Aufgabe: Altersteilzeit Lohnarten anlegen

Ein Arbeitgeber, der ältere Arbeitnehmer beschäftigt, die ihre Arbeitszeit verringern und diesen einen Lohnausgleich gewährt, hat Anspruch auf Altersteilzeitgeld (§ 27 (1) ALVG).

Durch das Altersteilzeitgeld soll die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen älterer Arbeitnehmer gefördert werden.

Die durch den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten inklusive der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung einschließlich IE-Zuschlag) werden dem Arbeitgeber auf Antrag vom Arbeitsmarktservice zum Teil bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt.

 

Anspruchsvoraussetzungen ab 1. Jänner 2004

Altersteilzeitgeld gebührt längstens fünf Jahre für Personen, die nach spätestens fünf Jahren das Mindestalter für eine Alterspension vollenden und die

Höhe des Altersteilzeitgelds

Das Altersteilzeitgeld gilt dem Arbeitgeber einen Anteil des zusätzlichen Aufwandes, der durch die Vereinbarung einer Altersteilzeit entsteht ab. Abgegolten werden

Der abzugeltende Anteil beträgt grundsätzlich 50 % des zusätzlichen Aufwandes.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator. Um die Altersteilzeitlohnarten anzulegen sind ansonsten keine Voraussetzungen notwendig.

 

Vorgehensweise

Der vom Dienstgeber übernommene Dienstnehmeranteil von der „SV-Differenz“ ist mit Wirkung ab 01.01.2024 kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da der Dienstgeber gesetzlich verpflichtet ist, diesen zu tragen. Durch diese Regelung wird eine langjährige Rechtsansicht des BMF beseitigt.
Das bedeutet, dass die auf die „SV-Differenz“ entfallenden DN-Anteile, die der Dienstgeber übernimmt, nicht mehr DB-,DZ-, KommSt-pflichtig sind.
Nach Ansicht des AMS muss die neue Regelung für bereits laufende (vor 2024 begonnene) Altersteilzeiten erst dann angewendet werden, wenn es zu einer Änderungsmeldung gegenüber dem AMSkommt (z.B. wegen einer KV-Vorrückung, die mehr als €20,00 ausmacht).

In der VwGH Entscheidung vom 21.09.2016, 2013/13/0102 gibt der Verwaltungsgerichtshof der Finanzverwaltung Recht, dass der vom Arbeitgeber übernommene SV-Beitrag des Dienstnehmers einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt und zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF und Zuschlag zum DB (und somit auch KommSt, vgl. Rz 68 der Info zum KommStG, BMF 28.12.2011, BMF-010222/0260-VI/7/2011) gehört.
Da die Finanzverwaltung immer schon dieser Ansicht war, konnten Sie entscheiden ob Sie den, vom Arbeitgeber übernommene SV-Beitrag des Dienstnehmers DB-, DZ-, KommSt-pflichtig abrechnen, sprich ob Sie die Folgelohnarten (ab Schritt 7) mit BetragsteilerBetragsteiler schlüsseln einzelne Bezugsarten auf, die unterschiedlich pflichtige Anteile aufweisen. Beispiel: Überstunden mit 100% Zuschlag müssen teils wie ein laufender Bezug behandelt werden und teils nach § 68 (2) EStG versteuert werden. Betragsteiler sind in LHR Lohn vordefiniert und können vom Benutzer nicht geändert werden. Betragsteiler werden vom Benutzer beim Anlegen von Lohnarten verwendet. 1101 und 83 (bzw. 1140 und 84) anlegen.

Falls besagte Folgelohnarten bei Ihnen angelegt sind, entfernen Sie sie ab 01.2024 als Folgelohnart.

Übersicht der betroffenen Lohnarten:

  Beispiel 1 Beispiel 2 LA Betragsteiler lfd. LA Betragsteiler SZ Vorzeichen
Arbeitsentgelt 50% 60% 11101 21140 +
Lohnausgleich 25% 20% 11101 21140 +
Höherversicherung 25% 20% 75000 20000 "D"

 

Folgende Lohnarten werden ab 01.2024 nicht mehr als Folgelohnarten benötigt:

  Beispiel 1 Beispiel 2 LA Betragsteiler lfd. LA Betragsteiler SZ Vorzeichen
Vom Dienstgeber übernommene SV des Dienstnehmers
DB-, DZ-, KommSt- und Lohnsteuerpflichtig
25% 20% 1101 1140 "D"
Einbehaltene SV für die Lohnsteuer 25% 20% 83 84 "D"

 

INTERNE DOKU: Der VwGH hat in seiner Erkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0279, entschieden, dass die im Rahmen der Bauarbeiterschlechtwetterentschädigung vom Arbeitgeber zu übernehmenden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und nicht als Arbeitslohn zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF und Zuschlag zum DB gehören.

Der UFS hat nunmehr explizit bestätigt, dass die vom Arbeitgeber beim Altersteilzeitmodell aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Beitragsgrundlagengarantie zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers keinen (steuerlichen) Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und diesbezüglich daher keine Lohnnebenkosten zu entrichten sind (UFS 18. 7. 2011, RV/0633-G/09). Da zu dieser Entscheidung keine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht wurde, können sich die Behörden nunmehr nicht mehr auf die anderslautenden Aussagen in den LStR 2002 bzw. in der Kommunalsteuerinfo beziehen.

Ein aktueller Begutachtungsentwurf zu den Kommunalsteuer-Informationen zeigt, dass sich die Finanzverwaltung offenbar nicht von der UFS-Entscheidung beeindrucken lässt, wonach die vom/von der Arbeitgeber/in zu tragenden Dienstnehmeranteile zur SV keine Erhöhung der DB/DZ/KommSt-Bemessungsgrundlage erwirkt.

Deswegen können Sie selber entscheiden, ob die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge die Bemessungsgrundlage erhöhen oder nicht. (Berücksichtigung der Folgelohnarten mit Betragsteiler 1101 und 83 (bzw. 1140 und 84 für SZ)). INTERNE DOKU ENDE

 

Zusammenfassung der Lohnarten: INTERNE DOKU Lohnarten in der VL/1 INTERNE DOKU ENDE

 

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

LohnartLohnarten sind Bestandteile der Lohn- und Gehaltsabrechnung wie z.B. Lohn, Gehalt, Überstundenzuschlag, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Funktionszuschlag, Gewerkschaftsbeitrag etc. Lohnarten werden vom Benutzer in einer eigenen Lohnartenmaske angelegt. Betragsteiler laufende Bezüge

Lohnart Betragsteiler Sonderzahlung

Vorzeichen der Lohnart

Arbeitsengelt

50%

60%

40%

11101

21140

+

Lohnausgleich

25%

20%

30%

11101

21140

+

Höherversicherung

25%

20%

30%

75000

(gleich wie 10000, nur kein Sachbezug)

20000

"D"

Wenn die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge die Bemessungsgrundlage erhöhen soll, dann benötigen Sie die folgenden Lohnarten:

vom DG übernommene SV des DNs - DB-,DZ-,KommSt- und Lohnsteuerpflichtig

25%

20%

30%

1101

1140

"D"

Einbehaltene SV für die Lohnsteuer

25%

20%

30%

83

84

"D"

 

Für die Berechnung der SV-Anteile sehen Sie unter Beispiele - das Beispiel "Altersteilzeitberechnung der SV".

INTERNE DOKU: DN in AT/1 819 im Monat 03.2016

Beispiel 135 laut Ortner 2016:
Gehalt € 2.000,00
Arbeitszeit: bisher 40 Stunden/Woche
vereinbarte Altersteilzeit: Herabsetzung auf 50% der bisherigen Normalarbeitszeit = 20 Stunden/Woche

   Gehalt:                          € 2.200,00 / 40 * 20 =         € 1.100,00
+ Lohnausgleich:          (€ 2.200,00 / 40 * 20) / 2  =  €   550,00 (€ 2.200,00 * 25%)
Der Dienstnehmer erhält somit einen Betrag von    € 1.650,00

 

Der Dienstgeber erhält an Altersteilzeitgeld folgende Beträge:
Lohnausgleich von                                                                                   € 550,00
Dienstgeberanteil (inkl. IE, exkl. WF)                                                      € 550,00                         +                       € 550,00
Dienstnehmeranteil (exkl. AK und WF)                                                                                                                   € 550,00

ungefördert bleiben:
alle sonstigen Beiträge BV-Beitrag und Umlagen                                    € 550,00                      +                        € 550,00

Dienstgeberbeitrag zum FLAF
Zuschlag zum DB
Kommunalsteuer von                                                                              € 550,00

INTERNE DOKU ENDE

 

INTERNE DOKU in AT/1 DN 819 im Monat 04.2016

Beispiel 136 laut Ortner 2016:
Gehalt € 2.000,00

Arbeitszeit: bisher 40 Stunden/Woche
vereinbarte Altersteilzeit: Herabsetzung auf 50% der bisherigen Normalarbeitszeit = 20 Stunden/Woche
Dienstnehmer ist über 60 Jahre alt (D4u)
ohne Alleinverdienerabsetzbetrag

Teilzeitentgelt für 20 Stunden/Woche                       € 1.100,00
+ Lohnausgleich                                                        €    550,00
Bruttogehalt in der Altersteilzeit                               € 1.650,00
- Dienstnehmeranteil zur SV                                    €    249,48 ( € 1.650,00 * 15,12 % D4u)
- Kammerumlage und Wohnbauförderung              €      5,50  ( € 550,00 * 1%)
Lohnsteuerberechnung:
steuerpflichtige Bezug € 1.650,00
-  SV-DN-Anteil              €    254,98
LSt-Bem.Grundlage     € 1.395,02
* Steuersatz 25,00% - Abzug ohne AV € 266,50
- Lohnsteuer                                                              €     82,26
Auszahlungsbetrag                                                € 1.312,76

 

Grundlage für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF

den Zuschlag zum DB und

die Kommunalsteuer                                                   € 1.650,00

Grundlage für den BV-Beitrag                                    € 2.200,00
INTERNE DOKU ENDE

 

Übersicht der benötigten Lohnarten:

 

Die Lohnart Lohn/Gehalt wird auf das Arbeitsentgelt + Lohnausgleich reduziert (Schritt 4).

Beispiel 1:
Ein Dienstnehmer erhält vor der Herabsetzung der Arbeitszeit € 3.000,-- Brutto. Die Arbeitszeit wird um 50% herabgesetzt.
Folgender Betrag bildet die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge:

Arbeitsentgelt (für 50% Arbeitszeit):         € 1.500,-- (=> das Arbeitsentgelt und der Lohnausgleich können zu einer Lohnart zusammengefasst werden, Schritt 13)
Lohnausgleich (50% von € 1.500,--):         €   750,-- (=> das Arbeitsentgelt und der Lohnausgleich ergeben das neue Brutto).
Höherversicherung (50% von € 1.500,--):  €   750,--
(=> die Hälfte von 50%. Diesen Wert  ermittelt die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung", Schritt 4 bis 6.)
Gesamt (SV-Pflicht) 100%:                       € 3.000,--

Beispiel 2:

Ein Dienstnehmer erhält vor der Herabsetzung der Arbeitszeit € 3.000,-- Brutto. Die Arbeitszeit wird um 40% herabgesetzt, der Dienstnehmer arbeitet zu 60%.
Folgender Betrag bildet die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge:

Arbeitsentgelt (für 60% Arbeitszeit):         € 1.800,-- (=> das Arbeitsentgelt und der Lohnausgleich können zu einer Lohnart zusammengefasst werden, Schritt 13.)
Lohnausgleich (50% von € 1.200,--):         €   600,-- (=> das Arbeitsentgelt und der Lohnausgleich ergeben das neue Brutto).
Höherversicherung (50% von € 1.200,--):  €   600,--
(=>  die Hälfte von 40%. Diesen Wert  ermittelt die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung", Schritt 4 bis 6.)
Gesamt (SV-Pflicht) 100 %:                      € 3.000,--

Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin mit einem Brutto-Entgelt von € 3.000,-- (vor der Herabsetzung der Arbeitszeit) in der Sozialversicherung pflichtversichert.
Dieser Betrag ist auch für die Beurteilung der AV-Staffelung im Niedriglohnbereich relevant.

  

Vorgehensweise

  1. In neueren LHR Lohn Versionen werden Ihnen mit der Erstinstallation die SV-Pflichtigkeiten 61 und 62 für die Altersteilzeit geliefert, die die Sozialversicherung für die Altersteilzeit richtig aufteilen. Falls Sie diese nicht erhalten haben, legen Sie diese in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-PflichtigkeitDie SV-Pflichtigkeit bestimmt die SV-Beitragssätze (KV, AV, UV, PV, KU,...) näher, für die ein Dienstnehmer und der Dienstgeber Beiträge zahlen. Diese ist unter Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten anzulegen. wie folgt an. Die Nummer können Sie frei wählen.
    Die Erhöhung für diese SV-Pflichtigkeit wird im Schritt 4 der Lohnart zugewiesen.


Wenn Sie Dienstnehmer, die bei der BVAEB versichert sind, in der Altersteilzeit abrechnen, dann tragen Sie bei der SV-Pflichtigkeit, auf die die Lohnart greift, im Reiter SV-Ergänzungen LH02 und LH04 ein. Somit wird WF und KU bei der BVAEB gerechnet.
Der Grund für diesen Eintrag ist, dass bei der BVAEB die WF und KU-Pflicht nicht wie bei der ÖGK über die Beschäftigtengruppen geregelt sind sondern über die Ergänzungsgruppen.

 

Für leitende Angestellte hinterlegen Sie eine eigene SV-Pflichtigkeit (zB Nr. 62), bei der der IE-Zuschlag nicht zu entrichten ist (= mit "N" hinterlegt ist).

Bei den Lohnarten geben Sie im Lohnartenstamm im Feld "SV-Pflicht-Erhöhung" (s. Schritt 4) die Nummer der Erhöhung an, zB bei der Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung die Nummer 60, damit bei Dienstnehmern mit der SV-Pflichtigkeit 1 in der Maske variable Dienstnehmerdaten auf die SV-Pflichtigkeit 61 und bei den leitenden Angestellten auf die SV-Pflichtigkeit 62 zugegriffen wird.

 

  2. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt.

Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.

 

  3. Öffnen Sie abhängig von Ihren AnforderungenAnforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

Wenn die Berechnung für alle Dienstnehmer der Firmengruppe die selbe ist, öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Firmengruppe.

Dies wird von Lohn & HRin den meisten Fällen empfohlen.

 

Wenn Sie die Lohnart nur für die eine Firma anlegen wollen, öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Firma.

 

Wenn die Lohnart nur für eine DienstnehmergruppeHauptgruppierung der einzelnen Dienstnehmer in der LHR Personalverrechnung . Anhand der Dienstnehmergruppe können viele Einstellungen der Firma gesteuert werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Lohnarten auf der Ebene der Dienstnehmergruppen anzulegen, verschiedene Auswertungen pro Dienstnehmergruppe zu drucken usw. Eine Gruppierung könnte z.B. Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge Arbeiter, Lehrlinge Angestellte sein. vorgesehen ist öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Dienstnehmergruppe.

 

Natürlich kann die Berechnung auch noch mit Hilfe von Formeln beeinflusst werden.

 

  4. Vermindern Sie die Lohnarten Lohn/Gehalt, Sonderzahlung usw. auf die tatsächliche Auszahlung der Altersteilzeit, beim Beispiel 1 sind es 2.250,-- Euro und beim Beispiel 2 2.400,--. Die Kürzung können Sie natürlich händisch vornehmen oder mit einer Formel, die überprüft, ob der Dienstnehmer in der Altersteilzeit ist.

Sie können auch das Arbeitsentgelt und den Lohnausgleich in zwei Lohnarten trennen. In diesem Beispiel werden diese zwei zusammengefasst.

 

Beispiel:
Vermutlich haben Sie bei den Lohnarten Lohn/Gehalt bereits eine Formel für die Aliquotierung für die Teilzeitkräfte im Feld "Betrags-Bewertung Art" hinterlegt, in diesem Beispiel die Formel TZSS.


In dieser Formel wird der Monatswert im Formelkennzeichen "PARAMETER1" berechnet und dann mit dem Beschäftigungsfaktor der Teilzeit und mit dem Beschäftigungsfaktor der Altersteilzeit multipliziert.
PARAMETER1: Hier wird der Wert aus der Formel "GEHALT" aus dem 2. Feld bei "Betrags-Bewertung Art" herangezogen. Das ist in diesem Beispiel der volle Lohn/Gehalt, zB 3.000,--


In der Formel für die Teilzeit wird nun der Wert ausgerechnet, den der Mitarbeiter (ohne ATZ) tatsächlich arbeitet.


PS002: In diesem Persönlichen Satz sind die Wochenstunden des Dienstnehmers hinterlegt, wenn er nicht vollbeschäftigt ist. In der Altersteilzeit geben Sie hier die tatsächlichen Wochenstunden ein, die der Dienstnehmer arbeitet, zB bei einer 40 Stunden Woche und Herabsetzung der Arbeitszeit auf 50% geben Sie beim Persönlichen Satz 20 ein.
DG002: In diesem Dienstnehmergruppensatz sind die Wochenstunden der Dienstnehmergruppe hinterlegt, wenn der Dienstnehmer voll beschäftigt ist.
FS002: In diesem Firmensatz sind die Wochenstunden der Firma hinterlegt, wenn der Dienstnehmer voll beschäftigt ist und für seine Dienstnehmergruppe keine Wochenstunden abweichen. Sie können hier auch einen Firmengruppensatz hinterlegen.

Wenn der MA nicht in Teilzeit ist, dann wird das berechnete Gehalt mit 1 multipliziert.

In der Formel für die Altersteilzeit wird nun der Wert ausgerechnet, den der Mitarbeiter für die tatsächliche Arbeitsleistung + den Anteil des Lohnausgleiches bekommt.
Formel ALTZ:

PS630: Dieser Persönliche Satz ist die Herabsetzung der Arbeitszeit in Prozent. z.B: bei einer Herabsetzung auf 60%, tragen Sie hier den Wert von 60% ein. Diesen weisen Sie dem Dienstnehmer zu, wenn er weniger als 100% arbeitet.

Gegenprobe siehe Beispiel 1 und 2, Herabsetzung der Arbeitszeit auf:
50%                              
                     
3.000 * 1 * ((50 + ((100-50)/2)) / 100) = 2.250

60%
3.000 * 1 * ((60 + ((100-60)/2)) / 100 ) = 2.400

 

Bei der Berechnung der Altersteilzeit kam es aufgrund eines Beschlusses des VwGH vom 17.11.2021, Ra 2020/08/0042 zu Änderungen. Bei der Berechnung des Unterwertes für den Lohnausgleich wird das Arbeitsentgelt für die Normalarbeitszeit vor Verringerung der Arbeitszeit herangezogen. Die Mehr- und Überstunden sowie auch die Überstundenpauschale dürfen generell nicht berücksichtigt werden.

 

Beispiel:
Beginn der Altersteilzeit 01.01.2022 (zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch eine KV-Erhöhung).
Ausmaß der Arbeitsreduktion: 50%

 

Durchschnittliches Grundgehalt der letzten 12 Monate vor ATZ Vollzeitgehalt 12.2021 Fiktives Vollzeitgehalt ab ATZ-Beginn 01.2022 Teilzeitgehalt ab ATZ-Beginn
€ 3.050,00 € 3.050,00 € 3.100,00 € 1.555,00
Berechnung des Lohnausgleichs
Methode bisher Methode neu Differenz
Durchschnitt - 12 Monate € 3.050,00 Durchschnitt - 12 Monate € 3.050,0 € 0,00
- TZ Gehalt für 01.2022 € 1.555,00 - TZ Gehalt fik. 12.2021 € 1.525,00 - € 25,00
Differenz € 1.500,00 Differenz € 1.525,00 + € 25,00
Lohnausgleich € 750,00 Lohnausgleich € 762,50 + € 12,00

 

5. Die Lohnart "Altersteilzeit Höherversicherung" errechnet die Höherversicherung. Diese Lohnart legen Sie sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge wie folgt an:

Altersteilzeit Höherversicherung für laufende Bezüge:

Aliquotierung:

L

Aliquotierung laufende Bezüge

Vorzeichen:

D

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler:

75000

Nur sv-pflichtig (aber kein Sachbezug)

Betrags-Bewertung Art:

EIN

Dieser Wert wird im Schritt 6 durch eine Formel ersetzt.

FolgelohnartLohnart, die automatisch nach einer anderen Lohnart vom Programm generiert wird. Beispiel: bei den 2 Lohnarten "Überstundengrundlohn" und "Überstundenzuschlag" kann die Lohnart Überstundenzuschlag als Folgelohnart von Überstundengrundlohn definiert werden. Eine Folgelohnart setzen Sie im Menüpunkt Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppen im Feld "Folgelohnart".:

 

Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit vom DG übernommene SV lfd" ein, die Sie im Schritt 8 anlegen.

SV-Pflicht-Erhöhung

60

Durch diese Erhöhung wird auf die SV-Pflichtigkeit 61 bzw. 62 zugegriffen.

FiBu:

 

keines

KostenrechnungDas Programm "Betragsermittlung Kostenrechnung/Fibu" ermittelt die Beträge für Finanzbuchhaltungs- und Kostenrechnungsauswertungen. Voraussetzung ist die vorherige Durchführung der Echtabrechnung, der Abgaben und des Zahlungsverkehrs.:

A

Die AbgabenDas Programm "Abgaben" ermittelt die Höhe der gesetzlichen und sonstigen Dienstnehmer- und Dienstgeberabgaben. Voraussetzung ist die vorherige Durchführung der Echtabrechnung! der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

SV-Ausschluss

 

Tragen Sie hier für alle firmeneigenen Gesundheitskassen und BVAEB Versicherungen die Beitragsarten "A3", "A2", "A1" mit 0 ein.

 

Altersteilzeit Höherversicherung für sonstige Bezüge:

Aliquotierung:

S

Aliquotierung Sonderzahlung bzw. die gleiche Aliquotierung wie bei Ihrer Sonderzahlungslohnart

Vorzeichen:

D

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Betragsteiler:

20000

Nur sv-pflichtige Sonderzahlung

Betrags-Bewertung Art:

EIN

Dieser Wert wird im Schritt 6 durch eine Formel ersetzt.

Folgelohnart:

 

Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit vom DG übernommen SV SZ" ein, die Sie im Schritt 8 anlegen.

SV-Pflicht-Erhöhung

60

Durch diese Erhöhung wird auf die SV-Pflichtigkeit 61 bzw. 62 zugegriffen.

FiBu:

 

keines

Kostenrechnung:

A

Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

SV-Ausschluss

 

Tragen Sie hier für alle firmeneigenen Gesundheitskassen und BVAEB Versicherungen die Beitragsarten "A3", "A2", "A1" mit 0 ein.

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
SV-Ausschluss:

https://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.679881&viewmode=content&portal:componentId=gtn198e33d6-2bf0-4980-aca9-854aa9858702

Bedingt durch eine Sonderregelung des ASVG werden die Sozial­versicherungsbeiträge nach § 44 Abs. 1 Z 10 ASVG im Falle des Vorliegens einer Altersteilzeitvereinbarung von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit (= fiktive Beitragsgrundlage) bemessen. Diese Beitragsgrundlage ist für die Beurteilung, ob es zu einer Verminderung oder einem Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge kommt, relevant.

 

Beispiel für die Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung für laufende Bezüge (gültig bis 31.12.2024):
 

In der Registerkarte SV-Ausschluss tragen Sie aufgrund gesetzlicher Änderungen ab 07.2008 (bzw. ab dem letzten Ab-Datum der Lohnart) mit der AV-Staffelung im Niedriglohnbereich für alle firmeneigene Gebietskrankenkassen und BVAEB Versicherungen die Beitragsarten "A3", "A2", "A1" mit 0 ein.
Beispiel:


Ab 2019:
Für die Altersteilzeit tragen Sie bei der Lohnart mit dem Betragsteiler 75000 (20000-Sonderzahlung) und SV-Pflicht-Erhöhung unter SV-Ergänzungen (wie in SV-Ausschluss) einmalig LH01 ab 01.2019 ein!
Somit wird die AV-Staffelung bei dieser Lohnart nicht gerechnet.

Wenn Sie den Weiterbildungsfond bei Ihnen abrechnen, dann tragen Sie hier bei dieser Lohnart den Zuschlag "Z05" ebenfalls ein.


Ab 01.2024:
Entfernen Sie ab 01.2024 bei der Lohnart mit Betragsteiler 75000 bzw. 2000 und Vorzeichen "D" die Folgelohnart.


 

  6. Formel für die Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung anlegen (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten ...)

Für die Erkennung der Altersteilzeit beim Dienstnehmer wird ein

Beschäftigungsfaktor (zB 50%, 60%)Beschäftigungsfaktor (zB 50%, 60%)

verwendet, den Sie dem Dienstnehmer in der Maske Persönliche Sätze zuweisen.

Hier benötigen Sie zwei Formel - eine für die Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung laufende Bezüge und eine für die Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung Sonderzahlung.

 

Formel bei Verwendung des Beschäftigungsfaktors:

Formelwert

Persönlicher Satz für die reduzierte Arbeitszeit

Operator

>

Bedingung

0

Richtig

herabgesetzter Lohn bzw. Gehalt / Prozentanteil des Lohnausgleiches * Differenz zur Vollversicherung

Falsch

0

 

Beispiel: Die Formel überprüft ob ein Persönlicher Satz 630 vorhanden ist (= der Dienstnehmer arbeitet weniger als 100%), wenn ja, rechnet die Formel das bereits herabgesetzte Lohn/Gehalt auf die Höherversicherung runter


PS630: Dieser Persönliche Satz ist die Auszahlung der Altersteilzeit in Prozent, zB 60 bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%. Diesen weisen Sie dem Dienstnehmer zu, wenn er weniger als 100% arbeitet. In diesem Wert ist der Anteil des Lohnausgleiches nicht enthalten. Dieser wird in der Formel ALTZ berechnet.
MBA050: In dieser Monatsbasis hinterlegen Sie alle Lohnarten, die für die Altersteilzeit auf die Höherversicherung herabgesetzt werden sollen (zB Lohn/Gehalt, Überstundenpauschale).

Beispiel: INTERNE DOKU VL/1 - DN 32 INTERNE DOKU ENDE
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%
Gehalt vor Altersteilzeit 2.248,00 EUR

Hinterlegen Sie daher bei dem betroffenen Dienstnehmer den Persönlichen Satz 630 mit dem Wert 60.
Dann wird durch die Formel "ALTZHOLF" der Wert der Höherversicherung wie folgt berechnet:
MBA050 / FOALTZ * (1 - FOALTZ)
reduziertes Gehalt / ((reduzierte Arbeitszeit + ((100 - reduzierte Arbeitszeit) / 2 (Lohnausgleich und Höherversicherung)) / 100) * (1 - (reduzierte Arbeitszeit + ((100 - reduzierte Arbeitszeit) / 2 (Lohnausgleich und Höherversicherung)) / 100)

1.798,40 / ( (60 + ((100 - 60) / 2)) / 100) * (1 - (60 + ((100 - 60) / 2)) / 100)
1.798,40 / 0,8 * 0,2 = 449,60 EUR Höherversicherung laufend

 

  7. Tragen Sie diese Formel nun bei den, im Schritt 5 angelegten Lohnarten "Altersteilzeit Höherversicherung" bei der Betrags-Bewertungsart ein.

 

  8. Altersteilzeit vom DG übernommene SV des DNs laufende Bezüge

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung (Formel enthält bereits aliquoten Wert)

Vorzeichen:

D oder N

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Lohnart ist unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Bewertung:

S

Lohnart wird zum Schluss bewertet.

Betragsteiler:

1101

DB-, DZ-, KommSt-pflichtig, Lohnsteuer nach TARIF (Erhöhung des Jahressechstels!)

Betrags-Bewertung Art:

EIN

Dieser Wert wird im Schritt 9 durch eine Formel ersetzt.

Folgelohnart:

 

Die im Schritt 12 hinterlegte Lohnart

SV-Pflicht-Erhöhung:

 

Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben.

FiBu:

 

keines

Kostenrechnung:

A

Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

 

Beispiel:
 

Ab 01.2024:
Legen Sie bei den Folgelohnarten mit Betragsteiler 1101 und 83 sowie 1140 und 84 jeweils  einen neuen Lohnartenstamm ab 01.2024 an und füllen das Feld Bewertung mit einem "L" (diese Lohnart ist logisch gelöscht).

Falls dies nicht möglich ist, weil die Lohnart bereits abgerechnet wurde, so legen Sie den Lohnartenstamm ab 02.2024 entsprechend an. Für die Abrechnung 01.2024 lassen Sie die Lohnarten mit 0 in die Lohnartenzuordnung generieren unter Stammdaten/Erhöhen/Lohnartengenerierung:

Dabei werden Aufrollungen automatisch eingetragen.

 

Altersteilzeit vom DG übernommene SV des DNs sonstige Bezüge

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung (Formel enthält bereits aliquoten Wert)

Vorzeichen:

D oder N

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Lohnart ist unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Bewertung:

S

Lohnart wird zum Schluss bewertet.

Betragsteiler:

1140

DB-, DZ-, KommSt-pflichtig, Lohnsteuer nach § 67 (1) (Verbrauch des Jahressechstels!)

Betrags-Bewertung Art:

EIN

Dieser Wert wird im Schritt 9 durch eine Formel ersetzt.

Folgelohnart:

 

Die im Schritt 12 hinterlegte Lohnart

SV-Pflicht-Erhöhung:

 

Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben.

FiBu:

 

keines

Kostenrechnung:

A

Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

 

  9. Formel für die Lohnart Altersteilzeit SV-Pflicht Übernahme laufend

Formelwert

ABR_SVLB_DGTDNA

Operator

 

Bedingung

 

Richtig

 

Falsch

 

 

 

Formel für die Lohnart Altersteilzeit SV-Pflicht Übernahme Sonderzahlung

Formelwert

ABR_SVSZ_DGTDNA

Operator

 

Bedingung

 

Richtig

 

Falsch

 

 

 

  10. Tragen Sie diese Formel nun bei der, im Schritt 8 angelegten Lohnart bei der Betrags-Bewertungsart ein.

 

11. Die 2. Folgelohnart "Altersteilzeit einb. SV" legen Sie auch sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge wie folgt an:

Altersteilzeit einb. SV für laufende Bezüge:

Aliquotierung:

L

Aliquotierung laufende Bezüge

Vorzeichen:

D oder N

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Lohnart ist unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Bewertung:

S

Lohnart wird zum Schluss bewertet.

Betragsteiler:

83

einbehaltene SV laufend

Betrags-Bewertung Art:

FOATZLZF

Diese Formel für laufende SV haben Sie im Schritt 9 angelegt

Faktor:

-1

Der Wert der Lohnart wird mit -1 multipliziert

Folgelohnart:

 

Hier brauchen Sie keine Folgelohnart eingeben.

SV-Pflicht-Erhöhung:

 

Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben.

FiBu:

 

Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein.

Kostenrechnung:

A

Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

 

Altersteilzeit SV-frei für sonstige Bezüge:

Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.

Aliquotierung:

N

keine Aliquotierung (Formel enthält bereits aliquoten Wert)

Vorzeichen:

D oder N

Lohnart ist ein Durchläufer

Exekutionsgruppe:

U

Lohnart ist unpfändbar

Defaultgültigkeit:

0

Jedes Monat

Bewertung:

S

Lohnart wird zum Schluss bewertet.

Betragsteiler:

84

einbehaltene SV Sonderzahlung

Betrags-Bewertung Art:

FOATZSZ

Diese Formel für SV Sonderzahlung haben Sie im Schritt 9 angelegt

Faktor:

-1

Der Wert der Lohnart wird mit -1 multipliziert.

Folgelohnart:

 

Hier brauchen Sie keine Folgelohnart eingeben.

SV-Pflicht-Erhöhung:

 

Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben.

FiBu:

 

Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein.

Kostenrechnung:

A

Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung.

 

 

Beispiel für die Lohnart Altersteilzeit einbehaltene SV für laufende Bezüge:


Ab 01.2024:
Legen Sie bei den Folgelohnarten mit Betragsteiler 1101 und 83 sowie 1140 und 84 jeweils  einen neuen Lohnartenstamm ab 01.2024 an und füllen das Feld Bewertung mit einem "L" (diese Lohnart ist logisch gelöscht).

 

12. Tragen Sie bei der im Schritt 8 angelegten Lohnart "Altersteilzeit SV-frei laufende Bezüge" die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV laufende Bezüge" (im Schritt 11 angelegt) als Folgelohnart ein. Tragen Sie bei der im Schritt 8 angelegten Lohnart "Altersteilzeit SV-frei Sonderzahlung" die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV Sonderzahlung" (im Schritt 11 angelegt) als Folgelohnart ein.

 

20% Sachbezugsregelung

Die 20% Sachbezugsregelung (s. Themen) funktioniert für Dienstnehmer mit der Altersteilzeit nicht.

 

Vorgehensweise bei Verwendung der Nachzahlung aus Vorjahr

(in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - sind Felder "AbrechnungDie Abrechnung ermittelt die Bruttolöhne oder –gehälter, die gesetzlichen und sonstigen Dienstnehmer- und Dienstgeberabgaben sowie den Auszahlungsbetrag an die Dienstnehmer. Dies geschieht unter Berücksichtigung etwaiger Aufrollungen aus Vormonaten. ab" und "Aufrollung ab" gefüllt)

Bei der Verwendung der Nachzahlung aus Vorjahr beachten Sie diesen Punkt:

Beispiel:
Ursprünglich wurde für das Monat 12.2006 die Altersteilzeit wie folgt abgerechnet:


Danach wurde mit der 01.2007 Abrechnung der Monat 12.2006 so aufgerollt,
dass bei der Lohnart Gehalt 225,-- Euro, und bei der Lohnart Altersteilzeit 75,-- Euro nachgezahlt wurden
(= Nachzahlung aus Vorjahr).
Das Monat 12.2006 sieht nach der Nachzahlung aus Vorjahr wie folgt aus:


Der Monat 01.2007 sieht nach der Nachzahlung aus Vorjahr wie folgt aus:

 

Um die Monate 12.2006 und 01.2007 zu korrigieren, gehen Sie wie folgt vor:
1. Geben Sie in der Lohnartenzuordnung die Lohnart mit dem Betragsteiler 83 (SZ: 84) - in unserem Beispiel die Lohnart 402 mit dem, im Vorjahr ursprünglich abgerechneten Wert ein (im betroffenen Monat der im Vorjahr aufgerollt wird) - in unserem Beispiel mit 127,51. Danach sieht der Monat 12.2006 wie folgt aus:


2. Geben Sie die neu angelegte Lohnart mit Betragsteiler 85 (in diesem Beispiel die Lohnart 403) im betroffenen Monat des laufenden Jahres mit Minusbetrag, der bei der Lohnart mit Betragsteiler 83 (SZ: 84) nachgezahlt wird - in unserem Beispiel 140,25 - 127,51 = 12,74, ein. Danach sieht der Monat 01.2007 wie folgt aus:

 

 

Themen

Gesetzesänderungen 01.2012

Gesetzesänderungen 01.2010

Gesetzesänderung 07.2008 - AV-Staffelung - Bedeutung für Altersteilzeit

Beispiel

Altersteilzeitberechnung der SV