Allgemeines

 

In der LHR Lohn wurde der Konzernwechsel von Mitarbeitern optimiert. In diesem Zuge wurde auch das Kopieren von Dienstnehmern mit Stammdaten oder Abrechnungsdaten verbessert.

Beim Konzernwechsel von Mitarbeitern wird zwischen folgenden Wechseln unterschieden:

  1. mit allen Rechten und Pflichten gemäß AVRAG – Kopiervorgang aller Daten, das bedeutet, der neuer Dienstgeber tritt in das bestehende Dienstverhältnis ein oder
  2. es findet eine Übernahme bestimmter Stammdaten und bestimmter Vordienstzeiten auf vertraglicher Ebene statt, ansonsten findet ein Beginn eines neues Dienstverhältnis beim neuen Dienstgeber statt.

Bedingung:

Beibehaltung der bestehenden Personalnummer innerhalb der Firmengruppe.

Dienstnehmer können auch mit der gleichen Dienstnehmernummer per Konzernübertritt in die Zielfirma, welche schon einmal die Ursprungsfirma (Quellfirma) war, übertreten.

In der Quell- bzw. neuen Zielfirma stehen alle Daten sämtlicher Dienstzeiten zur Verfügung.

 

Sollten Sie einen Mitarbeiter mit Konzernübertritt in eine anderer Firma übernehmen, welcher sich im 50%igen oder 0%igen Krankenstand befindet, dann übersteuern Sie in der neuen Firma die BVK-Bemessung. Für die fiktive BVK-Bemessung müssten die Abrechnungszeiträume vor dem Übertritt herangezogen werden, was jedoch nicht automatisiert funktioniert.