Gesetzesänderungen 01.2012

Aufstellung der Gesetzesänderungen für das Jahr 2012

im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

 

Sozialversicherung

Höchstbeitragsgrundlagen 2012

Werden vom Programm wie folgt ermittelt:

(Aufwertungszahl 1,006)

 

Werte 2011

Werte 2012

Höchstbeitragsgrundlage täglich

140,00

141,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

4.200,00

4.230,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

8.400,00

8.460,00

Geringfügigkeitsgrenze täglich

28,72

28,89

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

374,02

376,26

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 12.2012.

 

AV-Staffelung im Niedriglohnbereich

AV-Staffelung ändert sich ab 01.2013 wie folgt:

(Aufwertungszahl 1,028)

Von

Bis

Arbeitslosenversicherung

Verrechnungsgruppe auf der Beitragsnachweisung

SV-Kennzeichen am Lohnkonto

0,00

1.186,00 (vorher 1.179,00)

- 3%

N25a

A3

1.186,01

1.294,00 (vorher 1.283,00)

- 2%

N25b

A2

1.294,01

1.456,00 (vorher 1.447,00)

- 1%

N25c

A1

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 08.2011.

 

Altersteilzeit

Der UFS hat nunmehr explizit bestätigt, dass die vom Arbeitgeber beim Altersteilzeitmodell aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Beitragsgrundlagengarantie zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und diesbezüglich daher keine Lohnnebenkosten zu entrichten sind (UFS 18. 7. 2011, RV/0633-G/09). Da zu dieser Entscheidung keine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht wurde, können sich die Behörden nunmehr nicht mehr auf die anderslautenden Aussagen in den LStR 2002 bzw. in der Kommunalsteuerinfo beziehen.

Umsetzung im LHR Lohn

Wenn Sie dies im LHR Lohn berücksichtigen möchten, dann benötigen Sie die Folgelohnart mit Betragsteiler 100 nur KommSt-pflichtig nicht mehr (s. dazu Onlinehilfe - Aufgaben - einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen - Altersteilzeit).

 

Ein aktueller Begutachtungsentwurf zu den Kommunalsteuer-Informationen zeigt, dass sich die Finanzverwaltung offenbar nicht von der UFS-Entscheidung beeindrucken lässt, wonach die vom/von der Arbeitgeber/in zu tragenden Dienstnehmeranteile zur SV keine Erhöhung der DB/DZ/KommSt-Bemessungsgrundlage erwirkt.

Umsetzung im LHR Lohn

Wenn Sie dies im LHR Lohn berücksichtigen möchten, dann benötigen Sie die Folgelohnarten mit Betragsteiler 1101 und 83 (bzw. 1140 und 84 für SZ) wieder (s. dazu Onlinehilfe - Aufgaben - einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen - Altersteilzeit).

 

Lohnsteuer

Kirchenbeitrag

Der Maximalbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen wird mit Wirkung ab Veranlagung 2012 von bisher 200,-- Euro auf 400,-- Euro pro Jahr erhöht. (§ 18 Abs 1 Z 5, § 124b Z 156 EStG).

In LHR Lohn haben Sie die Möglichkeit, diesen über eine Lohnart mit Betragsteiler 90022 Perm. JAG im Dezember zu verwalten.

Werkverkehr

Am Lohnzettel Finanz Teil gibt es ab 01.01.2012 ein neues Feld für "Werkverkehr". Dieses ist für Lohnzettel Finanz für 2011 zu füllen.

Auch am Lohnkonto soll der Zeitraum angeführt werden, in dem es Werkverkehr gegeben hat.

Auszug:

10.6.2 Werkverkehr mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels

743 Werkverkehr mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels ist dann anzunehmen, wenn die Beförderung der Arbeitnehmer mit größeren Bussen, mit arbeitgebereigenen oder angemieteten Kleinbussen bzw. mit Massenverkehrsmitteln oder mit anderen Fahrzeugen nach Art eines Linienverkehrs, die im Unternehmen des Arbeitgebers zur Beförderung eingesetzt werden, erfolgt.
Siehe auch Beispiel Rz 10743.
744 Werkverkehr ist auch dann anzunehmen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen, wie Einsatzfahrzeuge, Pannenfahrzeuge, Fahrzeuge, die speziell zur Beförderung sperriger Güter – wie zB Möbel, Maschinen – eingesetzt werden. Der Umstand, dass ein Klein-Lkw durch den Arbeitgeber eingesetzt wird, führt nicht zu einem Werkverkehr.
745 Bei Berufschauffeuren ist Werkverkehr auch dann anzunehmen, wenn das verwendete Fahrzeug (Pkw, Kombi) nach Dienstverrichtung mit nach Hause genommen wird, aber für Privatfahrten nicht verwendet werden darf.
746 Werkverkehr nach Art eines Linienverkehrs ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit arbeitgebereigenen Fahrzeugen (auch Pkw, Kombi) oder durch angemietete Fahrzeuge (einschließlich Taxi) nach Art eines Linienverkehrs befördern lässt. Voraussetzung ist, dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern gemeinsam und regelmäßig befördert wird. Die Beförderungskapazität eines eingesetzten Pkw`s oder Kombis muss in der Regel zu 80% ausgeschöpft sein. (Bei fünfsitzigem Pkw müssen somit zumindest Fahrer und drei Beifahrer das Kfz benützen.) Bei Zutreffen dieser Voraussetzungen ist ein Werkverkehr bei Arbeitnehmern anzunehmen, die über Auftrag des Arbeitgebers von einem Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeberfahrzeug mitgenommen werden.

Umsetzung im LHR Lohn

Wenn Ihre Firma Werkverkehr hat, wenden Sie sich bitte an den LHR Lohn Support.

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag § 33 Z 6 Abs 1 EStG

Am Lohnzettel Finanz Teil muss dieser ab 01.2012 für 2011angeführt werden. Am Lohnkonto wird er ab 2011 angeführt.

Auszug:

1. Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt 764 Euro jährlich (erhöhter Pensionistenabsetzbetrag), wenn

2. Liegen die Voraussetzungen der Z 1 nicht vor, beträgt der Pensionistenabsetzbetrag 400,- Euro.

Berechnung ab 01.2016:

Beispiel 1:
Pensionisten (Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart "P"):

Jahresbemessungsgrundlage            € 21.637,20
Sonderausgabenpauschale               €        60,00
Einkommen                                       € 21.577,20

Jahres-Lohnsteuer brutto                   €   3.002,02 (€ 21.577,20 - € 18.000,00) * € 4.550,00 / € 13.000,00 + € 1.750,00)
Pensionistenabsetzbetr. eingeschl.    €      168,14 (€ 25.000,00 - € 21.637,20) * €    400,00 / €    8.000,00)

Lohnsteuerbem. nach Absetz             €   2.833,88 (€ 3.002,02 - € 168,14)
Lohnsteuer monatlich                      €      236,16 (€ 2.833,88 / 12 )

Beispiel 2:
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag (Dienstnehmer mit Dienstnehmerart "P" und Lohnsteuergruppe "MP") mit 764 Euro wird ab 01.2016 gesamt eingeschliffen.

Jahresbemessungsgrundlage            € 24.928,32
Sonderausgabenpauschale               €        60,00
Einkommen                                       € 24.868,32

Jahres-Lohnsteuer brutto                    €    4.153,92 (€ 24.868,32 - € 18.000,00) * € 4.550,00 / € 13.000,00 + € 1.750,00)
Pensionistenabsetzbetr. eingeschl.    €         10,80 (€ 25.000,00 - € 24.928,32) * €     764,00 / €   5.070,00
Lohnsteuer monatlich                      €      345,26 (€ 4.143,12 / 12 )

Umsetzung im LHR Lohn

Es gibt eine neue Lohnsteuergruppe mit der Bezeichnung "MP". Diese verwenden Sie mit der Dienstnehmerart Pensionist "P". Der neue Freibetrag wird somit erzeugt und am Lohnkonto und Lohnzettel Finanz Teil angeführt.

Die neue Lohnsteuergruppe wird mit den Updates ab 11.2011 ausgeliefert.

Begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG

Regelung zur Auslegung der Übergangsregelung für die Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG:

 

Sonstige Bezüge werden nach dem gleichen Prinzip behandelt:

Umsetzung im LHR Lohn

Bei der Übermittlung des L16 erhalten Sie von ELDA eine Fehlermeldung, dass der Lohnzettel Finanz Teil gesperrt ist. Die Fehlermeldung wird bald vom BMF behoben und das BMF wird die betroffenen Lohnzettel entsperren.

ELDA Meldewesen - neuer Satzaufbau

Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld (GKK, BVA Versicherung)

Es gibt in Zukunft den neuen Abmeldegrund "30 - Lösung in der Probezeit". Dieser darf nur in der Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld angewendet werden.

Dazu gibt es in die Fremdschlüsselverwaltung der Maske "Datenaustausch ELDA" die neue Art "Abmeldegrund AEK".

Nach der Jahresupdateinstallation klicken Sie in der Maske "Datenaustausch ELDA" mit dem Button "Fremdschlüssel" in die Fremdschlüsselverwaltung. Dort klicken Sie auf den Button "Neuaufbau". Mit diesem werden Austrittsgründe, die in Bezeichnung "probe" enthalten, der neuen Art "Abmeldegrund AEK" und dem Fremdschlüssel "30 - Lösung im Probemonat" zugewiesen. Bitte kontrollieren Sie den Vorschlag und entfernen eventuell bei Austrittsgründen den Fremdschlüssel.

Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld (GKK, BVA Versicherung)

Änderung gültig ab 01.12.2011 - zwingender Einsatz ab 01.03.2012

Kto: lässt nun IBAN-Konten zu.

Blz: lässt nun BIC-Code zu.

Lohnzettel Finanz

Änderung gültig ab 01.12.2011 - zwingender Einsatz ab 01.03.2012

Ab 01.12.2011 sind die folgenden neuen Felder zu übermitteln:

- Wurde ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt. Wenn ja, muss die Versicherungsnummer des Partners / der Partnerin angegeben werden.

- Beträge für Entwicklungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 Z 11

- Beträge, die steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 c sind

- Anzahl an Kalendermonaten mit Werkverkehr

Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

Änderung gültig ab 01.12.2011 - zwingender Einsatz ab 01.03.2012

Ab 01.12.2011 sind die folgenden neuen Felder zu übermitteln:

- Tätigkeit

- zu den 3 Betragsangaben kommt jeweils der Prozentsatz der Entgeltfortzahlung hinzu.

Meldungen an die BVA Versicherung

Versichertenmeldungen – Abmeldecode, Änderungsmeldung bei Änderung der Arbeiterkammer

Die BVA hat nun ebenfalls den Abmeldegrund "12" für Ummeldung eingeführt, wie dies bereits bei derGKK möglich war. Bisher musste für eine Ummeldung bei der BVA der Abmeldegrund "14" für "Änderung der SV-Pflicht" verwendet werden.

Bis 31.12.2011 wird als Abmeldegrund "14" und ab 01.01.2012 "12" verwendet. Laut BVA kann es ab 01.01.2012 beim Einsatz des Abmeldegrunds "12" zu Warnungen kommen, die Sie ignorieren können.

Es gibt für Änderungsmeldungen den neuen Änderungscode an der 74. Stelle für die Änderung der Arbeiterkammer (= Feld im variablen Dienstnehmerstamm). Dies wird nun berücksichtigt.

Referenznummer

Änderung gültig ab 01.01.2012 - zwingender Einsatz ab 01.03.2012

Wie bei den Meldungen an dieGKK wurde nun auch bei Meldungen an die BVA eine Referenznummer eingeführt. Die Referenznummer wird verwendet, wenn von ELDA Fehler zurückgeliefert werden, um den/die Fehler einer Meldung zuzuordnen.

Die Referenznummer wurde bei folgenden Meldungen an die BVA eingeführt:

• Versichertenmeldungen

• Beitragsnachweisung

• Lohnzettel SV, Arbeitsstättenmeldung

• Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld

• Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld

• Schwerarbeitsmeldungen

• Pensionistenmeldungen

• Familienhospizmeldungen

Exekutionsordnung

Unpfändbare Freibeträge ab 01.01.2012

 

01.2011

01.2012

Allgemeiner Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung übersteigen (§ 291a Abs 1 EO)

793,00

814,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag – keine Sonderzahlungen

(§ 291a Abs 2 Z 1 EO)

925,00

950,00

Unterhaltsgrundbetrag – Verpflichtete gesetzliche Unterhalt pro Person

(§ 291a Abs 2 Z 2 EO)

158,00

162,00

Grenzbetrag (§ 291b EO)

3.160,00

3.240,00

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 12.2011.

Kammerumlage II

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG ändert sich für die Steiermark.

Bundesland

2011

2012

Burgenland

0,44%

0,44%

Kärnten

0,41%

0,41%

Niederösterreich

0,40%

0,40%

Oberösterreich

0,36%

0,36%

Salzburg

0,42%

0,42%

Steiermark

0,40%

0,39%

Tirol

0,43%

0,43%

Vorarlberg

0,39%

0,39%

Wien

0,40%

0,40%

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir als Softwarehersteller keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.