Abrechnung mit Gemeinden

 

Die Kommunalsteuer ist am 15. des folgenden Monats an die jeweilige Gemeinde zu entrichten, in welcher sich die Betriebsstätte befindet, in denen die Dienstehmer tätig sind.

Das heißt, dass die Bemessungsgrundlage getrennt nach Gemeinde und Betriebsstätten zu ermitteln sind und danach auch getrennt die Kommunalsteuer zu berechnen ist.

Als Betriebsstätte gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient (auch eine Zweigstelle oder eine Filiale).

Die Beitragshöhe der Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrunlage.

 

Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ist bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres über FINANZONLINE (auf elektronischen Weg) eine Kommunalsteuererklärung abzugeben. Dabei wird die Jahresbemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer, welche auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen ist, gemeldet. Diese jährliche Kommunalsteuererklärung erstellen Sie über die Maske Auswertungen/Jährlich/Jahresabschluss/Kommunalsteuer Jahreserklärung.

 

Damit die Beiträge richtig ermittelt werden können, sowohl für die Auswertung als auch den Datenträger müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

 

Voraussetzungen

  1. Starten Sie für alle Dienstnehmer eine Echtabrechnung. Die Echtabrechnung müssen Sie starten, damit Sie die Nettolöhne und –gehälter an Ihre Dienstnehmer tatsächlich auszahlen und die Abgaben an Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Gemeinden etc. abführen können. Die Echtabrechnung ist auch Voraussetzung für die Ermittlung der Beträge für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung. Für die Programme Zahlungsverkehr (Ermitteln der auszuzahlenden Beträge an die Dienstnehmer), Abgaben (Ermitteln der gesetzlichen Abgaben) und Kostenrechnung/Finanzbuchhaltung nimmt LHR Lohn ausschließlich Daten aus der Echtabrechnung.

  2. Danach starten Sie die Abgabenermittlung. Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Abgabenermittlung starten.

  3. Danach starten Sie den Zahlungsverkehr. Dadurch werden die abgerechneten Beiträge für das Finanzamt ermittelt und in die jeweiligen Tabellen geschrieben.
    Mehr dazu lesen Sie unter Lohn-und Gehalt/Aufgaben/Monatliche Aufgaben/Zahlungsverkehr starten.

  4. Wenn die Abgaben ermittelt wurden, dann starten Sie die Liste "Kommunalsteuererklärung". Mit dieser Auswertung erhalten Sie eine Übersicht über die sämtliche Abgaben an die jeweiligen Gemeinden.

  5. Wenn die Beträge auf der Liste korrekt sind, dann gehen Sie unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Überweisungsdatenträger Gemeinde und starten den Datenträger für die Abgaben, welchen Sie dann im Telebanking Programm von Ihrer Bank importieren können.

 

Fenster

Kommunalsteuererklärung

Überweisungsdatenträger Gemeinden

 

Aufgaben

Abrechnung starten

Abgabenermittlung starten

Zahlungsverkehr starten

 

Probleme und Lösungswege

Rückstellen von Auszahlungen