Diese Aufgabe erklärt Ihnen, wie Sie die Urlaubsrückstellung in LHR Personalverrechnung einrichten.
Um die Urlaubsrückstellung einrichten zu können, müssen in der Firma bereits alle Lohnarten angelegt sein. Wenn Sie den aliquoten Resturlaub nicht manuell übergeben wollen, muss weiters die Urlaubsverwaltung korrekt eingerichtet sein.
Diese Aufgabe beschreibt, welche Arbeiten Sie einmalig zur Konfiguration der Urlaubsrückstellung machen müssen. Wie Sie anschließend jährlich die Urlaubsrückstellung erstellen finden Sie unter den jährlichen Aufgaben.
1. Definition eines fiktiven Eintritts für die Urlaubsrückstellung
Falls das Eintrittsdatum bei einigen Dienstnehmern vom Urlaubsbeginn abweicht, (zB: bei einer Firmenübernahme oder Vordienstzeitenanrechnung) benötigen Sie einen fiktiven Eintritt für Urlaubseintritt. Einige Informationsgründe wurden bei der Erstinstallation einmalig installiert und können von Ihnen bearbeitet, ergänzt oder gelöscht werden. Im Regelfall wurde bei der Erstinstallation der fiktive Eintritt für Urlaub als „URLEI“ angelegt. Wenn dieser bei Ihnen noch nicht angelegt ist, legen Sie ihn unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe an. Das Kürzel und die Bezeichnung sind hier frei wählbar, jedoch wählen Sie als Unterbrechungsart unbedingt "fiktiver Eintritt für Urlaub (R)".
Diesen Unterbrechungsgrund hinterlegen Sie bei den betroffenen Dienstnehmern in der Maske "Eintritt".
2. Zuweisen der Lohnarten
Als erstes definieren Sie alle Lohnarten, die für die Urlaubsrückstellung herangezogen werden müssen. Öffnen Sie dazu die Maske Auswertungen/Jährlich/Urlaubsrückstellung/Urlaubsrückstellungslohnarten. Tragen Sie hier nun je Dienstnehmergruppe jede Lohnart ein jeweils mit der Angabe, wie die Lohnart auf einen Jahreswert hochgerechnet wird.
Gibt es mehrere Dienstnehmergruppen, die dieselben Lohnarten verwenden, können Sie die Lohnarten mit dem Button Kopieren die Lohnarten übertragen.
Achten Sie bitte nach Abschluss der Konfiguration darauf, dass Sie bei der Neuanlage von Lohnarten auch bei Bedarf in der Registerkarte Rückstellungen die entsprechenden Rückstellungsarten eintragen.
Falls Sie in der Urlaubsverwaltung auch Sonderurlaube verwalten, tragen Sie weiters für jede Dienstnehmergruppe die Lohnarten für die Sonderurlaubsrückstellung ein.
3. Anlage der Sätze für die Jahresarbeitstage
Der mit Hilfe der Lohnarten ermittelte Jahresbezug wird in der Berechnung durch die Anzahl der Jahresarbeitstage dividiert um den Wert eines Urlaubstages zu ermitteln.
Diese Jahresarbeitstage werden mit Hilfe eines Firmensatzes für die Firma definiert. Legen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/Firmensätze einen neuen Firmensatz an und weisen Sie diesem Firmensatz unter Stammdaten/Lohnarten/Bewerten/Firmensätze die Standard-Jahresarbeitstage eines Dienstnehmers in dieser Firme zu.
Mitarbeiter welche ein Wochenmodell haben, welches vom Standard der Firma abweicht (zB auf Grund von Teilzeitarbeit) benötigen einen anderen Teiler für die Ermittlung Berechnung des Wertes eines Urlaubstages. Dies können Sie mit Hilfe eines persönlichen Satzes steuern. Legen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/persönliche Sätze einen neuen Satz an. Weisen Sie anschließend allen betroffenen Dienstnehmern unter Stammdaten/Personal/persönliche Sätze die korrekten Jahresarbeitstage zu.
Achten Sie sofort bei der Änderung des Wochenmodells des Dienstnehmers auch darauf auch die Jahresarbeitstage für die Rückstellung gegebenenfalls anzupassen.
4. Anlage von persönlichen Sätzen für den Resturlaub
Die offenen Urlaubstage bzw. Urlaubsvorgriffe werden aus persönlichen Sätzen gelesen. Eine Trennung der beiden Werte ist notwendig um auf der Urlaubsrückstellung zwei getrennte Summen Rückstellung und Vorgriffe zu erhalten.
Legen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/persönliche Sätze zwei neuen Sätze an.
5. Anlage des persönlichen Satzes Jahresurlaubsanspruch
Es gibt die Berechnungsregel, dass wenn ein Dienstnehmer mehr Resturlaub hat, als einen Jahresurlaubsanspruch nicht sein gesamter Resturlaub sondern nur ein Jahresanspruch rückgestellt wird.
Falls es diese Sonderregelung in Ihrem Betrieb nicht gibt, können Sie diesen Schritt ignorieren. Anderenfalls legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/persönliche Sätze einen neuen Satz an.
6. Definition der Lohnnebenkostenprozentsätzen
Grundsätzlich werden zur Ermittlung der Lohnnebenkosten, die im Rückstellungsmonat aktuellen Lohnnebenkosten des Dienstnehmers herangezogen. Falls diese Ermittlung der Lohnnebenkosten in Ihrem Betrieb erwünscht ist, können Sie diesen Schritt ignorieren.
Wenn Sie aus betrieblichen Gründen jedoch nicht die Lohnnebenkosten direkt vom Mitarbeiter ermitteln wollen, sondern den Prozentsatz selbst vorschreiben wollen, haben Sie dazu zwei verschiedenen Ebenen zur Verfügung, auf denen Sie den Prozentsatz manipulieren können.
Einerseits können Sie je Dienstnehmergruppe definieren, wie hoch die Lohnnebenkosten sein sollen. Tragen Sie dazu in der Maske Stammdaten/Firma/Firmentexte/Dienstnehmergruppen bei jeder Gruppe in der es Rückstellungen geben kann den gewünschten Prozentsatz ein
Andererseits können Sie die Lohnnebenkosten auf Dienstnehmerebene vorschreiben. Legen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/persönliche Sätze einen neuen Satz an und weisen Sie allen gewünschten Dienstnehmer anschließend unter Stammdaten/Personal/persönliche Sätze den Prozentsatz zu.
Wenn diese Lohnnebenkostenprozentsätze bei der Urlaubsrückstellung berücksichtigt werden sollen, muss dieser im Feld "Lohnnebenkosten" eingetragen werden.
7. Geplante Urlaube
Damit geplante Urlaube bei der Rückstellung berücksichtigt werden, können Sie diese mit eigenem Unterbrechungsgrund
Urlaub geplant (anzulegen unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritt-/Unterbrechungsgründe) bei den Dienstnehmern eingeben.
Bei der Vorbereitung für Urlaubsrückstellung (Abrechnungen/Urlaub/Jahresabschluss/Vorbereitung für Urlaubsrückstellung) geben Sie an, wie Sie die geplanten Urlaube berücksichtigen möchten (inkl. oder exkl. Aufrufmonat). Ein Starten der Urlaubsanspruchsermittlung für die Zukunft ist nicht notwendig.
Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten können Sie die erste Berechnung der Urlaubsrückstellung starten. Mehr dazu lesen Sie in der jährlichen Aufgabe Urlaubsrückstellung durchführen.
Urlaubsrückstellung durchführen