Gesetzesänderungen 01.2010

Aufstellung der Gesetzesänderungen für das Jahr 2010

im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

 

Sozialversicherung

Höchstbeitragsgrundlagen 2010

Werden vom Programm wie folgt ermittelt:

 

Werte 2009

Werte 2010

Höchstbeitragsgrundlage täglich

134,00

137,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

4.020,00

4.110,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

8.040,00

8.220,00

Geringfügigkeitsgrenze täglich

27,47

28,13

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

357,74

366,33

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 08.2009.

 

AV-Staffelung im Niedriglohnbereich

AV-Staffelung ändert sich ab 01.2010 wie folgt:

Von

Bis

Arbeitslosenversicherung

Verrechnungsgruppe auf der Beitragsnachweisung

SV-Kennzeichen am Lohnkonto

0,00

1.155,00 (vorher 1.128,00)

- 3%

N25a

A3

1.155,01

1.260,00 (vorher 1.230,00)

- 2%

N25b

A2

1.260,01

1.417,00 (vorher 1.384,00)

- 1%

N25c

A1

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 10.2009.

 

Änderung des KommStG 1993 und des FLAG 1967

Freien Dienstnehmern steht im Rahmen der - durch das Steuerreformgesetz 2009 - Änderung des § 10 EStG jedenfalls ein Grundfreibetrag zu, der eine der Sechstelbegünstigung (§ 67 EStG) für Dienstnehmer entsprechende Steuerentlastung bewirken soll. Dementsprechend soll im Bereich der KommSt und des Dienstgeberbeitrages eine Gleichstellung zwischen echten und freien Dienstnehmern erfolgen.

Diestnehmer iSd KommStG und iSd § 41 FLAG sollen ab 1.1.2010 somit auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG sein. Der Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer sind somit auch für freie Dienstnehmer abzuführen. Laut der OÖGKK und BMF sind auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer betroffen.

Umsetzung im LHR Lohn

Diese Umstellung wird mit den Jahresupdates nicht automatisch durchgeführt und muss von Ihnen manuell durchgeführt werden. In LHR Lohn haben Sie zwei Möglichkeiten, die freien Dienstnehmer umzustellen. Bitte führen Sie die Änderung erst nach der Jahresüberleitung durch!

Möglichkeit 1: Mit der Maske Vorgabewerte Dienstnehmergruppen (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte Dienstnehmergruppen)

  1. Falls die freien Dienstnehmer bei Ihnen eine eigene Dienstnehmergruppe haben, legen Sie in der Maske Vorgabewerte Dienstnehmergruppen für die Dienstnehmergruppe freie Dienstnehmer einen neuen Datensatz ab 01.2010 an.

  2. Setzen Sie bei diesem die Felder DB, evtl. DZ und KommSt auf „J“ und speichern Sie mit F10.

  3. Nach dem Speichern werden Sie gefragt, wie Sie die Sätze aktualisieren möchten. Klicken Sie hier auf den Button „Speichern + aktualisieren“.

Möglichkeit 2: Manuell in der Maske variabler Dienstnehmerstamm

  1. Fragen Sie in der Maske variabler Dienstnehmerstamm die freien Dienstnehmer (zB Lohnsteuergruppe „WV“ oder Dienstnehmerart „FD/FU/MR/VT“) und das Monat 01.2010 ab.

 

Altersteilzeit

SV Erhöhung nicht DB-, DZ-, KommSt-pflichtig,

somit nicht jahressechstelerhöhend

Laut VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0279 entsteht kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit keine Beitragspflicht zum Dienstgeberbeitrag bzw. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (in Analogie wohl auch zur Kommunalsteuer) für eine dem Dienstgeber durch gesetzliche Bestimmung angeordnete Übernahme von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

Ab wann gilt diese Regelung

Diese Entscheidung spricht von einer "schon immer gültigen Rechtslage", welche lediglich erst jetzt in dieser Form interpretiert wird. Daher kann man kein Datum festlegen, ab welchem diese Entscheidung gültig ist.

Umsetzung im LHR Lohn

In LHR Lohn benötigen Sie die Folgelohnarten von der Lohnart Altersteilzeit Höherversicherung nicht mehr.

Übersicht Lohnarten für laufende Bezüge:

Lohnart Nummer

Lohnart Bezeichnung

Vorzeichen

Folgelohnart

Betragsteiler

Wird nicht mehr benötigt

1

Altersteilzeit Höherversicherung laufend

D

Lohnart 2

10000

 

2

Altersteilzeit übernommene SV laufend

DB-, DZ-, KommSt-pflichtig, jahressechstelerhöhend

D/N

Lohnart 3

1101

- wird nicht mehr benötigt

3

Altersteilzeit übernommene SV laufend

Korrektur der LSt

D/N

 

83

- wird nicht mehr benötigt

Übersicht Lohnarten für sonstige Bezüge:

Lohnart Nummer

Lohnart Bezeichnung

Vorzeichen

Folgelohnart

Betragsteiler

Wird nicht mehr benötigt

1

Altersteilzeit Höherversicherung SZ

D

Lohnart 2

20000

 

2

Altersteilzeit übernommene SV SZ

DB-, DZ-, KommSt-pflichtig, LSt SZ

D/N

Lohnart 3

1140

- wird nicht mehr benötigt

3

Altersteilzeit übernommene SV SZ

Korrektur der LSt

D/N

 

84

- wird nicht mehr benötigt

 

Wenn Sie die Regelung für bereits abgerechnete Zeiträume (zB ab 01.2009) verwenden möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie die Lohnart 2 (= Lohnart mit Betragsteiler 1101) auf. Erstellen Sie mit der Tastenkombination F6 F4 einen neuen Satz ab 01.2009.

  2. Im Feld "Bewertung" geben Sie "J" statt "S" ein.

  3. Im Feld "Betrags-Bewertungs-Art" geben Sie "NUM" und beim Wert 0 ein und speichern Sie die Lohnart. Bei der Frage ob Sie Aufrollungen eintragen möchten, klicken Sie am besten auf "JA". So werden für aktive Dienstnehmer Aufrollungen ab 01.2009 eingetragen.
    Es reicht, wenn Sie nur einmal bei dieser Frage auf "JA" klicken und bei allen weiteren Lohnarten auf "NEIN", die Dienstnehmer werden mit dem nächsten Abrechnungslauf trotzdem alle neu durchgerechnet.

Beispiel:

  1. Wiederholen Sie diese Schritte für die Lohnart 3 (= Lohnart mit Betragsteiler 83). Achten Sie darauf, dass das Feld "Faktor" leer ist.

Beispiel:

  1. Rufen Sie die Lohnart 1 (= Lohnart mit Betragsteiler 10000) auf. Erstellen Sie mit der Tastenkombination F6 F4 einen neuen Satz ab 01.2010.

  2. Entfernen Sie aus dem Feld "Folgelohnart" die Lohnart 2 (= Lohnart mit Betragsteiler 1101).

Beispiel:

  1. Wiederholen Sie diese Schritte für die Sonderzahlungslohnarten (= Lohnarten mit Betragsteiler 20000, 1140 und 84).

Bei der Entscheidung, ab welchem Zeitpunkt Sie die Lohnarten ändern, ist folgendes zu berücksichtigen.

Wenn Sie die Änderung rückwirkend machen, werden sich die DG-Anteile (DB, DZ, KommSt.) vermindern. Dieser Vorteil aus dem Dienstverhältnis war bisher zwar lohnsteuerfrei aber dennoch jahresechstelerhöhend. Wenn Sie die Lohnarten nun rückwirkend ändern, könnte es vereinzelt bei Dienstnehmern zu einer Jahressechstelüberschreitung kommen, welche in weiterer Linie zu Abzügen führen könnte.

Im Zuge der Aufarbeitung dieses Punktes haben wir leider noch einen Programmfehler entdeckt. Bei Mitarbeitern in Altersteilzeit, die (vor der Lohnartenumstellung) eine Jahressechstelüberschreitung hatten, wurde die SV von der Jahressechstelüberschreitung von falscher Bemessung berechnet. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen die Änderung rückwirkend ab 01.2009 durchzuführen.

 

Wenn Sie die Regelung für noch nicht abgerechnete Zeiträume verwenden möchten (zB ab 01.2010), gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie die Lohnart 1 (= Lohnart mit Betragsteiler 10000) auf. Erstellen Sie mit der Tastenkombination F6 F4 einen neuen Satz ab 01.2010.

  2. Entfernen Sie aus dem Feld "Folgelohnart" die Lohnart 2 (= Lohnart mit Betragsteiler 1101).

  3. Wiederholen Sie diese Schritte für die Sonderzahlungslohnart (= Lohnart mit Betragsteiler 20000).

 

Kammerumlage II

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG ändert sich für Niederösterreich und Salzburg.

Bundesland

2009

2010

Burgenland

0,44%

0,44%

Kärnten

0,42%

0,41%

Niederösterreich

0,41%

0,40%

Oberösterreich

0,36%

0,36%

Salzburg

0,43%

0,42%

Steiermark

0,40%

0,40%

Tirol

0,43%

0,43%

Vorarlberg

0,39%

0,39%

Wien

0,40%

0,40%

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 12.2009.

 

Exekutionsordnung

Unpfändbare Freibeträge ab 01.01.2010

 

11.2008

01.2010

Allgemeiner Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung übersteigen (§ 291a Abs 1 EO)

772,00

783,00

Grundbetrag – Sonderzahlungen, welche monatliche Leistung nicht übersteigen

836,50

848,50

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag – keine Sonderzahlungen

(§ 291a Abs 2 Z 1 EO)

901,00

914,00

Unterhaltsgrundbetrag – Verpflichtete gesetzliche Unterhalt pro Person

(§ 291a Abs 2 Z 2 EO)

154,00

156,00

Grenzbetrag (§ 291b EO)

3.080,00

3.120,00

Umsetzung im LHR Lohn

Sie erhalten diese Werte mit den Updates ab 12.2009.

 

Krankenstandsberechnung

Angestellte - Arbeitsunfall

Entgeltfortzahlung:Die Entscheidung des OLG Wien, 12.09.2008, 9 Ra 107/08h für Unfälle von Angestellten wurde durch die OGH Entscheidung vom 2.4.2009 8 ObA 88/08m, ARD 5964 ausser Kraft gesetzt.

Am Kundentag haben wir die OLG  Wien Entscheidung, 12.09.2008, 9 Ra 107/08h zum Angestellten Unfall vorgestellt:

§ 8 Abs 1 AngG - Beruht die Dienstverhinderung eines Angestellten auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, verlängert sich sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe um die Dauer dieses Krankenstandes, höchstens aber um 2 Wochen. Diese Verlängerung wirkt auf einen nachfolgenden Krankenstand fort, sodass bei Berechnung der Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruch für diesen (weiteren) Krankenstand von dem um die bisherigen Krankenstände reduzierten erhöhten Grundanspruch (in Höhe von bis zu 8 Wochen) auszugehen ist.

 

Umsetzung im LHR Lohn

Dies wird nun ab 01.2010 rückgängig gemacht, so dass ab 01.2010 wieder die Berechnung gültig ist, die per 01.2008 gültig war.

Sie erhalten diese Änderung mit dem Update nach 01.11.2009.

 

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir als Softwarehersteller keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.