsel - Urlaub