Bevor Sie im LHR Lohn in einem neuen Kalenderjahr abzurechnen beginnen, führen Sie den Jahresabschluss für das alte Kalenderjahr durch. Dieser stellt sicher, dass
Forderungen an Dienstnehmer, die als Minusbeträge auf der Barauszahlungsliste aufscheinen, nicht verloren gehen, sondern ins nächste Jahr übernommen werden
Freibeträge aus dem alten Jahr nicht irrtümlich in das neue Kalenderjahr übernommen werden
Vorschüsse inklusive Zinsberechnungen in das neue Jahr übernommen werden
ein neuer bereinigter (LSt-Freibeträge, ...) variabler Dienstnehmerstamm für jeden Dienstnehmer erstellt wird
Durch die Vorarbeiten zum Jahresabschluss stellen Sie sicher, dass der im Anschluss durchzuführende Jahresabschluss reibungslos funktioniert. Beachten Sie folgende Schritte sind:
Monatsabschluss Dezember: Ideal wäre es, das alte Jahr inklusive etwaiger Nachträge bereits so weit wie möglich abzuschließen. Es ist jedoch möglich, auch nach bereits erfolgtem Jahresabschluss noch Korrekturen bzw. Nachträge für das alte Jahr einzugeben. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Hilfethema "Nacharbeiten".
Reisekosten für Vorjahr: Am besten ist es, wenn Sie Reisekosten, die das alte Jahr betreffen, noch so weit als möglich vor dem Jahresabschluss eingeben. Wenn Sie nach erfolgtem Jahresabschluss doch noch Reisekosten für das alte Jahr nachtragen müssen, können Sie entweder nach den Anweisungen im Hilfethema „Nacharbeiten“ vorgehen oder aber die Reisekosten für das neue Jahr eingeben und im neuen Jahr abrechnen.
Wenn Sie die Schritte von 1. - 2. durchgearbeitet haben, können Sie nun zur nächsten Aufgabe, der Überleitung der offenen Beträge (Barauszahlungen) übergehen.
Jahreslohnzettel SV-Finanz, E18