Vorarbeiten zum Jahreswechsel

Voraussetzungen

Bevor Sie im LHR Lohn in einem neuen Kalenderjahr abzurechnen beginnen, führen Sie den Jahresabschluss für das alte Kalenderjahr durch. Dieser stellt sicher, dass

 

Durch die Vorarbeiten zum Jahresabschluss stellen Sie sicher, dass der im Anschluss durchzuführende Jahresabschluss reibungslos funktioniert. Beachten Sie folgende Schritte sind:

Vorgehensweise

  1. Monatsabschluss Dezember: Ideal wäre es, das alte Jahr inklusive etwaiger Nachträge bereits so weit wie möglich abzuschließen. Es ist jedoch möglich, auch nach bereits erfolgtem Jahresabschluss noch Korrekturen bzw. Nachträge für das alte Jahr einzugeben. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Hilfethema "Nacharbeiten".

  2. Reisekosten für Vorjahr: Am besten ist es, wenn Sie Reisekosten, die das alte Jahr betreffen, noch so weit als möglich vor dem Jahresabschluss eingeben. Wenn Sie nach erfolgtem Jahresabschluss doch noch Reisekosten für das alte Jahr nachtragen müssen, können Sie entweder nach den Anweisungen im Hilfethema „Nacharbeiten“ vorgehen oder aber die Reisekosten für das neue Jahr eingeben und im neuen Jahr abrechnen.

 

Wenn Sie die Schritte von 1. - 2. durchgearbeitet haben, können Sie nun zur nächsten Aufgabe, der Überleitung der offenen Beträge (Barauszahlungen) übergehen.

 

Verwandte Aufgaben

Überblick

Überleitung offener Beträge

Jahreslohnzettel SV-Finanz, E18

Nacharbeiten